Protokoll der Sitzung vom 11.12.2002

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es, ja!)

und darf nicht immer mehr auf andere Institutionen ausgedehnt werden.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig! – Abg. Zeller SPD: Es geht um die Begleitung!)

Ja, auch die Begleitung.

(Abg. Zeller SPD: Sie kennen ja nicht einmal Zah- len!)

Auf Statistik komme ich gleich noch, Herr Zeller.

Damit werden wir uns in den nächsten Monaten bei vielen Fragen und bei vielen Themen beschäftigen: Wo sind wir wirklich bereit, einer Schule größere Selbstständigkeit zu geben, und wo wollen wir dann im nächsten Schritt doch wieder Begleitung durch andere ermöglichen, die aber letztlich das unmittelbare Handlungsspektrum der Schule einschränkt? Das gilt ganz besonders in schwierigen Situationen.

(Abg. Zeller SPD: Nein, nein! Das schränkt die Entscheidungsmöglichkeit der Schule nicht ein!)

Vierter Punkt: Die geplante Novellierung ist nach meiner festen Überzeugung eine gelungene Balance zwischen Rechtsvereinfachung und der Pädagogisierung rechtlicher Regelungen. In diesem Zusammenhang gibt es sechs Grundsätze, die bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Schulwesens gelten. Ich habe diese sechs Grundsätze anlässlich der Ersten Beratung dieser Novellierung vorgetragen und möchte darauf verzichten, das hier zu wiederholen.

(Abg. Schmid SPD: Die Erinnerung bleibt! – Abg. Wintruff SPD: Wir haben es alle noch in Erinne- rung!)

Aber diese sechs Grundsätze haben sehr deutlich gemacht, dass dieses Thema in einem pädagogischen Kontext steht. Das will ich gern noch einmal wiederholen. Wir reden hier überhaupt nicht über eine alltägliche Geschichte an unseren Schulen. Wir reden überhaupt nicht über eine gängige Maßnahme an unseren Schulen. Wir reden vielmehr über wenige Situationen,

(Abg. Wacker CDU: So ist es!)

die so ernst sind, dass kein anderes pädagogisches Mittel mehr in Erwägung gezogen werden kann oder alle Möglichkeiten, die die Schule hat, bereits ergriffen worden sind. Deshalb soll man das Thema dorthin tun, wo es hingehört.

In der Ersten Beratung ist auch von vielen gesagt worden: Es gibt aus den Schulen erklärtermaßen den Wunsch nach Vereinfachung, nach Beschleunigung und nach Klarheit, und zwar auch im Hinblick auf eine Stärkung pädagogischer Autorität.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja, natürlich! – Zuruf der Abg. Renate Rastätter GRÜNE)

Es ist eine Frage pädagogischer Autorität, ob wir der Schule hier mehr Möglichkeiten geben als bislang.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Für mich war nach der Ersten Beratung im Landtag und der Berichterstattung über diese Erste Beratung interessant: Es hat nicht eine einzige kritische öffentliche Stimme gegeben.

(Abg. Wacker CDU: So ist es! – Abg. Renate Ra- stätter GRÜNE: Doch, die vom LEB!)

In meiner Post kann man im Nachhinein immer sehr schön feststellen, wie eine Debatte ankommt und was für Meinungsprozesse es darüber gibt. Das gilt auch bei Schulbesuchen. Es ist doch übereinstimmende öffentliche Meinung und übereinstimmende Meinung in unseren Schulen, dass diese Form der Novellierung richtig ist und wir uns jetzt dazu durchringen sollten.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Das stimmt doch über- haupt nicht! – Abg. Zeller SPD: Das stimmt aber doch nicht! Das stimmt nicht, was Sie sagen!)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Zeller?

Nein.

(Abg. Zeller SPD: Das stimmt nämlich nicht! Der LEB hat nämlich nicht zugestimmt!)

Lieber Herr Zeller, was in meiner Post ist, kann ich gut beurteilen. Solange sie nicht veröffentlicht ist und ich sie Ihnen nicht zur Abzeichnung gebe, können Sie nicht sagen: „Das stimmt nicht.“

(Abg. Zeller SPD: Ich habe eine schriftliche Stel- lungnahme des Landeselternbeirats! – Abg. Klein- mann FDP/DVP: Herr Zeller hört schon gar nicht mehr zu!)

Ich kenne die Stellungnahme des Landeselternbeirats auch.

(Abg. Zeller SPD: Also! Das ist keine Zustim- mung!)

Ich kenne auch Meinungsäußerungen über die Sinnhaftigkeit eines Schulausschlusses. Darüber kann man lange pä

(Ministerin Dr. Annette Schavan)

dagogische Diskussionen führen. Es ist kein alltägliches Mittel, aber es gibt Situationen, in denen die Schule sagt: Jetzt sehen wir keinen anderen Weg mehr. Dieser Weg steht auch nicht isoliert, sondern in einem Kontext.

Aber was ich eben gesagt habe, ist die Auswertung veröffentlichter Meinungen in den Medien, in den Zeitungen und in meiner Post. Da müssen Sie mir nicht mit der Stellungnahme des Landeselternbeirats kommen und sagen: Es stimmt nicht. Man muss immer überlegen, wann man sagt, dass etwas nicht stimmt. Nur darum geht es. Dass der Landeselternbeirat dazu bestimmte Bemerkungen gemacht hat, weiß ich. Dass sich der Landesschulbeirat morgen damit beschäftigt, weiß ich auch.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Aber der ist zu- ständig!)

Ja, Sie wissen aber – auch das gehört zur Wahrheit –, dass beide Gremien, übrigens genau wie der Landesschülerbeirat, Beratungsgremien des Ministeriums sind. Und Sie wissen, dass zur Geschäftsordnung des Landtags gehört, dass dann, wenn Initiativen aus Fraktionen kommen, das Anhörungsrecht der Gremien nicht greift. Das heißt, es bleibt auf einer freiwilligen Ebene. Frau Vossschulte und Herr Wacker haben den Landeselternbeirat informiert. Der Landesschulbeirat wird morgen informiert. Aber Sie wissen, dass das kein Vorbeifummeln an den Gremien ist, sondern dass das Beratungsgremien des Ministeriums und nicht des Landtags sind.

Zur Statistik muss ich jetzt auch einmal sagen: Wir diskutieren ja derzeit immer auch über die Frage, was in der Verwaltung nötig ist und was nicht. Wir diskutieren auch über die Frage der Statistik. Ich bin davon überzeugt, wenn das Vernetzungssystem Schule/Schulverwaltung klappt, wird eine bislang ungewöhnliche Transparenz bestehen. Man kann vieles abrufen. Man kann auch so etwas abrufen. Nur wissen Sie genau, dass wir über Einzelfälle reden. Wir kommen ja einmal zu neuen Steuerungsinstrumenten und zur Produktbildung. Da muss man sich einfach einmal als Politiker und Politikerin, die verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umzugehen haben, überlegen, was es kosten würde, wenn ich diese wenigen Fälle an 4 500 Schulen wieder statistisch aufbereitete. Ich will damit nur sagen: Das ist immer so leicht gesagt, und in anderen Debatten wird dann ganz schnell gefordert, was man alles in der Verwaltung einsparen kann und was künftig alles nicht mehr nötig ist. Deshalb: Es sind Einzelfälle.

Damit komme ich zum nächsten Punkt: Es sind auch deshalb nur Einzelfälle, weil Sie bei Hilfsmaßnahmen zwar immer nur „Schulsozialarbeit“ sagen, in Wirklichkeit aber ein großer Teil unserer Schulen längst weiter ist. Sie haben an sehr vielen Schulstandorten Schüler und Schülerinnen als Mentoren, als Mediatoren, als Streitschlichter weitergebildet. Es gibt viele Schulen, die längst Wege gefunden haben, um auf ganz andere Weise zu Konfliktlösungen mit den Schülern und Schülerinnen zu kommen. Das ist der entscheidende Punkt. Wir müssen nicht dazu kommen, Jugendliche immer noch mehr zu betreuen, sondern wir müssen dazu kommen, mit Jugendlichen, mit den Schülern und Schülerinnen gemeinsam an Konfliktlösungen, an Gewaltund Aggressionsminimierung zu arbeiten. Das ist die ei

gentliche pädagogische Arbeit, die in der Schule zu leisten ist.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb finde ich, dass es überhaupt keinen Sinn hat, jetzt das eine gegen das andere auszuspielen. Wir fallen in der Diskussion gerade zurück. Wir waren alle schon einmal weiter. Es besteht überhaupt kein Dissens, dass diese Hilfsprogramme, dass auch damit verbundene Akzente in der schulischen Erziehung, die Räume der Verantwortung für Schüler und Schülerinnen ermöglichen, wichtig sind, verstärkt werden müssen und zum Schulprogramm einer jeden Schule gehören. Das ist das eine. Das ist nicht gegen das andere auszuspielen, dass in der ganz zugespitzten Situation, in der das alles nicht hilft, die Schule klare, beschleunigte und auch im Blick auf die Handhabung vereinfachte Maßnahmen braucht, die in den Schulen auf große Zustimmung stoßen. Deshalb finde ich, dass wir diesen Weg gehen sollten und dass diese Novellierung nicht nur den Schulen, sondern auch den Schülerinnen und Schülern hilft.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Zeller.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will nur noch einen Punkt aufgreifen: Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, es gebe breite Zustimmung, es gebe niemanden, der gegen § 90 des Schulgesetzes Stellung bezogen hat. Ich sage Ihnen: Mir liegt hier eine Stellungnahme des Landeselternbeirats zur Novellierung von § 90 des Schulgesetzes vor. Darin werden ausdrücklich vier Punkte eingefordert. Das Anliegen deckt sich in etwa mit dem, was wir als Antrag formuliert haben. Unter Punkt 5 heißt es:

Nur bei Sicherstellung dieser Anliegen kann den Änderungen des § 90 des Schulgesetzes zugestimmt werden.

Da Sie diese Änderungen nicht vollzogen haben, ist hier keine Zustimmung vorhanden.

(Beifall bei der SPD – Abg. Fischer SPD: Gut! – Abg. Dr. Reinhart CDU: Jetzt wissen wir ’s!)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport, Drucksache 13/1527. Der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

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und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/1605. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.