Jetzt sagen Sie, die Menschen werden ja einen Grund dafür haben, dass sie die Bürgermeister wählen. Da haben Sie völlig Recht. Allerdings ist gerade an dieser Stelle eine weitere Inkompatibilität vorhanden, weil die Bürgermeister ihr Amt, ihre Tätigkeit dafür nutzen können, um erstens bekannt zu werden – eine wichtige Voraussetzung, um gewählt zu werden – und zweitens auch die entsprechenden Kenntnisse zu erwerben – das wird ja gar nicht abgestritten –, um dann für solche Wahlämter wiederum zu kandidieren. Auch dies ist eine Begründung dafür, dass die Inkompatibilitätsvorschrift in unsere Landkreisordnung aufgenommen werden muss. Deswegen unsere Gesetzesinitiative.
Ich gehe davon aus, dass diese Initiative in diesem Haus wahrscheinlich noch keine Mehrheit finden wird, dass aber der Kollege Heinz den Prüfbericht, den er abzuliefern hat, dem Plenum vielleicht in Form einer Gesetzesinitiative für die Direktwahl der Landräte vorlegen wird. Herr Innenminister, wenn Sie sich dort bewegen würden, wäre das einmal eine Innovation, auch für den Landtag von BadenWürttemberg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur noch auf eines hinweisen, Herr Kollege Oelmayer.
Sie und andere – ich glaube, auch der Kollege Stickelberger – haben sich darüber beklagt, in den Kreistagen säßen zu viele Bürgermeister. Dazu sage ich: Die Bürgermeister sind ja nicht aufgrund eigener Machtvollkommenheit in die Kreistage eingerückt,
Im Übrigen bin ich ein wenig überrascht, dass Sie jetzt von der Volkswahl der Landräte reden. Das beunruhigt mich beim Kollegen Glück weniger, weil die FDP/DVP heute Vormittag ja ein klares Bekenntnis zu unseren Landkreisen abgelegt hat. Aber Sie haben doch in der Debatte zu Punkt 2 der Tagesordnung gesagt, Sie wollten die Landkreise durch Regionalkreise ersetzen.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Da haben Sie nicht rich- tig zugehört, Herr Innenminister! Das habe ich nicht gesagt!)
Ich bin aber deshalb beunruhigt, weil das Thema „Volkswahl der Landräte“ in diesem hohen Haus schon so oft besprochen wurde, dass es wohl in absehbarer Zeit nicht erneut aufgerufen werden muss.
Zum Thema selbst: Sie haben auch eingeräumt, dass der behauptete Interessenkonflikt theoretischer Natur ist.
Ich bleibe dabei: Uns – mit „uns“ meine ich auch die zuständige Fachabteilung des Innenministeriums – sind konkrete, praktische Interessenkonflikte nicht bekannt geworden. Sollte dies künftig so sein, darf ich darauf aufmerksam machen, dass ja für diesen Fall auch über ein Selbsteintrittsrecht des Regierungspräsidiums als höhere Rechtsaufsichtsbehörde diskutiert wird,
Auch vor diesem Hintergrund bitte ich einfach: Wir sollten uns weiterhin des Sachverstands der Bürgermeister in den Kreistagen bedienen. Wenn die Bevölkerung dies will, sollten sie auch weiterhin wählbar sein.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über die Gesetzentwürfe.
Ich rufe zunächst den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/471, zur Abstimmung auf. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen mit seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/1639 Ziffer 1, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/471, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/472. Der Innenausschuss empfiehlt mit seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/1639 Ziffer 2, auch diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Wer diesem Gesetzentwurf, den ich insgesamt zur Abstimmung stelle, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! –Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung – Drucksache 13/1245
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen zwei Begehren, zum einen den Wegfall des Positivkatalogs und zum anderen die Absenkung des Entscheidungsquorums für Bürgerentscheide von 30 auf 25 %.
Ich darf noch einmal auf die erste Lesung in Freiburg und die temperamentvolle Rede unseres Kollegen Schneider zurückblenden, der in diesem Zusammenhang gesagt hat: Man muss aufpassen, dass man vor lauter Wald die Bäume nicht aus den Augen verliert. Er hat gemeint, im Hinblick auf die riesige Finanzkrise, in der sich die Kommunen befinden, diskutieren wir hier ein relativ nebensächliches Problem.