Protokoll der Sitzung vom 22.01.2003

(Beifall des Abg. Hillebrand CDU – Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)

Wir alle müssen da am gleichen Strang ziehen.

Die Landesregierung hat, obwohl wir uns finanziell in äußerst schwierigen Zeiten befinden, noch etwas zusätzlich draufgelegt. Ich glaube, das muss man sehr respektieren. Die zweiten 17 Millionen € pro anno sind ein riesiger Betrag.

Das Problem, warum das aufgehalten wird – das muss man doch auch einmal klar benennen –, ist einfach darauf zurückzuführen, dass Bestrebungen vor Ort teilweise immer noch divergieren. Iffezheim wurde angesprochen. Auch bezüglich der ökologischen Flutungen – ich erinnere an unsere Anhörung – sind sich selbst Naturschützer und Bioengagierte nicht einig, was denn nun gut und was schlecht sei.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Wie bitte? – Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Stimmt gar nicht! Das ist doch Unsinn!)

Deswegen war es doch richtig, dass wir einfach einmal, weil bestimmte Auswirkungen des Integrierten Rheinprogramms tatsächlich nicht genau absehbar sind, angefangen haben – in dem Bericht der Landesregierung ist ja klar dargelegt, in welchen Abstufungen bereits an den einzelnen Projekten gearbeitet wird –, die Erfahrungen vor Ort aber abwarten und dort, wo es nötig ist, die Maßnahmen flexibel anpassen.

Positiv ist auch, dass die Gespräche über die Naherholungskonzepte laufen und wir diese mit Sicherheit – so, wie es dann leistbar ist – durchführen.

Ich möchte noch etwas Wichtiges ansprechen: Es wird hier nur von Maßnahmen entlang des Rheins geredet. Wir sind da als Oberlieger auch nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Gemeinden verpflichtet. Wir sollten aber auch in unserem Land noch ein Stück weiter denken. Man müsste vieles am Rhein nicht zurückhalten, wenn man es schon oben auffinge. Da, denke ich, wäre es preiswerter, mit den Kommunen darüber zu reden, dass sie bei Genehmigungen für neue Baugebiete vorantreiben, dass die Retention künftig auf der eigenen Fläche stattzufinden hat. Man hat diese technischen Möglichkeiten inzwischen. Ich glaube, die Möglichkeit wird noch zu wenig genutzt, mit der Retention schon an den kleinen Bächen anzufangen, damit das Hochwasser gar nicht erst zu den großen Strömen kommt.

Zum Vorhaben des Herrn Trittin, wieder einmal etwas an den Bund zu ziehen: Das ist hier nun wirklich nicht sinnvoll. Herr Kaufmann hat zu Recht gesagt, dass hier Sensibilität gefragt ist, und diese Sensibilität ist vor Ort subsidiär weit besser zu leisten als aus dem fernen Berlin. Wenn Herr Trittin meint, er müsse da etwas tun, kann er sich bei länderübergreifenden Aufgaben als Moderator anbieten, falls das nötig sein sollte. Aber ich denke, das ist das höchste der Gefühle.

In den letzten Wochen ist deutlich geworden: Hochwasserschutz ist in Baden-Württemberg Chefsache, und das ist gut so.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Witzel.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon betont worden: In Sachen Integriertes Rheinprogramm besteht hier weitgehend Einigkeit. Ich darf auch für die Fraktion GRÜNE Zustimmung zum Integrierten Rheinprogramm und auch zum Konzept

der ökologischen Flutungen signalisieren. Wir betrachten das als wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung der Rheinauen.

Auch das, was die Vorredner zu den Hochwassern der letzten Jahre und zur Notwendigkeit des Handelns gesagt haben, kann ich voll unterstreichen. Deshalb mahne ich an, dass hier zügig weitergeplant wird und dass eine baldige Umsetzung dieses Programms erfolgt.

Trotz der Einigkeit, die hier im Landtag besteht, muss man aber auch sehen, dass es vor Ort an manchen Stellen Widerstand gegen die Maßnahmen gibt. Ich darf zum Beispiel an die Gemeinde Hartheim erinnern. Hartheim liegt ja in dem Bereich des so genannten 90-Meter-Streifens. Der 90-Meter-Streifen ist aber nur ein Fachterminus. Im Schnitt soll auf einer Breite von 90 Metern ausgekiest werden; aber im Bereich der Gemeinde Hartheim beträgt die Breite nicht 90 Meter, sondern ein Vielfaches davon. Es besteht daher die Sorge, dass der dort stehende Wald verschwindet und dass dort nach der Auskiesung nur noch Kiesflächen übrig bleiben. Ich meine, diese Sorge der Bevölkerung müssen wir ernst nehmen, und ich bitte darum, dass in dem anstehenden Verfahren darauf Rücksicht genommen wird.

Wie könnte das geschehen? Zum einen: Die Gemeinde hat eine so genannte „Hartheimer Lösung“ vorgelegt. Leider hat sie diese Hartheimer Lösung bei der Anhörung im Landtag noch nicht vorgelegt, sondern erst später. Meine Bitte wäre aber, dass diese Vorschläge der Gemeinde im anstehenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Es sollte dabei auch geprüft werden, ob nicht zumindest Teile dieses Konzepts umgesetzt werden können.

Eine zweite Möglichkeit, den Bedenken der Bevölkerung entgegenzutreten, könnte darin liegen, dass man die Vorteile nutzt, die dieser 90-Meter-Streifen hat und die darin liegen, dass man ihn sukzessive umsetzen und während dieser sukzessiven Umsetzung bereits die Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten mit einarbeiten kann. Konkret könnte das so aussehen, dass die Auskiesung im Bereich Neuenburg beginnt und dann nach Norden weitergeht, sodass Hartheim erst relativ spät an die Reihe kommt. Die Hartheimer Bevölkerung könnte dann sehen, dass in Neuenburg die versprochene Renaturierung funktioniert und sie erst dann an der Reihe sind, wenn ihre Bedenken aufgenommen und widerlegt sind. Für eine solche Lösung spräche auch, dass Neuenburg ja schon konkrete Planungen hat, um diese ausgekiesten Bereiche in ein Naherholungskonzept einzubeziehen. Die Gemeinde Neuenburg spricht sich also voll dafür aus. Sobald das Vorhaben in Neuenburg gelungen ist, würde man dann nach Hartheim gehen und dort mit der Auskiesung beginnen.

Die Anregung, die ich für das Verfahren geben will, soll nicht den Anschein erwecken, ich spräche mich hier gegen das Integrierte Rheinprogramm aus. Wir sind klar und deutlich für die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms und auch für den 90-Meter-Streifen. Aber ich meine, wir müssen die Bedenken der Bevölkerung, die sich teilweise in Protesten ausdrücken, ernst nehmen und in dem jetzt noch laufenden Verfahren möglichst weitgehend berücksichtigen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall des Abg. Kretschmann GRÜNE)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Müller.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, das Jahr 2002 hat vielleicht für den Hochwasserschutz in Deutschland insgesamt, jedenfalls aber in Baden-Württemberg einen Durchbruch gebracht. Das ist keine simple Anspielung auf das Elbe-Hochwasser. Wir haben im Jahr 2002 konzeptionell, in der Öffentlichkeitsarbeit und was die Grundentscheidungen für die Finanzierung anbelangt wesentliche Änderungen erreicht. Wir haben so etwas wie „Hochwasserbewusstsein“ erreicht.

In Bezug auf das Integrierte Rheinprogramm hat daran erfreulicherweise – es ist schon mehrfach gesagt worden; ich will das gerne bestätigen – auch der Landtag mitgewirkt. Er wird weiterhin mitwirken, weil das Budgetrecht bei ihm liegt. Aber vor allem für die Übereinstimmung hinsichtlich der Konzeption des Integrierten Rheinprogramms bin ich wirklich dankbar.

Es ist von allen schon angesprochen worden: Die Einigkeit hier ist das eine, aber der Streit und die Einwände vor Ort sind das andere. Für ein Verwaltungsverfahren, für das politische Klima und für die öffentliche Wahrnehmung ist es schon ein kleiner Unterschied, ob etwas zwischen den Landtagsfraktionen umstritten ist oder nicht. Es ist hilfreich, wenn es nicht umstritten ist. Das bekommen wir auch vor Ort, sozusagen atmosphärisch, als Unterstützung zu spüren.

Wir befinden uns auf einer langen Wegstrecke. Beim Integrierten Rheinprogramm – ich beschränke mich jetzt nur auf dieses und spreche nicht von sonstigem Hochwasserschutz – sprechen wir immer noch von einer Phase der Umsetzung in der Größenordnung von 15 Jahren, und wir sind nicht am Ende aller Auseinandersetzungen.

Ich will einmal die neuesten Entwicklungen schildern, die seit der letzten Befassung im Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landtags eingetreten sind – also kein langes Referat über die ganze Geschichte.

Wir haben ein Retentionsvolumen von 55 Millionen Kubikmetern geschaffen; 167 Millionen brauchen wir. 12 Millionen befinden sich im Bau. Wir haben jetzt – das meine ich wörtlich, mit dem heutigen Tage – insgesamt weitere 22 Millionen Kubikmeter Retentionsvolumen in Planfeststellungsverfahren. Diese Aussage bezieht sich gerade darauf, dass heute Planfeststellungsverfahren in Breisach/ Burkheim mit 6,5 Millionen Kubikmetern und beim Kulturwehr Breisach mit 9,3 Millionen Kubikmetern eingeleitet worden sind.

Bei der Rheinschanzinsel sind wir ja schon im Verfahren, hoffen, im Sommer 2003 abschließen zu können, und schreiben dann aus. Ich kann heute schon sagen: Wenn wir die 34 Millionen € für Hochwasserschutz an Gewässern I. Ordnung vom Landtag zugebilligt bekommen, wie es die Regierungsfraktionen vorgeschlagen haben, werden wir so schnell wie möglich mit der Realisierung des Polders Rheinschanzinsel beginnen. Das kann vielleicht noch Ende 2003, aber jedenfalls im Jahr 2004 sein. Wir sind dann finanziell handlungsfähig. Das ist der große Vorteil, dass wir

(Minister Müller)

dann einerseits die Pläne haben und andererseits unmittelbar in die Realisierung übergehen können. Dann schaffen wir zusätzlich 6 Millionen Kubikmeter.

Dass wir bei diesen beiden Projekten, die ich gerade angesprochen habe – Breisach/Burkheim einerseits und Kulturwehr Breisach andererseits –, in die Planfeststellung gehen können, hängt auch damit zusammen, dass sich die Atmosphäre vor Ort durch unsere Bemühungen, den Kommunen bei ihren Einwänden entgegenzukommen, verbessert hat. Ich selbst war Mitte Dezember vor Ort und habe mit den Bürgermeistern und der Bürgerinitiative gesprochen.

Wir bewegen uns im Bereich der ökologischen Flutungen. Ich will es einfach so beschreiben: Ökologische Flutungen sind für uns nicht ein eigenständiges Ziel, sondern eine notwendige Begleitmaßnahme für den Hochwasserschutz im Rahmen dessen, was naturschutzrechtlich geboten ist. Deswegen gehen wir an die Untergrenze dessen, was naturschutzrechtlich geboten ist. Es geht uns nicht darum, die gesamte Rheinebene umzugestalten und in eine Landschaft zurückzuführen, wie sie vor 100 Jahren existiert hat, sondern wir machen das, was unbedingt notwendig ist.

Diese Aussage und die daraus abgeleiteten Maßnahmen, nämlich dass wir nach Verminderungsmöglichkeiten suchen – konkret: die Zahl der ökologischen Flutungen um 30 % reduzieren können –, ist eine der Voraussetzungen dafür, dass die Dinge leichter durchsetzbar werden.

In der Zwischenzeit haben wir im Übrigen einen positiven Raumordnungsbeschluss für den 90-Meter-Streifen. Wir haben die formelle Feststellung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, dass wir im Raum Bellenkopf/Rappenwörth kein Raumordnungsverfahren brauchen, das heißt, wir können dann unmittelbar in ein Planfeststellungsverfahren gehen.

Ich will immerhin auch erwähnen, dass sich das Kabinett Mitte Dezember 2002 noch einmal mit dem Integrierten Rheinprogramm befasst hat. Es hat alles, was es in diesem Hause an Konsens und in unserem Hause an Aussagen gibt, als Landesregierung bestätigt.

Das heißt, wir haben eine politisch sehr stabile Situation, und wir kommen verfahrensmäßig jetzt ziemlich flott voran, wie man, glaube ich, an dieser schnellen Schrittfolge sieht.

Wenn wir auf der anderen Seite auch immer wieder den Dialog pflegen müssen, auf Einwände eingehen, Einwände versuchen abzubauen, sei es atmosphärischer Art, sei es auch inhaltlicher Art, dann sind wir in einem Dilemma, das bei den Ausführungen des Kollegen Witzel vielleicht auch noch einmal deutlich geworden ist. Man kann natürlich immer wieder neue Lösungen bringen: die Hartheimer Lösung usw. usf., Alternativen zu dem 90-Meter-Streifen wie die Wehrlösung. Man kann das ewig untersuchen. Man trägt damit dem Gesichtspunkt, dass man alles abwägt und untersucht und überprüft, Rechnung. Auf der anderen Seite verzögern wir damit die Realisierung. Das ist das Dilemma, in dem wir uns befinden.

Wir haben natürlich auch ein inhaltliches Dilemma, gerade was die Hartheimer Lösung anbelangt. Ich will das nur zart andeuten. Sie haben das selber auch angesprochen. Einen

ökologischen Vorteil werden wir daraus nicht entwickeln. Ich glaube, das kann man so sagen. Wir haben im Raumordnungsverfahren die Hartheimer Lösung bewertet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass auch sie wie seinerzeit die Alternativen zum 90-Meter-Streifen nicht weiterverfolgt werden sollte. Insofern sind wir hier im Grundsatz bereits zu einer Entscheidung gekommen und können damit dem Gedanken der Beschleunigung, der ja durch den Landtag eingefordert wird, Rechnung tragen.

Ich will auch erwähnen, dass es in der Zwischenzeit – ich beschränke mich auf Aktuelles – Aussagen der Haushaltsstrukturkommission gibt, dass die Standards beim Integrierten Rheinprogramm überprüft werden sollen. Da kann ich eindeutig sagen: Die Schutzstandards werden nicht nach unten korrigiert. Wir müssen bei dem 200-jährlichen Hochwasserschutz bleiben.

Ich will die Gelegenheit dieser Aussage nutzen, um einmal auf einen noch etwas allgemeineren Gedanken zu sprechen zu kommen. Wir alle, meine Damen und Herren, stehen unter dem Eindruck – vielleicht unter dem subjektiven Eindruck, vielleicht unter dem objektiv berechtigten Eindruck –, dass möglicherweise die Zahl und die Schwere von Hochwassern im Laufe der Zeit durch den Klimawandel zunehmen. Wir haben darüber schon einmal gesprochen, Herr Professor Kaufmann. Wir haben noch keine wissenschaftlichen Aussagen, die uns das klar signalisieren. Aber ich persönlich stelle mich – je länger, je mehr – auf die langfristige Tendenz ein, dass wir wahrscheinlich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bekommen, gemessen an dem, was wir heute als 50-jährlich, 100-jährlich, 200-jährlich ansehen.

Jetzt ist die große Frage: Wie reagiert man darauf? Ich glaube, wir können darauf nicht dadurch reagieren, dass wir sagen: „Bei einzelnen Maßnahmen nehmen wir das, was wir heute noch nicht wissen, aber vermuten, schon einmal vorweg und erhöhen dort bereits den Schutzstandard“, sondern die Strategie muss, weil wir ja viele Probleme im ganzen Land zu lösen haben, sein, uns nicht an wenigen Stellen heute schon sozusagen auf das 300-Jährliche vorzubereiten, sondern tatsächlich erst einmal den Schutzstandard für das 200-Jährliche oder 100-Jährliche – je nachdem, um was es geht – zu schaffen, aber nach oben kompatibel zu sein. Das wäre meine Strategie. Das heißt also, selbst wenn wir im Laufe des Integrierten Rheinprogramms zu der Erkenntnis kommen, dass das, was wir bisher noch als 200-jährliches Hochwasser angesehen haben, vielleicht in einigen Jahren als 150-jährliches taxiert wird, dann würde ich jetzt im Moment konzeptionell nichts ändern, aber wir werden später drauflegen müssen. Das wäre eine strategische Bemerkung, die, wie gesagt, weit in die Zukunft gerichtet ist, aber man sollte das durchaus ansprechen.

Ich will im Übrigen doch noch einmal kurz etwas zum Geld sagen, nachdem im Vorfeld des Nachtragshaushalts vonseiten der SPD gesagt worden ist: Legen wir noch einmal 8 Millionen € drauf. Ich hätte nichts dagegen, wenn es so käme. Ich bin ja unersättlich; das ist keine Frage. Aber man muss zu gleicher Zeit vernünftig sein und Realist sein. Ich will einmal sagen: Sehr viel mehr als die 34 Millionen € könnten wir im Moment mit dem jetzigen Personal gar nicht bewältigen. Wir werden übrigens auch 13 k.w.-Stellen, also vorübergehende Stellen, aus diesen Sachmitteln fi

(Minister Müller)

nanzieren, damit wir überhaupt das Geld richtig bewirtschaften können. Natürlich könnte man sagen: Bei 40 oder 42 Millionen €, die es dann wären, könnte man noch mehr k.w.-Stellen schaffen. Insofern könnte man dann mit dem Geld doch umgehen. Aber es ist in diesen Zeiten schon ein irrer Hammer, wenn man sagen kann, dass man in einem bestimmten Bereich die Mittel für eine öffentliche Aufgabe von einem Jahr auf das andere verdoppelt. Das ist einfach eine tolle Geschichte; das muss ich wirklich sagen.

Falls es je zu einer politischen polemischen Auseinandersetzung kommen sollte – noch höre ich sie nicht, aber ich sage es schon einmal vorsorglich –, dann verweise ich einmal in aller Bescheidenheit darauf, dass mein Vorvorgänger, der Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, angehörende Umweltminister Schäfer, in seinem letzten Amtsjahr 10 Millionen zur Verfügung hatte. Wir haben jetzt 33 Millionen; das ist mehr als das Dreifache. Also damit kann ich mich sehen lassen, würde ich jetzt einmal ganz einfach sagen.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen bin ich zusammen mit Ihnen der Auffassung, dass es beim Integrierten Rheinprogramm – das hat ja Frau Berroth erwähnt – durchaus auch um die Nebenflüsse geht, also Acher, Rench, Kinzig usw.; das ist gar keine Frage. Wir tun auch dort etwas. Auch geht es – das ist uns wichtig, und da tun wir jetzt laufend etwas – zusätzlich um die Dammsanierung. Wir werden in diesem Jahr Dammsanierungen abschließen und neue beginnen. Das Wichtigste ist natürlich, dass zunächst einmal die vorhandenen Anlagen funktionieren, bevor man neue Anlagen erstellt.

Wir beginnen dann Verfahren für zwei weitere Rückhalteräume, nämlich die Elzmündung mit 5,3 Millionen Kubikmetern und Wyhl/Weisweil mit 7,7 Millionen Kubikmetern. Wir meinen, damit ebenfalls noch 2003 das Planfeststellungsverfahren beginnen zu können. Dann haben wir von den 167 Millionen, die entweder fertig gestellt oder in Bau oder in der Planfeststellung sind, immerhin ziemlich genau 100 Millionen in einem sehr konkreten Stadium. Ich glaube, damit kann man sich wirklich sehen lassen.