Ich möchte übrigens noch sagen, dass das von allen Fraktionen im Bundestag und auch im Bundesrat begrüßt wurde. Das Heimaufsichtsrecht wurde grundlegend reformiert, und die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner wurden nachhaltig verbessert. Dadurch kommen auf die Heimaufsicht neue Aufgaben zu. Statt wie bisher nur alle zwei Jahre prüft die Heimaufsicht zukünftig jedes Heim mindestens einmal jährlich. Größere Abstände sind dann möglich, wenn das Heim durch unabhängige Sachverständige nachweisen kann, dass es den Anforderungen gerecht wird. Prüfungen können zukünftig jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Regelungen über die Anforderungen an den Heimbetrieb, zum Beispiel was die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner betrifft, wurden präzisiert und ergänzt. Der Träger muss zukünftig bei Betriebsaufnahme eine Leistungsbeschreibung und ein Heimkonzept vorlegen.
Ein ganz wichtiger Punkt, der aus der Praxis heraus auch immer wieder bemängelt wurde und der von der Bundesregierung aufgegriffen wurde: Die Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischem Dienst der Krankenkassen und der Heimaufsicht wird verbessert. Es ist deshalb gut, dass Heimaufsichtsbehörden im Land mit dem MDK, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern im Rahmen regionaler Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten, um die Prüftätigkeit zu koordinieren.
(Abg. Schneider CDU macht die Scheibenwischer- Handbewegung. – Abg. Fischer SPD: So etwas macht man nicht, Herr Landrat! – Abg. Bebber SPD: Herr Landrat, etwas Anstand, bitte! – Abg. Wieser CDU: Frau Präsidentin, Herr Bebber stört hier! – Glocke der Präsidentin)
Mit der heute zur Beratung anstehenden Initiative wollte die SPD erreichen, dass die Verbesserungen, die die Heimgesetznovelle mit sich bringt,
Wir wollen, dass alle Heimaufsichtsbehörden die neuen, einjährigen Kontrollintervalle einhalten. In der Vergangenheit wurde häufig das zweijährige Kontrollintervall nicht überall eingehalten. Erst nach unserer Parlamentsinitiative von 1998 kam es zu personellen Verstärkungen.
In der Stellungnahme zu der heute zu beratenden Initiative hat sich die Landesregierung wiederum um eine konkrete Antwort im Hinblick auf die Kontrollintervalle herumgedrückt. So spricht sie nur vage davon, dass nahezu alle Heimaufsichtsbehörden das zweijährige Intervall einhielten. Hier muss die Landesregierung künftig mit mehr Engagement dafür sorgen, dass geltendes Recht auch eingehalten wird.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Wieser CDU zur SPD: Habt ihr ei- nen Klatschplan?)
(Abg. Capezzuto SPD: Vor allem Landräte müssen das befolgen! – Abg. Scheuermann CDU: Kontrol- le, Kontrolle, Kontrolle! – Abg. Schneider CDU: Aufsicht, Aufsicht, Aufsicht!)
Auch wenn die Landesregierung auf die konkrete Personalausstattung der Heimaufsichtsbehörden in den Stadt- und Landkreisen keinen direkten Einfluss hat, so steht sie doch in der Verantwortung und muss deshalb für die Umsetzung der neuen Vorschriften des Heimgesetzes sorgen.
Wir wollen, dass die Heimaufsichtsbehörden im Land eng mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammenarbeiten. Wir wollen, dass die Landesregierung die Heimaufsichtsbehörden bei der Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften unterstützt.
Wir werten es als einen Erfolg unserer Initiativen, dass die Landesregierung bereit ist, nun unserem Vorschlag zu folgen, und künftig alle zwei Jahre einen Landesheimaufsichtsbericht erstellen will. Der im Jahr 2004 vorzulegende Bericht muss eine erste Bilanz der eingeleiteten Schritte vornehmen. Wir erwarten nicht nur eine bloße Beschreibung der Situation, sondern wir erwarten dort, wo es notwendig ist, die Benennung von konkreten Schritten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Ziele der Heimaufsicht gibt es sicher weitgehend Konsens über alle Fraktionen hinweg. In Bezug auf die Durchführung besteht offensichtlich Diskussionsbedarf, und nach Ihrer Rede, Frau Kollegin, vielleicht noch mehr.
Wir begrüßen, dass bei der Verwirklichung der Ziele Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht im Alter, bei der Transparenz, bei der Beteiligung von Bewohnern und auch von ehrenamtlichen Helfern eine Stärkung vorgenommen wird.
Die gesetzlich vorgesehene Kontrolle soll Missstände aufzeigen. Wir wollen aber nicht die Motivation der Pflegekräfte und Pflegeleitungen gefährden. Sie haben zu Recht gesagt, Frau Kollegin: Die Zahl der Missstände ist erfreulicherweise sehr gering. Auch wenn sie gering ist, ist sie zu hoch. Aber es gibt keinen Anlass dafür, die Zahl der für Bürokratie verwendeten Stunden noch zu erhöhen.
Jeder von uns, der ein Heim besuchte, hat vernommen, dass heute schon über 50 % der Arbeitszeit für das Ausfüllen von Karteikarten oder Arbeitsnachweisen verwandt werden.
Aber, lieber Herr Kollege Capezzuto, wir diskutieren jetzt gerade darüber, dass noch mehr eingeführt werden soll. Wir wollen das abbauen. Der Mensch ist wichtiger als die Karteikarte, lieber Kollege.
Von Lenin stammt der Satz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Dieses Prinzip des Misstrauens hat menschliche Kälte gebracht und ganze Staaten und Staatengemeinschaften in den Ruin geführt.
Wir wollen mit Maß und Ziel vorgehen. Ziel ist die Qualitätsverbesserung in unseren Heimen. Ziel ist es, Missstände abzustellen. Doch dabei ist eine schematische Überprüfung vielleicht nicht immer das richtige Rezept. Wenn ein Haus überprüft wurde und man keine Missstände gefunden hat, sondern es im Gegenteil sogar als vorbildlich empfindet, dann kann Kontrolle eben auch dadurch Motivation sein, dass man sagt: Ihr Haus überprüfen wir erst in fünf oder sechs Jahren wieder, sofern keine Missstände bekannt werden.
Diese Vorgehensweise, bei der Kontrolle zu einer Qualitätsverbesserung und zu Verbesserungen im Gütestandard, zu einer besseren Motivation und zu Anerkennung der Arbeit führt, wünschen wir uns, und deshalb möchten wir im Heimbereich die Eigenkontrolle stärken, die Verbandskontrolle. Wir möchten, dass es einen Gütestandard AWO, einen Gütestandard Diakonie, einen Gütestandard Caritas gibt und diese Verbände in ihren Häusern selbst Maßstäbe setzen und ihre Einhaltung kontrollieren. Wir möchten, dass die privaten Träger selbst Gütestandards und Maßstäbe formulieren und sie auch für die Werbung einsetzen. Das und nicht eine schematisch kontrollierende staatliche Gewalt ist der Weg zur Verbesserung der Pflege bei uns.
Der Staat hat eher die Aufgabe, dieses Netzwerk der Kontrolleure zu motivieren und zu fördern, und das ist uns auch gelungen. Deswegen hoffe ich, dass wir durch eine flexible Form unser Ziel, die Pflege in unserem Land zu verbessern, erreichen. Es ist nicht wichtig, wie oft und wie intensiv wir kontrollieren, sondern wichtig ist, welche Ergebnisse wir erzielen.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass gerade die Maßnahmen – Pflegetag für Demenzkranke, Verbesserungen bei der Altenpflege, Umlagesystem, Hospizbewegung und viele andere Maßnahmen –, die wir ergriffen haben, zur Qualitätsverbesserung führen.
Diese Strategie – Qualitätsverbesserung, Kontrolle, Motivation der Pflegekräfte – ist Maßstab für uns, wenn sich der Staat im Heimbereich einmischt.