Abschließend sage ich, um alle Ängste ein Stück weit wegzunehmen – Kollege Haas hat ganz klar gesagt, diese Vorgabe sei gerichtsbelastbar; es nützt aber den Leuten nichts, wenn sie einen langen Gerichtsweg beschreiten müssen; und ich glaube, ich darf den Kollegen Haas mit einschließen –: Wir werden vom Land aus beobachten, ob diese von uns nicht erwartete, aber von vielen befürchtete, weil von Ihnen auch geschürte und angestiftete Entwicklung,
dass freie Träger rausgedrängt werden, eintritt. Wenn dies eintreten sollte, dann werden wir natürlich nicht abwarten, bis irgendwelche Gerichte entscheiden,
Wir wollen jetzt sehen, wie diese Regelungen, deren Sinn und Ziel für den, der wirklich lesen kann und lesen will, ganz klar sind, beachtet werden. Wer gegen den Geist dieses Gesetzes verstößt, der wird es mit uns zu tun bekommen!
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Birzele SPD: Und warum schreiben Sie es nicht in das Gesetz hi- nein?)
Weil wir ein ganz schlankes Gesetz gemacht haben, in dem wir das Subsidiaritätsprinzip und das Konnexitätsprinzip wirklich ernst genommen haben.
(Abg. Birzele SPD: Den Zuschussbetrag hätten Sie hineinschreiben können! Sie hätten keine zwei Re- gelungen gebraucht!)
Ich bin nach wie vor sehr zuversichtlich, dass dies auch von allen Beteiligten künftig so umgesetzt wird, zum Wohle der Familien in unserem Land.
Herr Dr. Noll, darf ich Ihre letzten Ausführungen so verstehen, dass Sie für den Fall, dass freie Kindergartenträger weniger als 63 % Förderung erhalten, eine Änderung des Gesetzes hier im Landtag anstreben werden?
Wenn die Regelung, die Vorgabe des Gesetzes, dass unter Moderation des Kreises künftig für die Kostenerstattung gesorgt wird, damit sich die Entsendekommunen nicht aus der Verpflichtung stehlen können, nicht ernst genommen wird, dann werden wir gesetzlich reagieren müssen.
Ich gehe davon aus – und dazu können wir und Sie alle ein Stück weit mit beitragen –, dass man die Beteiligten vor Ort darauf hinweist.
Wir haben jetzt Zeit bis 1. Januar 2004, um all dies in die Gänge zu bringen. Wenn irgendein Landkreis sagt: „Wir sind ja dafür gar nicht zuständig“, dann dürfen Sie ihm alles, was wir hier beschlossen haben, vorlegen und dafür sorgen, dass das vor Ort möglichst so durchgesetzt wird, wie wir es uns als Gesetzgeber eigentlich wünschen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Gesetzentwurf in großem Einvernehmen der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden und den freien Trägern erstellt worden ist, ist es nie zu spät, auch nicht kurz vor neun, noch Verbesserungsvorschläge einzubringen, damit dieses Gesetz tatsächlich ein gutes Kindergartengesetz wird.
Nachdem wir in der ersten Lesung und auch im Sozialausschuss schon ausführlich diskutiert haben, möchte ich mich auf zwei Punkte beschränken, zu denen wir heute auch einen Änderungsantrag eingebracht haben.
Auch wenn Herr Haas und Herr Dr. Noll gleich wieder zu toben und zu schreien anfangen, möchte ich doch feststellen, dass es in diesem neuen Kindergartengesetz nach wie vor Schlechterstellungen gibt.
Die jetzt vorgesehene gesetzliche Regelung ist eine Verschlechterung für Waldorf-, Wald- und Betriebskindergärten,
und es geht mir hier nicht um die Subsidiarität, es geht nicht um die freien Träger prinzipiell – freie Träger sind unter anderem auch die Kirchen –, es geht auch um die Waldorfkindergärten. Da ist in § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs nachzulesen:
Das heißt, sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Stattdessen begründet die Gesetzesnovelle eine Kannregelung. Das ist eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo.
Und wenn Sie jetzt schon anbieten, Herr Dr. Noll, die Entwicklung beobachten zu wollen, heißt das, dass es offensichtlich eine gewisse Gefahr gibt. Sie wissen, dass es schon jetzt Fälle gibt, in denen Waldorfkindergärten keine Zuschüsse bekommen.
Mir geht es auch nicht nur um den Bestandsschutz, sondern mir geht es darum, dass es nach wie vor Waldorfkindergärten gibt, die bisher noch keine Förderung bekommen und die zukünftig in die Bedarfsplanung aufgenommen werden wollen.
weil im Gesetzentwurf hinsichtlich der Zulassung von Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet nur eine Kannregelung steht.
Das ist Fakt, auch wenn Sie es schönreden oder gesundbeten wollen. Das ist eine Schlechterstellung für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet.
Sie wissen auch, dass es ein Rechtsgutachten gibt, das die Waldorfkindergärten in Auftrag gegeben haben und das zum Ergebnis kommt
da können Sie nicht sagen: „Das stimmt nicht!“, denn das gibt es –, dass die Formulierung des § 8 dieses Gesetzentwurfs rechtswidrig sei.