Protokoll der Sitzung vom 07.05.2003

Ich sage Ihnen aber voraus, er wird in diesem Monat nicht über das 60. Lebensjahr hinausgehen – davon können Sie ausgehen –, falls die Amtszeit weniger als acht Jahre beträgt. Wenn wir allerdings in diesem Bereich gemeinsam mit unserem Koalitionspartner zu dem Ergebnis kommen, dass die Versorgung eventuell schon zu einem früheren Zeitpunkt beginnen soll, schließe ich das ebenfalls nicht aus.

(Abg. Kretschmann GRÜNE: Können Sie das freundlicherweise mal begründen?)

Ich sage Ihnen – Herr Kollege Kretschmann, ich komme gleich zur Begründung –: Der Mindestruhegehaltssatz beträgt derzeit 40 %. Der Entwurf der SPD sieht 30 % vor. Wir werden Ihnen 38,268 % vorschlagen –

(Lachen des Abg. Walter GRÜNE – Abg. Walter GRÜNE: Das ist ein Witz!)

in der logischen Umsetzung der Veränderungen der Versorgungsdemographie in Anlehnung an die anderen Änderungen bundesweit, auch im Hinblick auf die erfolgte Versorgungsanpassung bei den Beamten.

Wir haben einen Höchstruhegehaltssatz von derzeit 75 %. Ihr Entwurf sieht 70 % vor. Wir werden uns im neuen Entwurf ebenfalls an 71,75 % orientieren – als logische, konsequente und stringente Umsetzung in Anlehnung an diese Reduzierung und Veränderung.

(Abg. Drexler SPD: Warum?)

Sie haben einen Steigerungssatz von bisher 3 % übernommen. Wir werden nicht mehr 3 % vorsehen, sondern einen Steigerungssatz von 2,65 % per annum vorschlagen – unter Ihrem Vorschlag. Die Dauer bis zum Erreichen des Höchstsatzes beträgt nach dem Status quo 16 2/3 Jahre, nach Ihrem Entwurf etwas über 18 Jahre. Wir werden 16 2/3 Jahre, wie bisher bewährt, vorschlagen.

Nun zum Gehalt. Der Status quo ist die Anlehnung an die Bundesbesoldung B 11. Das ist ein Festbetrag analog zu B 11. Wir werden diesen B-11-Vorschlag erneut unterbreiten. Lassen Sie mich dazu auch etwas anmerken: Ich empfehle Ihnen einen Blick in die Regelungen der anderen Bundesländer.

(Abg. Drexler SPD: Jetzt plötzlich wieder! Wir sind doch Spitze!)

Ja, Herr Kollege Drexler, Sie waren in der Ausschussberatung nicht anwesend.

(Abg. Drexler SPD: Nein!)

Da haben wir bereits die verschiedenen Länder angesprochen. Ich verweise im Übrigen auch auf die erste Lesung. Sie erinnern sich: Kollege Oettinger hat hierzu ebenfalls sehr sach- und fachkundig Bezug genommen.

(Abg. Drexler SPD: Was hat er denn gesagt?)

Ich sage es Ihnen gerade. Er hat unter anderem dargestellt, dass die Besoldung, die in anderen Ländern allein ein Minister erhält, bei uns der des Ministerpräsidenten entspricht. Sie müssen auch einmal im Vergleich sehen, dass die Besoldung unserer Minister nicht im Spitzenbereich liegt, sondern gegenüber anderen Ländern weit darunter.

(Abg. Drexler SPD: Das ist bei Abgeordneten auch so!)

Ja, da haben Sie völlig Recht.

(Abg. Drexler SPD: Also dann kann man es ja so lassen!)

Herr Kollege Drexler, wir werden ja deshalb genau Ihrem Vorschlag folgen. Da kann man es so stehen lassen. Wir werden es so lassen; wir bleiben bei B 11. Nur werden wir – bitte nehmen Sie das zur Kenntnis –, weil eben der Minister als politischer Beamter an der Spitze seines Ministeriums, seiner Beamten steht, nicht wie bei der Beschlussfassung über die Diäten, die Sache des Parlaments ist, jährlich in den Landtag gehen.

Es ist übrigens auch eine Frage unseres Selbstverständnisses. Ich möchte Sie ausdrücklich loben – das sehen Sie heute an der Kommentierung des Bundes der Steuerzahler –, Sie als Fraktionsvorsitzenden, auch Sie, Herr Kretschmann, auch den Kollegen Oettinger und den Kollegen Pfister. Ich finde, in der heutigen Zeit ist es für uns als Parlamentarier wichtig – auch was unser Selbstverständnis betrifft, wenn ich das einfügen darf –, dass wir in einer solchen Frage wie den Diäten der Abgeordneten in sensibler Weise angemessene, aber auch vertretbare Lösungen finden, die überparteilich von allen vier Parteien getragen sind. Sie sehen, dass die Kommentierung Ihnen das heute auch entsprechend honoriert. Ich halte das für gut und richtig.

Bei der Besoldung der Minister – das will ich Ihnen sagen – halte ich es nicht für angemessen, darüber jedes Jahr eine Diskussion im Parlament zu führen. Vielmehr ist es richtig und angemessen, dass wir uns stringent an eine B-11-Besoldung anlehnen. Das ist eine gewisse Vergleichbarkeit, auch Stringenz und Logik, die wir bei der Ministerialbesoldung bisher haben.

(Abg. Wieser CDU: Leistungslohn!)

Nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Sie wissen, dass Ihr Vorschlag bundesweit einmalig ist – sowohl bei der Mindestaltersgrenze, beim Höchstruhegehaltssatz als auch bei der Bezahlung nach Festbeträgen. Durch diese Regelungen würden die Regierungsmitglieder in Baden-Württemberg – und jetzt komme ich darauf – sowohl im besoldungs- als auch im versorgungsrechtlichen Sinn ohne triftigen Grund –

ein solcher ist bisher nicht genannt worden – von der Entwicklung abgekoppelt werden.

Im Übrigen, zweitens, würden Sie hier in Baden-Württemberg einen Sonderweg einschlagen. Sie haben bisher keine Gründe vorgetragen, mit keinem einzigen Wort, warum Sie einen Sonderweg in Baden-Württemberg benötigen.

(Abg. Drexler SPD: Doch! Wettbewerb des Föde- ralismus!)

Ein Drittes zu Ihrem Vorschlag. Er schießt aus unserer Sicht über das Ziel einer Anpassung hinaus. Auch die Anpassung an die Absenkung des allgemeinen Versorgungsniveaus der Beamten haben wir umgesetzt, und zwar analog, fair und angemessen und nicht mit irgendeiner Willkür mit Vorschlägen, die nicht nachvollziehbar sind, wie das bei Ihrem Vorschlag der Fall ist.

(Abg. Drexler SPD: Was ist denn der Unterschied zwischen 70 und 71,5?)

Deshalb werden wir einen eigenen Vorschlag einbringen.

Jetzt will ich einmal ganz persönlich auch als Selbstständiger etwas sagen. Ich glaube, wir sollten bei diesem Thema immer auch darauf achten, dass wir weiterhin qualifizierte Personen für ein Ministeramt gewinnen.

(Abg. Drexler SPD: Aber doch nicht über Pensio- nen! – Abg. Wieser CDU: Deswegen muss Leis- tungslohn eingeführt werden!)

Ich halte das für wichtig, denn zunehmend vergleichen wir – heute wurde von der Baden-Württemberg AG gesprochen – auch die Managementaufgaben mit der privaten Wirtschaft. Auch im Hinblick auf diese Regelungen ist ein Vorschlag, der sich an das absolute Versorgungs- und Pensionsalter von 65 anlehnt, nicht angemessen. Es ist ein politisches Amt, es ist ein Amt auf Zeit. Macht wird auf Zeit verliehen. Auch eine Legislaturperiode läuft nur bestimmte Zeit, Regierungen werden gewählt, neu gewählt, manchmal auch abgewählt. Deshalb halte ich es für nicht konsequent, wenn wir uns stur an ein Lebensalter von 65 für den Beginn der Versorgung halten.

Meine Damen und Herren, aufgrund der Reformmaßnahmen im Bundesversorgungsrecht werden wir einen neuen Vorschlag einbringen, auch in Anlehnung an Regelungen in anderen Ländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Dort hat man die Versorgung bereits geändert und angelehnt.

(Abg. Drexler SPD: Machen wir einen Wettbe- werb!)

In anderen Ländern ist das in Vorbereitung, aber kein Land durchbricht das bisher geltende System der Ankopplung der Ministerversorgung an die Beamtenversorgung.

Insoweit, meine Damen und Herren, haben wir im Ausschuss nicht nur die Absicht angekündigt, ein Gesetz einzubringen, sondern die Koalitionsfraktionen werden dies auch tun. Ihren Vorschlag müssen wir aufgrund der eben genannten Gründe ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kleinmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig richtig, Herr Kollege Stickelberger: Wo wir zuständig sind, haben wir zu handeln. Gar kein Thema, dass wir zuständig sind, kein Thema, dass wir handeln müssen, auch kein Thema, in welche Richtung dieses Handeln geht. Das haben Sie hier ja dargelegt.

(Unruhe)

Es ist innerhalb der Koalitionsfraktionen unstrittig, dass der Höchstsatz des Ruhegehalts zu reduzieren ist. Wir können diesen nicht bei den Beamten von 75 auf 71,75 % reduzieren, aber bei den Ministern den Spitzensatz belassen.

(Abg. Fischer SPD: Nicht so schnell! Man versteht nichts!)

Punkt 2: Zur Anhebung der Altersgrenze bis zur Auszahlung des Ruhegehalts von derzeit 55 Jahren – dies kann so nicht stehen bleiben – gibt es innerhalb der Koalitionsfraktionen noch Klärungsbedarf und gewisse Differenzen.

(Abg. Kretschmann GRÜNE: Wofür sind denn Sie? – Unruhe)

Ich bin für 60, wenn Sie mich so persönlich fragen.

(Abg. Drexler SPD: 60? Und warum nicht für noch später?)

Die Argumente, die der Kollege Dr. Reinhart vorhin vorgebracht hat, kann ich nur unterstreichen. Das ist ein Amt auf Zeit, das ist ein Wahlamt.

(Abg. Drexler SPD: Dann gibt es keinen Streit zwi- schen Ihnen! – Gegenruf des Abg. Pfister FDP/ DVP: Doch!)

Wir haben bei allen Wahlämtern – beispielsweise auch bei den Bürgermeistern – die Position eingebaut, dass sie, wenn sie zum Beispiel nach zwei Amtsperioden nicht wiedergewählt werden, in Pension gehen können. Ansonsten würden wir niemanden mehr dafür gewinnen, für ein solches Amt zu kandidieren, weil dies zu unsicher wäre. Deshalb scheint es mir gerechtfertigt zu sein, als Altersgrenze statt 65 Jahre 60 Jahre vorzusehen.

(Abg. Drexler SPD: Aber die Menschen draußen sehen das nicht so! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Aber einen ehemaligen Minister hat man selten auf dem Sozialamt angetroffen! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Noch nicht!)

Ich arbeite nicht auf dem Sozialamt, Herr Kollege Kretschmann. Das habe ich nicht untersucht, dazu kann ich nichts sagen.