Protokoll der Sitzung vom 28.05.2003

Ich bin auf Ihre Ausführungen gespannt. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie bereits bei den Beratungen im Innenausschuss einen Kommentar dazu abgeben. Da waren zwar Sie persönlich nicht anwesend, aber Herr Staatssekretär Rech war da. Der hat dazu aber keinen Ton gesagt.

(Abg. Drexler SPD: Nein!)

Er hat sich darauf beschränkt, dem Kollegen Dr. Glück zu erklären, dass die Neuregelungen nicht nur für die Gemeinderäte, sondern auch für die Ortschaftsräte gelten, was ja auch schon in der Begründung des Gesetzentwurfs steht, aber zur „Lex Föll“ hat er keinen Ton gesagt, obwohl wir das massiv kritisiert haben. Ich bin gespannt, was Sie heute dazu sagen.

Um auf Ihre Frage, Herr Heinz, zurückzukommen: Inhaltlich kann man über alles sprechen, aber Sie sollten nicht versuchen, uns das über Nacht und im Schnellverfahren unterzujubeln. Das bedarf sorgfältiger Beratung.

(Abg. Heinz CDU: Es sind doch schon einige Nächte vergangen seit der Innenausschusssitzung! – Zuruf des Abg. Drexler SPD)

Herr Heinz, Ihre Begründung ist so dürr! Lesen Sie doch einmal die einschlägigen Kommentare zu § 116 und zu den §§ 49 und 58 der Gemeindeordnung!

(Abg. Heinz CDU: Habe ich gemacht! Und dann?)

Schauen Sie sich dann einmal Ihre dürre Begründung an. Das entspricht weiß Gott nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten, die wir uns vorstellen.

(Abg. Drexler SPD: Sie hätten reinschreiben kön- nen: „Der Herr Föll soll es werden“! – Weitere Zu- rufe von der SPD)

Wir wollen keine Schnellbleiche, sondern wir wollen eine gründliche Gesetzesberatung, und dazu hätten Sie lange Zeit gehabt. Jetzt pressiert es Ihnen natürlich, weil das noch vor der Sommerpause durchgepaukt werden muss, weil Ihr Herr Föll sonst nicht das wird, was er werden soll.

(Abg. Drexler SPD: So ist es! – Zuruf des Abg. Heinz CDU)

Aber vielleicht tritt Herr Hauk doch noch an. Ich weiß es ja nicht.

(Abg. Hauk CDU: Ich habe nicht die nötige Quali- fikation! – Unruhe)

Herr Hauk, ja, ja. Sorry.

(Unruhe)

Ich darf unter dem Stichwort Peinlichkeiten ein Letztes anfügen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Was?)

Es scheint ja weiterzugehen. Ich lese hier in der „Südwest Presse“ vom 22. Mai: „Liberale wollen zweimal ran.“

(Abg. Birzele SPD: Am besten doch in allen! – Zu- ruf des Abg. Drexler SPD – Unruhe)

„Liberale wollen zweimal ran.“ Gemeint ist, dass natürlich vor allem Liberale in zwei Wahlbezirken eines Landkreises kandidieren können.

(Zuruf des Abg. Birzele SPD)

Was ich damit sagen will – –

(Abg. Pfister FDP/DVP: Das steht aber heute nicht zur Debatte!)

Das steht jetzt nicht zur Debatte. Aber es gehört in diesen Zusammenhang hinein, zum Ministergesetz, zur heutigen Vorlage, Herr Pfister, weil Sie dort nämlich genau das Gleiche vorhaben, was Sie jetzt auch machen: Sie wollen dieses Gesetz im Schnellverfahren noch vor der Sommerpause durch das Parlament peitschen,

(Abg. Pfister FDP/DVP: In einem normalen Ver- fahren! Zwei Plenarsitzungen und Ausschussbera- tung!)

wie es, Herr Pfister, auch heute mit diesem Pseudoänderungsantrag geschehen soll. Das ist aber mit uns nicht zu machen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Pfister FDP/DVP: Kein Änderungsantrag! Nehmen Sie das zur Kennt- nis! Das ist ein ganz normales Verfahren! Herr Sti- ckelberger, das wissen Sie doch! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Aber ihr könnt doch einen Kan- didaten für alle Wahlbezirke einsetzen! Dann wäre es erledigt! – Zuruf des Abg. Birzele SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stickelberger, es ist ja gut, dass Sie hier – für alle im Protokoll nachlesbar – deutlich gemacht haben, dass Sie bereits Kenntnis von den Vorstellungen der FDP/DVP zur Änderung des Kreistagswahlrechts erlangt haben, sodass Sie, wenn diese dann in diesem Haus einmal beraten werden, nicht sagen können, das komme völlig überraschend.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Beifall des Abg. Herrmann CDU)

Das heißt, Sie können sich in den nächsten Wochen Gedanken darüber machen. Damit ist ein späterer Vorwurf, hier wäre praktisch im Schnellverfahren beraten worden, von vornherein gegenstandslos.

(Abg. Birzele SPD: Wir sind bei der FDP/DVP auf alles eingestellt! – Gegenruf des Abg. Pfister FDP/ DVP: Das ist gut so!)

Ein weiterer Punkt, der hier diskutiert worden ist, ist die Streichung von § 49 Abs. 5 der Gemeindeordnung, in der es darum geht, dass bei der Bestellung von Finanzbürgermeistern in größeren Städten besondere Qualifikationsanforderungen gestellt werden. Wir sind der Meinung, dass diese Regelung schon seit Jahren hätte überarbeitet werden können. Es gibt gute Gründe, das an die kommunale Selbstverwaltung zurückzugeben; denn die Gemeinderäte sind selbstverständlich in der Lage, qualifizierte Frauen und Männer in Positionen der Beigeordneten zu wählen, und es steht einem Gemeinderat auch nach der Gesetzesänderung, um die es heute geht und die auch von der FDP/DVP mitgetragen wird, völlig frei, eigene Qualifikationsanforderungen in die Ausschreibung einer Stelle eines Beigeordneten aufzunehmen. Deshalb muss man sich hier einmal fragen lassen, ob wir Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung haben, also in die Entscheidungshoheit frei gewählter Gemeinderäte, meine Damen und Herren. Darum geht es der FDP/DVP. Wir sind jederzeit bereit, Verantwortung nach unten zu delegieren.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Wir sind auch sicher, dass betroffene Gemeinderäte das dann beschließen werden. Ähnlichkeiten mit handelnden und betroffenen Personen sind deshalb rein zufällig.

(Lachen bei der SPD)

Wir sind der Meinung, dass diese Regelung völlig unproblematisch ist, meine Damen und Herren, gerade in einer Zeit wie heute. Es ist gesagt worden, dass wir verstärkt in Richtung Doppik gehen, in Richtung kaufmännische Buchführung, dass man nicht Wert legen muss auf Kenntnisse in der Kameralistik.

(Abg. Göschel SPD: „Doppelt“ heißt aber nicht doppelte Kandidatur!)

Es gibt landauf, landab hervorragende Beispiele, dass Mitglieder von Gemeinderäten zu Oberbürgermeistern und Bürgermeistern gewählt oder zu Beigeordneten berufen werden. Die Praxis zeigt, dass eine gesetzliche Überregulierung völlig fehl am Platze ist.

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Sehr gut, Herr Kollege Theurer! Ein OB ist für alles geeignet!)

Etwas mehr Schwierigkeiten haben wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Zusammenlegung von Kommunalwahlen und Europawahl, die ansonsten hier im Hause starke Zustimmung erhält. Ich denke, man muss die von den Freien Wählervereinigungen in unseren Gemeinderäten vorgetragenen Sorgen, dass dann die Kommunalwahlen durch andere Themen überlagert werden, ernst nehmen.

(Abg. Drexler SPD: Stimmt ihr dagegen? – Abg. Oelmayer GRÜNE: Schulterschluss mit den Freien Wählern!)

Wir haben das sehr lange diskutiert. Wir haben das auch kontrovers diskutiert. Das Argument für getrennte Termine war, dass dann die Kommunalwahlen im Mittelpunkt stehen und nicht von bundespolitischen und europapolitischen Themen überlagert werden. Wir haben leider in der Vergangenheit die Tendenz gehabt, dass bei der Europawahl sehr stark bundespolitische Themen hineinspielten und man sich nicht allein auf die rein europäischen Themen beschränkt hat. Diese Befürchtung ist natürlich da, meine Damen und Herren. Es ist dann manchmal wirklich kurios, dass nicht über die kommunalpolitischen Themen gesprochen wird, sondern irgendwelche Schattendiskussionen geführt werden.

Trotzdem haben wir uns entschlossen, diese Zusammenlegung mitzutragen. Ein Hauptargument für die Zusammenlegung ist ja, dass dadurch Synergien erzielt werden können, dass man nur einmal den Aufwand der Ausschreibung, den Aufwand der Briefwahlunterlagen und den Aufwand der Wahlbenachrichtigungen hat. Man kann dabei Kosten sparen, auch was die Entschädigung für die Wahlhelfer am Wahltag angeht. Und es gibt ja die Hoffnung, dass dadurch die Wahlbeteiligung bei beiden Wahlen etwas höher ausfällt. Es wäre mit Sicherheit für viele Wähler und Wählerinnen auch unbegreiflich gewesen, im Abstand von nur wenigen Monaten zweimal zur Wahlurne gehen zu müssen. In einer Zeit äußerst knapper Kassen, wo wir uns schwer tun, bestimmte Dienstleistungen, soziale Leistungen, Bildungseinrichtungen, aufrechtzuerhalten, sind wir der Meinung, dass das finanzielle Argument der Einsparung durch die Zusammenlegung in diesem Fall im Vordergrund stehen sollte. Dann muss man beobachten und nach der Wahl genau werten, wie es sich auf die Wahlbeteiligung und auf die Wahlergebnisse ausgewirkt hat, ob die Kommunalpolitik tatsächlich in den Hintergrund getreten ist oder nicht, um dann für die Wahlen in fünf Jahren erneut eine Entscheidung zu treffen.

In diesem Sinne kann ich für die FDP/DVP-Landtagsfraktion Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf signalisieren.

(Beifall bei der FPD/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Amtszeit der Gemeinderäte, der Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart“, so hieß der Gesetzentwurf der Landesregierung bei der ersten Lesung. Da wir uns in diesem Hause im Kern über die Zusammenlegung der Kommunalwahlen und der Europawahl einig waren, haben wir diesen Gesetzentwurf bei der ersten Lesung, wie man so schön sagt, durchgewinkt.

Es schließt sich Lob und Tadel für die CDU-Fraktion und für die FDP/DVP-Fraktion für das von ihnen gewählte Vorgehen an. Lob zunächst für den Kollegen Heinz. Er hat sehr präzise begründet, warum es für die Freien Wähler in die

sem Land keinen Nachteil darstellt, wenn wir die Wahltermine zusammenfassen. Insofern bin ich für diese präzisen Ausführungen und auch für die präzise Bedienung der Interneteinrichtungen dankbar. Dies wohl wissend konnte ich mir deshalb diese Arbeit im Detail und hier in der Begründung sparen.