dass schon das jetzige Wahlrecht bei der letzten Kreistagswahl bewirkt hat, dass das gute Stimmenergebnis von mir persönlich im Ergebnis dazu geführt hat, dass ein weiterer Sitz auf die FDP/DVP entfiel, also ein weiterer Bewerber der Liste der FDP/DVP
im Wahlkreis in den Kreistag einrücken konnte, und deshalb überhaupt kein Unterschied zum jetzigen Vorschlag besteht?
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Da sind Sie nicht der Einzige! – Abg. Capezzuto SPD: Das ist nicht bloß bei Ihnen so!)
Und zweitens: Sind Sie bereit, zuzugeben, dass auch nach der Änderung des Kreistagswahlrechts die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie den Bewerber wollen,
Zur ersten Frage: Es ist schon ein Unterschied, denn damals betraf es das Ergebnis in Ihrem eigenen Wahlkreis.
Zweitens führt das jetzt dazu, dass, wenn Sie in zwei Wahlkreisen gewählt werden – das habe ich ja zu erklären versucht –, dann eben nicht mehr der Wähler entscheidet. Er entscheidet nämlich definitiv nur in einem einzigen Wahlkreis,
dort, wo Sie Ihr Mandat antreten, und im anderen Wahlkreis werden Sie gewählt, aber ein anderer rückt nach. Das ist das Beispiel.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Theurer FDP/DVP: Das stimmt nicht, was Sie sagen! Was Sie sagen, ist falsch! – Abg. Pfister FDP/DVP: Das könnt ihr im Ausschuss machen! Macht euren Kleinkram im Ausschuss! – Glocke des Präsidenten)
Herr Nagel, ich danke Ihnen. – Herr Nagel, können Sie mir sagen, warum die langjährige Abgeordnete Frau Dr. Hartenstein in Calw als Bundestagsabgeordnete fungierte, aber in Leinfelden-Echterdingen wohnte? Hatten Sie keine geeigneten SPD-Kandidaten in dem Kreis Calw?
Entschuldigen Sie bitte! Sie müssen, Frau Fauser, schon unterscheiden zwischen dem Bundestagswahlrecht und dem bis jetzt bestehenden Kreistagswahlrecht. Das dürfen Sie nicht miteinander vermischen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte es mir ja jetzt einfach machen – aber dafür bin ich in diesem Hause nicht bekannt – und könnte sagen: Ich schließe mich für unsere Fraktion der Rede, die Kollege Nagel gerade vor mir gehalten hat, vollinhaltlich an.
Und, Kollege Pfister, bei mir ist das deswegen besonders glaubwürdig, weil man von mir nicht behaupten kann, dass ich mich immer nahtlos dem anschließe, was die SPD in diesem Hause vorträgt.
Aber lassen Sie mich trotzdem noch ein paar Anmerkungen zu diesem Vorgehen in diesem hohen Hause machen.
Kollege Nagel hat es angesprochen: Es ist ja erst ein paar Wochen her, dass wir hier die „Lex Föll“ diskutiert haben. Ich bin dem Innenminister heute noch dafür dankbar, dass er das Kind damals beim Namen genannt und gesagt hat: Jawohl, es geht konkret um diesen Fall, nämlich um den Fall des Herrn Föll.
Jetzt treiben Sie das Ganze auf die Spitze. Jetzt kommt sozusagen das „do ut des“ zum Zuge, das heißt, wer gibt, der muss auch nehmen dürfen.
(Abg. Pfister FDP/DVP: Das ist halt so in der Poli- tik! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Nein, das ist nicht so in der Politik!)
was – Kollege Nagel hat es ja brillant dargelegt – zunächst einmal einseitig im Gesetzentwurf damit begründet worden ist, dass dadurch bessere Chancen für kleinere Parteien entstünden. Damit ist natürlich in diesem Fall zunächst einmal die FDP/DVP gemeint, weil sie in der Landesregierung sitzt und diesen Gesetzentwurf initiiert hat.
Ein weiterer Punkt, der einfach vom Verfahren her jedem sauer aufstoßen muss, wird deutlich, wenn man sich die Tagesordnungen anschaut. Das letzte Mal hatten wir den Vorgang, dass wir bei der „Lex Föll“ einen Gesetzentwurf für die Zusammenlegung von Wahlterminen beraten haben. Dann kommt sozusagen völlig überraschend – ich formuliere es einmal diplomatisch – ein ganz anderes Thema auf die Tagesordnung, nämlich die Frage, wer Finanzbürgermeister in welchen Kommunen werden darf.
Diesmal sieht es etwas anders aus. Wir haben zunächst eine Gesetzesbegründung ausschließlich von der FDP/DVP bekommen.
Diese Begründung war ehrlich. Jetzt haben wir eine geänderte Fassung. Das steht auch so in der Tagesordnung. Die Begründung, die der Kollege Heinz für die CDU-Fraktion abgegeben hat, spricht für sich. Sie spricht eigentlich dafür, dass die CDU letztlich gegen ihren eigenen Gesetzentwurf stimmen muss, wenn ich seine Ausführungen richtig verstanden habe.
Und ein Weiteres: Weil Herr Kollege Theurer die sachliche Auseinandersetzung gefordert hat, möchte ich zwei oder drei sachliche Punkte benennen.
Ein erstes sachliches Argument ist: Ich habe auch noch nie einen Gesetzentwurf gesehen, bei dem die Begründung zunächst einmal eine Dreiviertelseite lang darstellt, warum man das Gesetz eigentlich nicht machen soll, weil es Nachteile mit sich bringt.
Dann kratzen Sie die Kurve. Die jetzt gekratzte Kurve sieht ja ganz anders aus. Man sagt, Lebensbedingungen, Wohnort und Ort der politischen Tätigkeit könnten differieren.
Das ist ein schwaches Argument! Das, was Sie damit anrichten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, ist Folgendes: Wir sind auch eine nicht allzu große Partei, größer als Sie, aber nicht allzu groß.
Aber jetzt passen Sie einmal auf! Hören Sie gut zu, Kollege Theurer: Die Intention dieses Gesetzes, das in der derzeitigen Fassung vorsieht, dass alle Teile eines Landkreises in einem Kreistag vertreten sind, ist ein Element unserer repräsentativen Demokratie im Kreistagswahlrecht. Und weil wir eine repräsentative Demokratie haben, müssen wir mit unseren gesetzlichen Regelungen gewährleisten, dass alle