Protokoll der Sitzung vom 16.07.2003

Deshalb ist es schon sinnvoll, auch Vergleiche anzustellen. Ich vermisse diese Vergleiche bei den Kommentaren, insbesondere in den Printmedien. Dort werden Vergleiche völlig weggelassen.

(Beifall des Abg. Dr. Caroli SPD)

Dort heißt es zwar, wir hätten geringe Einkommenssteigerungen und lägen am hinteren Ende der Vergleichsskala, aber was das bedeutet, wird nicht ausgeführt. Deshalb will ich hierzu ein paar Vergleichsdaten nennen: Bayern 5 861 €, Hessen 6 401 €. Ich hätte erwartet, dass uns die Medien wenigstens ein großes Lob dafür erteilen, dass wir auch nach der Erhöhung noch weit unter diesen Sätzen bleiben – nichts!

(Zuruf von der CDU)

Ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen: Ich habe bei der letzten Plenarsitzung etwas zu anderen Berufsgruppen ge

sagt. Wir liegen knapp bei A 14, wenn man das Durchschnittsalter etc. vergleicht. Nach der Erhöhung der Beamtenbesoldung werden wir eher wieder in Richtung A 13 tendieren.

Nehmen Sie jetzt mal einen anderen Bereich, wo man gewählt wird und eine begrenzte Amtszeit hat: Bürgermeister, acht Jahre. Wir haben gemeinsam – wir haben das mitgetragen –

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

die Bürgermeisterbezüge erhöht.

(Abg. Pfister FDP/DVP: So ist es!)

Die Bürgermeister von Gemeinden unter 2 000 Einwohnern erhalten Bezüge nach A 14 oder A 15. Nehmen Sie unser Durchschnittsalter, knapp 50 Jahre. Da sind die Bürgermeister von Gemeinden unter 2 000 Einwohnern alle in A 15. Der durchschnittliche Wahlkreis in Baden-Württemberg – 70 Wahlkreise – umfasst ungefähr 150 000 Einwohner. Dann haben Sie – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Belastung und Verantwortung, wenn Sie das einmal zusammennehmen. Ich habe keinerlei Hemmungen, so viel zu verdienen wie ein Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 2 000 Einwohnern, und der bekommt eine Besoldungserhöhung.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und Hillebrand CDU)

Lassen Sie mich, gerade weil Medienvertreter manchmal so seltsame Vergleiche machen – heute steht in den „Stuttgarter Nachrichten“ ein ganz seltsamer Artikel –, etwas zu den Journalisten sagen. Ich habe mich extra erkundigt.

(Heiterkeit – Abg. Pfister FDP/DVP: Oh! – Abg. Dr. Birk CDU: Bitte laut und deutlich und langsam zum Mitschreiben!)

Ich will Ihnen einmal die Gehaltserhöhungen vortragen: 1. August 2000 Landtag 2,3 %, bei Tageszeitungsredakteuren 3,0 %.

(Abg. Dr. Birk CDU: Aha! – Abg. Pfister FDP/ DVP: Oh!)

Langsam! – 1. August 2001 Landtag 2,3 %, 1. Oktober 2001 Redakteure 2,5 %. 1. August 2002 Landtag 2,8 %, bei Redakteuren 1. Dezember 2002 2,1 %, bei vier Nullmonaten effektiv 1,4 %. Also ich glaube, wir liegen ähnlich.

Jetzt wollen wir einmal betrachten, wie ungefähr die Einkommenskategorien aussehen. Die Abgeordneten haben gegenwärtig 54 684 €, ab März insgesamt 55 992 € im Jahr. Die Landesjournalisten, die über unsere Arbeit berichten, liegen, so wurde mir von sachverständiger Stelle mitgeteilt, zwischen 60 000 und 70 000 €.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Ja sag einmal! – Abg. Pfis- ter FDP/DVP: Hoppla! Die werden alle ganz rot da oben! – Abg. Dr. Birk CDU: Die laufen rot an, weil Sie Recht haben! – Abg. Pfister FDP/DVP: Für das Geld würden die gar nicht aufstehen!)

Ich schäme mich nicht für die Erhöhung, die wir heute beschließen werden.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Kleinmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben alles gesagt. Ich möchte zur Statistik nur noch zwei Dinge hinzufügen. Die Diätenerhöhungen von 1980 bis 2001 betrugen 80 %, von 1991 bis 2001 32,6 %. Im Vergleich dazu – Herr Kollege Birzele, das passt zu Ihren Auflistungen – betrugen die Erhöhungen der Bruttojahreseinkommen bei den Arbeitern im produzierenden Gewerbe 102,6 %, bei den Angestellten sogar 109,6 % und von 1991 bis 2001 35,6 % bzw. 36,9 %. Man sieht also unsere Bescheidenheit. Wir bleiben immer etwas darunter.

Die FDP/DVP wird dieser Diätenerhöhung zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Birk CDU: Sehr gut! Kurz und bündig! – Abg. Pfister FDP/DVP: Kurz und bün- dig! – Abg. Fischer SPD: Als Pfarrer bist du jetzt ganz schnell gewesen!)

Das Wort erhält Frau Abg. Lösch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung kann man unter drei Gesichtspunkten diskutieren:

(Abg. Pfister FDP/DVP: Ich werde Journalist!)

erstens Angemessenheit, zweitens gemeinsamer Kompromiss und drittens Vergleichbarkeit.

Die Frage der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung ist zu beurteilen im Vergleich mit der allgemeinen Einkommensentwicklung. In den Tarifrunden 2002 und 2003 sind in den meisten Branchen Abschlüsse erzielt worden, die auf eine deutliche Erhöhung der Vergütung hinauslaufen. Beim Zuwachs war meistens eine Drei vor dem Komma. Wir haben ja schon gehört: 3,1 % im Bankgewerbe und in der Metallindustrie, 3,2 % im Baugewerbe und 3,4 % in der Druckindustrie. Auch im öffentlichen Dienst gab es eine Tariferhöhung, und zwar um 2,4 %.

Wenn man nun eine Gesamtbetrachtung vornimmt, also die Entwicklung der Arbeitseinkommen und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten berücksichtigt, stellt man fest, dass die vorgeschlagene Aufwandsentschädigung in der Tat angemessen ist, weil sie sich am unteren Ende der Lohnund Gehaltsentwicklung in Staat und Gesellschaft bewegt. Der Präsident hat in Absprache mit allen vier Fraktionen eine Nullrunde für 2003 und eine Verschiebung der Diätenanpassung um sieben Monate empfohlen, sodass die Diätenerhöhung nicht am 1. August 2003 in Kraft tritt, sondern erst am 1. März 2004, was letztendlich eine Erhöhung der Grundentschädigung um knapp 1 % bedeutet.

Jetzt komme ich zum zweiten Stichpunkt. Das ist der gemeinsame Kompromiss. Die Forderung nach einer Nullrun

de war nicht durchsetzbar, und deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass dieses Mal bei den steuerfreien Pauschalen keine Erhöhung erfolgt – keine Erhöhung der Unkostenpauschale, keine Erhöhung der Reisekostenpauschale und auch keine Erhöhung der Tagegeldpauschale –, obwohl die Preise für Beherbergungsleistungen, der Verbraucherpreisindex und auch die Kfz-Kosten zwischen 1,7 % und 3,9 % gestiegen sind. Das sind für alle Abgeordneten richtig spürbare finanzielle Einschnitte.

Mit dieser insgesamt sehr moderaten Erhöhung können wir gut leben, und deshalb haben wir diesem Kompromiss auch zugestimmt. Ich finde es übrigens wichtig, dass ein so sensibles und auch stark emotional behaftetes Thema wie eine Diätenerhöhung von allen vier Fraktionen einvernehmlich getragen wird.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Gut!)

Die Ablehnung eines solchen Kompromisses, wohl wissend, dass die Erhöhung trotzdem erfolgt, kann leicht als purer Populismus ausgelegt werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es waren sehr schwierige Diskussionen, es waren schwierige Entscheidungen, bei Ihnen wahrscheinlich wie bei uns auch, und man kann diese Diskussion über die Diätenerhöhung natürlich auch nicht ganz von der Diskussion über die Funktionszulagen abkoppeln. Deshalb ist es nachvollziehbar und auch verständlich, dass der eine oder die andere – eher der eine –

(Abg. Fischer SPD: Wen meinen Sie da, Frau Kol- legin?)

aus grundsätzlichen Überlegungen oder aus verfassungsrechtlichen Gründen diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann.

Sie sehen, wir haben sehr intensiv und auch sehr kontrovers diskutiert, und eine große Mehrheit der Fraktion GRÜNE wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Das letzte Stichwort heißt Vergleichbarkeit. Ich habe bereits bei der Ersten Beratung erwähnt, dass im baden-württembergischen Parlament mehr Beamte sitzen als in anderen Landesparlamenten. Das hat sicherlich damit zu tun, dass Menschen, die beruflich selbstständig tätig sind oder aus der Wirtschaft kommen, andere Entschädigungen erwarten. Kollege Birzele hat ja darauf hingewiesen, dass wir Abgeordneten mit 54 684 € im Jahr ein mit dem Einkommen eines Beamten in der Besoldungsgruppe A 14 vergleichbares Einkommen haben, aber ohne eine 41-Stunden-Woche und ohne Sonderzuwendungen.

Wenn wir wollen, dass Abgeordnetenmandate attraktiv bleiben, und zwar nicht nur für Leute aus dem öffentlichen Dienst, sondern auch für andere Bevölkerungsgruppen, vielleicht auch für Journalisten, dann ist auch eine angemessene Aufwandsentschädigung wichtig.

Deshalb denke ich, dass wir mit dem Vorschlag einer einprozentigen Erhöhung, mit der wir unterhalb der Inflationsrate liegen, eine Kompromisslösung gefunden haben, die in

Richtung Nullrunde geht, mit der aber die Abgeordnetenentschädigung nicht völlig von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt wird.

Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung dazu machen, wie die Diskussion von den Kritikern von außen gesehen wurde. Wir haben einige Mails bekommen, wir haben manche Briefe bekommen, und wir haben auch Anrufe bekommen. Aber in fast allen Fällen konnten die Kritikpunkte im Gespräch völlig ausgeräumt werden. Es war schließlich nichts mehr zu hören von „Abzocke“, von „unmoralisch“ oder von „geschmacklos“. Ich glaube, dieses Verständnis, das Kritiker von außerhalb uns entgegengebracht haben, kann man auch von Mitgliedern dieses Hauses erwarten.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/2224. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf