Wir in Baden-Württemberg stellen die Komplementärmittel für das, was vom Bund kommt, zur Verfügung, wobei wir sagen müssen, dass auch der Bund in den letzten Jahren
Wir können heute sagen, dass alle Anträge für das Landeswohnraumförderungsprogramm, die bis zum 8. September gestellt wurden, auch bedient werden können. Dies war möglich, weil zusätzlich 9 Millionen € zur Verfügung gestellt wurden. Allerdings sind dies Verpflichtungsermächtigungen im Vorgriff auf die nächsten drei Jahre. Das heißt, wir können die Ziele der Blauen Broschüre in diesem Jahr erfüllen. Wir können sie sogar übererfüllen. Aber wir haben dann natürlich diese Mittel im Vorgriff auf die nächsten drei Jahre genommen.
Woher kam der Antragstau in diesem Jahr? Der Antragstau kam daher, dass Bundesfinanzminister Eichel angekündigt hatte, dass er die Eigenheimzulage kürzen will, und die Leute Angst hatten, dass sie im nächsten Jahr die Eigenheimzulage nicht mehr bekommen.
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Sagen Sie etwas zum Thema, Herr Kollege! – Abg. Schmid SPD: Was hat das mit dem Wohnungsbauprogramm zu tun?)
Deshalb gibt es in diesem Jahr einen kleinen Vorzieheffekt, der den Andrang auf dieses Programm begründet.
Aber dies ist ein kleines Strohfeuer. Sie werden sehen, dass wir, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmendaten nicht ändern, im nächsten Jahr wesentlich weniger Wohnungsbauanträge für diesen Bereich haben.
Das wichtigste Instrument im Wohnungsbau, meine Damen und Herren, ist die Eigenheimzulage. Ich wundere mich schon, dass Herr Eichel auch nach dem Kompromiss, den der hessische Ministerpräsident Koch mit dem Ministerpräsidenten Steinbrück von Nordrhein-Westfalen gefunden hat, auch für die Eigenheimzulage, sagt, die Eigenheimzulage müsse weiter reduziert werden, sie müsse im Prinzip abgeschafft werden. Die Abschaffung der Eigenheimzulage wäre das Schlimmste, was dem Wohnungsbau überhaupt passieren könnte.
Wir brauchen die Eigenheimzulage, weil sie Familien mit Kindern das Bauen ermöglicht, weil sie ein unbürokratisches Instrument ist,
weil sie jeden zweiten Haushalt über die Schwelle hebt, die ihm das Bauen ermöglicht, und weil noch Folgendes hinzukommt: 50 % der Eigenheimzulage werden in den Wohnungsbestand investiert. Es geht nicht nur um Neubau, es geht auch um den Wohnungsbestand. Deswegen stellt die Eigenheimzulage für uns ein unverzichtbares Instrument dar.
Das Gleiche gilt für die Wohnungsbauprämie. Wenn wir keine Wohnungsbauprämie haben, wird es weniger Bausparverträge geben.
Wenn es weniger Bausparverträge gibt, wird weniger Vorsorge für einen späteren Wohnungsbau getroffen,
und sich mit Banken unterhalten, dann wissen Sie, dass in Zukunft ein Häuslebauer, wenn er das notwendige Eigenkapital nicht hat, noch viel größere Schwierigkeiten hat, Kredite von der Bank zu bekommen. Das heißt: Wenn Sie die Wohnungsbauprämie wegnehmen, wenn Sie das Bausparen schwächen, werden Sie in Zukunft noch viel, viel weniger Wohnungsbau haben.
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Was schlagen Sie denn jetzt vor? Und was machen Sie konkret in Ba- den-Württemberg?)
Im Übrigen brauchen wir eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmendaten. Dann werden wir mehr Wohnungsbau in Baden-Württemberg haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegenwärtig ist ja die politische Diskussion mit dem Thema „Abbau von Subventionen aller Art“ ausgefüllt. Fast jeder übertrifft sich mit entsprechenden Vorschlägen. Solange man damit eine geringere Neuverschuldung und eine Steuererleichterung begründen will, ist das ja gut. Aber ich denke einmal, Herr Gaßmann, Ihre Rede hat gezeigt, auf welche populistischen Äußerungen wir uns einstellen müssen, wenn die Subventionen erst einmal tatsächlich gekürzt werden.
(Abg. Gaßmann SPD: Was war denn da populis- tisch? – Abg. Carla Bregenzer SPD: Haben Sie ge- rade den Namen verwechselt?)
Meine Damen, meine Herren, der Dringlichkeitsantrag der SPD besteht eigentlich aus zwei Teilen. Zum einen möchte sie mit sofortiger Wirkung erreichen, dass das Wohnraumförderungsprogramm nicht im September geschlossen wird, sondern mindestens, wie beabsichtigt, für die Dauer des Haushaltsjahrs fortgeführt wird. Darüber hinaus wird beantragt, mit sofortiger Wirkung in diesem Programm eine Finanzausstattung von 200 Millionen € zu erreichen.
Ich will mich zunächst einmal dem weiter gehenden Teil des Antrags widmen, nämlich jener wundersamen Geldvermehrung auf 200 Millionen € mit sofortiger Wirkung. Ich weiß jedoch nicht, ob man sich so viel Zeit dafür nehmen muss, weil ich gar nicht sicher bin, ob Sie diesen Antrag wirklich ernst meinen. Ich darf an das anschließen, was der Kollege Mack gesagt hat: Wenn ich sehe, wie die Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück und auch der Bundesfinanzminister gerade auf Bundesebene die Wohnraumförderung durch eine weitere Senkung der Eigenheimzulage kürzen wollen, dann habe ich den Eindruck, dass die von Ihnen beantragte Erhöhung der Finanzausstattung des Wohnraumförderungsprogramms auf 200 Millionen € darauf schließen lässt, dass es sich bei der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg um eine sektiererische Vereinigung handelt.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Stickelberger SPD: Jetzt aber! – Weitere Zurufe bei der CDU)
Ich darf Ihnen sagen: Auch die Begründung, wo diese 200 Millionen € herkommen sollen, ist eigentlich entlarvend.
Wenn die CSU in Bayern in der gegenwärtigen Situation bestehende Subventionstatbestände um ein Mehrfaches erhöhen würde, würde ich das tun – auch gegenüber Bayern. Bayern tut das gegenwärtig aber nicht.
Nein, tut es nicht. – Meine Damen, meine Herren, auch den Deckungsvorschlag – nämlich einfach Forderungsverkäufe vorzunehmen, Rückflüsse aus den öffentlichen Darlehen der nächsten Jahre im Grunde genommen schon jetzt einzusetzen und stattdessen spätere Jahre zu belasten – hat man in jedem Haushaltsjahr immer wieder gebracht. Ich will darauf gar nicht näher eingehen; das ist jedes Mal als unsolide erkannt worden.
Früher hat das einmal den Bundesrechnungshof auf den Plan gerufen. Es hat früher die Bundesregierung einmal dazu veranlasst, wegen fehlender Finanzierungs- und Förderungsvoraussetzungen Rückforderungen zu stellen. Man hat dann Anfang der Neunzigerjahre die den Wohnungsbau betreffenden Haushaltsposten im Finanzministerium wieder so gestellt, als hätte es diese Abtretung nie gegeben.
Ich will nicht auf die Einzelheiten eingehen und auch nicht prüfen, ob das rechtlich zur Not vielleicht noch möglich wäre. Ich glaube es nicht; aber selbst wenn es möglich wäre: Wer, wie Sie, für eine Verbesserung der jetzigen Einnahmesituation eine Verschlechterung der Einnahmesituation vieler zukünftiger Jahre in Kauf nimmt, der macht nichts anderes als eine verschleierte Neuverschuldung. Ob Sie den Leuten spätere Einnahmen wegnehmen oder ob Sie sie mit Zins- und Tilgungsausgaben belasten, ist Jacke wie Hose. Genau das ist der Punkt: Sie setzen in diesem Bereich einfach nicht auf die notwendigen Kürzungen zur Rückführung der Verschuldung, sondern Sie wollen mehr ausgeben. Sie tun das jedenfalls, soweit Sie in der Opposition sind.
Jetzt noch einmal zur Ausstattung des derzeitigen Wohnraumförderungsprogramms und zu dem Stopp. Zunächst hat man Mitte der Neunzigerjahre – das ist völlig richtig dargestellt worden – diese Wohnraumförderungsprogramme in
großem Umfang verringert. Es gab eine Beruhigung am Wohnungsmarkt. Übrigens hat der Bund das mit seinen Wohnungsbauförderungsprogrammen nahezu 1 : 1 genauso getan. Nun ist es richtig – das muss man feststellen, und das macht auch mir Sorge –, dass es partiell in den Ballungsräumen, in Großstädten und in Universitätsstädten – –