Herr Kollege Reinhart, wenn Bedienstete, Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes in Parlamenten tätig sind oder als Minister und Staatssekretäre fungieren, spielen Doppel- und Mehrfachversorgungen immer eine Rolle. Das sind die Stichworte in diesem Zusammenhang. Wir plädieren dafür, dass man die Funktionen auf Zeit einmal strukturell überprüft und befriedigende Regelungen schafft. Das gilt zum Beispiel für Bürgermeister, aber auch für Landräte.
Dieses Thema können wir angehen. Nur sollten wir offen sein und die Versorgungslandschaft entsprechend korrigieren. Das passt nicht mehr in die heutige Zeit. Wir müssen in eigener Sache über unsere Diäten entscheiden und können das nicht an neutrale Kommissionen geben. Lassen Sie uns gemeinsam dieser Verantwortung gerecht werden und wirkliche Strukturverbesserungen schaffen. Belassen wir es nicht bei kosmetischen Operationen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen, die Sitzung zu unterbrechen und den Ministerpräsidenten und die Regierungsmitglieder herbeizurufen, damit sie an dieser Debatte teilnehmen können.
Wir halten es für einen Skandal, dass die Regierung während der Parlamentssitzungen eigene Sitzungen mit den Koalitionsfraktionen abhält, um Koalitionskompromisse auszuhandeln, während wir hier über die Minister und die Regierung diskutieren.
Wer für diesen Antrag zur Geschäftsordnung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten. Das halte ich für ausreichend, da sich die Herrschaften im Hause befinden.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt. Die Landesregierung ist teilweise vertreten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist noch Weniges zu sagen. In der ersten Lesung ist das Problem bereits ausführlich diskutiert worden. Ich möchte noch einmal auf das hinweisen, was ich das letzte Mal schon gesagt habe: Wenn wir im System bleiben, das heißt, dass unsere Minister Beamte sind, dann muss man das anders betrachten, als wenn wir aus dem System herausgehen und sagen, die Minister seien wie Selbstständige zu betrachten. Das haben wir das letzte Mal schon diskutiert. Wären auch die SPD und die CDU bereit, hier einen Systemwechsel mitzumachen, dann könnten die Minister sich auch selber versichern und selber für ihr Alter vorsorgen. Wir bleiben aber im System. Deshalb möchte ich tatsächlich diesen Unterschied hervorgehoben haben. Wenn wir im System bleiben, ist es nur konsequent, wenn wir parallel wie bei den Beamten verfahren und den Höchstsatz von 75 % auf 71,75 % kürzen. So haben wir es in gleicher Weise bei unseren Landesbeamten gemacht.
Zweitens haben wir gesagt: Es ist heute nicht mehr passend, schon mit 55 Jahren Pension beziehen zu können. Also haben wir die Altersgrenze auf 60 Jahre angehoben. Das war uns persönlich wichtig. Ich möchte aber gerade in diesem Zusammenhang, Herr Stickelberger, weil Sie von reiner Kosmetik reden, noch einmal hervorheben: Im Jahr 1998 hat das Parlament mit der Mehrheit von CDU und FDP/ DVP das Alter auf 55 Jahre festgelegt und weiter beschlossen, dass einer mindestens fünf Jahre lang Minister gewesen sein muss, bevor er überhaupt pensionsberechtigt ist. Zuvor galt eine viel offenere Regelung. Ich wüsste nicht, dass Sie in den Jahren 1992 bis 1996, als Sie an der Regierung waren, hier irgendwelche Änderungen vorgenommen hätten. Heute ist schon mehrfach betont worden: Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht unbedingt mit Steinen werfen.
Wie gesagt, von unserer Seite aus wäre eine Änderung des Systems dahin gehend, dass die Minister wie Selbstständige behandelt werden, machbar. Solange das aber in diesem Haus nicht generell eine Mehrheit findet, bleiben wir bei der Regelung, wie wir sie jetzt in der Gesetzesvorlage vorgelegt haben. Das heißt: Höchstsatz 71,75 % und mit 60 Jahren pensionsberechtigt.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Das hätte ich gleich am Anfang gesagt! – Abg. Capezzuto SPD: Amen!)
Erlauben Sie mir trotzdem noch eine Bemerkung dazu. In den letzten Tagen und Wochen ist sehr viel über die Würde dieses Hauses gesprochen worden und darüber, wie sich Abgeordnete zu benehmen haben und wie sie sich nicht benehmen sollten.
Ich finde es ungeheuerlich, dass die Koalitionsrunde tagt, wenn hier der Landtag eine Besprechung hat. Das ist ungefähr so, wie wenn man, wenn man zu Hause Gäste hat, in den Keller ginge und dort seine Eheprobleme bespräche.
(Heiterkeit und lebhafter Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Blenke CDU: Besitzen Sie ei- ne Krawatte, Herr Kollege?)
Ich glaube, wir sollten zukünftig nicht mehr so miteinander umgehen. Ich meine, so eine „geräuschlose“ Koalition wie die von CDU und FDP/DVP hat das ja auch gar nicht nötig.
Aber kommen wir zum Thema. Wir alle wissen, dass dieses Land überall Spitze ist und überall vorangeht. Da fragen wir uns natürlich: Warum ist es nicht möglich, dass wir jetzt, nachdem wir praktisch ein Jahr lang diskutiert haben, bei den Ministerpensionen auch vorangehen? Sie schauen ja auch immer so gern nach Bayern zu Ihrem Freund Edmund Stoiber. Der sagt zu dem, was die bayerische Landesregierung jetzt beschlossen hat:
Mit dieser einheitlichen Gesamtregelung macht die Staatsregierung deutlich, dass sie eine Vorreiterrolle bei der Einschränkung von Ministerpensionen mit den bundesweit schärfsten Regelungen übernimmt und einen Beitrag für die Glaubwürdigkeit von Politik in Zeiten einschneidender Reformen leistet.
Herr Kollege Walter, Sie haben ausgeführt, es sei unhöflich, in den Keller zu gehen und Ehegespräche zu führen, also Zwistigkeiten auszutragen, wenn Gäste da seien. Stimmen Sie mit mir überein, dass es noch unhöflicher ist, Ehezwistigkeiten vor den Gästen zu besprechen?
(Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Drexler SPD: Bürger sind keine Gäste!)
Aber, Herr Hofer, kommen wir zum Thema zurück. Schauen wir nach Bayern. Dort sagt man jetzt: nicht mit 60, wie Sie es jetzt wollen, was von Ihnen als die große Revolution gefeiert wird. Für den Kollegen Reinhart gilt wohl: Für ihn war es ein großer Schritt, aber für die Menschheit und das Land Baden-Württemberg war es ein sehr kleiner Schritt. Bayern geht voran mit einer Pensionsgrenze von 65 Jahren. Gleichzeitig gibt es noch eine Regelung, dass parallel die Abgeordnetenentschädigung, die es ja für Ministerinnen und Minister in der Regel auch gibt, gekürzt wird. Das volle Ruhegeld erreicht man in Bayern zukünftig erst nach 22 Jahren Kabinettszugehörigkeit; bisher waren es 14 Jahre.
All das sind Veränderungen, auf die wir, Herr Kollege Reinhart, vergeblich gewartet haben. Das führt doch nur dazu – denn Sie werden aus dieser Debatte so schnell nicht herauskommen –, dass wir dieses unpopuläre Thema demnächst wieder auf der Tagesordnung haben, und wenn Sie dann wieder solche „Katzendäpperle“ machen, dann werden wir in einigen Jahren wieder darüber diskutieren. Ich finde, es ist dieses Hauses unwürdig, immer wieder über dasselbe zu diskutieren, ohne letztendlich entscheidend voranzukommen.
Die Argumente, meine Damen und Herren, sind – wir debattieren in diesem Jahr jetzt schon zum wiederholten Male darüber – ausgetauscht. Ich kann mich deswegen heute kurz fassen. Ich möchte nur in einem Punkt an Sie appellieren. Wir haben bereits in der letzten Debatte darüber geredet, dass es für die Mehrheit hier natürlich einfach ist, über die Pensionen von Ministern zu diskutieren, aber die Pensionen für Abgeordnete außen vor zu lassen. Deswegen hat meine Fraktion beschlossen, dass sich unser Fraktionsvorsitzender an die Fraktionsvorsitzenden aller anderen Fraktionen im Landtag wendet – das hat er mittlerweile auch getan –, um eine einheitliche Regelung zu finden. Denn ich glaube, es ist notwendig, dass wir uns in dieser Frage nicht zerstreiten, sondern einheitlich vorgehen.
Es wurde nun viel darüber diskutiert – alle Fraktionen haben das letztes Mal im Grunde zugesagt –, dass eine Lösung ähnlich der in Schleswig-Holstein eigentlich der richtige Weg wäre, dass es nach dem Scheitern in SchleswigHolstein jetzt aber schwierig wäre. Nur müssen wir uns fragen, ob die Summen, die in Schleswig-Holstein letztendlich beschlossen worden waren, tatsächlich notwendig waren, und ob nicht das, was kritisiert wurde, die Summen waren und nicht der Weg, der beschritten wurde.
Deswegen bin ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Meinung: Wir müssen entschiedener vorgehen und mehr verändern als das, was wir oder, besser gesagt, was Sie beschließen werden – wir werden es nicht mit beschließen –,
um dann auch nach außen glaubwürdig zu dokumentieren: Es gibt nicht nur Einschnitte bei Beamten, es gibt nicht nur Einschnitte bei den allgemeinen Renten, sondern es gibt auch Einschnitte bei den Pensionen von Abgeordneten. Das ist ein Stück Glaubwürdigkeit. Wenn wir das nicht machen oder ähnlich verfahren, wie es CDU und FDP/DVP bei den Ministerpensionen tun, werden wir in dieser Sache keine