Man hat in dieser Zeit schlicht keine Möglichkeit, sich mit einer solchen wirklich wichtigen Thematik ausführlich auseinander zu setzen.
Ich werde mich deshalb heute auch nicht zur Sache äußern. Wir werden im Ausschuss noch einmal intensiv darüber diskutieren müssen.
Ich gebe nur zwei Dinge zu bedenken. Zum Ersten ist natürlich wichtig – das hat der Herr Staatssekretär aber auch schon angedeutet –, dass es darum geht, eine praktikable Umsetzung zu finden. Wir werden dabei speziell das Thema Verwaltungsreform noch genau bedenken müssen. Es gibt auch ein Schreiben des Gemeindetags zu dieser Thematik. Wir werden noch miteinander reden müssen, wie man Selbiges berücksichtigen kann.
Ein letzter Wunsch: Ich bitte darum, dass die Karte, die auf Seite 21 der Drucksache abgedruckt ist, uns auch in einer farbigen Version zur Verfügung gestellt wird. Denn aus dieser Karte in Schwarz-Weiß kann man nicht sehr viel herauslesen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kommt selten vor, aber in einem Punkt will ich Frau Berroth ausdrücklich unterstützen: Wenn das Ministerium das Eigenlob eine Woche vorher in der Presse abfeiern muss, aber noch nicht die Zeit hatte, das Parlament ausführlich zu informieren, dann ist das gegenüber dem Parlament kein guter Stil.
Das führt auch dazu, dass die Debatten hier im Haus nicht mehr die gebührende Beachtung finden. Deswegen stimme ich Frau Berroth in diesem Punkt ausdrücklich zu.
(Abg. Dr. Caroli SPD: Aber lesen kann man es trotzdem! – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ich habe es gelesen!)
Ich kann die entsprechenden Markierungen in meinem Text als Beweis für das Lesen vorlegen, Herr Dr. Caroli.
Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass die eigentlichen Standards im Umweltschutz mittlerweile ambitioniert in der EU gesetzt werden und wir hier in der Umsetzung im Wesentlichen nachvollziehen, was die EU uns vorgibt.
Deswegen gibt es darüber hier im Parlament, im Land nicht viel zu diskutieren, weder lobend noch tadelnd. Wir setzen um. Anders als in anderen Fällen, zum Beispiel bei der Umweltverträglichkeitsrichtlinie im letzten Jahr, haben Sie hier richtig umgesetzt, ohne irgendwelche Abstriche. Das kann man als Faktum so feststellen.
Eine Ausnahme möchte ich anführen, einen einzigen Kritikpunkt zur Umsetzung der Richtlinie: Die Beteiligung und Anhörung der Öffentlichkeit, Herr Minister, Herr Staatssekretär, könnte ausführlicher gestaltet werden. Es gibt dazu Beispiele aus Rheinland-Pfalz und aus Nordrhein-Westfalen. Dort sind Beiräte oder Steuerungsgruppen im Gesetz vorgesehen, die eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglichen und das Know-how, das zum Beispiel in Umweltschutzverbänden, aber auch in Gemeinden vorhanden ist, aktiv abfragen. In diesem Sinne rege ich eine Verbesserung an.
Der Hauptkritikpunkt bezieht sich also nicht auf die Umsetzung des Gesetzes, sondern vielmehr darauf, dass Sie die eigentlich schwierigen Fragen rein dilatorisch behandeln, dass Sie Antworten auf die Zukunft verschieben.
Das betrifft zum einen die Frage: Wie soll die Arbeitsbelastung, die auf die Verwaltungsbehörden zukommt, abgefedert werden? Frau Kollegin Schmidt-Kühner hat das Richtige dazu gesagt. Man kann es auch so zusammenfassen: Nach Schätzungen von Experten werden die Wasserbehörden 80 % ihrer Arbeitskraft allein auf die durch die Richtlinie vorgeschriebene Bestandsaufnahme verwenden müssen. Wenn sie noch 20 % Effizienzrendite haben, bleiben 0 % für den Rest übrig. Das ist eindeutig zu wenig.
Der zweite Punkt betrifft die Finanzierung. Hier bewegt sich der Gesetzentwurf der Regierung sehr im Vagen. Es wird nicht ausgeführt, wie die erheblichen Kosten gedeckt werden sollen, die ohne Zweifel auf das Land zukommen. Ich nenne als Beispiele nur die Durchgängigkeit der Oberflächengewässer, bei 10 800 bekannten Hindernissen für die Durchgängigkeit im Land, oder die chemische Qualität des gesamtem Grundwasserleiters. Während bisher nur auf 28 % der Landesfläche Grundwasserschutz betrieben werden musste, wird davon in Zukunft im Wesentlichen die gesamte Landesfläche betroffen sein.
Wir regen an, dass man das Legitimitätsproblem, das der Wasserpfennig bisher eindeutig hat, nämlich dass über die Verwendung nicht exakt Auskunft gegeben werden kann und nur ein Teil der Mittel tatsächlich dem Grundwasserschutz dient, so löst, dass in diesem Sinne erneut über den Wasserpfennig nachgedacht wird und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in einen Zusammenhang mit der Erhebung des Wasserpfennigs gebracht wird.
Was die Landeskompetenz betrifft, nämlich die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass ich es für einen bedeutenden Fortschritt halte, dass Sie jetzt weitgehende Restriktionen für die Bebauung in Überschwemmungsbereichen vorsehen.
Ich möchte aber auch dazusagen, dass dies wieder einmal ein Beispiel dafür ist, wie langsam politische Reaktionen in unserem Land ablaufen, wenn man bedenkt, dass jetzt erst, nach den zahlreichen schwerwiegenden Hochwasserkatastrophen des letzten Jahrzehnts, entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Es ist eine uralte Forderung vonseiten der Grünen: keine Bebauung mehr in Überschwemmungsgebieten. Dass wir dazu das Jahr 2003 abwarten mussten, ist eigentlich ein Armutszeugnis.
Ich möchte noch hinzufügen, dass das Land Bayern – die Bayern sind Baden-Württemberg einfach voraus, Spitze sind die – zurzeit noch einen Schritt weiter geht.
Deswegen haben Sie auch noch nicht die absolute Mehrheit, Herr Hillebrand, weil Sie die Themen Umweltschutz und Sozialpolitik noch nicht begreifen; da sind die Bayern besser. Warten Sie es ab.
Bayern hat nämlich nicht nur ein relatives, sondern ein absolutes Bebauungsverbot erlassen. Die Bayern sind einen Schritt weiter gegangen als Sie. Wir halten das eigentlich eingedenk der Gefahren, die dort drohen, für den richtigen Weg.
Der zweite Schwachpunkt im Bereich Ihrer Landeskompetenz betrifft wiederum die Verwaltungsreform. Denn eines muss man sich klar machen: In Zukunft muss derselbe Landrat, der von Bürgermeistern, die in Kreistagen sitzen dürfen – was Sie auch nicht ändern wollen –, gewählt wird und der von deren Vertrauen abhängig ist, einer Gemeinde, die einen Antrag auf Befreiung von dem Verbot – deswegen ist es ja nur ein relatives Verbot – stellt, einen Riegel vorschieben. Das halten wir für einen schwerwiegenden Interessenkonflikt. Wir befürchten, dass hier das Verbot unterlaufen werden kann. Deswegen glauben wir, dass es richtig wäre, das zumindest beim Regierungspräsidium anzusiedeln und nicht in die Macht der Landräte zu übergeben.
Wir werden, weil das Bessere bekanntlich der Feind des Guten ist, im Ausschuss hierzu entsprechende Änderungsanträge einbringen. Im Übrigen künden wir Zustimmung zu diesem Gesetz an.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr vorgeschlagen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Antrag der Fraktion der SPD – Begleitetes Fahren ab 17 – Grünes Licht für Modellversuch in Baden-Württemberg – Drucksache 13/2652
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Unfallbeteiligung junger Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist überdurchschnittlich hoch. Mit einem Anteil an den Verkehrstoten von durchschnittlich 23 % und einem Anteil an den Verletzten von durchschnittlich 22 % gehört die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen zu den besonders gefährdeten Teilnehmergruppen am öffentlich Verkehr. Angesichts der Tatsache, dass diese Altersgruppe einen Anteil von nur 7,9 % an der Gesamtbevölkerung hat, ist diese Unfallhäufigkeit der Fahranfängerinnen und Fahranfänger wirklich erschreckend, und es muss dringend gehandelt werden.
Drei bis vier Verkehrsunfälle mit Todesfolge bei den Verkehrsunfällen, die mit Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe stattfinden, wobei über 60 % der Unfälle von diesen Fahranfängerinnen und Fahranfängern verursacht worden sind, zeigen uns, dass auch die Maßnahme „Führerschein auf Probe“ nicht die erhoffte Wirkung gebracht hat und dass wir deshalb nach anderen Wegen suchen müssen, um dieses Problem so weit abzumildern, wie wir es irgendwie können.