und dass es bei den scientologischen Konzepten zur Durchsetzung ihrer so genannten Justiz oder bei ihren Vorstellungen zur inneren Sicherheit um Willkürherrschaftskonzepte geht.
Die bayerische Expertise, die ja auch im Antrag der Kollegin Bregenzer erwähnt wird, kommt nach Aussteigerbefragungen zu folgender Erkenntnis: Scientology schränkt mit einem Ausschließlichkeitsanspruch hinsichtlich der Richtig
Die überwiegend psychologischen Manipulationen, die von dieser Organisation eingesetzt werden, sind für einen Betroffenen kaum durchschaubar. In dieser Expertise wird auch nachgewiesen, dass hauptsächlich Menschen, die psychisch labil sind, die Hilfe und Halt suchen, die emotionale Anlehnung und Sinngebung suchen, versuchen, bei Scientology Schutz und Unterstützung zu bekommen. Diejenigen, die es am Schluss tatsächlich schaffen, auszusteigen, sind in einem noch schlechteren psychischen Zustand als vorher.
Deshalb lautet die Frage: Was kann der Staat tun, was kann die Gesellschaft tun, um Menschen davor zu schützen, sich in einen solchen Zustand von Entmündigung und Abhängigkeit von Sekten zu begeben?
Prävention ist das Wichtigste. Es muss das Immunsystem der Gesellschaft gestärkt werden. Hierzu gehören Information und Aufklärung.
Die Frage ist auch: Welche ethischen Werte wollen wir in unserer Gesellschaft stärken? So darf beispielsweise Gewinnmaximierung nicht die oberste Maxime unserer Gesellschaft sein.
Eine solidarische Gesellschaft mit mündigen Bürgern, die darauf hinarbeitet, Ausgrenzung von Menschen zu verhindern, und die allen Menschen eine Perspektive zur Teilhabe bietet, bietet auch den besten Schutz, damit möglichst wenige Menschen tatsächlich bei einer solchen autoritären Organisation Hilfe suchen.
Zweitens: Schutz der Opfer. Im letzten Monat – dazu hat Frau Kollegin Bregenzer schon Stellung bezogen – hat die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative gestartet. Der Gesetzentwurf über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung ist in den Bundesrat eingebracht worden. Ich bin der Meinung, dass dies ein wichtiger Beitrag für den Verbraucherschutz sein kann, und bitte deshalb die Landesregierung eindringlich, sich an einer Lösung zu beteiligen. Das ist im Sinne der Verbesserung des Verbraucherschutzes und auch im Sinne der Bundesverbraucherschutzministerin, die auch in allen anderen relevanten Bereichen den Schutz der Verbraucher stärken möchte.
Wenn es Möglichkeiten gibt, die Aufklärungsarbeit zu verbessern, müssen sie genutzt werden. Auch ich habe nach der Lektüre der Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport den Eindruck, dass hier noch mehr getan werden muss. Das betrifft vor allem auch die Aufklärungsarbeit für Lehrer und Lehrerinnen, zum Beispiel über Fortbildungsveranstaltungen, damit auch Schüler und Schülerinnen sowie Jugendliche besser geschützt werden können. Das betrifft auch Ansprechpersonen bei der Polizei. Es betrifft auch die Diskussion, die wir über weitere Maßnahmen noch führen müssen.
Ich denke, die Gesellschaft darf nicht – sozusagen nach Vogel-Strauß-Politik – den Kopf in den Sand stecken. Im Sinne des Schutzes der Menschen, im Sinne des Eintretens für eine aktive, wehrhafte Demokratie gilt es, den Einfluss solcher Sekten zurückzudrängen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reden haben deutlich gemacht, dass wir uns in der Bewertung der Scientology-Organisation ganz offensichtlich einig sind, auch bezüglich der Einschätzung, für wie gefährlich wir das halten, was Scientology bei uns anrichtet. Wir haben allen Grund, gemeinsam daran zu arbeiten, den Spielraum dieser Organisation so eng wie möglich zu ziehen.
auch wenn die Organisation sich so nennt. Ich darf aus einer im Jahr 1997 von allen Bundesländern einstimmig getroffenen Bundesratsentschließung zitieren:
Scientology ist eine profitorientierte Organisation, die vortäuscht, eine Religionsgemeinschaft zu sein, Mittel der Psychomanipulation anwendet und im Verdacht steht, mit Psychoterror und kriminellen Methoden letztlich totalitäre politische Ziele zu verfolgen.
Gegenwärtig hört und liest man von Scientology in der Öffentlichkeit viel weniger als noch vor einigen Jahren. Das ist ein bisschen problematisiert worden. Ich halte das nicht für schlecht, denn die Zeit der ganz großen Auseinandersetzung um Scientology hat auch dazu geführt, dass ein gewisses Interesse an dieser Organisation entstanden ist und dass sicher auch der eine oder die andere aus falsch verstandener Neugier bei Scientology gelandet ist. Deswegen bin ich ganz froh darüber, dass wir uns sehr sachlich damit auseinander setzen können und Scientology nicht die Bühne für große öffentliche Auseinandersetzungen bieten.
Selbst die mündliche Verhandlung vor dem VGH am vergangenen Montag hat in der Öffentlichkeit nur mäßigen Widerhall gefunden. Wir dürfen uns allerdings von dieser relativen Ruhe in der Öffentlichkeit nicht täuschen lassen. Der vor gut einem Monat veröffentlichte Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe für Fragen so genannter Sekten und Psychogruppen verdeutlicht, dass die Gruppierung ihre aggressiven Strategien psychischer und materieller Ausbeutung von Menschen weiterhin verfolgt. Auch die Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz belegen, dass sich an den verfassungsfeindlichen Zielsetzungen der Scientology-Organisation nichts geändert hat. Das heißt, wir müssen weiter wachsam bleiben. Wir müssen mit den in einem Rechtsstaat zulässigen Mitteln konsequent die Gefah
Deswegen sollte man auch nicht mit Vermutungen die IMA oder das Landesamt für Verfassungsschutz in ihrer Arbeit zur Aufklärung und Bekämpfung dieser Organisation infrage stellen. Beide leisten gute Arbeit. Es steht überhaupt nicht zur Diskussion – was hier ein bisschen unterstellt wurde –, dass das Landesamt für Verfassungsschutz vielleicht dieses Arbeitsfeld vernachlässige. Im Gegenteil, morgen wird eine neue Broschüre des Landesamts für Verfassungsschutz über Scientology erscheinen, die genau das Ziel hat, die Aufklärungsarbeit fortzusetzen und die Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zu kommunizieren.
Scientology operiert mit der Angst der Menschen und bietet sich als einzige rettende Lösung an. Mit dem so genannten Auditing wird bei Scientology eine Art zwangshypnotisches Verfahren angewendet. Diese Psychomethoden sind nicht nur umstritten, sondern können auch zu bedenklichen Persönlichkeitsveränderungen führen.
Feinde sind vor allem die so genannten Unterdrücker, also diejenigen, die nicht mit der Organisation übereinstimmen. Ziel von Scientology ist es deshalb, nicht nur Feinde von außen mit allen Mitteln auszuschalten; auch innerhalb der Organisation herrscht eine absolute Binnenkontrolle. Aussteiger werden als Verbrecher und Gegner, als Geisteskranke und antisoziale Personen diffamiert. Aussteiger werden nach ihrem Ausstieg verfolgt und unter Druck gesetzt.
Zur Überwachung verfügt die Scientology-Organisation über einen eigenen Geheimdienst, eine eigene „Stasi“, das Office of Special Affairs. Dieser Geheimdienst operiert, wie uns das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt, auch hier in Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg verfügt die Scientology-Organisation über einen festen Mitgliederstamm von rund 1 200 Personen. Mit einem Hauptstützpunkt in Stuttgart und aktiven Missionen in den Städten Ulm, Karlsruhe, Göppingen und Heilbronn hat Scientology das vergleichsweise dichteste Organisationsnetz Deutschlands in dieser Region. Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte, die KVPM, eine Hilfs- und Tarnorganisation der Scientology, betreibt Vereine in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg. In letzter Zeit wurde deutlich, dass sich mehrere scientologische Missionen in der Gründungsphase befinden. Eine dieser Gruppen zielt speziell auf Aussiedler und Einwanderer aus dem russischen Sprachraum ab, eine Entwicklung, der das Land im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten gegensteuert. Zu einigen Einzelheiten werde ich im Zusammenhang mit dem Antrag der SPD jetzt noch Stellung nehmen.
Eine Studie, die die Institute für Therapieforschung und Strafrechtswissenschaften sowie die Psychiatrische Klinik an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung angefertigt haben und die im November 2002 veröffentlicht wurde, wird mit in den Mittelpunkt des Antrags gestellt. Einige zentrale Erkenntnisse:
Die Studie belegt erneut, dass die Scientology-Organisation den Prinzipien der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland widerspricht und mit hoch problematischen Methoden der psychischen Beeinflussung arbeitet. Die untersuchenden Psychologen, Juristen und Psychiater haben Scientology-Aussteiger nach ihren Erfahrungen befragt und festgestellt, dass die Organisation mit gefährlichen Psychomethoden agiert. 73 % von 94 als hoch riskant bewerteten Techniken werden bei Scientology eingesetzt; so der Koautor Professor Dr. Küfner vom Institut für Therapieforschung.
Zu ähnlichen Ergebnissen – und so weit, Frau Bregenzer, zu der Frage, was die Wissenschaft in Baden-Württemberg macht – sind auch die Gutachter des von Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Gutachtens zu den Gefährdungspotenzialen von Scientology gelangt. Dieses Gutachten wurde vom Institut für Kriminologie der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen im Auftrag des Landes Baden-Württemberg erarbeitet.
Dem Wunsch der SPD nach Publizierung der bayerischen Expertise wurde bereits entsprochen. Sie steht der Öffentlichkeit in Baden-Württemberg zur Verfügung und ist unter dem Titel „Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology“ im Buchhandel erhältlich. Ergänzend ist inzwischen eine Veröffentlichung „Scientology im Spiegel des Rechts – Strukturen einer subkulturellen Ordnung“ in der Reihe „Neue kriminologische Studien“ erschienen. Im sechsten Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe für Fragen so genannter Sekten und Psychogruppen ist auf die Studie hingewiesen worden.
Sie haben spezielle Ansprechpartner bei der Polizei gefordert. Die Polizei des Landes Baden-Württemberg ist im Rahmen der Aus- und Fortbildung für Fragen bezüglich Scientology und der Psychokulte insgesamt sensibilisiert und insofern durchaus ein richtiger Erstansprechpartner.
Das Innenministerium und die Geschäftsstelle der interministeriellen Arbeitsgruppe für Fragen so genannter Sekten und Psychogruppen stehen in fachlichem Kontakt mit entsprechenden Ansprechpartnern beim Landeskriminalamt, beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie mit den Ausund Fortbildungseinrichtungen der Polizei. Unterstützt wird diese Arbeit durch die Veröffentlichung einschlägiger Informationsmaterialien, die teilweise auch im Internet zur Verfügung stehen.
Zur bayerischen Initiative für ein Gesetz für Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe, wie es so schön heißt, wurde schon einiges gesagt. Wir haben dazu auch schon bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Frau Bregenzer ausführlich Stellung genommen.
Der vom Freistaat Bayern eingebrachte Gesetzentwurf soll Verbraucher vor der Anwendung unkonventioneller Psycho- und Sozialtechniken schützen. Was das Ziel betrifft, sind wir uns völlig einig.
Wir prüfen aber noch, ob das vorgeschlagene Verfahren in der Tat dazu dient, das Ziel zu erreichen, oder ob hier nicht eine Bürokratie aufgebaut wird, während die Umwege zur Umgehung der Bürokratie schon zur Verfügung stehen oder
Wenn wir ein Gesetz machen, muss es so wasserdicht sein, dass es dem damit verfolgten Ziel in der Tat auch gerecht wird.
In Baden-Württemberg reden wir über das Auftreten der so genannten Sekten und Psychogruppen vernünftig und den Problemen angemessen. Die vor zehn Jahren eingerichtete interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Kultusministeriums hat sehr gute Arbeit geleistet. Sie hat sich bewährt, und ihre Wirksamkeit ist auch außerhalb der Landesverwaltung sehr anerkannt.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass derjenige, der seine ganze Kraft in diese Arbeit gesteckt hat, Herr Carlhoff aus unserem Haus, der hier auch anwesend ist