Ich möchte auch darauf hinweisen, dass derjenige, der seine ganze Kraft in diese Arbeit gesteckt hat, Herr Carlhoff aus unserem Haus, der hier auch anwesend ist
und der den Beifall auch verdient hat, wegen seines Engagements persönlichen Pressionen von entsprechender Stelle ausgesetzt war. Ich denke, dass der Dank, der auch in Ihrem Beifall deutlich wurde, ein Signal für uns ist, mit dieser Arbeit entschieden fortzufahren. Es ist gut, dass in diesem Landtag Einigkeit darüber herrscht, wie Scientology zu bewerten ist. Wir bringen uns mit unseren Maßnahmen gern in den Wettlauf „Wer hat die besseren Ideen, um gegen Scientology vorzugehen?“ ein und sind auch für Ideen von anderer Seite offen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Ihren Äußerungen, Herr Staatssekretär, in Bezug auf die Thematik öffentlicher Auseinandersetzungen etwas sagen. Ich halte es für eine falsche Strategie, so zu tun, als könnten wir Scientology totschweigen, weil Scientology ja selbst für Öffentlichkeit sorgte.
Wir müssen dafür sorgen, dass die Erkenntnisse über Scientology, die zum Beispiel in der heutigen Debatte von allen Fraktionen angesprochen wurden, auch protokolliert der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Bevölkerung glaubt ja, Scientology sei etwas Harmloses, wenn sich diejenigen, die dafür gewählt sind, sich um den Staat zu kümmern, nicht mit diesem Thema beschäftigen.
Ich wollte noch etwas zum Thema „Was erwarten wir von einem Verbraucherschutzgesetz für den Psychomarkt oder
von dieser bayerischen Initiative?“ sagen. Herr Klenk, dass Sie sich eher dagegen ausgesprochen haben, wundert mich. Sie haben mit Ihrem Infragestellen eigentlich deutlich gemacht, dass Sie gar nicht so sehr davon überzeugt sind, dass das ein sinnvolles Hilfsinstrument ist. Natürlich ist ein solches Gesetz nur ein Hilfsinstrument, aber auf der anderen Seite ist es auch eine Möglichkeit, sich nicht nur vor Scientology zu schützen, sondern auch vor Scharlatanen vielfältiger Art, die auf unserem Markt tätig sind.
Ein solches Gesetz könnte eine eindeutige Identifizierbarkeit der Veranstalter und des Anbieters, eine genaue Beschreibung von Zielen und der angebotenen Leistungen erreichen. Es wäre die Darstellung der angewandten Methode und der theoretischen Grundlage zu fordern, die Angabe der Voraussetzungen, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitbringen müssen, aber auch der Ausbildung, die diejenigen haben, die diese Angebote, Seminare und Kurse machen. Dies wäre dann eine Möglichkeit, dass Anbieter endlich einmal die Kosten darlegen, um den Menschen wirklich deutlich zu machen, mit welchen Kosten sie im Detail zu rechnen haben, wenn sie sich auf Scientology einlassen. Auch der Zahlungsmodus müsste dargestellt werden. Es gäbe auch eine Kündbarkeit von Verträgen, die jetzt nicht vorhanden ist. Damit würden die Menschen vor großem finanziellem Schaden geschützt. Wenn es uns gelänge, in einem solchen Gesetz die Beweislastumkehr festzulegen, wären die Menschen, die von Scientology geschädigt würden, nicht in der Verantwortung, in der sie jetzt sind, von sich aus den Nachweis zu erbringen, dass Scientology die gesundheitliche Gefährdung mit sich gebracht hat, sondern es wäre andersherum.
Natürlich wird ein solches Gesetz keinen absoluten Schutz bieten. Den Reinfall auf Scharlatane können wir damit nicht verhindern. Aber wir lassen die Menschen nicht mehr so allein, wie wir sie im Augenblick allein lassen. Wenn jetzt auch, Frau Rastätter, die Grünen dafür sind, einen solchen Verbraucherschutz auf den Weg zu bringen, dann enttäuscht mich die Stellungnahme der baden-württembergischen Landesregierung doppelt; denn wir in Baden-Württemberg waren die Ersten, die eine solche Initiative in den Bundesrat eingebracht haben. Schon 1996 in der großen Koalition war es Frau Sozialministerin Solinger, die diesen Gesetzentwurf eingebracht hat. Wenn Sie, Herr Rau, jetzt immer noch sagen, Sie müssten prüfen, haben Sie, denke ich, Zeit verschlafen. Wir in Baden-Württemberg waren die Ersten, die in einem Land ein Wohnprojekt hatten. Wir hatten ein Aussteiger- und ein Betroffenenhaus, und wir haben dies in Baden-Württemberg mitfinanziert. Durch die wissenschaftliche Begleitung haben wir auch Erfahrungen gesammelt, und es ist schade, dass das nicht mehr so weitergeführt werden kann.
Scientology ist ein Risiko für die Gesundheit, für die Willensfreiheit und für die rechtliche Integrität des Einzelnen. Es bleibt die Gefährdung der Gesundheit durch Scientology. Ich halte nichts davon, Scientology zu verbieten, Herr Kleinmann, denn damit würden Sie nur – –
Wenn wir Scientology verbieten, zwingen wir sie dazu, mit neuem Namen wieder aufzutreten und ihre Agitation auf neue Weise weiterzuführen. Ich bin dafür, uns in öffentlicher Auseinandersetzung im Sinne der wehrhaften Demokratie mit Scientology zu beschäftigen.
Beantragt ist die Überweisung des Antrags Drucksache 13/1552 an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr – Spritsparland Baden-Württemberg – mit Vollgas Sprit sparen – Drucksache 13/1595
(Zurufe: Hoi! – Abg. Döpper CDU: Sind Sie mit dem Fahrrad da? – Heiterkeit – Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Wo bleibt der Helm?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ich entnehme den Beifallsbekundungen, dass auch Sie dieses Thema für bedeutsam halten.
In der Tat möchte ich Ihnen vorab begründen – weil ich glaube, dass es weitgehend unterschätzt wird, möglicherweise auch hier im Haus –, warum wir von der Fraktion GRÜNE dieses Thema für bedeutsam halten.
Herr Kollege Scheuermann, das Bedauerliche ist ja, dass sich die Autofahrer weniger darum kümmern als die Radfahrer, sonst müssten wir doch gar nicht mehr darüber debattieren.
Warum ist dies ein bedeutsames Thema, meine Damen und Herren? Ich glaube, dass ich Sie mit ökonomischen Argumenten leichter überzeugen kann als mit ökologischen, und zwar insbesondere die Teile des Saales, die momentan so erheitert sind.
In Baden-Württemberg werden durch eine unökonomische Fahrweise jährlich rund 1,5 Milliarden Liter Kraftstoff vergeudet, ohne jeden Nutzen. Das entspricht Kosten von 1,5 Milliarden €, die die Autofahrer zu tragen haben. Pro Person und Jahr sind das immerhin 140 €, die ohne jeden volkswirtschaftlichen Verlust eingespart werden könnten.
Das heißt, wir reden hier von einer Dimension, die fast das Loch unseres Landeshaushalts ausmacht. Deshalb hat dieser Antrag ein solches ökonomisches Gewicht, dass sich eine solche Debatte, wie ich meine, lohnt.
Es handelt sich auch um ein Thema, bei dem – das haben wir nicht immer – Ökonomie und Ökologie zusammengehen. Denn wenn hier Kraftstoff eingespart werden kann, dann bedeutet das natürlich einen wirtschaftlichen Vorteil. Dann bedeutet das Unabhängigkeit von Rohölimporten, aber es bedeutet auch eine erhebliche Absenkung der CO2Emissionen. Das heißt, es ist ein Weg, den wir ohne zusätzliche Kosten beschreiten können, um den Klimaschutzverpflichtungen gerecht zu werden.
Auch dazu eine Zahl: Bei etwa 20 % der CO2-Emissionen, die direkt dem Verkehrsbereich zugeordnet werden können, und einem theoretischen Potenzial der energiesparenden Fahrweise von 20 % Einsparung, bezogen auf diesen Block, könnten wir von heute auf morgen ohne jede technische Änderung, ohne jeden finanziellen Aufwand 4 % unserer CO2-Emissionen zurückschneiden und hätten damit von heute auf morgen das Einsparziel der Bundesrepublik sofort erfüllt.
Sie können das auch in die andere Richtung umrechnen: Bei durchschnittlichen Kosten des derzeit vom Minister hoch gelobten Programms für die CO2-Vermeidung von 50 € je Tonne würde das einer Investitionsersparnis von über 2 Milliarden € pro Jahr entsprechen, die hier erzielt werden könnte.
Dieses Thema ist bedeutsam. Es ist ökologisch und ökonomisch bedeutsam. Nun haben wir in unserem Antrag von der Landesregierung eine Einschätzung dieses Themas begehrt. Wir haben abgefragt, was sie dafür unternommen hat. Ich gestehe gerne zu, dass diese Landesregierung im Vergleich zu anderen Ländern hier sicherlich eine Vorbildfunktion einnimmt.
Wo Lob angebracht ist, soll man das auch äußern. Das Land ist hier Spitze. Baden-Württemberg war das erste Land, das Spritsparkurse finanziell bezuschusst hat. Und die Landesregierung ist mit uns der Auffassung, dass dieses Thema von hoher Bedeutung ist und dass eine spritsparende Fahrweise gefördert werden sollte. Dafür meinen ausdrücklichen Respekt und meine Zustimmung.
Aber, meine Damen und Herren, wenn das Ihr Anspruch ist, dann müssen Sie sich auch am Ergebnis messen lassen. Und das Ergebnis ist, dass nach wie vor weit über 99 % der Autofahrerinnen und Autofahrer diese Debatte vielleicht mit dem Lächeln begleiten, das einige Kollegen hier am Anfang auch im Gesicht getragen haben.
Über 99 % der Autofahrerinnen und Autofahrer handeln nicht nach den Maximen des spritsparenden Fahrens und vergeuden 20 % Sprit ohne jeden Nutzen.
Dies ist eine empirisch erhobene Tatsache, und wir haben die Landesregierung in unserem Antrag darum gebeten, eine Erklärung für dieses Phänomen zu finden. Warum verschwenden die Menschen in dieser Form Geld, und warum beeinträchtigen sie ohne jeden Nutzen das Klima?
Die Stellungnahme der Landesregierung ist so einfach wie hilflos, nämlich: Hierbei handle es sich um Verhaltensänderungen, und Verhaltensänderungen seien praktisch nicht zu erzielen, und es dauere sehr, sehr lange, überhaupt zum Erfolg zu kommen.