(Abg. Ursula Haußmann SPD: Was ist mittelfris- tig? – Abg. Zeller SPD: Sie wissen genau, wie die- se Einrichtungen historisch entstanden sind!)
Natürlich weiß ich dies, aber manchmal wäre es vielleicht auch ganz schön, wenn eben ein Behinderter auf Dauer im Kreis Konstanz bleiben könnte
Das Angebot wird sich dann automatisch entwickeln. Ich kann und werde mit Sicherheit hier nicht garantieren, dass die großen Einrichtungen in den nächsten 40 bis 70 Jahren
so bleiben, wie sie sind. Sie werden sich verändern und werden sich auch ambulant verändern. Das heißt, sie werden von sich aus andere Einrichtungsträger wohnortnah anbieten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Landeswohlfahrtsverband ein kommunaler Verband ist, ist mir schon klar.
Aber man muss in der Diskussion sauber unterscheiden zwischen Dezentralisierung und Ambulantisierung, das heißt Kommunalisierung der Angebote, was wir alle wollen, was aber noch ein Weilchen dauern wird, um gemeindeintegrierte Versorgung überall aufzubauen.
die Kommunalisierung der Zuständigkeit, also des überörtlichen Trägers. Kollege Haas, bisher waren Eingliederungshilfen beim überörtlichen Träger angesiedelt, und nun sollen die Zuständigkeiten auf den örtlichen Träger übergehen. Das verstehe ich unter Kommunalisierung, und das ist genau der Punkt, der mir nicht gefällt. Es ist richtig, dass wir wieder einen überörtlichen Träger haben, der ja nach Bundesrecht auch sein muss.
Aber ich möchte nicht, dass die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen bei diesem überörtlichen Träger angesiedelt sind,
und kann nicht für alle Personengruppen angeboten werden. Dezentralisierung der Wohn- und Betreuungsform ist vor allem für Menschen mit leichten und mittelschweren Behinderungen möglich. Eine zunehmende Zahl von Schwerbehinderten wird weiterhin spezialisierte Versorgungsangebote brauchen. Diese können nicht dezentral in jedem Landkreis angeboten werden. Das wäre auch aus finanziellen Gründen total unklug. Die Schaffung der Hilfsangebote, die Schaffung einer möglichst wohnortnahen Versorgung ist ein Prozess, der in der Tat nicht von heute auf morgen möglich ist. Bewohner einer Komplexeinrichtung wohnen schon seit Jahrzehnten in diesem Heim. Das ist ihre Heimat, da haben sie ihre Sozialbeziehung. Diese Heimbewohner kann man nicht wohnortnah in ihren Heimatlandkreis zurückversetzen.
Nein, das kann man nicht. – Wohnortnahe Angebote werden vor allem für neue Fälle eine Möglichkeit sein. Sie wissen genau, dass es für behinderte Menschen sehr schwierig ist, in ihren Landkreisen oder in ihrer Stadt Akzeptanz zu erreichen. Wir haben das erst jetzt hier in Stuttgart wieder erlebt. Da muss man Akzeptanz für behinderte Menschen erst schaffen. Das bedeutet auch, einen gesellschaftspolitischen Dialog zu führen und das nicht übers Knie zu brechen.
Zum Thema Finanzausgleich haben wir heute überhaupt nichts gehört. Das ist nach wie vor die große Unbekannte. Wenn kein vollständiger und für die Zukunft dynamischer Finanzausgleich gesichert ist, sondern Sparanreize für Kreise vorgesehen werden, dann stellen sich die Landkreise besser, die bisher kein adäquates Versorgungsangebot aufgebaut haben. Bisher unterversorgte Landkreise werden weniger bereit sein, neue Angebote zu schaffen, als dies bei einer gemeinsamen Kostenträgerschaft der Fall ist.
Das überlasse ich nicht den Landkreisen. Dazu brauchen wir einen dynamisierten, vernünftigen neuen Finanzausgleich zwischen den Kommunen.
Es ist richtig, dass langfristig eine Kommunalisierung der Angebotsstruktur und der Zuständigkeit das Bessere wäre, aber im Augenblick wird gerade der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Deshalb sollten Sie die Reform der Landeswohlfahrtsverbände vom Verfahren zur Verwaltungsreform abtrennen. Sie sollten sich das noch einmal überlegen und nicht nur mit den Landeswohlfahrtsverbänden und den kommunalen Landesverbänden diskutieren, sondern auch mit den Betroffenen und den Anbietern.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der beiden Anträge.
Der Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2364, ist ein Berichtsantrag, der mit dieser Aussprache erledigt ist. – Sie stimmen dieser Feststellung zu.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2513, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Justizministeriums – Einsparpotenziale durch Einführung öffentlich-rechtlicher Ausbildungsverhältnisse bei staatlichen Monopolausbildungsgängen – Drucksache 13/1606
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Ausspra
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Stellungnahme der Landesregierung zu dem vorliegenden Antrag der FDP/DVPFraktion geht hervor, dass die Überführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zu erheblichen Einsparungen im Landeshaushalt geführt hat. Immerhin können bei der Ausbildung der Rechtsreferendare durch die Überführung in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis 5,16 Millionen € pro Jahr eingespart werden.
Meine Damen und Herren, die hier durch die veränderten beamtenrechtlichen Rahmenregelungen auf Bundesebene möglich gewordenen Gestaltungsspielräume wurden vom Justizministerium Baden-Württemberg konsequent genutzt. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bedanken, weil damit ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet wird und wir auf jeden Einsparbeitrag angewiesen sind.
In der Haushaltsstrukturkommission wurde auch dieses Vorgehen beschlossen, meine Damen und Herren. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat als erstes Ministerium diese Maßnahmen umgesetzt und kann dem Landtag heute Vollzug melden.
Für uns stellt sich die Frage, ob wir diesen Weg der Einsparung nicht auch in anderen Ausbildungsbereichen des Landes Baden-Württemberg gehen sollten, so, wie es sich auch die Haushaltsstrukturkommission vorgenommen hat. Infrage kommen alle Bereiche der Landesverwaltung, in denen die Vorbereitung auf den Beruf über Referendariate erfolgt. Dies sind die Bereiche Forstdienst, Vermessungsverwaltung, Bibliothekswesen und, was zahlenmäßig den größten Anteil ausmacht, auch die Referendariate an den Schulen. Hierdurch könnte ein zusätzlicher Einspareffekt von mindestens 3,7 Millionen € erzielt werden.
(Abg. Wieser CDU: Können Sie sagen, was das in D-Mark ausmacht? – Gegenruf des Abg. Pfister FDP/DVP: Euro, nicht D-Mark!)
Herr Kollege Franz Wieser, niemand, auch ich nicht, möchte wieder die D-Mark einführen. Wir bleiben beim Euro, Herr Kollege.