Protokoll der Sitzung vom 17.12.2003

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Warme Worte nüt- zen uns nichts! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Was heißt das? – Abg. Junginger SPD: Schwacher Vortrag!)

Nein, nein! Sie sollen sehr wohl wissen, dass wir bereit sind, Ihre Gedanken und Ihre Vorschläge ernst zu nehmen und abzuwägen.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Aber dann abzulehnen!)

Entschuldigung! Allein die Tatsache, dass Sie sie einbringen, begründet keinen Anspruch darauf, dass sie umgesetzt werden.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Abg. Sei- metz CDU: Sehr gut! Ausgezeichnet!)

Sie müssen es schon uns überlassen, dann aus unserer Sicht eine politische Gewichtung vorzunehmen.

(Abg. Kiefl CDU: So ist es!)

Damit möchte ich zum Schluss kommen und namens der Landesregierung dem Herrn Präsidenten des Rechnungshofs, seinen Direktoren und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit herzlich danken. Wir wissen, dass es seine Aufgabe ist, uns kritisch zu beleuchten. Zwar sind wir nicht immer einer Meinung, doch wissen wir, dass diese kritische Beleuchtung mit konstruktiven Vorschlägen verbunden ist. Wir wissen das auch zu schätzen. Ich meine, wir dürfen deswegen sehr wohl gemeinsam feststellen, dass das Land Baden-Württemberg, Regierung und Parlament, alles in allem auf ein gutes Haushaltsjahr 2001 zurückschauen können

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

und dass wir allen Grund haben, dem Finanzausschuss für seine konstruktive Arbeit zu danken.

Ich möchte Sie bitten, nunmehr den Vorschlägen des Finanzausschusses Rechnung zu tragen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Tagesordnungspunkts.

Ich rufe zunächst die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/2700, auf. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/2702, auf. Sie stimmen auch dieser Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.

Schließlich rufe ich die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/2701, auf. Auch hier stimmen Sie zu. – Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr – Abstufung von Bundesstraßen zu Landesstraßen und Aufstufung von Landesstraßen zu Bundesstraßen – Drucksache 13/1607

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr – Umsetzung der Ziele des Generalverkehrsplanes – Drucksache 13/1825

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu a und b je fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die gegebene Klassifizierung von Bundesstraßen und Landesstraßen bedarf wegen der Änderung in der Funktion des Verkehrs einer ständigen Überprüfung und gegebenenfalls einer Revision. Das bedeutet dann eben unter Umständen eine Abstufung von Bundesstraßen und eine Aufstufung von Landesstraßen. Das ist nach wie vor ein aktuelles und wichtiges verkehrspolitisches Thema, vor allem deshalb, weil sich in letzter Zeit bezüglich einer Neueinteilung in Baden-Württemberg nicht sehr viel getan hat, wenn man davon absieht, dass ein kleines Stück der B 31 in Freiburg umgestuft wurde. Aber das ist ja durch einen großzügigen Neubau ersetzt worden.

Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ist aus unserer Sicht ein guter Anlass, diese Thematik erneut aufzugreifen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Gespräche draußen zu führen.

Sie dürfen aber auch gern dableiben und mir zuhören.

(Beifall bei der FDP/DVP, der CDU und den Grü- nen)

Es ist allerdings gut, dass nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2000 der Bund nicht allein bestimmen kann. Man muss sich das interessante Vorhaben ansehen, das in der Stellungnahme der Landesregierung genannt ist. Der Bund meint, so genannte autobahnparallele Bundesstraßen müssten dringend abgestuft werden. Man muss sich schon genau ansehen, was auf dieser Vorschlagsliste steht. Darauf steht zum Beispiel die B 28 im Bereich Herrenberg mit dem geplanten Schlossbergtunnel. Meine Damen und Herren, die ist mitnichten autobahnparallel. Das

ist die Relation Tübingen–Calw. Die quert die Autobahn ziemlich genau im rechten Winkel.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/ DVP: Sehr richtig! – Abg. Blenke CDU: Probleme mit der Mathematik!)

Recht verquer ist auch die Vorgehensweise des Bundes bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans, so genannte lokale Verkehrsanteile einfach herauszurechnen und dann zu sagen: „Die Straße ist ja gar nicht so dicht befahren, wie ihr immer sagt.“ Sie müssen mir einmal sagen, wenn Sie da virtuell etwas herausrechnen, wo dann nachher der tatsächliche Stau herkommt, weil da eben eine Menge Verkehr ist. Ich frage ganz einfach: Sollen wir denn im Gegenzug, wenn auf der Bundesautobahn ein Stau ist, die Umleitung über Landes- und Kreisstraßen verbieten? Oder braucht man nicht gerade zum Beispiel die B 3 ganz dringend für solche Umleitungen, weil auf der A 6 halt dauernd Stau ist, viel öfter, als man es den Anwohnern an der B 3 zumuten kann?

(Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Also beides, sowohl das Argument „autobahnparallel“ als auch das Argument „lokaler Verkehrsanteil“, ist mit Sicherheit kein Abstufungskriterium, insbesondere solange die Bundesautobahnen nicht die notwendige Leistungsfähigkeit haben, weil sie eben nicht bedarfsgerecht ausgebaut sind.

Andererseits wäre im weiteren Verlauf der B 28 über Jettingen tatsächlich zu überlegen, ob hier durch die Neuplanung der B 28 a Rückstufungsverhandlungen durchaus sinnvoll wären. Allerdings muss uns der Bund dann vorher auf jeden Fall noch die Finanzierung der seit den Fünfzigerjahren – ich wiederhole: seit den Fünfzigerjahren! – notwendigen, inzwischen tatsächlich überfälligen Ortsumgehung zusagen. Dies zeigt: Jede einzelne Umstufung ist sorgfältig zu prüfen und nur streng bedingt vorzunehmen, allein schon wegen der Finanzierungsfrage.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Deshalb ist auch für jede Einzelmaßnahme eine eigenständige Vereinbarung zwischen Bund und Land erforderlich.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig! – Beifall der Abg. Christine Rudolf SPD)

Wir haben noch Fragen an die Landesregierung. Zum Beispiel: Gilt die im Antrag genannte und im März 2002 vom Bund für Baden-Württemberg aufgestellte Liste für Abstufungsvorhaben noch?

Zweitens: Sind die Projekte an so genannten autobahnparallelen Bundesstraßen wie eben zum Beispiel Streckenabschnitte der B 3 im Rheintal wieder im Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan enthalten? Und ist das Land mit der derzeitigen Planungssituation einverstanden?

Drittens: Was ist denn der aktuelle Stand der einschlägigen Gespräche mit dem Bund, und wie ist der Zeithorizont für Umstufungsmaßnahmen? Diese Frage zielt natürlich insbesondere auf Aufstufungsnotwendigkeiten wie zum Beispiel bei der Relation Sigmaringen–Pfullendorf–Überlingen, im

Bereich Mundelsheim–Backnang, bei der L 318 Leutkirch– Isny oder bei der L 185 Geisingen–Blumberg. Den zuletzt genannten Abschnitt bin ich kürzlich zweimal gefahren. Er war voll mit Lkws, deren Kennzeichen ausweisen, dass sie von weit her kommen. Das spricht ganz deutlich dafür, dass es sich eben um überregionalen Verkehr handelt.

Ich fasse die Position der FDP/DVP zusammen: Wir müssen die Klassifikation Bundes- und Landesstraßen der aktuellen und der zu erwartenden Funktion der jeweiligen Straße anpassen. Das erfordert schon die Rechtslage. Wir teilen andererseits den Standpunkt des Ministeriums für Umwelt und Verkehr, dass es wegen der Einzelfallprüfung und der verschiedenen finanziellen Dimensionen kein Junktim zwischen Auf- und Abstufungsmaßnahmen geben kann.

Die Thematik sollte aus unserer Sicht allerdings zügiger angegangen und behandelt werden, als dies in letzter Zeit der Fall war. Wir meinen, dass der jetzige Zeitpunkt im Zuge der Beratungen des Bundesverkehrswegeplans außerordentlich günstig wäre,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

weil man da auch noch Nachbesserungen vornehmen muss.

Zum Antrag der SPD-Fraktion, der mit aufgerufen wurde, werde ich nachher Stellung nehmen, zumal er sich ja nur in einem einzigen Punkt mit unserem Antrag deckt. Ich frage mich eigentlich, weshalb beide Anträge zusammen auf die Tagesordnung gesetzt wurden.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Göschel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Aufschwung will befördert werden – dies gilt generell, aber dies gilt speziell auch für den Bereich der Mobilität. Dies gilt für Geschäftsreisen, für die Fahrt zur Arbeit, insbesondere auch für den Wirtschaftsverkehr, und zwar zu Lande, zu Wasser und in der Luft.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen)