Das trägt nicht zur Glaubwürdigkeit solcher Runden bei. Das möchte ich an dieser Stelle gesagt haben.
Herr Präsident! Wir haben hier im Landtag seit Herbst 2002 vier Aktuelle Debatten über die Kommunalfinanzen geführt. Eine dieser vier Aktuellen Debatten hat die FDP/DVP beantragt, drei die CDU. Die letzte vom 26. März 2003 hatte den Titel „Gemeindefinanzreform rasch zum Abschluss bringen – Wege zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen“. Damals haben Sie Ihr BDI-Modell verkündet, mit einem eigenen Hebesatz auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
In dieser ganzen Debatte haben Sie nie darlegen können, wie Sie das Stadt-Umland-Problem lösen wollen, das das stärkste Argument gegen Ihr Modell war, das nicht nur von uns angeführt wurde, sondern zum Beispiel auch von der CSU.
Ja. – Die Union hat dazu auch nie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie haben nicht einmal in Ihren eigenen Reihen über Ihr eigenes Modell Klarheit geschaffen. Ihre eigene kommunale Basis war dagegen, aber auch ein Teil der Ministerpräsidenten hat dieses Modell nicht akzeptiert.
Wir, die Koalitionsfraktionen in Berlin, hatten nun ein anderes Modell, und die ganze kommunale Basis stand im Prinzip geschlossen hinter diesem Modell. Ich kritisiere die Blockadehaltung, die Sie an den Tag legen. Selber kriegt man für das eigene Modell noch nicht einmal in den eigenen Reihen eine Mehrheit. Anstatt dass man sich dann auf das andere Modell einlässt und dort vielleicht Korrekturen fordert, bleibt man stur und nimmt lieber in Kauf, dass gar keine Reform kommt, so, wie wir es jetzt haargenau haben, statt dass es eine Reform gibt, auf die die Kommunen bauen können und die ihnen Planungssicherheit gibt.
Genau das erzeugt den Politikverdruss: Man kann sich nicht mit dem eigenen Modell durchsetzen, noch nicht einmal in den eigenen Reihen, aber man kann natürlich blockieren. Das macht man; aber so geht es jedenfalls nicht weiter, wenn wir Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter voranbringen wollen. Das ist unsere Kritik.
Herr Finanzminister, das Zweite war ja, dass Sie das Vorziehen der Steuerreform deswegen verhindert haben, weil Sie gesagt haben, sie wäre zu stark schuldenfinanziert. Aber an die großen Subventionsblöcke – Pendlerpauschale und Eigenheimzulage – wollten Sie nicht heran. Da gibt es jetzt aber immerhin einen Einstieg und einen Erfolg dieser Arbeit im Vermittlungsausschuss, bei der Eigenheimzulage sogar einen erheblichen, sodass sich da etwas bewegt hat.
Natürlich ist das insgesamt ein akzeptabler Kompromiss, und wir werden dem auch im Bundestag zustimmen. Aber auch da sind Sie doch auf die Argumente gar nicht eingegangen, etwa bei der Pendlerpauschale.
Die Zersiedelung der Landschaft, die durch die Eigenheimzulage und Pendlerpauschale gefördert wird, führt zu hohen Anschlusskosten
bei Wasser- und Energieversorgung und beim Anschluss an den öffentlichen Personenverkehr. Sie führt zu hohen Kosten durch das dadurch zu bauende und zu erhaltende Straßennetz und durch lange Entfernungen zu Schulen, Geschäften oder medizinischer Versorgung.
Darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen, sondern Sie haben immer nur den kleinen Mann beschworen, der dadurch zur Kasse gebeten wird. Aber auch das ist ein Mythos. Das Wirtschaftsforschungsinstitut DIW hat nachgewiesen, dass die Entfernungspauschale den Besserverdienenden nutzt. Das liegt zum einen an der Progression bei der Einkommensteuer und zum anderen daran, dass es nun einmal die Siemens-Abteilungsleiter sind und nicht die Verkäuferinnen bei Aldi, die zwischen dem Arbeitsplatz in München und dem Starnberger See hin- und herpendeln. Gerade die Ersteren bekommen riesige Rückführungen über die Pendlerpauschale.
Auf diese Debatten haben Sie sich nicht eingelassen. Darum haben die Reformen nicht das Ausmaß, etwa das Vorziehen der Steuerreform, wie wir uns das gewünscht hätten, und zwar gegenfinanziert durch einen Abbau ökologisch schädlicher Subventionen. Dann hätte man einen stärkeren Impuls für den Aufschwung erreichen können.
Ich will das aber jetzt auch nicht alles zerreden. Es ist ein akzeptabler Kompromiss. Die Richtung bei den meisten Gebieten, ausgenommen beim Schienenverkehr, stimmt. Wir können dem deshalb zustimmen. Ich hoffe, dass es in Deutschland jetzt wenigstens etwas „ruckelt“.
Herr Kretschmann, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es die Grünen waren, die die Pendlerpauschale eingeführt haben, nachdem eine Erhöhung der Kilometerpauschale von den Grünen abgelehnt wurde?
Diese Frage war vergiftet. Sie wissen natürlich, dass wir da von der Sozialdemokratie geknechtet wurden.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grü- nen und der CDU – Abg. Blenke CDU: Das war eine ehrliche Aussage!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 ist damit beendet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/2619
Für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften bereits am 27. November in Erster Beratung hier im Plenum vorberaten. In der vergangenen Woche haben wir uns im Ausschuss für Umwelt und Verkehr parteiübergreifend sehr intensiv mit den Details auseinander gesetzt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es liegt in der Natur der Sache, dass sich hierbei die Opposition – speziell die Grünen, Herr Palmer – mit den von ihr geforderten Verschärfungen nicht durchgesetzt hat,
etwa bei der Frage, Herr Palmer, der Ausweitung des Umbruchverbots von den Überschwemmungskernbereichen auf alle Überschwemmungsgebiete oder bei der Frage der Einführung eines generellen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt statt eines einfachen Genehmigungsverfahrens in Überschwemmungsgebieten.
Im Ergebnis aber – das ist entscheidend – war man sich ja auch schon anlässlich der Ersten Beratung hier in diesem hohen Hause darüber einig, dass Umweltminister Ulrich Müller einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie umfassend und rechtzeitig umsetzt, sondern darüber hinaus wegweisend im Hochwasserschutz ist.