Ich glaube, wir – die Faktion der CDU und die Fraktion der FDP/DVP – haben es geschafft, im Sozialhaushalt den Kahlschlag zu vermeiden.
Wir mussten selbstverständlich auch – das ist bei allen Etats so – an der einen oder anderen Stelle Einschnitte vornehmen.
Da darf ich Ihnen sagen, Frau Kollegin Haußmann: Sie haben teilweise aus Stellungnahmen zitiert, die noch aus der Zeit vor der Einbringung und vor der Verabschiedung des Haushalts stammen. Beispiel: mobile soziale Dienste. Das ist ja inzwischen von den beiden Regierungsfraktionen geändert worden.
Wir haben in diesem Haushalt also nicht nach dem Rasenmäherprinzip, sondern wirklich nach dem ersten Prinzip gearbeitet: Wo ist das Land originär für Strukturen zuständig, wo sind andere Kostenträger zuständig? Zuständig sind zum Beispiel in den Bereichen Altenhilfe und Sonderpflegedienste im Grunde genommen die Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung, nicht das Land.
Trotzdem: Ordnungspolitik ist das eine, die reale Situation der Trägerlandschaft vor Ort ist das andere. Deswegen ha
ben wir gemeinsam – da bedanke ich mich für das gute Zusammenarbeiten – zum Teil die Kürzungen bei den mobilen sozialen Diensten in der Altenhilfe zurückgenommen.
Wir haben bei den Sonderpflegediensten für Schwerstkranke und in der Kinderkrankenbetreuung die Kürzungen, um eben Strukturen nicht zu gefährden, teilweise zurückgenommen, damit die Finanzierung gesichert ist, bis die Strukturen von den eigentlich zuständigen Kostenträgern finanziert werden.
Die Tatsache, dass wir in diesem Fall eben nicht mehr die Sparaktionen der vergangenen Haushaltsjahre machen wollten, bei denen wir Kleinstbeträge eingesammelt haben, wobei wir in der Tat mit 10 000 € mehr oder weniger Strukturen gefährdet haben, hat uns dazu geführt, an die rein quantitativ größeren Brocken im Haushalt heranzugehen.
Auch das ist uns nicht leicht gefallen. Aber noch vor Einbringung des Haushalts war es der FDP/DVP-Landtagsfraktion wirklich wichtig, die Jugendsozialarbeit an Schulen weiterhin auf dem gegenwärtigen Stand halten zu können.
(Abg. Drexler SPD: Das ist aber reduziert worden! – Gegenruf des Abg. Pfister FDP/DVP: Das war 2002!)
In diesem Bereich ist der Stand von 2003 gehalten worden. Alle werden weiterhin gefördert. Das hat auf der anderen Seite dazu geführt, dass wir uns entschließen mussten, im Investitionsbereich den Krankenhäusern eine Kürzung um 5 % zuzumuten. Aber – den Insidern sage ich damit nichts Neues – das Hauptproblem der Krankenhäuser liegt im Moment nicht im investiven Bereich, sondern bei den Betriebskosten und vor allem im Personalbereich. Dazu brauche ich gar nicht breit auszuführen, dass das an den Rahmenbedingungen liegt. Die Budgetschere geht aufgrund der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen immer weiter auf. Das sind die eigentlichen Probleme und nicht die Investitionen in den Krankenhäusern.
Wir konnten in einigen Bereichen auch etwas drauflegen – das ist teilweise schon gesagt worden –, zum Beispiel bei den Tagesmüttern: ein klassisch ehrenamtlich geführter Landesverband, dessen Aufgaben zunehmen, weil die Tagespflege künftig aufgrund unserer Initiative eine größere Bedeutung in der Betreuungssituation haben wird. Deswegen wurde auch dort etwas zugelegt.
Wir haben bei der Arbeitsgerichtsbarkeit – noch im Sozialbereich; ich will das jetzt nicht vertiefen, weil das später in den Justizbereich übergeht – immerhin 15 zusätzliche Richterstellen plus Unterstützungsstellen geschaffen. Das finde ich sehr, sehr wichtig, und zwar sowohl für die Betriebe als auch für die Menschen hier im Land, die ihr Recht bei diesen Gerichten suchen. Insbesondere dort, wo es um die finanzielle Existenz geht, gilt: Nur schnelles Recht ist gutes Recht. Deshalb sind wir auch in dieser Hinsicht sehr froh.
Bei den privaten Schulen für Sozialberufe konnten wir zusätzlich etwas tun. Ich bin den Kollegen aus der CDU-Frak
tion auch dafür sehr dankbar, dass wir es geschafft haben, im Bereich des freiwilligen sozialen Jahres 600 000 € zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Das möchte ich etwas stärker herausstellen; denn wir alle haben diesbezüglich Briefe bekommen, in denen uns nachgewiesen worden ist, dass der ursprünglich vorgesehene Betrag bei den Trägern schon für all diejenigen, die angemeldet sind oder die schon da sind und dieses freiwillige soziale Jahr leisten wollen, nicht gereicht hätte. Da war jedenfalls für uns in der FDP/ DVP klar: Bevor man, lieber, verehrter Herr Minister Repnik, über ein soziales Pflichtjahr diskutiert, muss man zunächst im Landeshaushalt dafür sorgen, dass man denen, die sich freiwillig engagieren wollen, einen entsprechenden Platz anbieten kann.
Kollege Lasotta hat gesagt, dass man dieses Thema nicht aus dem Bauch heraus diskutieren darf, so etwa nach dem Motto: „Es hat noch keinem schlecht getan, wenn er ein Pflichtjahr gemacht hat.“ Man muss sich wirklich die Fakten anschauen: Es gibt rechtliche Bedenken, auch im europäischen Kontext. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat schon darauf hingewiesen.
Aber es ist auch zu fragen: Wollen wir tatsächlich auf diesen billigen Ersatz setzen und uns als Gesellschaft mittels eines Pflichtjahres darum drücken, die notwendigen Leistungen zu erbringen? Übrigens würden auch zusätzliche Arbeitsplätze im sozialen Dienstleistungsbereich entstehen. Im Übrigen sind die Kosten, mit denen man für die Verwaltung eines solchen Pflichtjahres rechnen muss, möglicherweise höher als das, was wir einsparen. Das geht bis hin zu der Frage: Wollen wir unseren jungen Menschen, insbesondere unseren jungen Frauen, diese zusätzliche zeitliche Lücke in ihrer Berufs- und Lebensplanung zumuten?
Ich fühle mich da sehr im Einklang mit vielen Sozialverbänden, natürlich auch mit den Vertretungen der Frauen, etwa mit dem Landesfrauenrat, die sich massiv gegen ein solches Pflichtjahr, das gleichermaßen für Frauen und Männer gelten würde, wenden. Aber darüber werden wir weiter diskutieren. Das ist überhaupt keine Frage.
Das Thema Kinderbetreuung steht heute haushaltsrechtlich eigentlich nicht zur Debatte. Ich meine, wir können doch alle froh sein, dass wir beim neuen Kindergartengesetz die Deckelung von knapp 400 Millionen € eingeführt haben. Sie ist auch eine Garantie dafür, dass das eben nicht zur Haushaltsdisposition steht, sondern dass diese Gelder bei zurückgehender Kinderzahl tatsächlich garantiert der Kinderbetreuung in den Kommunen zugute kommen.
Nun wird Sie der Entschließungsantrag nicht überraschen, der von beiden Regierungsfraktionen eingebracht worden ist. Er geht auf viele, viele Briefe zurück, die gerade auch ich als einer der Miturheber des Kindergartengesetzes erhalten habe. Die gleichen Briefe hat übrigens, wie ich weiß, auch Kollege Haas erhalten, dem ich – er ist krank – von hier aus gute Besserung wünsche. Deswegen haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht. Das ist für die Öf
Wir haben den Kommunen, indem wir ihnen in der Hoffnung, dass sie sich tatsächlich an die Empfehlungen der Rahmenvereinbarung halten – insbesondere was den Grundsatz der Subsidiarität angeht, dass also freie Träger und kirchliche Träger Vorrang haben sollen, und was den Bereich Wunsch- und Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder und eine Pluralität der Angebote betrifft, die dieses Wunsch- und Wahlrecht überhaupt erst möglich macht und die wir gewährleistet wissen wollen –, zusammen mit Geld auch Kompetenzen übertragen und damit in der Tat einen großen Vertrauensvorschuss gegeben.
Nun weiß ich, dass es in vielen Fällen im Land ganz ordentlich läuft. Aber man bekommt ja meistens die Problemfälle mit. Das sind – das sage ich jetzt einmal so – für meinen Geschmack leider keine Einzelfälle mehr. Deswegen stehe ich voll zu dem, was wir im Entschließungsantrag gesagt haben: Wir wollen zeitnah – im April – berichtet haben, wie die Erfahrungen aussehen. Sollte es insbesondere bei den gemeindegrenzenübergreifenden Einrichtungen die Probleme geben, die uns geschildert worden sind, übrigens auch in Betriebskindergärten, beispielsweise in Stuttgart – vielleicht hat es der eine oder andere gelesen –, so läuft das gegen unsere Intention. Warum haben wir denn in die Rahmenvereinbarungen den Passus aufgenommen, dass der Landkreis für die Kostenerstattung zuständig sein soll? Er soll doch nicht für die Kostenerstattung null zuständig sein, nur damit er, wenn man ihm schreibt, zurückschreiben kann: Ihr kriegt nix. Dafür haben wir das nicht mit aufgenommen.
Deswegen sagen wir auch in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag: Wenn sich zeigen sollte, dass die Kommunen nicht im Sinne des Gesetzes handeln, gibt es trotz aller angestrebten Schlankheit des Gesetzes möglicherweise weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf.
Insbesondere will ich noch einmal auf das Thema „Kosten der Kinderbetreuung“ eingehen. Da gilt für mich nach wie vor der alte Satz: Wir können vieles machen, aber wir dürfen es nicht auf Pump machen. Denn auf Schuldenbergen können Kinder nicht spielen. Deshalb: Wer über eine bessere Betreuungssituation in unserem Land nachdenkt, der muss sicherlich auch – und ich nenne das noch einmal – in der Haushaltsstrukturkommission über das Landeserziehungsgeld reden. Natürlich fragt mich der eine oder die andere: Das ist doch klassische Subjektförderung; wollt ihr als Liberale da ein Stück weit weg von dem Landeserziehungsgeld? Man muss einfach einmal aus ordnungspolitischer Sicht sagen: Ministerpräsident Teufel hat heute früh gesagt: Spätestens 2006 werden CDU und FDP die große Steuerreform durchsetzen. Dann wird im Steuer- und Transfersystem durch einen erhöhten Freibetrag – –
Das machen wir vielleicht auch früher. Vielleicht machen ja alle mit. – Vielleicht wird dann die Subjektförderung als klassische Aufgabe der Rahmengesetzgebung für das Steuer- und Transfersystem durch hohe Freibeträge entsprechend angepasst und das Kindergeld durchaus zufriedenstellend zu erledigen sein.
Wofür sind Land und Kommunen zuständig? Das ist das Thema Betreuung. Deswegen glaube ich, dass wir – weil das ja mit einer Verzögerung von zwei Jahren geschieht; spätestens am Ende des ersten Lebensjahrs kann man die Bewilligung haben, und erst im dritten Lebensjahr greift dann der Förderzuschuss – im kommenden Jahr, wenn Bewilligungen für in zwei Jahren ausgesprochen werden, in der Tat diesen Vorschlag, der auch von unserer Partei auf dem Dreikönigstreffen beschlossen worden ist, noch einmal diskutieren müssen, auch unter der Prämisse, dass das Steuer- und Transfersystem auf Bundesebene entsprechend geregelt wird. Dann können wir vielleicht sagen: Jawohl, jetzt kann sich das Land aus dieser Subjektförderung zurückziehen. Dann können wir versuchen, das Geld, das frei wird, zum Teil zugunsten einer noch besseren Betreuung für unsere Kinder hier im Land umzuschichten.
Letzte Bemerkung – es sollten ja auch Perspektiven angesprochen werden –: Dasselbe gilt für den Bereich der Pflegeheimförderung und den Bereich der Altenhilfe. Uns wird demnächst ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der den Zustand, dass die bisherige Form der Pflegeheiminvestitionsförderung eigentlich eher ein Investitionshemmnis geworden ist, zum Teil verändern soll. Aber meiner Meinung nach kann das auch wieder nur eine kleine Korrektur sein.
Unsozial ist derjenige, der in Zeiten, in denen die Mittel knapp sind, nicht darauf achtet, dass diese Mittel zielgenau nur den wirklich Bedürftigen zugute kommen.
Deswegen kündige ich an, dass wir auch dieses Thema erneut auf die Agenda setzen werden. Denn nur, wenn wir in struktureller Hinsicht Entlastungen in den Bereichen Krankenhausfinanzierung, Altenhilfeinvestitionen und Landeserziehungsgeld hinbekommen, können wir genau diese Infrastruktur in unserem Land dauerhaft und nachhaltig erhalten, die Sie, Kollegin Haußmann, geschildert haben.
Damit möchte ich schließen. Ich danke allen Menschen – wenn wir auch immer von Strukturen reden, so sind es doch Menschen –, die sich in unserem Land für unsere Mitmenschen einsetzen, sei es beruflich, ehrenamtlich oder privat. All denen sage ich herzlichen Dank. Wir werden diese sozialen Infrastrukturen auch für die Zukunft garantieren können.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sozialpolitik ist zum zentralen Thema geworden, das die Bürgerinnen und Bürger interessiert. Fast hätte ich gesagt: mit Ausnahme der Mitglieder der Grünen-Landtagsfraktion. Aber das hat sich ja jetzt geändert.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Zwei sind da! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Da sitzt auch noch ei- ner! – Zuruf des Abg. Zimmermann CDU)
Die Herausforderung in der Sozialpolitik besteht darin, dass man die sozialen Sicherungssysteme so reformiert, dass sie zukunftsfähig sind und für die uns nachfolgenden Generationen auch weiterhin ein hohes Maß an sozialer Sicherheit bieten. Dazu gehört natürlich auch eine nachhaltige Finanzpolitik. Dazu gehört eine Haushaltspolitik, die nicht nur auf Neuverschuldung setzt, sondern auch das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts nicht aus dem Auge verliert.
Dabei stehen natürlich alle Bereiche auf dem Prüfstand. Daher ist es selbstverständlich, dass auch der Sozialbereich nicht an der Einspardiskussion vorbeikommt. Das ist auch legitim.
Nicht legitim sind die Schwerpunkte, die Sie bei Ihren Einsparungen im Sozialhaushalt gesetzt haben. Sie kürzen auf Kosten der Kommunen. Sie kürzen auf Kosten der niedrigschwelligen Dienste, der Gefährdetenhilfen, der Nachbarschaftshilfen und der Bahnhofsmissionen, die mit sehr viel ehrenamtlichem Engagement arbeiten. Wenn das auch nur kleine Beträge sind, ist das trotzdem keine intelligente Art des Sparens, weil sie nicht zukunftsgerichtet, sondern planlos und unglaubwürdig ist.