jetzt wirklich auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gewinnspiele haben, oder was soll das eigentlich sein? Im Staatsvertrag heißt es:
Die Fernsehveranstalter tragen zur Sicherung von deutschen und europäischen Film- und Fernsehproduktionen als Kulturgut sowie als Teil des audiovisuellen Erbes bei.
Wenn das, meine Damen und Herren, zumindest ein Teilauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, ist es richtig, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, dass wir dafür Gebühren bezahlen und dass es jetzt eine Erhöhung gibt; denn dann ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk viel mehr als nur eine teure Imitation des Privatfernsehens. Das muss der Auftrag sein.
Leider kann ich angesichts der Kürze der Zeit nicht in die Tiefe der Debatte gehen. Aber ich glaube, wir sollten diese Debatte über viel mehr als nur über die Frage führen, wie viel Cent Erhöhung es letztendlich sein werden.
Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen. Herr Kollege Pauli, Sie haben die Frage der Verlängerung der Amtszeit des Vorstands der LfK angesprochen. Dies ist in meiner Fraktion höchst umstritten. Wir werden darüber im Ausschuss nochmals zu reden haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich einen weiteren Punkt ansprechen: Wir hatten in den letzten Wochen und Monaten die Diskussion um BTV und um die Glücksspiele, die der Sender durchführt. Wenn ich jetzt höre, dass die LfK sagt, BTV solle demnächst ein Programm vorlegen, das den gesetzlichen Anforderungen entspreche, heißt dies im Umkehrschluss, dass das bisher nicht erfolgt ist. Da BTV aber nicht der einzige Sender ist, der solche oder ähnlich geartete Glücksspiele im Programm hat – 9Live, „sonnenklar“ in Ludwigsburg, fängt mit diesem Unfug auch an, Herr Palmer; das DSF macht da weiter –, müssen wir uns fragen, wie wir darauf reagieren können.
Ich halte es für notwendig, dass man in den Landesmedienanstalten und den Landesmedienräten darüber diskutiert, zu einer einheitlichen, bundesweiten Lösung zu kommen. Denn es macht keinen Sinn, wenn wir in Baden-Württemberg reagieren, während alle anderen Bundesländer das nicht tun.
Wir werden diesem Staatsvertrag zustimmen. Aber wir werden zu einigen Fragen, die ich angesprochen habe, im zuständigen Ausschuss noch darüber hinausgehende Diskussionen mit Ihnen führen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/2775, zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes – Drucksache 13/2821
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Gesetzentwurfs fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem uns signalisiert worden ist, dass wir diesen Gesetzentwurf einvernehmlich verabschieden können,
also auch die Regierungsfraktionen dem Grundanliegen unseres Gesetzentwurfs zustimmen, will ich mich zur Begründung des Gesetzentwurfs ganz kurz fassen.
Es sind zwei Gesichtspunkte, die Veranlassung geben, umgehend und damit rechtzeitig vor dem Wahltag 13. Juni 2004 eine Regelung vorzunehmen, mit der einerseits Datenschutz neu definiert und andererseits eine Vereinfachung erreicht wird, die wiederum bei den Städten und Gemeinden zu einer Kosteneinsparung führt.
Der Datenschutz muss deshalb neu definiert werden, weil für die Europawahl und die Kommunalwahl gegenwärtig eine unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung besteht, nachdem der Bundesgesetzgeber bereits im Jahr 2000 Änderungen vorgenommen hat, wonach Wählerlisten nicht mehr zur allgemeinen Einsichtnahme offen gelegt werden müssen, sondern nur bei berechtigtem Interesse oder bei Hinterfragung der eigenen Daten zur Einsichtnahme vorliegen. Dass damit Datenschutz verbunden ist, ist ganz klar. So gibt es auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bei dem Sperrvermerke bei einer Offenlegung der Wählerliste bisher nicht beachtet worden sind.
Daher haben auch andere Bundesländer ihre Wahlgesetze entsprechend angepasst – so Bayern im Jahr 2001. Wir hielten es für richtig, die vorgesehenen Regelungen jetzt noch in einem eiligen Durchgang umzusetzen, damit Städte und Gemeinden mit einer einheitlichen Wählerliste für Europawahl und Kommunalwahl unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen an den Datenschutz leichter arbeiten können. Dabei handelt es sich um eine rein technische Ausgestaltung. Es ist nichts, was politisch unterschiedlich bewertet wird. Die einzige Frage lautete nur: Schaffen wir es auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs noch, den Städten und Gemeinden rechtzeitig eine neue, bessere, vernünftige Regelung an die Hand zu geben? Ich habe die Hoffnung, dass wir dies gemeinsam schaffen, und möchte damit die Begründung unseres Gesetzentwurfs abschließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Junginger hat seine Ausführungen sehr kurz gehalten und hat die Gründe für die vorgesehenen Regelungen dargelegt. Ich kann mich ihm, auch für meine Fraktion, in der Sache völlig anschließen. Wir haben kein Problem mit dem Gesetzentwurf. Nur wollten wir nicht wegen dieser einen Geschichte das Kommunalwahlgesetz ändern. Jetzt liegt Ihr Entwurf auf dem Tisch. Wir können ihm in der Sache sicherlich zustimmen und kündigen schon jetzt an, dass wir noch in zwei Kleinigkeiten eine Ergänzung vorschlagen: einmal aus der sachlichen Situation heraus, dass wir demjenigen, der in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen will – wir wissen, dass es sich dabei um sehr wenige handeln wird; das haben Sie auch in der Begründung geschrieben –, das Recht zugestehen, auch einen Einspruch vorbringen zu dürfen, wenn es unrichtig wäre. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Das Zweite ist eine Art Übergangsbestimmung, die wir für Bürgermeisterwahlen treffen müssen. Eine solche Bestimmung müssen wir auch noch hinzufügen.
Wir werden diese Vorschläge noch über einen formalen Änderungsantrag einbringen. Aber in der Sache liegen wir auf der gleichen Linie. Ich denke, wir können den Gesetzentwurf noch rechtzeitig verabschieden.
Wir rechnen es einmal miteinander. Ich habe ja als Bürgermeister schon ein paar Kommunalwahlen organisiert.
Ich hätte da wahrscheinlich nicht mehr Personal gebraucht. Sei es drum. Das können wir einmal bei einem Glas Wein diskutieren.
In der Sache – wir werden es, glaube ich, zügig über die Runden bringen – stimmen wir jedenfalls zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle kennen die Ausgangslage: Am 13. Juni finden sowohl die Europawahl als auch die Kommunalwahl statt, und wir haben das Problem, dass dort zwei Wählerverzeichnisse ausgelegt werden müssen, die unterschiedlich gehandhabt werden. Während für die Kommunalwahl das Kommunalwahlgesetz von BadenWürttemberg gilt, das öffentliche Auslegung vorsieht, ist im EU-Wahlgesetz lediglich Einsichtnahme vorgesehen, wenn
es um die betreffende Person selbst geht oder wenn jemand, wenn es um andere geht, glaubhafte Zweifel anmeldet, dass hier irgendetwas falsch sei.
Meine Damen und Herren, inhaltlich könnte man mit beiden Verfahren leben. Allerdings ist es sicherlich ungeschickt – Sie weisen gerade darauf hin –, wenn man zwei Verfahren parallel laufen lassen muss. Wie hoch der Aufwand für die Kommunen tatsächlich ist, weiß ich nicht. In einer Presseerklärung Ihres Ministeriums, Herr Innenminister, wurde ja mitgeteilt, dass der Aufwand nicht so arg hoch sei.
Deshalb halten wir Ihren Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, für sinnvoll und werden diesem inhaltlich zustimmen.
In Abstimmung mit dem Ministerium wird vielleicht die eine oder andere Formulierung noch etwas geändert. Das wird dann noch im Ausschuss behandelt werden.
Ich möchte für meine Fraktion noch darauf hinweisen, dass diese Änderung jetzt kein Alibi dafür sein darf, dass in den nächsten zwei Jahren im Kommunalwahlgesetz nichts mehr geschieht. Da haben wir durchaus noch die eine oder andere Vorstellung.
Und in der Gemeindeordnung auch. Ob man das in einem Artikelgesetz macht oder ob man das getrennt macht, sei dahingestellt. Herr Junginger, zu beidem haben wir noch Anliegen.
Ich bin auch froh darüber, dass wir bei diesem Vorgang jetzt etwas durchbrechen, was sonst eigentlich reflexartig abläuft: