Ich gehe davon aus, dass wir nachher über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in der Fassung abstimmen, die im Innenausschuss gefunden worden ist, also mit den Änderungsvorschlägen, die Kollege Kurz erwähnt hat.
Nun darf ich nur noch auf eines hinweisen: Es gibt, glaube ich, eine erneute Chance für Sie, sich zu profilieren – damit hätten Sie auch schon eine gute Auflistung, ein gutes Ergebnis, das Sie in Ihren Rechenschaftsbericht für die nächste Landtagswahl aufnehmen können –: Die gleiche Änderung müssen wir beim Landtagswahlrecht vornehmen.
Herr Junginger, Sie müssen darauf achten; auch da müssen wir die Regelungen zur Einsichtnahme, zur öffentlichen Auslegung umstellen. Bitte behalten Sie dies im Auge!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Jungin- ger SPD: Ich nehme den Auftrag an! Ich überneh- me das Ministerium gern!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/2912. Sie sind damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf insgesamt zur Abstimmung stelle.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes – in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/2912, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts und zur Änderung des Eingliederungsgesetzes – Drucksache 13/2711
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat sich sehr ausführlich mit dem Gesetz zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts und zur Änderung des Eingliederungsgesetzes befasst. Kern dieses Gesetzes ist eine Verwaltungsvereinfachung, indem die Kosten, die den Land- und Stadtkreisen entstehen, pauschaliert werden.
Was Sie und die kommunalen Landesverbände in ihren Stellungnahmen uns zum Teil vorgehalten haben, ist wahr: Bei den Pauschalierungen kommt es zu Verschiebungen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann nicht ständig – das ist ja immer das Anliegen auch der Kommunen – die Wörter „Verwaltungsvereinfachung“ und „Kosteneinsparung“ im Munde führen, um dann, wenn es konkret wird, davon wieder Abstand zu nehmen.
Deshalb muss man in ein paar Bereichen – ich denke, das ist ein Bereich, in dem man das machen soll und muss – solche Kosten entsprechend pauschal abgelten. Das haben wir jetzt vor. Unser Entschließungsantrag, der Ihnen ebenfalls vorliegt, hat zum Inhalt, dass spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Überprüfung der Pauschalen vorzunehmen und dem Landtag über das Ergebnis zu berichten ist. Spätestens dann wird klar werden, ob die Befürchtungen, die die Kommunen und die Landkreise heute hegen,
Dann gibt es auch noch die Frage des Maßes. Sie zielt darauf ab, ob das Land selbst nicht höhere Kosten hat, wenn wir in die Verteilung – –
Entschuldigung, Frau Kollegin Haußmann, wenn wir in die Verteilung von Geld mehr Geld investieren, als unterm Strich herauskommt, dann macht das keinen Sinn. Dann muss man im Zweifelsfall noch ein paar Pauschalen mehr hinzunehmen.
Das Notwendige ist bei der Ersten Beratung und im Innenausschuss bereits gesagt worden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und zu unserem Entschließungsantrag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist von den Vertretern der Kommunen und Kreise, von den Wohl
fahrtsverbänden und von uns fast alles zu diesem Thema gesagt worden. Eigentlich müssten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Stimme der Vernunft folgen und unserem Änderungsantrag zustimmen.
Nachdem ich aber ernsthafte Zweifel daran habe, dass Sie wirklich bereit sind, auf die Praktiker vor Ort, zum Beispiel Ihre eigenen Kommunalpolitiker, zu hören, wiederhole ich heute nochmals unsere Argumente. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies mache ich auch, damit Sie sich vor Ort nicht damit herausreden können, Sie hätten nicht gewusst, um was es geht, Ihnen hätte niemand die Konsequenzen Ihrer Entscheidung klar gemacht. Hier und heute gibt es kein Kneifen. Stuttgart mag zwar für manchen Wahlkreis ziemlich weit entfernt sein, Ihre persönliche Entscheidung wird aber dort durchaus bekannt werden.
Worum geht es also in erster Linie? In erster Linie geht es um die Pauschalierung, gegen die wir auch nichts haben, wenn sie zu einer Verwaltungsvereinfachung führt. Der Teufel steckt aber im Detail. Ich werde jetzt noch einmal unsere Forderungen, die mit den Forderungen der Kommunen, der Landkreise und der Wohlfahrtsverbände übereinstimmen, vortragen.
Erstens: Ausnahme von der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft. Nach der Richtlinie des Europäischen Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten kann es in Einzelfällen erforderlich sein, eine Person schon früher der Anschlussunterbringung zuzuweisen. Das gilt insbesondere für schutzbedürftige Personen mit einer schweren Krankheit, mit Behinderung oder bei Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer oder physischer Gewalt erlitten haben.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen nur in Ausnahmefällen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. In der UN-Konvention über die Rechte der Kinder wird in den Artikeln 20 und 22 deutlich formuliert, dass allen Kindern, die aus ihrer Familie herausgelöst werden, Schutz und Beistand gewährt werden muss und dass allen Kindern, die den Status des Flüchtlings begehren oder besitzen, angemessener Schutz und humanitäre Hilfe zu gewähren ist. Ähnliche Regelungen ergeben sich aus den Regelungen des Haager Minderjährigenschutzabkommens. In Gemeinschaftsunterkünften sind in der Regel dieser Schutz und diese Hilfe nicht gewährleistet.