Herr Minister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage der Frau Abg. Bauer? – Bitte schön, Frau Bauer.
Herr Minister, trifft es zu, dass am 1. April auch eine neue Gebührenordnung in Kraft treten soll, mit der die Mietpreise für Spätaussiedler auf 150 € pro Person steigen, und welche Gründe gab es dafür, die Preise so hoch festzusetzen?
Zweitens: Welche Auswirkungen und Sparanreize gehen von einer solchen Gebührenordnung Ihrer Meinung nach aus?
Sie müssen bei der Festsetzung der Mieten ja immer auf die sich ändernden Verhältnisse Rücksicht nehmen. Insofern kann ich da, Frau Kollegin Bauer, beim besten Willen kein Problem erkennen. Im Übrigen bin ich gern bereit, dies in einem besonderen Gespräch mit Ihnen zu vertiefen. Aber ich sehe da auch für die Beschlussfassung über diesen Gesetzentwurf überhaupt kein Argument, das dagegen sprechen könnte.
Herr Minister, unter Verwaltungsabbau verstehen wir durchaus etwas anderes als eine Kostenverlagerung auf die Kommunen.
Wenn es um Verwaltungsabbau geht, stimmen wir der Pauschalierung zu, aber nicht zu den Bedingungen, die Sie jetzt wollen.
Herr Minister, wenn ich Ihre Rede richtig interpretiere, dann ist dieses ganze Gesetz geprägt von Ihrem Misstrauen gegenüber den Landräten.
Wenn ich bis jetzt auch noch versucht habe, Herr Minister, einen guten Willen und nicht den Sparwillen hinter Ihrer Gesetzesinitiative zu vermuten, dann haben Sie das mit Ihrem letzten Satz wirklich hinweggefegt. Denn wenn es Ihnen wirklich darum gehen würde, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, dann müsste es bei einer Revisionsklausel zwangsläufig auch eine rückwirkende Kostenerstattung geben, wenn sich ergibt, dass die Pauschalen zu niedrig angesetzt worden sind.
In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP und der CDU, sagen: Im Innenausschuss sind Sie als Tiger losgesprungen, und mit Ihrem heutigen Entschließungsantrag sind Sie als Bettvorleger gelandet.
... spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts... eine Überprüfung der Pauschalen vorzunehmen und dem Landtag über das Ergebnis zu berichten.
Im Innenausschuss hieß es noch – ich zitiere aus dem Bericht über die Beratungen des Innenausschusses –:
... nach dessen Ablauf eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Höhe der Gesamtpauschale vorgenommen werden solle...
Jetzt noch ein paar Worte zu den Krankenkosten – die Zahlen stammen nicht von mir –: Im Jahr 2003 ist in Pforzheim
seien Sie doch still! – ein 20-jähriger Asylbewerber an Krebs erkrankt. Allein im zweiten Halbjahr entstanden Krankenkosten in Höhe von über 74 000 €. Unter der Prä
misse des geplanten neuen Kostenerstattungssystems müsste Pforzheim allein für diesen Hilfeempfänger deutlich über 100 Personen zugewiesen bekommen, um die Ausgaben über den Pauschalanteil decken zu können – natürlich unter der Voraussetzung, dass keine der anderen Personen auch nur einmal krank wird und zusätzliche Kosten verursacht. Da frage ich mich, Herr Minister: Wo soll denn da der Wettbewerb unter den Kommunen stattfinden?
Die Stadt Heilbronn schreibt uns, dass sie auf 750 000 € im Jahr sitzen bleiben wird, wenn das Gesetz in dieser Form in Kraft tritt. Mannheim spricht von 4 Millionen €, Stuttgart spricht von 4 Millionen €. Ihre Kommunalpolitiker vor Ort werden es Ihnen hoffentlich danken, wenn Sie dem heute so zustimmen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts und zur Änderung des Eingliederungsgesetzes, Drucksache 13/2711. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/2908.
und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2989-1, und den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2989-2.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Änderungsantrag der Fraktion der SPD insgesamt zur Abstimmung stelle, oder wollen Sie ihn zu den jeweiligen Paragraphen aufgerufen wissen?
Herr Präsident, wir wünschen die Abstimmung über den Antrag insgesamt, beantragen aber namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben G. Ich bitte Frau Brunnemer, die Namen vorzulesen. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 13/2989-1 insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer ihn ablehnen möchte, möge mit Nein antworten, wer sich enthalten möchte, antworte mit „Enthaltung“.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen und Ruhe zu bewahren, damit die Stimmabgabe jeweils verstanden werden kann.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2989-1, bekannt: