(Abg. Wieser CDU: Das sieht man! Ihr Fraktions- vorsitzender ist noch nicht einmal da! – Gegenruf der Abg. Marianne Wonnay SPD: Glashaus!)
Ja, Ihrer auch nicht, wenn ich das richtig sehe. – Jetzt versuchen Sie, das von allen gesellschaftlich relevanten Gruppen geforderte Zuwanderungsgesetz zu einem Abschottungsgesetz umzuformulieren. Wie Sie zum Zuwanderungsgesetz stehen, haben wir der Debatte vom 5. Februar entnommen. Herr Vorsitzender, ich darf daraus zitieren.
Ich halte Ihr Spaltpapier, das Sie hier bringen, nicht nur für völlig veraltet, sondern – gerade in dieser Situation – auch für unangebracht.
Das hat Herr Kollege Glück am 5. Februar gesagt, als wir den Antrag „Gemeinsame Positionen der Landesregierung zu einem neuen Zuwanderungsgesetz“ diskutiert haben.
Von Ihnen wird jede Gelegenheit gesucht, keine Gelegenheit ist Ihnen zu peinlich, um das Zuwanderungsgesetz umzukehren.
Sie wollen offenbar genau wie Ihr Kollege Beckstein Unruhe in der Bevölkerung schüren. Ich fürchte, Sie ahnen nicht, was Sie mit Ihren Reden heute wieder angerichtet haben.
Sie sprechen von Verdachtsausweisung. Wie leicht man in einen Verdacht geraten kann, das wissen Politiker gerade aus der Koalition sehr genau. Dazu reicht ein gemeinsames Frühstück, da reicht ein Hubschrauberflug, und schon steht man unter irgendeinem Verdacht.
Wir wollen in Übereinstimmung mit dem Bundeskanzler als Voraussetzung für eine Ausweisung gesicherte Erkenntnisse und wollen nicht auf einen bloßen Verdacht hin eine Abschiebung in Kraft setzen. „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Diesen Satz hat Benjamin Franklin gesagt. Wenn Sie das wollen, dann reden Sie in dieser Form weiter.
(Beifall bei der SPD – Abg. Wieser CDU: Der hat ja auch nicht mit Abschiebung etwas zu tun gehabt, der Benjamin Franklin! Der war Außenminister ei- nes Zuwanderungslandes!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Überschrift der von der CDU für heute beantragten Aktuellen Debatte lautet: „Einigung bei Zuwanderung erreichen – Sicherheit vor Ideologie“.
Die Zuwanderung in Deutschland zu steuern und zu regeln, Zuwanderung einerseits zu begrenzen, aber in anderen Bereichen zu ermöglichen und die Integration von Zuwanderern zu verbessern ist in der Tat eine Frage der nationalen Sicherheit. Deshalb ist es erforderlich, meine Damen und Herren, nun endlich im Bundestag und im Bundesrat eine Einigung zum Zuwanderungsgesetz zu erreichen. Hier hat man ja den Eindruck, dass sich gerade die beiden großen Volksparteien damit schwer tun. Einerseits wird zu stark der Eindruck erweckt, man müsste ein Einwanderungsland sein, als ob eine multikulturelle Gesellschaft praktisch leicht zu erreichen wäre und vielleicht auch das Leitbild für die Zukunft sein sollte. Andererseits wird nach wie vor der Eindruck erweckt, als wäre die Bundesrepublik kein Zu
wanderungsland, obwohl wir in der Bundesrepublik Deutschland seit der Nachkriegszeit über Jahrzehnte hinweg Einwanderung hatten und Menschen – vor allem aus den früheren Anwerbestaaten der Gastarbeiter – hierher gekommen sind.
Wir sind faktisch ein Zuwanderungsland, meine Damen und Herren, und deshalb müssen wir auf vernünftige, auf rechtsstaatliche, auf offene und liberale Weise eine Lösung dafür finden, wie diese Menschen hier integriert werden, wie ihnen auch ein vernünftiger Familiennachzug gewährleistet wird. Denn das gehört zu den unveräußerlichen Menschenund Freiheitsrechten, für die die Demokraten in allen Ländern in der Vergangenheit erfolgreich gekämpft haben.
Meine Damen und Herren, es liegt auch im ökonomischen und wirtschaftlichen Interesse, dass wir Lösungen schaffen, bei denen in Zukunft Menschen im Wettbewerb um die besten Köpfe zu uns kommen können, die unsere Wirtschaft, die unsere Industrie dringend braucht.
Deshalb tritt die FDP für eine Neuregelung des Zuwanderungsrechts ein und hat ja auf Bundesebene einen Kompromissvorschlag vorgelegt, den unsere Justizministerin auch begründet hat. Ich fordere deshalb alle Beteiligten, ich fordere die CDU und auch Rot-Grün auf, diesen Kompromissvorschlag zur Grundlage zu nehmen, um endlich im Bereich des Zuwanderungsrechts zu verbindlichen Regelungen zu kommen. Denn die Diskussion dauert schon viel zu lange. Diese Diskussion wird den Bedürfnissen der betroffenen Menschen nicht gerecht, und sie wird vor allem den nationalen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, es ist doch manchmal nicht mit anzuschauen, wenn man die Diskussion verfolgt, dass bei uns zum Beispiel seit zehn Jahren Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien leben, die hervorragend integriert sind, die einen Arbeitsplatz haben und nun zurückgeschickt werden sollen, obwohl die Arbeitgeber bei uns auf der Matte stehen und nachweisen können, dass sie diese Arbeitsplätze mit Arbeitskräften aus unserem Markt nicht besetzen können. Auch für diese Fälle müssen wir eine Lösung finden.
Herr Kollege Pauli, man darf auch die Zuwanderungsdebatte nicht mit der Einzelfrage der Terrorismusbekämpfung überlagern. Davor möchte ich entschieden warnen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Alfred Haas CDU: Ei- ne wichtige Frage! – Abg. Pauli CDU: Man darf es auch nicht ignorieren!)
wenn er wegen des Vorliegens der Voraussetzungen eines Versagungsgrundes... keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten dürfte...
Die Aufenthaltsgenehmigung wird... versagt, wenn er die freiheitliche demokratische Grundordnung... gefährdet...
oder wenn Tatsachen belegen, dass er einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt,
Das heißt, wer Angehöriger einer terroristischen Vereinigung ist, kann nach geltender Rechtslage ausgewiesen werden, meine Damen und Herren.
Demjenigen wird die Aufenthaltsgenehmigung versagt. Da hat die FDP, da haben SPD, Grüne und CDU/CSU im Zuge der Antiterrorgesetze gemeinsam für die Rechtsgrundlage gesorgt. Das ist auch gut so, meine Damen und Herren. Aber man muss dann schon einmal die Frage stellen, ob die Verschärfungsvorschläge, die jetzt von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgetragen worden sind, Sinn machen