Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Palmer.

Herr Minister, darf ich aus dieser Äußerung schlussfolgern, dass die Abwägung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu einem falschen

Ergebnis gekommen ist und nachträglich von einer betroffenen Behörde, die mit ihrem Widerspruch unterlegen ist, dadurch korrigiert werden kann, dass sie im Sinne ihrer Rechtsauffassung über die Frage der Benutzungsrechte für Waldwege unter Missachtung dessen, was das Genehmigungsverfahren ergeben hat, allein entscheiden darf? Ist das Ihre Rechtsauffassung?

(Abg. Fleischer CDU: Nein!)

Herr Kollege Palmer, Sie haben wieder nicht zugehört. Das Genehmigungsverfahren ist in vollem Gange. Ich bitte Sie doch, dem Landrat und dem Landratsamt als der entscheidenden Behörde nicht von vornherein Abwägungsfehler oder Abwägungsdefizite zu unterstellen. Da muss ich mich ausdrücklich vor die handelnden Personen des Landratsamts stellen.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr schön, jawohl!)

Herr Abg. Schmiedel, Sie erhalten das Wort für eine Zusatzfrage.

Herr Minister, der Gesetzgeber hat die Regionalverbände damit beauftragt, Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Die Ermittlung dieser Vorrangflächen ist sehr aufwendig und sehr kostenintensiv. Ist Ihnen eigentlich bewusst, welche Geldvernichtungsmaschinerie Sie in Gang setzen, wenn Sie die gefundenen Flächen hinterher dadurch blockieren, dass Sie die Forstwege sperren?

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Sehr gut!)

Das ist jetzt wirklich ein hanebüchenes Argument, Kollege Schmiedel.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Weil es ins Herz trifft!)

Stellen Sie sich jetzt vor, wir müssten, weil das Geld kostet, Genehmigungsverfahren und die darin erforderlichen Abwägungen unterlassen. Das muss ich schon sagen. Sie haben es nicht so gemeint, aber es kam jetzt so heraus, und ich will es gleich korrigieren.

(Unruhe)

Sie können nicht sagen: Wenn die beim Regionalverband geplant und auch noch Geld ausgegeben haben, wobei sich das sicher in einem bescheidenen Rahmen hält, muss im Grunde vorausgesagt werden, wie das Genehmigungsverfahren im Einzelfall ausfällt. Das kann es wohl nicht sein.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Sie haben die Frage nicht verstanden!)

Für eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Schmiedel.

Herr Minister, Ihnen ist doch bekannt, dass die Regionalverbände, wenn sie ihre Untersuchungen gemacht haben, zu einem Ergebnis kommen und das durch förmlichen Beschluss als Satzung festgelegt wird.

Meine Frage ist: Wollen Sie auch künftig durch Satzung festgelegte Vorrangflächen durch die Sperrung von Forstwegen blockieren?

Es fällt Ihnen offensichtlich außerordentlich schwer, den Unterschied zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht zu begreifen. Überall, wo der Staat plant, haben Sie die Situation, dass er überplanen kann. Als früherer Bürgermeister weiß ich zu berichten, dass er aber damit noch nicht den Zugriff zum Eigentum hat. Er muss dann tatsächlich schauen, dass er mit den Eigentümern klarkommt. Ein Bebauungsplan impliziert nicht von vornherein, dass der Staat über Eigentum verfügen kann. Das fordert einen Juristen ja geradezu heraus, was hier in den Raum gestellt wird.

(Abg. Schmiedel SPD: Sagen Sie doch Ja oder Nein!)

Ich sage Ihnen ausdrücklich: Es kann und soll, so wie landesplanerisch vorgesehen, das Vorranggebiet ausgewiesen werden.

(Abg. Schmiedel SPD: Und dann wird blockiert!)

Dann kann für dieses Vorranggebiet ein Genehmigungsverfahren in Gang kommen. Dann müssen öffentlich-rechtliche Belange abgewogen werden. Dann muss dafür Sorge getragen werden, dass die betroffenen Eigentümer nicht von einem Windrädle überrascht werden, sondern dass sie zustimmen, und wenn sie nicht zustimmen, dann läuft eben nichts.

(Unruhe und Zurufe)

Wir haben möglicherweise unterschiedliche Auffassungen vom Eigentumsrecht, aber in unserer Auffassung lassen wir uns nicht erschüttern.

Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Abg. Knapp SPD: Darf ich noch eine Frage stel- len?)

Sie haben bereits zwei Fragen gestellt, Herr Abg. Knapp.

(Abg. Knapp SPD: Ich wollte nur fragen, ob er es ehrlich meint oder nicht!)

Es tut mir Leid. Die Beantwortung der Anfrage ist beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – V e r l e g u n g v o n A u f g a b e n i n n e r h a l b d e r F i n a n z d i e n s t s t e l l e n i n d e r R e g i o n F r e i b u r g ; h i e r : V e r l e g u n g v o n A u f g a b e n a u s d e m F i n a n z a m t F r e i b u r g i n d a s F i n a n z a m t M ü l l h e i m

Bitte, Herr Abg. Haas.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:

Weshalb ist die Landesregierung nicht bereit, in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 13/2984 konkret auf die gestellten Fragen – einmalige Zusatzkosten von 185 000 €, laufende Zusatzkosten von 120 000 €, nicht realisierbares Einsparpotenzial von 145 000 € – einzugehen und zu berichten?

(Abg. Fleischer CDU: Weil das zurzeit utopische Zahlen sind!)

Das Wort erteile ich Herrn Finanzminister Stratthaus zur Beantwortung der Anfrage.

Frau Präsidentin, Herr Abg. Haas, ich beantworte Ihre Frage folgendermaßen:

Die Landesregierung hat sehr wohl auf die Kleine Anfrage gewissenhaft und so konkret, wie es ihr möglich war, geantwortet. Sie hat insbesondere nicht in Abrede gestellt, dass durch Zuständigkeitsverlagerungen vom Finanzamt Freiburg-Land an das Finanzamt Müllheim zunächst einmal Kosten entstehen, über deren Höhe allerdings zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Ergebnisse noch nicht vorliegen. Die Landesregierung hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage allerdings keinen Zweifel daran gelassen – das tue ich auch heute nicht –, dass bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung durch die Aufstockung des Finanzamts Müllheim auf eine Personalstärke von 100 Mitarbeitern auf die Dauer keine zusätzlichen Kosten entstehen werden, sondern im Gegenteil zusätzliche Effizienzrenditen.

Eine vom Finanzministerium eingesetzte Arbeitsgruppe wird den Auftrag des Ministerrats sukzessive umsetzen. Bei diesem landesweiten Projekt sind im Detail noch Fragestellungen, auch in kostenmäßiger Hinsicht, offen und müssen geprüft und sinnvoll abgearbeitet werden. Ich weiß allerdings die anstehenden Aufgaben in guten Händen und halte es auch für ein Gebot der Fairness, die mit der Umsetzung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit Stück für Stück und gewissenhaft erledigen zu lassen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Prüfung, wie die Aufstockung des Finanzamts Müllheim wirtschaftlich optimal und in geordneten Strukturen abzulaufen hat.

Herr Abg. Haas, Sie erhalten das Wort für eine Zusatzfrage.

Herr Minister, entspricht es der Handlungsweise der Landesregierung, Dinge in Gang zu setzen, ohne sich von vornherein über die kostenmäßigen Auswirkungen im Klaren zu sein?

Das entspricht keineswegs der Handlungsweise der Landesregierung. Allerdings haben wir bei der Neuordnung der Finanzämter mehrere Ziele verfolgt, und wir haben Ziele verfolgt, die zueinander in einem Spannungsverhältnis stehen können. Für uns war die Bürgernähe genauso wichtig wie die Gewinnung von Effizienz. Wir haben uns im Zuge des Verfahrens überzeugen lassen, dass in einigen wenigen Fällen die Bürgernähe stärker berücksichtigt werden muss, als es zunächst geschehen ist.

Wir haben selbstverständlich abschätzen können, wie hoch die Kosten sind. Wir wissen aber im Augenblick noch nicht exakt, wie hoch sie sind.

Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Zahlen haben. Sie können sie allerdings von einer Stelle haben, die sehr leicht irgendwelche Zahlen in die Welt setzen kann. Zahlen, die vom Finanzministerium kommen, haben einen Vorteil: Sie sind immer richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Heiterkeit)

Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Herr Minister, das würde ich gerne anerkennen, wenn es denn je so ist.

Ich habe diese Zahlen der „Badischen Zeitung“ vom 1. März 2004 entnommen; geäußert worden sind sie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzamts Freiburg.

(Abg. Fleischer CDU: Jesses Gott!)