Protokoll der Sitzung vom 05.05.2004

da sie kaum in der Lage sind, über die Jahre hinweg Eigenkapital anzusparen.

(Abg. Alfred Haas CDU: Nennen Sie jetzt mal ei- nen! – Weitere Zurufe)

Das hat gar nichts mit Seriosität zu tun. Das sind sehr wohl kleine und kleinere Träger, die seriös sind.

(Abg. Alfred Haas CDU: Nennen Sie doch mal ei- nen konkret!)

Deshalb geht es mir darum, dass es möglich sein müsste, über Einzelfallentscheidungen andere Möglichkeiten für die kleinen Träger offen zu halten, zum Beispiel über Bürgschaften anderer Träger oder der Wohlfahrtsverbände.

(Zuruf des Abg. Hauk CDU)

Ein zweites Problem, das Kollege Lasotta als gar kein Problem dargestellt hat, ist der neue § 2, der einen pauschalen Abzug für unterlassene Instandhaltungen in Höhe von 5 % vorsieht, wenn nicht nachgewiesen werden kann, ob die über die Heimentgelte für Instandhaltungsmaßnahmen eingenommenen Mittel auch tatsächlich dafür eingesetzt werden.

(Abg. Alfred Haas CDU: Ja!)

Das ist ein riesengroßer bürokratischer Aufwand für die Träger.

(Abg. Alfred Haas CDU: Ein Mausklick!)

Es ist in der Tat nicht so, wie Kollege Haas es bei der ersten Lesung im Plenum gesagt hat, dass es für die Einrichtungen überhaupt kein Problem wäre, die Angaben ab 1995 vorzulegen. Laut der Liga gibt es keinerlei Vorgaben und Bestimmungen von der Zustimmungsbehörde, also vom LWV, darüber, wie hoch der Anteil der Instandhaltungskosten bei den gewährten Investitionskosten war. Unter diesen Umständen einen Nachweis für tatsächlich vorgenommene Instandhaltungen einzuführen bedeutet für die Einrichtungen und auch für die kontrollierende Behörde einen ungeheuren Aufwand,

(Abg. Alfred Haas CDU: Nein! Pro Jahr eine Zahl!)

und deshalb lehnen wir diese Forderung ab.

(Beifall bei den Grünen)

Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch einen Punkt aufgreifen, den ich auch bei der ersten Lesung schon angesprochen habe, und zwar die Ersetzung des Begriffs der „bedarfsgerechten Versorgung“ durch den Begriff „notwendige Grundversorgung“. Herr Sozialminister Repnik hat im Sozialausschuss ausgeführt, dass dies selbstverständlich eine gewisse Einschränkung bedeutet, nämlich dass beispielsweise in einem Wohngebiet, in dem bereits ausreichend viele Wohnheimplätze vorhanden sind, nicht noch weitere Plätze mit anderer Güte, anderer Qualität oder anderen Standards eingefordert werden können. Das halte ich in der Tat für problematisch, weil ich finde, dass auch ältere und pflegebedürftige Menschen die Möglichkeit haben müssten, zu entscheiden, in welchen Einrichtungen mit welchen Standards und mit welcher Qualität sie wohnen wollen. Es muss also auch da die Möglichkeit eines Wunsch- und Wahlrechts geben.

(Zurufe der Abg. Kleinmann und Dr. Noll FDP/ DVP)

Ich glaube, dass die Neudefinition dazu beiträgt, dass man eher Qualitätseinbußen erwartet. Daher wäre „bedarfsgerechte Versorgung“ als Qualitätsbegriff in diesem Gesetzentwurf viel geeigneter.

(Der Rednerin wird das Ende ihrer Redezeit ange- zeigt.)

Ja, es blinkt. – Sie sehen, dass all unsere Befürchtungen und Kritikpunkte am Gesetzentwurf nicht ausgeräumt werden konnten. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Sozialminister Dr. Repnik.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 22. April 2004 dem Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich zugestimmt. Ich hoffe, dass wir das Verfahren nun zügig zu Ende bringen können, weil wir auch das Förderprogramm 2004 so schnell wie möglich auf den Weg bringen wollen.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Pflegeheimförderung ändern wir die Förderbestimmungen des Landespflegegesetzes und der Pflegeheimförderung. Ziel ist es, den Abbau des bestehenden Förderstaus und eine raschere Umsetzung der Fördervorhaben auf den Weg zu bringen.

Frau Altpeter, Sie sagen, wir lobten es über den grünen Klee. Aber dass es in Zeiten, in denen wir im Landeshaushalt permanent zurückfahren und reduzieren,

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Das ist ein Riesenerfolg!)

uns, den Sozialpolitikern, gelungen ist, eine Steigerung um fast 50 % – Herr Dr. Lasotta hat die Zahlen genannt – mittel- und langfristig zu erreichen, ist in der Tat ein Riesenerfolg.

(Abg. Schmiedel SPD: Unzureichend!)

Dafür dürfen wir uns wirklich auch loben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Schmiedel, Sie reden morgen nach dem Motto, es werde viel zu wenig gespart, aber übermorgen verlangen Sie hier mehr Geld.

(Abg. Alfred Haas CDU: So ist es!)

50 % Steigerung in der heutigen Zeit ist in der Tat ein Wort.

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Sehr gut! Genau! – Abg. Pfisterer CDU: Ein großes Wort sogar!)

Ich darf noch einmal auf die wichtigsten Änderungen eingehen. Wir senken die Förderquoten von 60 auf 45 % ab – übrigens alles mit den kommunalen Landesverbänden, aber auch mit der Liga besprochen. Wir schränken die Fördertatbestände und Sonderregelungen ein. Wir gehen bewusst auf den Abzug für unterlassene Instandhaltungen bei Sanierungsvorhaben ein. Natürlich müssen die Träger schon heute das Geld auf die Seite legen.

(Minister Dr. Repnik)

Sie sagen, es sei viel zu teuer, das nachzuweisen. Frau Altpeter, ich bin Geschäftsmann – immer gewesen.

(Zuruf der Abg. Katrin Altpeter SPD)

Ich habe in meinem Betrieb viele Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Bei einer guten Buchführung brauche ich keine drei Tage, sondern fünf Minuten,

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Eine Zahl! Ein Knopf- druck mit der EDV!)

um die Rechnungen zu allen Sanierungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre herauszusuchen.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Sie müssen das sowieso aufheben!)

Von wegen Bürokratie! Lassen Sie doch die Kirche im Dorf.

Wir wollen bewusst die förderbaren Höchstplatzzahlen in der Regel auf 100 Plätze bei Neuvorhaben begrenzen, um kleinere, wohnortnahe Einrichtungen fördern zu können. Auch fordern wir bewusst die Einführung des Eigenmittelanteils der Träger in Höhe von 10 % der Baukosten.

Jetzt sagen Sie, da seien kapitalschwächere Träger benachteiligt.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ja!)

Vielleicht bewusst.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Aha!)

Ja, natürlich, ich möchte auch, dass wir nur Trägerorganisationen haben, die so weit wirtschaftlich saniert sind, dass wir sagen können, sie können so ein Haus auch noch in 10 oder 15 Jahren betreiben.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Sehr gut! Sehr richtig!)

Was haben wir denn davon, wenn wir sie in die Insolvenz hineinführen? Gar nichts haben wir davon.