Wir haben jetzt genug Probleme mit anderen Trägern, die da und dort Schwierigkeiten bekommen, sodass das Land dann in irgendeiner Form die Menschen übernehmen muss, die in diesen Heimen sind.
Natürlich verschweigen wir nicht, dass mit der Änderung auch höhere Heimentgelte in Kauf genommen werden müssen. Sie haben die monatlich 120 oder 130 € Mehrkosten angesprochen. Ich glaube aber, dies kann man heute auch vertreten.
Ich denke aber, dass die Vorteile für die pflegebedürftigen Menschen, die auf stationäre Versorgung angewiesen sind, eindeutig überwiegen. Die Vorteile sind: Wir können notwendige zusätzliche Pflegeheimplätze rascher verfügbar machen. Das Geld können wir leider nicht vermehren, aber die Lebensumstände in den älteren, sanierungsbedürftigen
Heimen können zeitnah verbessert werden. Auch das war ein Wunsch von Ihnen, Frau Altpeter. Der ortsnahe Ausbau und die demenzspezifische Qualifizierung können konsequent fortgesetzt werden.
Die neuen Förderbestimmungen werden bereits im diesjährigen Pflegeheimförderprogramm gelten. Wir haben das Programm so weit vorbereitet, dass es unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes, also heute, wenn Sie zustimmen, umgesetzt werden kann. Im Pflegeheimförderprogramm – das Kabinett muss darüber noch entscheiden – haben wir 48 Projekte. Sie verteilen sich auf 34 Stadt- und Landkreise bzw. 25 Städte und Gemeinden. Dies zeigt, dass wir eine breitere Wirkung erzielen. Von dieser Förderung profitieren insbesondere auch kleinere Kommunen im ländlichen Raum und strukturschwache Regionen.
In den vergangenen Jahren hatten wir unseren Förderschwerpunkt zunehmend auf Neubauprojekte verlagert. Damit hat sich vor allem im Sanierungsbereich doch ein erheblicher Förderstau gebildet. Mit dem diesjährigen Förderprogramm wollen wir einen gewissen Ausgleich schaffen und stellen wieder mehr Mittel für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen, Substanzerhaltung und Strukturverbesserung zur Verfügung. Dennoch können wir mit dem Programm, das wir vorbereitet haben, ca. 1 300 zusätzliche teil- und vollstationäre Pflegeplätze schaffen.
Damit werden wir regionale Versorgungsdefizite ausgleichen und wohnortnahe Pflegeangebote weiter ausbauen. Wir sichern mit dem Förderprogramm 2004 die notwendige pflegerische Versorgung, erhalten das gute Versorgungsniveau und verbessern die Versorgungsstrukturen im Land Baden-Württemberg.
Gleichzeitig gehen von diesem Programm auch wichtige wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Impulse aus. Das wird immer wieder vergessen. Mit dem diesjährigen Programm können wir Investitionen in Höhe von 240 Millionen € auf den Weg bringen. Mit den bis zu 1 300 neuen Pflegeheimplätzen ist die Schaffung von rund 760 Vollzeitstellen, sofern wir dafür Pflegekräfte finden, verbunden.
Eines, Herr Kollege Noll, sage ich einfach nur am Rande: Wenn wir beim Städtebauförderprogramm immer davon sprechen, dass 1 € Förderung bis zu 8 € an Ausgaben auslöst, können wir auch im Pflegeheimprogramm davon sprechen, dass 1 € dann zumindest bis zu 4 € im Wirtschaftsprogramm auf den Weg bringt. Dies ist Mittelstandsförderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem SGB XI sind die Länder für die Pflegeinfrastruktur verantwortlich. Entsprechend dieser Verantwortung haben wir die Pflegeheimförderung, Frau Altpeter, konsequent als eine Infrastrukturförderung ausgestaltet, in den letzten zwei Jahren um 50 % erhöht und damit die Infrastrukturentwicklung gezielt gefördert.
(Abg. Rüeck CDU: Was wahr ist, muss gesagt wer- den und darf auch mit Applaus quittiert werden! – Beifall bei der CDU)
Ich möchte eines sehr deutlich sagen: Die Änderungen der Fördermodalitäten bedeuten aus meiner Sicht überhaupt nicht, dass wir von der Objekt- zur Subjektförderung übergehen – überhaupt nicht! –,
sondern wir haben nur die Modalitäten verändert, weil wir glauben, dass wir damit mehr erreichen können, und weil die Träger damit einverstanden waren. Für mich ist das überhaupt kein Weg von der Objekt- zur Subjektförderung, auch wenn es ein Partner dieser Koalition so in den Raum stellen wollte. Mit mir nicht!
Ja, es gibt einen Grund dafür. Wir brauchen in den nächsten zehn Jahren noch ca. 10 000 Pflegeheimplätze, konservativ gerechnet. Diese können wir auf dem freien Markt nicht schaffen. Wir wollen sie wohnortnah und für Demenzgruppen schaffen, wir wollen Schwerpunkte setzen, und dies kann der freie Markt allein nicht leisten.
Im Übrigen sind natürlich auch alle privaten Einrichtungen förderfähig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir wichtig, das zu sagen, damit da nicht aus der Koalition falsche Zungenschläge herüberkommen, die ich so nicht mitverantworten kann.
Und sind wir uns auch einig, dass wir aufgrund der Umstellung der Förderung mehr Sozialhilfe bezahlen müssen, weil wir nicht mehr eine so hohe Objektförderung pro Platz zahlen können?
Richtig. Also werden wir dann mit der jetzt veränderten Förderung mehr Subjektförderung leisten müssen, das heißt, wir sind auf dem Weg hin zu mehr Subjektförderung.
Lieber Kollege und Freund Noll, ich wollte damit nur darstellen, dass man jetzt nicht gegenüber allen Trägern draußen den Eindruck erweckt, dass die Subjektförderung im nächsten Jahr Fakt ist und die Objektförderung ausläuft. Wir werden auch in den nächsten Jahren an der Objektförderung festhalten müssen, wenn wir eine wohnortnahe Versorgung im Land Baden-Württemberg gewährleisten wollen.
Ich nenne jetzt nicht mehr im Einzelnen, was wir alles erfolgreich auf den Weg gebracht haben. Ich meine, diese Förderung ist ein wirksames Steuerungs- und Gestaltungsmittel in der Altenpolitik des Landes, und das soll auch so bleiben. Helfen Sie gemeinsam mit, dass dies weiterhin möglich sein wird. Es könnte ja auch sein, dass die geringen Bedenken der Fraktion der Grünen sich durch die Diskussion ausräumen ließen. Sie können dem Gesetzentwurf mit Sicherheit zustimmen, weil wir gemeinsam eine gute Altenpolitik im Land Baden-Württemberg gestalten wollen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/3128 Ziffer 1. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.