Das bestehende Landtagswahlrecht hat sich nach Auffassung der Koalitionspartner bewährt und ist zeitgerecht.
(Abg. Schmiedel SPD: Aha! – Abg. Birzele SPD: Hat er Sie nur überrascht, oder stimmen Sie ihm zu? Ist es richtig oder falsch?)
Die Anpassung der Größe der Wahlkreise wäre sicherlich die organischste und sinnvollste Lösung. Wir wissen aus Erfahrung, dass dies nicht ganz einfach geht.
Auf jeden Fall aber muss dann in dieser Legislaturperiode noch eine prozentuale Auswertung kommen. Auch wenn diese nicht ganz optimal ist, ist sie doch zumindest eine relativ gerechte Lösung, um auch Bewerbern aus kleinen Wahlkreisen eine Chancengleichheit gegenüber solchen aus großen Wahlkreisen zu geben.
Meine Damen und Herren, es bestehen noch Einsprüche gegen die letzte Landtagswahl, die sicherlich bis zur Entscheidung beim Staatsgerichtshof fortgeführt werden. Die FDP/DVP hat erklärt, dass wir bis zur Entscheidung abwarten wollen, um jetzt nicht etwas zu konstruieren, was hinterher eingesammelt wird.
Aus diesem Grund werden wir jetzt nichts machen. Aber sobald die Entscheidung des Staatsgerichtshofs vorliegt, werden wir in dieser Sache aktiv.
Wir werden uns darum bemühen, dass bereits für das Jahr 2006 eine vernünftige Lösung angestrebt wird, und zwar im Rahmen eines normalen Gesetzgebungsverfahrens.
(Abg. Capezzuto SPD: Jetzt sag du wenigstens et- was dazu! – Abg. Dr. Birk CDU: Thomas, denk dran, ihr seid halbiert!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema des Wahlrechts – Herr Kollege Birzele hat es zu Recht angesprochen – rückt natürlich jedes Mal nach einer Wahl in den Mittelpunkt der öffentlichen und auch der parlamentarischen Diskussion.
Das ist gut so. Das wäre ja nicht so, meine Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause, wenn mit dem Wahlrecht alles einwandfrei wäre und auch den demokratischen Grundsätzen entsprechen würde.
Warum wir als Bündnisgrüne da Bedenken haben, will ich Ihnen kurz erläutern – nicht in acht Punkten, wie der Kollege Birzele das im Detail schon vorgetragen hat, sondern anhand von zwei oder drei Knackpunkten, bei denen wir meinen, dass wir als Parlament uns nicht das Gesetz des Handelns durch das Gericht aus der Hand nehmen lassen sollten, sondern dass wir als Parlament stark genug sein sollten, das Wahlrecht dort zu ändern, wo es offensichtlich demokratischen Grundsätzen nicht mehr entspricht.
Herr Kollege Hauk, ich glaube, Sie verwechseln etwas: Das Wahlrecht des Landtags von Baden-Württemberg ist keine Satzung der CDU,
sondern, Herr Kollege Hauk, das Wahlrecht des Landes Baden-Württemberg ist die Organisation der Umsetzung des Willens des Souveräns hinein in die repräsentative Organschaft Parlament. Wenn wir dies in diesem Parlament diskutieren, Kollege Hauk, können wir nicht auf der
sondern dann müssen wir als gute Demokraten, Herr Kollege Hauk, parteiübergreifend überlegen, wo es der Änderungen bedarf.
Herr Kollege Hauk und Herr Kollege Glück, jetzt will ich Ihnen einmal die Punkte nennen, wo wir das Gesetz des Handelns in die Hand nehmen müssen. Geändert werden muss die Größe der Wahlkreise.
Wir kennen natürlich die Änderungen, die im Bundeswahlrecht auch umgesetzt sind. Der Kollege Birzele hat brillant und detailliert vorgetragen, wie die Abweichungen zwischenzeitlich aussehen. Wollen Sie denn, meine Damen und Herren von der CDU, dass erst eine Staatsgerichtshofentscheidung, wie vorhin beim Spielbankengesetz,
oder das Verfassungsgericht uns vorschreibt, was wir als Parlament zu tun haben? Sind Sie denn nicht Manns genug, dies anzupacken und zu regeln, Manns und Frau genug, dies den demokratischen Grundsätzen entsprechend zu gestalten?
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte – da widerspreche ich auch dem Kollegen Birzele –, ist die Größe des Parlaments. Der Kollege führt aus, dass die Beibehaltung der 70 über die Wahlkreise zu verteilenden Mandate natürlich auch 70 Wahlkreise voraussetze und dass das so bleiben solle. Wozu das führen kann, haben wir in diesem Parlament in der letzten Wahlperiode gemeinsam erlebt: Wir hatten hier 155 Abgeordnete anstatt 120, die in der Verfassung festgeschrieben sind. Dieses Problem der Überhangmandate bekommen wir insbesondere dann in den Griff, wenn wir die Zahl der Wahlkreise entsprechend von 70 auf 60 reduzieren.
(Abg. Scheuermann CDU: Sie argumentieren so lange, bis von Ihnen nichts mehr übrig bleibt! – Heiterkeit – Beifall bei der CDU)
auch dieser Punkt muss natürlich meines Erachtens in einer solchen Kommission, wie sie jetzt vom Kollegen Birzele beantragt wurde, eine Rolle spielen.
Das bedeutet – ich fasse zusammen – die Umsetzung der Kritikpunkte, und zwar nicht nur aus parteipolitischer Sicht, wie vielleicht von Ihnen, Kollege Hauk, befürwortet, was man ja verstehen kann. Wenn alle direkt gewählten Abgeordneten oder viele – 63 oder wie viel es sind – Ihrer Fraktion angehören, bekommen Sie natürlich in Ihrer Fraktion nie und nimmer eine Wahlkreisverkleinerung und -reduzierung hin. Das leuchtet mir ein. Aber das hat natürlich nichts damit zu tun, dass wir die demokratischen Grundsätze einer demokratischen Wahl auch in Baden-Württemberg wahren müssen, auch wenn die CDU davon profitiert.
(Abg. Hauk CDU: Jetzt sagen Sie, wo die verletzt sind! Das möchte ich wissen! – Abg. Scheuermann CDU: Was ist undemokratisch an 70 Wahlkrei- sen?)
Kollege Scheuermann, jetzt regen Sie sich doch nicht so auf. Undemokratisch ist es, wenn wir Abweichungen von über 60 000 Wahlberechtigten zwischen den Wahlkreisen haben.
Kollege Scheuermann, wenn ich Ihnen das erklären muss, machen wir das nachher noch bilateral, weil ich nur noch acht Sekunden Redezeit habe.
Ich komme zum Schluss. All die Themenbereiche, die der Kollege Birzele genannt hat und die ich genannt habe und die zum Teil auch der Kollege Glück genannt hat, der ja mit uns darin übereinstimmt, dass wir eine Änderung des Wahlrechts brauchen – –
Herr Innenminister, alle diejenigen, die dafür sind, müssen für die Einsetzung dieser Kommission stimmen. Wir als grüne Fraktion sind der Auffassung, dass wir das als Parlament gemeinsam diskutieren und dann auch gemeinsam entscheiden sollten. Wie sich die Kommission zusammensetzt, entscheidet das Präsidium. Nehmen wir das Heft des Handelns in die Hand und überlassen das nicht dem Staatsgerichtshof!
Herr Kollege Oelmayer, wir sind immer dafür zu haben, das Heft des Handelns selber in die Hand zu nehmen.