Protokoll der Sitzung vom 14.07.2004

Das Zweite ist das Klagerecht des Bundesrats. Das Frühwarnsystem ist zunächst ein Warnsignal an die Kommission. Seine Effektivität hängt auch davon ab, dass der Bundesrat als Damoklesschwert das Druckmittel hat, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, wenn die Kommission dem Subsidiaritätsverstoß nicht abhilft. Das war Monate strittig, und es hat ungeheurer Anstrengungen bedurft, es durchzusetzen.

Für mich ist klar, dass allein der Bundesrat darüber entscheiden darf, ob er eine Klage einreicht und wie die Klage aussieht. Die Bundesregierung hat in diesem Fall nur eine Briefträgerfunktion. Das heißt, dass sie eine solche Klage ohne inhaltliche Prüfung an den EuGH weiterleiten muss. Der Bundesrat übernimmt dann selbst die Vertretung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dies muss rechtsverbindlich in unserem innerstaatlichen Recht festgelegt werden, bevor wir im Bundesrat den europäischen Verfassungsvertrag ratifizieren. Bislang haben wir ein Schreiben der Bundesregierung, in dem sie ohne nähere Präzisierung zusagt, dass die Länder hier tätig werden können. Das ist gut, reicht aber natürlich nicht. Es geht hier um die strukturierte Festlegung der Rechte und Pflichten zwischen der Bundesregierung und den Ländern.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Dritte: Klagerecht eines einzelnen Landes. Die Europäische Verfassung eröffnet den Weg, über eine innerstaatliche Regelung auch jedem einzelnen deutschen Land das Klagerecht zu geben. Ich halte eine solche Regelung für sinnvoll. Dieser wichtige Fortschritt muss im Sinne des Föderalismus Verfassungswirklichkeit werden.

Mir war immer sehr wichtig, dass die Verfassung in keinem ihrer Teile ohne eine verfassungsändernde Mehrheit der nationalen Parlamente abgeändert werden kann. Das haben wir auch erreicht. Aber wie steht es mit dem Übergang von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat? Aus meiner Sicht hat eine solche Entscheidung auch verfassungsändernden Charakter, weil sie das Kompetenzgefüge betrifft.

Die Verfassung sieht nun vor, dass ein solcher Übergang von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung durch einstimmigen Beschluss der Staats- und Regierungschefs erfolgt, und das nur, wenn keines der nationalen Parlamente ein Veto einlegt. Die nationalen Parlamente haben also ein unmittelbares Recht gegenüber der EU, und das halte ich für einen entscheidenden Fortschritt. Aber wie ist dieses

(Ministerpräsident Teufel)

Vetorecht innerstaatlich auszugestalten? Da es sich nach meiner Meinung um eine Verfassungsänderung handelt, brauchen wir eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt mit dem Verfassungsvertrag die historische Chance, ganz Europa in eine bessere Verfassung zu bringen und letztlich ganz Europa auch eine kulturelle und geistige Vision zu geben. Europa braucht diesen Erfolg, und wer Erfolg haben will, muss das, was er tut, mit Überzeugung und Begeisterung tun, und er wird dadurch andere mitreißen. Das ist ein Auftrag an uns alle.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kretschmann.

Komme ich zuerst dran? Das habe ich nicht gewusst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einigung über die Europäische Verfassung ist der bedeutendste Integrationsschritt Europas seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Trotz der unvermeidlichen Kompromisse ist die Europäische Verfassung keine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern durchaus ein fairer Interessenausgleich zwischen großen und kleinen, alten und neuen Mitgliedsstaaten. Es ist gelungen, das Ergebnis des Konvents in seinem strategischen Kern zu erhalten.

Lassen Sie mich die wichtigsten Erfolge noch einmal herausstellen: die Stärkung der Handlungsfähigkeit durch tief greifende Reformen der Institutionen der Europäischen Union, die Einführung eines hauptamtlich tätigen Präsidenten des Europäischen Rates, die Einführung eines Außenministers der Union. Hoffentlich kann in dem Bereich, in dem die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Europa im internationalen Zusammenspiel um die Sicherung des Friedens auf der Welt mehr Kompetenzen erhält, das Einstimmigkeitsprinzip in den nächsten Jahrzehnten überwunden werden, damit der Außenminister der Union das Gewicht, das er dadurch hat, dass er 25 europäische Staaten und 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger vertritt, in die strategischen Prozesse, die wir heute so nötig brauchen, um Sicherheit, Frieden und Gerechtigkeit auf der Welt ein Stück näher zu kommen, auch einbringen kann.

Wir haben die deutliche Ausdehnung der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, die Einführung der doppelten Mehrheit. Das hat der Ministerpräsident ja schon erläutert. Ich teile auch die Auffassung, dass der Konventsentwurf zwar besser war, wir aber auch mit dieser Regelung noch handlungsfähig sind.

Als sehr wichtig bewerten wir Grünen die Übernahme der Grundrechtecharta in den Vertrag. Die Grundrechtecharta ist damit jetzt verbindlicher Bestandteil der Europäischen Verfassung. Wer hätte sich vor 20 Jahren träumen lassen, dass wir für den ganzen europäischen Raum einschließlich der Beitrittsländer, die vor 20 Jahren noch Diktaturen waren, heute diesen Grundrechtsschutz der Europäischen Uni

on genießen können? Wir können das gar nicht hoch genug einschätzen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Sehr wichtig sind auch die Integrationsschritte in den Sachpolitiken, mehr Transparenz und Verständlichkeit der Union durch eine einheitliche Rechtspersönlichkeit der Union, klare Kompetenzabgrenzung zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten – auch das ist von meinem Vorredner schon ausführlich erläutert worden –, die Vereinfachung der Verfahren und eine bessere Systematisierung sowie klarere, verständliche Rechtsinstrumente der EU.

Die EU wird mit dieser Verfassung ein Stück demokratischer. Wir haben sehr viel mehr Rechte für das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber. Es ist jetzt gleichberechtigter Teil der Haushaltsbehörde neben dem Rat.

Die Wahl des Kommissionspräsidenten erfolgt auf Vorschlag des Europäischen Rates durch das Parlament. Wir glauben, dass es insbesondere für die Akzeptanz Europas bei den Bürgerinnen und Bürgern ein ganz elementarer Schritt ist, dass das Parlament auch diese wichtige Aufgabe, den Chef der Kommission zu bestimmen, nun in der Hand hat.

Ganz wichtig ist die Öffentlichkeit der Ratssitzungen. Der Europäische Rat war ja quasi das einzige Gesetzgebungsorgan innerhalb der modernen Verfassungsstaaten, das nichtöffentlich getagt hatte – ein Unikum ersten Ranges. Dass dieser Zustand jetzt abgeschafft wird, kann uns auch hoffen lassen, dass es, wenn es uns gelingt, eine europäische Öffentlichkeit zu schaffen, für die Bürgerinnen und Bürger klarer wird, dass es sehr wohl angebracht ist, sich um Europapolitik zu kümmern, weil in sehr vielen Bereichen wie zum Beispiel der gesamten Wirtschaftspolitik 80 % aller Entscheidungen in Brüssel getroffen werden.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)

Das wird vielleicht durch die Öffentlichkeit der Ratssitzungen gewährleistet. Ohne eine Öffentlichkeit der Ratssitzungen kann auch keine demokratische Öffentlichkeit entstehen, die diesen Prozess begleitet, weil man sonst immer nur das Ergebnis kommentieren kann.

Die EU-Verfassung sieht sogar ein Bürgerbegehren vor, also auch erste Elemente direkter Demokratie. Wir haben das Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente – sicher etwas, was auch im Zusammenspiel der deutschen und der deutschsprachigen Länder, die ja diese Föderalismustradition haben, mit entstanden ist und was sicher auch ein Verdienst des Ministerpräsidenten Teufel ist, der sich in dieser Frage sehr engagiert hat.

Aber die Verfassung ist natürlich in Details noch unvollendet. Sie umzusetzen und weiterzuentwickeln ist die vor uns liegende Herausforderung, insbesondere was die Einstimmigkeit in zwei wichtigen Bereichen betrifft: in der Außenpolitik, aber auch in den Steuerfragen. Auch da hoffen wir, dass wir bald zu Mehrheitsentscheidungen übergehen können.

Wir müssen den Ratifizierungsprozess, der jetzt ansteht, abwarten. Dabei bestehen allerdings ungeklärte Fragen: Was geschieht eigentlich mit den europäischen Nationen und Ländern, in denen es bei Referenden möglicherweise zu einer Ablehnung dieser Verfassung kommt? Das ist eine ganz ungeklärte Frage. Es ist zwar ein Auftrag an alle Europapolitiker, sich in den jeweiligen Ländern einzusetzen, aber was geschieht dann tatsächlich?

Deswegen haben wir den Vorschlag gemacht, einen europaweiten Volksentscheid in allen Mitgliedsstaaten gleichzeitig herbeizuführen, weil solch ein europaweiter Volksentscheid über die Europäische Verfassung genau das richtige Instrument wäre, mit dem verhindert werden könnte, dass die Entscheidung über die Europäische Verfassung im jeweiligen Nationalstaat innenpolitisch instrumentalisiert wird, wie es leider oft der Fall war. Das geht übrigens auch an die Adresse der Union, die versucht hat, den Europawahlkampf zu einer Abrechnung mit Rot-Grün zu machen. Wer versucht, europäische Fragen für einen innenpolitischen Kampf zu instrumentalisieren, der darf sich nicht wundern, wenn durch solche Vorgänge die Europamüdigkeit, die er beklagt, erst entsteht.

(Beifall bei den Grünen)

Es war ein Offenbarungseid, dass Ihre Spitzenkandidaten nach der Europawahl zugeben mussten, wie es ihnen geschadet hat, dass Sie versucht haben, die Wahl zu einer innenpolitischen Abrechnung mit der Bundesregierung zu nutzen. Ich hoffe, dass es das letzte Mal war, dass die Union versucht, die europäischen Fragen, die für unsere Bevölkerung so wichtig sind, innenpolitisch zu instrumentalisieren.

Jedes Gemeinwesen lebt nämlich gerade davon, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen den Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen zu unterscheiden vermögen und wissen, dass man nicht einen tüchtigen Gemeinderat dafür abstraft, dass ein Bundeskanzler, der der gleichen Partei angehört wie er selbst, eine Politik macht, mit der vielleicht manche nicht zufrieden sind. Das setzt ein lebendiges Gemeinwesen eigentlich voraus. Darum, finde ich, war das Verhalten der Union im Europawahlkampf ein schwerer Sündenfall.

Lassen Sie mich zum Schluss etwas zur Europapolitik im Landtag sagen. Wir werden nicht müde, unsere alte Forderung weiter zu erheben, dass in diesem Landtag ein Europaausschuss eingerichtet wird. Der Landtag braucht einen Europaausschuss. Der Ständige Ausschuss, der bisher für Europafragen zuständig ist, hat sich zuletzt im November letzten Jahres mit Europa befasst. Das muss man sich vorstellen! Das ist auch verständlich, weil im Ständigen Ausschuss ganz andere Fragen im Vordergrund stehen und weil die Kolleginnen und Kollegen, die in den Ständigen Ausschuss geschickt werden, aus ganz anderen Gründen dorthin entsandt werden. In der Regel sind es nämlich Rechtsfragen, Medienfragen, die der Ständige Ausschuss behandelt.

Weil wir keinen Europaausschuss haben, rücken in diesem Landtag Europafragen an den Rand. Das widerspricht eigentlich völlig der Bedeutung, die Sie Europafragen mit der heutigen Regierungserklärung geben. Ich fordere daher die Regierungsfraktionen auf, sich das noch einmal zu überle

gen. Wir brauchen einen Europaausschuss. Warum? Weil im Kontext des Frühwarnsystems zur Subsidiaritätskontrolle es bei künftigen EU-Vorlagen angesichts der kurzen Fristen, die wir haben, wichtig ist, dass wir uns nicht erst dann mit den Fragen beschäftigen, wenn sie durch die Institutionen durch sind und wir nur noch Ja oder Nein sagen können. Sonst hat ein Parlament keinen wirklichen Einfluss und wird zu einer reinen Ratifikationsinstanz, die nur Ja oder Nein sagen kann. Das Entscheidende aber ist, dass wir bei den kommenden Richtlinien, die in Zukunft ja Gesetze heißen werden, in ihrem Entstehungsprozess einbezogen werden und als Land und Parlament rechtzeitig intervenieren können. Nur dann können wir – auch über unsere Landesvertretung im Bund – überhaupt einen feststellbaren Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess nehmen. Dazu braucht man einen Ausschuss, der sich mit diesen Fragen professionell beschäftigt.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die heute verabschiedete Kollegin Gräßle, der ich an dieser Stelle viel Erfolg im Europäischen Parlament wünsche, vorgeschlagen hat, hier im Landtag ein Europabüro einzurichten. Ich halte diesen Vorschlag für richtig und gut. Wir müssen in Zukunft die Europaabgeordneten auch hier im Parlament haben, damit wir mit den Möglichkeiten, die wir über die Subsidiaritätskontrolle haben, auch den lebendigen Kontakt pflegen können. Ich hoffe, dass wir hier in Bälde ein solches Büro einrichten können, ein Büro, in dem alle Vertreter Baden-Württembergs im Europäischen Parlament hier mit uns Kontakt aufnehmen können, Bürgersprechstunden und Ähnliches durchführen können, damit wir zu einer Vernetzung der Europapolitik mit der Landespolitik kommen.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)

Wir fordern schließlich die Landesregierung auf, die Berichte der Landesvertretung in Brüssel auch an das Parlament weiterzuleiten. Ich finde, dass das Büro in Brüssel nicht einfach nur eine Institution der Regierung sein darf. Es muss in Zukunft auch dem Parlament zur Verfügung stehen, damit wir Europa vor der Bürgerschaft lebendig machen können, damit wir es vertreten können, damit wir intervenieren können. Wenn wir uns dazu mit einem Europaausschuss die Instrumente schaffen, sind wir, glaube ich, gut gewappnet und können etwas dafür tun, dass sich die Menschen vor Europa nicht fürchten, sondern dass sie die großen Chancen und Möglichkeiten, die Europa in der Zukunft hat, sehen und nutzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Stickelberger SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Herrmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Regierungskonferenz nach einem Jahr jetzt endlich einen Erfolg erzielt hat und einen Verfassungsentwurf verabschiedet hat, der ins Ratifizierungsverfahren geht. 90 % des Konventstextes und hier insbesondere auch die inhaltlich wichtigen Punkte bleiben unverändert.

Ich möchte mich ganz besonders beim Vertreter der Länder im Konvent, bei unserem Ministerpräsidenten Erwin Teufel, bedanken, der unsere Interessen mit großer Sachkunde und diplomatischem Geschick in die Beratungen auch der letzten Monate mit eingebracht und zu diesem Ergebnis mit beigetragen hat.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Ich möchte mich auch bei unserem Europaminister Christoph Palmer dafür bedanken, dass er als Vorsitzender des EU-Ausschusses des deutschen Bundesrats ebenso dazu beigetragen hat, dass ein gutes Ergebnis zustande gekommen ist. Seine Einflussnahme, seine Sachkenntnis und seine Mitwirkung waren ebenfalls wesentlich dafür, dass wir jetzt im Ratifizierungsprozess ein vernünftiges und gutes Ergebnis haben. Hierfür herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Ich möchte aber auch zwei Punkte, die in diesem Verfassungsentwurf nicht enthalten sind, kritisch ansprechen. Den ersten Punkt hat der Ministerpräsident vorhin genannt: den fehlenden Gottesbezug. Europa ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Europa ist vielmehr eine Wertegemeinschaft, die von übereinstimmenden Grundwerten getragen wird. Bei aller Toleranz gegenüber anderen gehört dazu, dass die christlichen Wurzeln dieses Europas in der Präambel der Verfassung mit verankert sind.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Wir begrüßen es daher, dass Sie, Herr Ministerpräsident, diese Frage beim Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention erneut auf die Tagesordnung bringen werden. Wir möchten Sie hierin nachdrücklich unterstützen.

(Beifall des Abg. Hauk CDU)

Ein zweiter Punkt, der aus unserer Sicht fehlt, ist der einheitliche Legislativrat, also ein Gremium der Staaten, das durch die gleichen Personen besetzt ist und die europäischen Gesetze zusammen mit dem Parlament beschließt. Die Wurzel von manchem Problem, das wir heute mit Richtlinien oder Verordnungen haben, liegt darin, dass bisher Fachministerkonferenzen die Dinge beraten haben und eine Gesamtschau fehlt. Leider war dieser Legislativrat nicht mehrheitsfähig. Ich möchte hier aber auch ausdrücklich positiv erwähnen, dass Außenminister Fischer in der Regierungskonferenz diesen Legislativrat verteidigt und unterstützt hat. Nur war bei den anderen die erforderliche Mehrheit nicht zu erreichen. Umso mehr sind jetzt die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, der Bürgerkammer, die zusammen mit dem Rat Gesetze beschließt, gefordert. Denn manche Vorlage der Kommission mag aus fachlicher Sicht richtig sein, ist aber aus gesamtpolitischer Verantwortung fraglich und manchmal sogar falsch. Hier muss dann das Parlament die Dinge kritischer als bisher unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls auch einmal Vorlagen ablehnen, die aus der Gesamtverantwortung heraus für uns nicht tragbar sind.