Württemberg zu erreichen. Dieses Gesetz hat zwei Schwerpunkte: zum einen die Zuordnung der Ämter und zum anderen – vielleicht noch wichtiger – die Einführung der leistungsorientierten Besoldung.
Der erste Schwerpunkt ist die Zuordnung der Ämter zu den neuen bundesrechtlichen Ämtern der Besoldungsgruppen W 2 und W 3. Die Professoren an den Universitäten und an den Pädagogischen Hochschulen sollen der Besoldungsgruppe W 3 zugeordnet werden; das sind die Besoldungsgruppen mit dem höchsten Grundgehalt. Ausgenommen sind dabei als Nachwuchswissenschaftler die Professoren auf Zeit. Professoren an den Kunsthochschulen sollen zu 80 % der Besoldungsgruppe W 3 und zu 20 % der Besoldungsgruppe W 2 zugewiesen werden. Dies entspricht in etwa der derzeitigen Situation.
Ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist eine Stärkung der Fachhochschulen. Der Gesetzentwurf sieht deswegen vor, dass im Gegensatz zum jetzigen Recht künftig auch Professoren an Fachhochschulen in Ämter der höchsten Besoldungsgruppe, W 3, eingeordnet werden können. Der Stellenanteil in der Besoldungsgruppe W 3 soll bei den Fachhochschulen auf 25 % festgelegt werden. Dies ist eine ganz wichtige Strukturentscheidung. Damit sollen Fachhochschulen die Möglichkeit haben, sich für Spitzenprofessoren zu öffnen. Davon profitieren insbesondere Schwerpunkte und Kompetenzzentren der Hochschulen, vor allem Forschung und Technologietransfer. Außerdem soll damit die Wettbewerbsfähigkeit der Fachhochschulen sowohl gegenüber der Wirtschaft als auch gegenüber den Universitäten verbessert werden.
Nun zu den Ämtern der Leitungsebene an den Hochschulen. Die Ämter der Rektoren an den Hochschulen des Landes sollen einheitlich in Besoldungsgruppe W 3 eingestuft werden. Entsprechendes gilt auch für die Prorektoren und die Kanzler an den Universitäten. Die Ämter der Prorektoren und der Kanzler an den anderen Hochschulen sollen je nach Größe der Hochschule entweder der Besoldungsgruppe W 3 oder der Besoldungsgruppe W 2 zugewiesen werden.
Nun zur Einführung der leistungsorientierten Besoldung. Dies ist der zweite Schwerpunkt und der eigentliche Kern des Gesetzentwurfs. Es geht um die Einführung der leistungsorientierten Besoldung der Professoren und der Beamten in der Hochschulleitung in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3. Diese Beamten sollen in Zukunft stärker nach Leistung bezahlt werden können. Die jetzigen Grundgehaltssätze der Professoren haben aufsteigende Dienstaltersstufen. Danach gibt es bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters automatisch mehr Geld. Ich glaube, wir alle sind der Meinung, dass dies am wenigsten zu Professoren und zu Hochschulen passt. Dies wird jetzt abgeschafft.
In den W-Besoldungsgruppen gibt es nur noch einen einzigen Grundgehaltssatz. Zum Grundgehalt kommen noch variable Leistungsbezüge hinzu. Diese Leistungsbezüge werden unter anderem für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung bezahlt.
Meine Damen und Herren, es interessiert Sie vielleicht, was diese Leistungsbezüge im Verhältnis zum Grundgehalt aus
machen, denn das ist eigentlich der Kern der Frage. Es ist immerhin so, dass das durchschnittliche Grundgehalt um durchschnittlich 30 % mit Leistungszulagen erhöht werden kann. Es ist also denkbar, dass es im Einzelfall auch stärker erhöht wird. Es ist auch denkbar, dass manchmal nur das Grundgehalt gezahlt wird. Aber immerhin macht der Anteil der nach Leistung gezahlten Gehaltsanteile 30 % der gesamten Gehaltssumme aus. Ich wollte darauf hinweisen, weil dadurch deutlich wird, dass dies doch ein erklecklicher Anteil ist.
Leistungsbezüge sollen außerdem gewährt werden für die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben und Funktionen in der Hochschulleitung und in der Hochschulverwaltung sowie im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Diese neue Leistungsbesoldung soll die Hochschulebene im Wettbewerb, etwa mit der Privatwirtschaft, stärken. Außerdem wird der Leistungsgedanke stärker betont. Darüber hinaus wird die Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt werden. Denn künftig kann die Hochschule selbst über die Gewährung von Leistungsbezügen entscheiden.
Der Gesetzentwurf enthält die grundsätzlichen Regelungen zu den Leistungsbezügen. Die weiteren Regelungen sollen einer Rechtsverordnung vorbehalten bleiben, zum Beispiel die Regelung der Ruhegehaltsfähigkeit, die Regelung des Vergabeverfahrens und die Regelung zu weiteren Kriterien der Vergabe von Leistungsbezügen.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf bringt für das Land grundsätzlich keine Mehrkosten. Die angespannte Haushalts- und Finanzlage lässt auch bei den Hochschulen im Prinzip keine Erhöhung der Personalausgaben zu. Die Bewilligung von ruhegehaltsfähigen Leistungsbezügen darf darüber hinaus auch nicht zu einer Erhöhung der Versorgungsausgaben führen. Die Kostenneutralität bei der Versorgung soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Die Kostenneutralität der neuen Professorenbesoldung beeinträchtigt nicht die Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung von Spitzenwissenschaftlern, gerade auch im Vergleich zu anderen Ländern.
Ich möchte ausdrücklich betonen, meine Damen und Herren: Das Besoldungsniveau der Professoren an den Universitäten, den Kunsthochschulen und den Pädagogischen Hochschulen im Land nimmt bereits derzeit im Ländervergleich den ersten Rang ein.
Bei den Fachhochschulen haben wir in der Durchschnittsbesoldung bisher einen der Spitzenplätze im Besoldungsniveau. Hier haben wir sogar eine leichte Veränderung vorgenommen. Wir wollen die Fachhochschulen weiter stärken, und zwar nicht nur bei der Ämterstruktur, sondern auch bei der Vergabe von Leistungsbezügen. Deswegen haben wir in diesem Fall die Kostenneutralität einmal durchbrochen. Wir legen weitere 2 Millionen € zu und sind dadurch in der Lage, so viel Leistungszulagen zu gewähren,
dass wir auch bei den Fachhochschulen das höchste Durchschnittsniveau aller Länder der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir haben es bereits heute bei den Universitäten. Bei den Fachhochschulen werden wir es in Zukunft zusätzlich haben.
Dies ist eine kostenwirksame Entscheidung, die allerdings lediglich 2 Millionen € ausmacht. Im Verhältnis zu den Gesamtbesoldungen von ungefähr 300 Millionen € für die Professoren ist dies ein knappes Prozent. Zur Gewinnung der weiteren Wettbewerbsfähigkeit kann dies auch der Finanzminister akzeptieren.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg ist schon heute ein hervorragender Hochschulstandort. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt hoffentlich dazu bei, diesen Standort weiter zu verbessern. Mit den neuen Regelungen für Leistungsbezüge werden unsere Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe auch international noch konkurrenzfähiger werden.
Wir wollen auch eine Stärkung der Hochschulselbstverwaltung und, damit verbunden, eine Stärkung der Eigenverantwortung. Das muss sich auch in der Besoldung der Leitungsebene ausdrücken.
Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir für unsere Hochschulen eine modernere Besoldungsstruktur. Dies ist sicher ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Hochschulen. Deswegen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, diesen Gesetzentwurf zu diskutieren und ihm dann schlussendlich zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzminister Stratthaus hat im Detail die wesentlichen Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes vorgestellt. Insofern will ich nicht mehr auf die Details eingehen. Ich möchte aber doch einige wesentliche Punkte benennen.
Immer wieder wurde in der Vergangenheit – auch schon zu meiner Studentenzeit – in der öffentlichen Diskussion eine leistungs- und wettbewerbsorientierte Besoldung von Hochschulprofessoren verlangt. Es wurde kritisiert, dass Professoren Gehaltssteigerungen mit dem Automatismus „steigendes Lebensalter“ bekommen bzw. „ersitzen“ können, dass sich aber Qualität und Engagement zum Beispiel gerade in der Lehre finanziell nicht auszahlten bzw. mangelndes Engagement oder mangelnde Leistungen sich nicht negativ auf das Gehalt auswirkten.
Mit der vorliegenden Neuordnung wird dieser Kritik begegnet. Denn der Einstieg in eine leistungsbezogene Professorenbesoldung wird jetzt vollzogen, wenn es auch angesichts des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens nur ein Einstieg sein kann. Meiner Meinung nach ist aber die Absenkung der festen Grundgehälter und die völlige Abschaffung der so genannten Dienstaltersstufen eine gewaltige Änderung der bisherigen Besoldungsstruktur. Ich meine sogar,
Professoren, die in Zukunft mehr als ihre Grundgehälter verdienen wollen, müssen sich dies durch besondere Leistungen in Forschung und Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung erarbeiten. Dann und nur dann erhöht sich ihr Gehalt durch so genannte Leistungsbezüge.
Dass auch Zulagen für die Wahrnehmung von besonderen Funktionen und Aufgaben in der Hochschule verdient werden können, stärkt die Bereitschaft, sich in der und für die Hochschule neben Forschung und Lehre zu engagieren, zumindest zeitlich befristet.
Das heißt natürlich im Umkehrschluss: Wer keine zusätzlichen Leistungen im Sinne des Gesetzes erbringt, wer sich nicht für besondere Funktionen in der Hochschule zur Verfügung stellt, wird in Zukunft weniger als heute verdienen. Das heißt, es wird in Zukunft bei unterschiedlichen Leistungen eine Gehaltsspreizung bei den Professoren geben, und diese Gehaltsspreizung ist auch gewollt. Damit wird endlich eine Motivationsgrundlage für stärkeres Engagement und noch bessere Leistungen geschaffen. Damit wird Leistung nicht nur von den Studenten, sondern auch von den Professoren verlangt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Qualität der Hochschulen hängt eben nicht nur von Raumausstattung und Forschungsbedingungen ab, sondern sie hängt auch ganz maßgeblich von der Qualität der lehrenden Personen ab.
Deshalb ist der Wettbewerb um die Besten bei Berufungsund Bleibeverhandlungen groß. Wir wollen unseren Studenten größtmögliche Qualität an unseren Hochschulen bieten. Deshalb wollen wir die Position baden-württembergischer Hochschulen stärken, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Rahmen dieser Verhandlungen Zulagen zu gewähren.
Zur gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit trägt auch bei, dass bei der Höhe der einzelnen Zulagen ein weitreichender Spielraum nach oben eingeräumt wird und diese Grenze in Einzelfällen sogar überschritten werden kann, um Professoren aus dem Ausland oder aus der Wirtschaft zu gewinnen bzw. um Abwanderungen zu verhindern.
Dass die Vergabe der Leistungsbezüge durch die Hochschulen selbst erfolgt, stellt eine weitere Stärkung der Eigenverantwortung und Autonomie der Hochschulen dar. Wir sind mit der vorliegenden Neuregelung sowohl im Bereich der Fachhochschulprofessoren als auch im Bereich der Hochschulprofessoren bundesweit an der Spitze des Besoldungsdurchschnitts. Der Herr Finanzminister hat es eben erwähnt. Ich glaube, wir können es nicht oft genug wiederholen. Wir sind damit gut gerüstet im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte.
Andere Bundesländer sind ebenfalls dabei, dieses Bundesgesetz umzusetzen. Es muss ja zum 1. Januar 2005 umge
setzt sein. Andere Bundesländer setzen dieses Gesetz in seiner Gänze nur kostenneutral um. Baden-Württemberg legt hier für den Bereich der Fachhochschulen 2 Millionen € drauf. Dies ist ein gewaltiger Schritt. Natürlich hätten die Hochschulpolitiker unserer Fraktion gern mehr gehabt. Das ist jedoch angesichts der derzeitigen Haushaltslage einfach nicht darstellbar,
aber auch nicht für alle Ewigkeiten ausgeschlossen. Wenn sich je aufgrund besserer Konjunktur die Einnahmesituation verändert, besteht hier sicher neuer Entscheidungsbedarf.
Ich möchte auch betonen, dass es aus Gründen des Vertrauensschutzes selbstverständlich Übergangsregelungen gibt. Im Ergebnis wird die neue Besoldungsregelung nur bei Stellenneubesetzungen, bei Stellenwechsel oder auf Antrag der Betroffenen zur Anwendung kommen und bei der Besetzung von Leitungsfunktionen, wie zum Beispiel Rektoren oder Kanzler, erst ab der Amtsperiode, die nach dem 1. Januar 2005 beginnt. Durch diesen eingebauten Bestandsschutz können natürlich die Gestaltungsmöglichkeiten dieses Gesetzes erst im Laufe der Jahre voll wirksam werden, nämlich dann, wenn sich der Zulagentopf durch Pensionierungen entsprechend füllt. Inwieweit und wie schnell von diesen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, hängt selbstverständlich von der jeweiligen Hochschule ab, ich meine von der Reformfreudigkeit der Hochschulen. Man darf auf das Ergebnis gespannt sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der lange geforderte, aus meiner Sicht längst überfällige Einstieg in eine leistungsbezogene Besoldung an unseren Hochschulen vollzogen. Dadurch wird die Leistungsbereitschaft und Motivation der Lehrenden gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen verbessert. Der Einstieg ist haushaltspolitisch vertretbar. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem langwierigen politischen Abstimmungsprozess hat die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2002 einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die Länder die Professorenbesoldung neu regeln können. Der Finanzminister hat in der ihm eigenen nüchternen Art die finanzpolitischen und strukturpolitischen Aspekte dieses Gesetzentwurfs dargestellt.
Erlauben Sie mir, dass ich auch bildungspolitisch und politisch ein wenig auf diesen Gesetzentwurf eingehe.