Protokoll der Sitzung vom 28.07.2004

Schon zu Zeiten der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Kohl waren Forderungen laut und lauter geworden, die Professorenbesoldung neu zu strukturieren. Als zentrales Problem der Hochschulen wurde das Fehlen leistungsgerechter Besoldung ausgemacht. Es wurde gesagt, dass die Verkrustung der Hochschulen dem Wettbewerb im Wege stehe, das Professorenamt für Menschen aus der Wirtschaft unattraktiv mache, die besten Köpfe in die USA auswandern lasse und den dringend notwendigen internationalen Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft behindere.

Die rot-grüne Bundesregierung hat sich dann an diese Herkulesaufgabe gewagt und in einem Abstimmungsprozess zwischen Wissenschaftlern und Politikern aus Bund und Ländern versucht, die unterschiedlichen Interessen und Bedingungen unter einen Hut zu bringen. Dass sie dabei die Finanzminister der Länder als Bremser im Boot hatte, hat zu einem Ergebnis geführt, das jetzt keinem gefällt.

Der Finanzminister und die Kollegin Netzhammer haben zwar diesen Entwurf gelobt, aber wenn Sie die konkrete politische Diskussion in den Hochschulen führen und wenn Sie bisher die Ausführungen Ihres Wissenschaftsministers zu dieser Thematik gehört haben, wissen Sie, dass die Unzufriedenheit mit diesem Gesetz sehr groß ist.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Nämlich?)

Diese Debatte führt uns vor Augen, dass in heutiger Zeit die Finanzminister die bildungspolitischen Parameter setzen und nicht die Bildungspolitiker. Deshalb ist es auch relativ unredlich – vor allem von Ihnen, Herr Wissenschaftsminister Frankenberg, der Sie in den Verhandlungsrunden eine zentrale Rolle gespielt haben –, der Bundesbildungsministerin in öffentlichen Diskussionen immer den schwarzen Peter zuzuspielen. Die grundlegende Schwachstelle dieses Gesetzes ist das Postulat der Kostenneutralität.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Richtig!)

Dieses kam nicht von der Bundesbildungsministerin. Mit dieser von den Finanzministern verordneten Kostenneutralität kann das Gesetz keinen wirklichen Wettbewerb fördern und keine hervorragende Leistung besonders belohnen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Okay! – Abg. Dr. Reinhart CDU: Bis zu 30 %!)

Sie haben keinen Anlass, gegen die rot-grüne Bundesregierung zu polemisieren; denn erstens haben sich Ihre Parteifreunde, werter Herr Wissenschaftsminister, an diese schwierige Aufgabe erst gar nicht herangewagt. Ich freue mich, dass die Kollegin Netzhammer wenigstens die Bedeutung würdigt, die dieses Gesetz mit sich bringt.

Zweitens waren es die neuen Bundesländer, auch die CDUgeführten, die aus nachvollziehbarem Grund auf die Festlegung eines Vergaberahmens drängten, damit deren Hochschullandschaften angesichts der Finanznöte in den neuen Bundesländern überhaupt eine Überlebenschance behalten.

Drittens bleiben Sie, Herr Finanzminister und Herr Wissenschaftsminister, mit Ihrem Gesetzentwurf unter dem Finanzrahmen, den der Bundesgesetzgeber ermöglicht hätte. Sie, Herr Finanzminister, haben das ja vorhin bei Ihren Ausfüh

rungen zur Finanzsituation noch einmal betont. Sie könnten den Vergaberahmen ja um bis zu 10 % erweitern.

(Abg. Veronika Netzhammer CDU: Wenn wir mehr Steuereinnahmen hätten, könnten wir das ma- chen!)

Herr Wissenschaftsminister, Sie malen ja immer an die Wand, welche besondere Katastrophe die Fachhochschulen durch dieses Gesetz erreichen wird. Sie könnten ja in Baden-Württemberg ein Exzellenzprogramm auflegen, exakt ausgerichtet auf die Fachhochschulen, die in unserem Land eine ganz besonders wichtige Bedeutung haben, die entschieden wichtiger ist als die Bedeutung in anderen Bundesländern. Sie tun es nicht, weil Sie den gleichen Zwängen unterliegen wie die anderen Bundesländer und weil auch in Baden-Württemberg der Finanzminister mit einem Spardiktat und der Vorgabe der Kostenneutralität Grenzen setzt.

Dennoch werden wir in vielen Teilen Ihrem Gesetzentwurf zustimmen. Wir begrüßen, dass Sie bei den Fachhochschulen den Besoldungsdurchschnitt auf den bundesweit höchsten Durchschnitt festgesetzt haben und damit zusätzlich 2 Millionen € bereitstellen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So sind wir halt! Ja- wohl!)

Wir begrüßen, dass Sie Leistungszulagen unter klar definierten Bedingungen ruhegehaltsfähig machen. Wir begrüßen, dass sich das Grundgehalt mit Leistungszulagen deutlich aufstocken lässt. Wir begrüßen, dass an allen Hochschularten W-2- und W-3-Stellen ausgebracht und damit Aufstiegschancen eröffnet werden und dass auch an den Fachhochschulen W-3-Stellen im Umfang von 25 % möglich werden.

Völlig unakzeptabel ist jedoch, dass Sie für die am 1. Januar 2005 in C 2 verbliebenen Fachhochschulprofessorinnen und -professoren keine angemessene Übergangslösung gefunden haben. Dies ist umso unverständlicher, als der Finanzminister mittel- und langfristig Pensionskosten einspart. Die zum großen Teil jungen Professorinnen und Professoren in C 2, die Leistungsträger von morgen sein sollen, haben keine Perspektive mehr. Dass dies demotivierend und qualitätsschädlich ist, brauche ich nicht zu betonen. Das kann nicht so bleiben. Wenn wir diese jungen Menschen an unseren Hochschulen halten wollen, müssen wir eine angemessene Lösung finden. Die Verbände haben frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen, und bei diversen Veranstaltungen haben Vertreter des Ministeriums und der Landtagsfraktionen beteuert, dass wir eine verträgliche Lösung finden werden. Wir stehen hier im Wort, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP/ DVP. Lassen Sie uns dieses Wort auch konkret umsetzen.

Von den 26 im Anhang des Gesetzentwurfs ausgewiesenen Änderungsvorschlägen sind lediglich zwei übernommen worden. Wenn die Betroffenen das Gefühl haben, ihr sachkundiger Rat sei dem Parlament nichts wert, brauchen wir uns über Politikverdrossenheit nicht zu wundern. Daher appelliere ich an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam die gröbsten Probleme, die dieser Gesetzentwurf mit sich bringt, bereinigen. Dies lohnt sich umso mehr, als das Ministerium in der

auf dem Gesetz fußenden Rechtsverordnung das Eingemachte erst noch festlegen wird. Dort wird es dann um das Konkrete gehen, ohne dass wir noch mitentscheiden können. Lassen Sie uns also in den nächsten Monaten diesen vorliegenden Gesetzentwurf, der die Grundlage für diese Rechtsverordnung sein wird, verbessern.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Kleinmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf mehr oder weniger um eine Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes an das geänderte Professorenbesoldungsrahmengesetz des Bundes. Die Professorenbesoldung wird in stärkerem Maße leistungs- und wettbewerbsorientiert ausgestaltet, indem neben den festen Grundgehältern der neuen Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zusätzlich variable Leistungsbezüge gewährt werden. Diese Neuorientierung der Professorenbesoldung ist, auch wenn sie erst mittel- oder langfristig ihre volle Wirkung entfalten wird – Frau Bregenzer, da haben Sie Recht –, sicherlich ein richtiger Schritt zu mehr Wettbewerb und zu mehr Leistungsorientierung. Frau Kollegin, auch dies haben Sie schon gesagt.

Der Gesetzentwurf fügt sich damit in ein ganzes Bündel von Maßnahmen ein, mit dem schon in der Vergangenheit die Leistungsfähigkeit und die Wettbewerbsorientierung unserer Hochschulen gestärkt wurde. Leistungsbezogene Mittelzuwendung, Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen, Wettbewerb der Studierenden um die besten Universitäten und der Universitäten um die besten Studierenden, Stärkung der Autonomie der Hochschulen, Qualitätssicherung durch Autonomie und Wettbewerb sind die Stichworte, die die Entwicklung der Hochschulgesetzgebung der letzten Jahre in unserem Land geprägt haben. Die Erfolge, die die baden-württembergischen Hochschulen im nationalen und auch im internationalen Wettbewerb in den letzten Jahren errungen haben, sind ein nachdrücklicher Beweis dafür, dass wir uns mit diesem Kurs auf dem richtigen Weg befinden.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann sich allerdings nicht allein auf die Übernahme des geänderten Bundesrechts beschränken, sondern muss das neue Bundesrecht in einer Reihe von Punkten durch eigenständige, landesspezifische Regelungen ausfüllen. Dies betrifft die Zuordnung der Professoren an den verschiedenen Hochschularten – dies ist bereits vorhin angeklungen – zu den Besoldungsgruppen W 2 und W 3, die Zuordnung von hauptberuflichen Leitern und Mitgliedern von Leitungsgremien von Hochschulen, die nicht zugleich Professoren sind – zum Beispiel Präsidenten und Kanzler –, zu den Ämtern der Bundesbesoldungsordnung W, die Einzelregelungen zu den Leistungsbezügen, zum Beispiel die Befristung von Leistungsbezügen, die Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen, die Teilnahme von Leistungsbezügen an der allgemeinen Besoldungsentwicklung und insbesondere den Umfang der Vergabemöglichkeiten, also den allgemeinen Vergaberahmen. Wir werden die Regelungen der Zuordnung der Ämter, der Befristung und der Ruhegehaltsfähigkeit von Leis

tungsbezügen und deren Teilnahme an der allgemeinen Besoldungsentwicklung im Detail im Ausschuss zu erörtern haben.

In der heutigen Debatte will ich mich auf einige kurze Anmerkungen beschränken. Der Vergaberahmen für Leistungsbezüge hätte nach Landesrecht jährlich um durchschnittlich 2 % und insgesamt um 10 % überschritten werden dürfen. In allen Diskussionen, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Professorenbesoldung in den Jahren 2000 und 2001 geführt wurden, bestand, Frau Bregenzer, weitgehende Einigkeit darüber, dass es im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen und im Sinne eines raschen Übergangs auf die W-Besoldung sinnvoll wäre, von dieser Möglichkeit der Überschreitung des Vergaberahmens in vollem Umfang Gebrauch zu machen. Heute aber sind wir gezwungen, uns einzugestehen, dass dies gegenwärtig aus haushalts- und finanzpolitischen Gründen nicht ohne weiteres machbar ist. Frau Bregenzer, da setzen sicherlich die Finanzminister in allen Bundesländern und im Bund selbst ein Stück weit die Parameter, weil man nicht ausgeben kann, was man nicht hat.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Es wäre natürlich schön, wenn wir mehr Geld für die Hochschulpolitik zur Verfügung stellen könnten; Sie haben schon dargestellt, wie wichtig das ist. Auch heute Morgen kam in der Wirtschaftsdebatte zum Ausdruck, dass Bildungspolitik und Wissenschaftspolitik wesentliche Faktoren unserer Wirtschaftspolitik sein müssen.

Wir sind also heute gezwungen, uns einzugestehen, dass es gegenwärtig aus haushalts- und finanzpolitischen Gründen nicht machbar ist, von der Möglichkeit der Überschreitung des Vergabevolumens in vollem Umfang Gebrauch zu machen. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist aber ausdrücklich festgehalten, Frau Bregenzer, dass diese Entscheidung bei einer Verbesserung der Haushaltslage zu überprüfen ist. Wir sind uns des Problems also bewusst. Auch wenn dies gegenwärtig und für die nächsten Jahre nicht absehbar ist, sollten wir diesen Punkt dennoch nicht endgültig als abgehakt betrachten. Um die Stärkung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsorientierung der Hochschulen – das stellt ja die Hauptintention des Gesetzes dar – in vollem Umfang erreichen zu können, muss dieses Thema immer wieder neu auf den Prüfstand.

Meine Damen und Herren, die FDP/DVP-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort erhält Frau Abg. Bauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den Vorhaben von Rot-Grün im Bund gehörten in der letzten Legislaturperiode im Bereich der Hochschulpolitik zum einen die Modernisierung des Qualifikationswegs, der zu einer Professur führt, und zum ande

ren die Reform der Besoldung der Professorenschaft in Deutschland. Das Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes ist also der eine Teil; der andere ist die Einführung der Juniorprofessur.

Lassen Sie mich zu Letzterem aus aktuellem Anlass sagen: Ich bin sehr froh, dass Herr Frankenberg nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt erklärt hat, dass die Juniorprofessur unverzüglich in Landesrecht umgesetzt werde. Ich glaube, dass unsere Nachwuchswissenschaftler hier klare Rahmenbedingungen brauchen. Es dürfen für sie keine Zweifel bestehen, dass sie als Juniorprofessoren eine Zukunft haben.

Zurück zur Besoldung: Der Rahmen für dieses Reformgesetz ist ja gemeinsam von Bund und Ländern definiert worden. Ich kann mich noch gut an die damaligen Forderungen und Versprechungen von Herrn Frankenberg erinnern, der ja aufseiten der unionsgeführten Länder einer der Wortführer war. Ich werde auch gleich noch einmal darauf zu sprechen kommen, was daraus bei der Umsetzung im Land geworden ist.

Grundsätzlich ist zu sagen: Wir Grünen begrüßen die Umstellung der Besoldung von Professoren, weil sie grundsätzlich eine leistungsabhängige und funktionsbezogene Bezahlung ermöglicht. Allerdings haben wir uns in den Verhandlungen von Beginn an dafür eingesetzt, dass es auf der Basis von W 2 eine grundlegende Besoldung für alle geben sollte, auf die die Hochschulzulagen draufgesattelt werden sollten.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Leistungsorientiert!)

Wir hätten ein solches System bevorzugt. Ich meine, dass Herr Frankenberg ursprünglich auch für eine solche Variante eintrat. Das hat sich nicht durchsetzen lassen. Wir müssen jetzt mit W 2 und W 3, diesem Zweiklassensystem, leben. Es ist wichtig, dass dieses System möglichst flexibel umgesetzt wird.

Damit komme ich zu vier Punkten der Kritik, die ich an der Umsetzung hier im Land habe.

Erstens – das wurde eben schon angedeutet –: Das Zweiklassensystem aus W 2 und W 3 ist hier im Land leider gesetzlich festgeschrieben worden. Man muss sich ja vergegenwärtigen: An den Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen wird es nahezu ausschließlich W-3-Professoren geben, an den Fachhochschulen dagegen vor allem W-2-Professoren und bis zu 25 % W-3-Professoren. Es hätte noch schlimmer kommen können; das ist wohl wahr. Dennoch ist diese Zweiklasseneinteilung keine zukunftweisende Regelung. Wir hätten uns da mehr Mut erwartet und erhofft.

Dazu noch ein weiteres Detail: Nach den Übergangsvorschriften in Artikel 3 werden an den Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen aus C-2- und C-3-Professuren automatisch W-3-Professuren, während an den Fachhochschulen der Übergang automatisch zu einer W-2-Professur führt. Das ist eine Benachteiligung der Fachhochschulen, und das ist kein gutes Zeichen in einer Zeit, in der man überall Bachelor und Master einführt. In einer solchen Zeit

die Unterschiede zwischen Fachhochschulen und Universitäten zu zementieren ist nicht gut.

(Beifall bei den Grünen)

Die zweite Anmerkung bezieht sich auf das System der Zulagen. Beim Zulagensystem ist ja grundsätzlich zu fragen: Ist das System in der Lage, besondere Leistungen und Anstrengungen wie zum Beispiel die Übernahme besonderer Aufgaben zu honorieren, oder dient das Zulagensystem dazu, eine bestimmte Professorengruppe dauerhaft besser zu stellen? Ich meine, dass in dem Gesetz ein paar problematische Aspekte enthalten sind, die auf Letzteres hindeuten. Zum Beispiel: Befristete Leistungszulagen können nach einmaliger Befristung in Dauerzulagen überführt werden. Es widerspricht doch dem Grundgedanken einer auf Anreize setzenden, leistungsorientierten Besoldung, wenn Leistung für immer, sozusagen im Vorgriff auf künftige Leistungen, bezahlt wird. Genauso ist es ein Widerspruch, wenn unbefristete Leistungszulagen in Berufungs- und Bleibeverhandlungen gewährt werden. Da wird im Prinzip belohnt, wer gut verhandelt. Es wird nicht belohnt, wer in der aktuellen Situation gute Leistungen bringt.

Insgesamt befürchten wir, dass bei dem Gesetz und den Regelungen des Ministeriums ein System herauskommt, das vor allem die ältere Generation der Professoren begünstigt. Angesichts der knappen finanziellen Spielräume wird für die Jüngeren, die Nachwuchswissenschaftler und die Leistungsträger der Zukunft, nicht viel herauskommen.

Ein dritter Aspekt: die Frauenbeauftragten und die Berücksichtigung von Frauengleichstellung. In dem Gesetz ist nicht geregelt, dass für die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte eine Funktionszulage gewährt wird. Das ist in die Freiheit der Hochschulen gestellt. Darauf ist in diesem Fall aber wenig Verlass. Da hätte ich eine eindeutige Vorgabe erwartet.

Es wird auch keine Vorsorge dafür getroffen, dass Frauen mit dem Zulagensystem nicht strukturell benachteiligt werden. Die Politik muss aber darauf einen Blick haben. Deshalb müsste man zumindest ein Transparenzgebot aufnehmen, um systematisch zu beobachten, wie die Wirkungen sind.