Protokoll der Sitzung vom 29.07.2004

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Dr. Palmer.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte für die Landesregierung ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – das ist heute das Thema, nicht die duale Rundfunkordnung – abgeben, und ich möchte auch ein klares Bekenntnis zum SWR abgeben. Der SWR hat sich in den Jahren seit seiner Fusion für das Land außerordentlich bewährt, zumindest weit überwiegend. Wir haben einen klaren Standortmehrwert von dieser Zweiländeranstalt, und wir können auch einmal mit Respekt sagen, dass in der Fusionsphase sehr viel Arbeit erfolgreich bewältigt worden ist. Das will ich hier für die Landesregierung ausdrücklich einmal sagen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Es ist richtig, dass der SWR auch für die Kulturlandschaft, für die Medienlandschaft insgesamt, für die Produktionslandschaft sehr wichtig ist. Ich bin für den Hinweis dankbar, dass der SWR aufgefordert ist, sein Auftragsvolumen in der Filmproduktion nach außen zu geben. Da sind wir noch nicht so weit, wie wir sein sollten. Ich will an dieser Stelle auch sagen, was ich bei einem anderen Anlass hier im Parlament schon gesagt habe: Wir müssen darauf achten, dass sich das Land Baden-Württemberg innerhalb der ARD auch in den Serien besser und breiter darstellt. Baden-Württemberg ist das drittgrößte deutsche Land. Es muss innerhalb von ARD und ZDF auch angemessen in den nationalen Programmen zur Geltung kommen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Im nationalen und internationalen Vergleich hat sich das öffentlich-rechtliche System bewährt, und in den vergangenen

(Minister Dr. Christoph Palmer)

20 Jahren hat sich die duale Rundfunkordnung in Deutschland austariert.

Im Rahmen dieser dualen Rundfunkordnung habe ich hier ein weiteres Mal eine klare Übereinstimmung für eine angemessene Gebührenausstattung des öffentlich-rechtlichen Systems festgestellt. Man muss allerdings schon sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dass die Gebührenanmeldungen der Anstalten für die neue Gebührenperiode außerordentlich fantasievoll waren. Die KEF hat die Anmeldungen schließlich auf das richtige Maß zusammengestutzt, und wir haben mit einer Erhöhung der Rundfunkgebühren um 1,09 € einen vernünftigen Vorschlag vorliegen. Aber die Frage muss schon erlaubt sein, ob man in Zukunft Fantasieanmeldungen bei der KEF vornehmen kann oder nicht. Ich bin dafür, dass auch bei den Anstalten mehr Realität und Klarheit in der Anmeldepolitik einkehren.

Denn die Anstalten müssen sehen: Deutschland verändert sich; unser Land verändert sich. Der Föderalismus und auch die Länderhaushalte sind im Umbruch. In einer solchen Situation kann der Rundfunk nicht weiter so expandieren, wie er das in den vergangenen Jahrzehnten getan hat.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das tut er auch nicht!)

Eine Expansion des öffentlich-rechtlichen Systems wie in der Vergangenheit wird es in Deutschland nicht mehr geben, meine sehr verehrten Damen und Herren; das ist eine einfache Wahrheit.

Natürlich muss man deshalb auch sagen: In den vergangenen 14 Jahren haben wir den Gebührenzahlern schon einen kräftigen Schluck aus der Gebührenpulle zugemutet. Ich habe einmal die Erhöhungen der Jahre 1990 bis 2004 zusammengestellt: Insgesamt 66 % betrugen die Erhöhungen in den letzten Gebührenperioden – 66 %! Eine solche Erhöhung wird man in kaum einem anderen Lebensfeld feststellen. Daher ist angesagt, dass auch im öffentlich-rechtlichen System Vernunft und Beschränkung einkehren, dass man sich am Riemen reißt, dass man den Gürtel enger schnallt und dass man sieht, dass sich die Rahmenbedingungen in Deutschland verändert haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Da ist, liebe Frau Kipfer, das Medienbudget des Einzelnen ein schlechter Anknüpfungspunkt. Das haben Ihnen aber auch Herr Theurer und, glaube ich, Herr Walter schon gesagt. Das persönliche Budget liegt eben in der eigenen Verantwortung. Jeder Mensch kann entscheiden, was er mit seinem Handy macht, wie viel er telefoniert und wie viel er dafür ausgibt, während ein Rundfunkgerät oder ein Fernsehgerät zum Standard gehört. Wenn ein solches Gerät in einer Wohnung bereitgehalten wird, ist man der Rundfunkgebühr unterworfen. Das persönliche Budget hingegen ist gestaltbar. Das Rundfunkgebührenbudget ist nicht gestaltbar, und deshalb ist auch besondere Sorgfalt angesagt.

Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir in der jetzigen Diskussion beachtliche Fortschritte erreicht haben. Ich will diese Fortschritte gern in drei Punkten

benennen – nicht in zehn. Was Herr Kollege Oettinger gesagt hat, findet aber die volle Zustimmung der Landesregierung. Ich bin ihm für diese Darstellung im Zusammenhang auch dankbar.

In drei Punkten sehe ich die größten Fortschritte in der jetzigen Diskussion:

Erster Punkt: Mit der Bestands- und Entwicklungsgarantie ist es durchaus vereinbar, dass wir erstmalig in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu einer Begrenzung der Programmzahl auf nationaler Ebene kommen. Im eigenen Land waren wir Vorreiter. Die Opposition hat damals den SWR-Staatsvertrag mit seiner Begrenzung der Programmzahl noch erbittert angegriffen. Jetzt sind wir in der Bundesrepublik Deutschland so weit, dass es erstmals zu einer Gesamtbegrenzung der Programme kommt. Die Hörfunkprogramme werden auf dem Stand von 48 Programmen eingefroren. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie wird insofern umgesetzt, als neue Programme möglich sind, wenn alte dagegen ausgetauscht werden. Es wird auch keine weiteren Fernsehprogramme geben. Ich halte es für die größte Innovation und den größten Fortschritt in der aktuellen Diskussion, dass zum ersten Mal eine Sperre gegenüber weiterer Expansion eingebaut worden ist. Diese Expansion können wir uns einfach nicht mehr leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der zweite Punkt: Personalkosten. Auch er ist außerordentlich wichtig. Es wäre eine verhängnisvolle Entwicklung – allerdings sitzen wir da auch im Glashaus und sollten diesen Punkt nicht mit zu starker Kritik gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutieren –, wenn am Ende eines jahrzehntelangen Erfolgswegs so viel Personal aufgebaut wäre, dass es sich bei den Anstalten nur noch um Versorgungswerke, um Personalapparate mit angeschlossenen Programmen handeln würde. Auf diesem Wege sind wir, wenn wir die Entwicklung beim Personal und in den öffentlichen Haushalten nicht bremsen.

Ein erster Schritt war die fünfprozentige Personalreduzierung im Bereich der ARD. Ich verhehle nicht, dass wir als baden-württembergische Landesregierung in den Verhandlungen noch mehr wollten. Ich verhehle auch nicht, dass es bei dieser fünfprozentigen Personalreduzierung einen Schönheitsfehler gibt. Dieser Schönheitsfehler liegt darin begründet, dass ein ARD-Durchschnitt genommen wird und sich die fünfprozentige Reduzierung somit nicht auf jede einzelne Anstalt erstreckt. Das führt zum Beispiel dazu, dass die fusionierte Anstalt Berlin-Brandenburg in weit überdurchschnittlichem Umfang Personal abbauen wird und andere Anstalten aus der Pflicht entlassen werden, ihre 5-%-Quote zu erbringen.

Gleichwohl ist diese Personalreduzierung ein Fortschritt. Sie geht in die richtige Richtung, und ich darf für die Landesregierung von Baden-Württemberg auch in Anspruch nehmen, dass wir diese Personalreduzierung in der Rundfunkkommission der Länder angesprochen, mehrheitsfähig gemacht und durchgesetzt haben. Meine Vorredner haben es gesagt: Der SWR ist mit gutem Beispiel vorangegangen. Deshalb waren wir in einer starken Verhandlungsposition. Der SWR wird bis 2005 600 Stellen abgebaut haben. Das hat die anderen Länder durchaus beeindruckt.

(Minister Dr. Christoph Palmer)

Aber lassen Sie mich an dieser Stelle auch sagen: Mit dem Abbau fester Personalstellen ist es nicht getan, wenn das Personalbudget nicht auch insgesamt zurückgeht. Es darf also keine Fluchtbewegungen in die freie Beschäftigung geben, sondern wir müssen das Personalbudget in den Anstalten insgesamt auf einem vernünftigen Niveau halten. Wir dürfen also nicht zu Umgehungen kommen, indem Mittel für feste Stellen ersetzt werden durch Personalmittel, die an anderen Stellen auftauchen. Da ist auch beim SWR noch sehr viel zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Lassen Sie mich aus gegebenem Anlass einen Aspekt beim Personal ansprechen, bei dem wir uns in einem deutlichen Dissens zu den Anstalten ARD, ZDF und auch SWR befinden. Ich meine, man muss im öffentlich-rechtlichen System jetzt auch an die Tarifverträge herangehen, wie wir das in Baden-Württemberg und wie das auch viele andere Länder bereits gemacht haben. Es ist nicht mehr zeitgemäß, nahezu ein volles 13. Monatsgehalt zu zahlen. Der öffentliche Dienst ist dabei vorangegangen. Wir müssen auch über das Urlaubsgeld nachdenken. Bei entsprechenden Kürzungen kann man sich nicht mehr auf das Argument zurückziehen, dass wir sie nur bei den Beamten vornähmen. Durch die Kündigung des Tarifvertrags zahlen wir das volle 13. Monatsgehalt auch nicht mehr an neu eingestellte oder neu beförderte Angestellte und Arbeiter. Ich erwarte vom öffentlich-rechtlichen System, dass es sich hier am öffentlichen Dienst orientiert und seinen Mitarbeitern die gleichen Einschnitte zumutet. Denn auch dort gibt es krisensichere Arbeitsplätze, und das ist in der heutigen Zeit ein hohes Gut. Daher sollte man die Regelungen, die wir für den öffentlichen Dienst getroffen haben, in vergleichbarer Weise auf das öffentlich-rechtliche System übertragen.

(Beifall bei der CDU)

Der dritte besonders wichtige Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Begrenzung der Online- und Marketingaufwendungen auf 0,75 bzw. 1 % des Gesamtaufwands. Das zeigt eine Konzentration auf die Kernaufgaben. Ich will nur in Erinnerung rufen, dass es ja Politiker und Intendanten gab, die das Internet als eigenständige dritte Säule der Rundfunkordnung in Deutschland etablieren wollten. Diesen Überlegungen ist mit den neuen Vereinbarungen ein Riegel vorgeschoben worden.

Lassen Sie mich kurz zum Verhandlungsstand kommen: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen; es sind noch Punkte offen. Die wichtigsten Punkte möchte ich jetzt auch in diesem Zusammenhang kurz benennen:

Es ist noch nicht über die Einstellung des zweiten bayerischen Fernsehprogramms befunden worden. Hier teile ich die Kritik des Kollegen Walter, dass es ja schon bizarr gewesen ist, dass die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen das Kulturprogramm arte mit Mit-Sitz in Baden-Württemberg zur Disposition gestellt haben, aber über ein zweites bayerisches Fernsehprogramm in diesem Papier kein Wort verloren haben. Auch das ist ein Schönheitsfehler des seinerzeitigen Papiers gewesen. Über die Fortexistenz von BR-alpha ist noch nicht entschieden. Das wird in den weiteren Verhandlungen zu klären sein.

Das Gleiche gilt für die Frage der Gebührenreduzierung in Hotels und gastronomischen Betrieben. Hier will ich für die Landesregierung klar erklären, dass wir bei der Gebührenreduzierung bleiben wollen. Man muss ja auch die tatsächliche Belegung der Hotels und der Beherbergungsbetriebe sehen, die ja nicht 100 % beträgt, sondern geringer ist. Kollege Oettinger hat den touristischen Aspekt und den Kostenaspekt angesprochen, und zwar in einem Bereich, in dem die Margen mittlerweile ohnehin gering sind,

(Zuruf des Abg. Moser SPD)

und es ist auch der tatsächliche Auslastungsfaktor der Hotelzimmer zu nennen. Daher wird die Landesregierung in den weiteren Verhandlungen darauf achten, dass es bei der Gebührenreduzierung für Hotels und gastronomische Betriebe bleibt.

(Beifall des Abg. Blenke CDU)

Der dritte Punkt in diesem Zusammenhang ist die Gebührenbefreiung für behinderte Menschen. Wir sind in den Verhandlungen nicht so weit gegangen wie NordrheinWestfalen. Ich fand das mutig, was Nordrhein-Westfalen gesagt hat: „Wir stellen insgesamt die Gebührenbefreiung für Behinderte infrage; sie ist nicht mehr zeitgemäß.“ So weit wollen wir nicht gehen, aber wir können uns eine Orientierung am Einkommen sehr wohl vorstellen und sind da in den weiteren Verhandlungen auch diskussionsbereit. Denn es ist natürlich kein Bedürftigkeitskriterium als solches, behindert zu sein. Vielmehr sollten wir jeweils an der tatsächlichen Vermögens- und Einkommenssituation anknüpfen, allerdings unter zwei einschränkenden Voraussetzungen: Erstens sollte der Aufwand für ein solches System nicht zu groß sein; wir sollten die Bürokratie nicht vermehren, sondern das System muss handhabbar sein. Zweitens sollte eine solche Systematik insgesamt in Deutschland diskutiert werden, also zum Beispiel auch bei der Kfz-Steuer und bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Wir brauchen hier insgesamt eine Verständigung darüber, ob die Gewährung der Gebührenfreiheit für Behinderte noch zeitgemäß ist oder ob sie einkommensabhängig gestaltet werden kann.

Wie hoch die Gebührenerhöhung endgültig ausfällt, wird nicht politisch festgelegt; dies sollte auch nicht so sein. Deshalb kann ich für die Landesregierung heute weder den endgültigen Zeitpunkt noch die endgültige Höhe taxieren. Es muss plausibel gerechnet werden. Ich habe mich im ganzen Verfahren immer gegen gegriffene Zahlen gewehrt. Wir haben ein vernünftiges, gutes, eingespieltes KEF-Verfahren. Dieses Verfahren steckt den Handlungsrahmen ab und zeigt die Grenzen für die Politik, aber eben auch – das sage ich im gleichen Zusammenhang mit großem Ernst – für die Anstalten auf. Wir werden im Oktober bei der Ministerpräsidentenkonferenz hoffentlich zum Durchbruch kommen und uns auf Zeitpunkt und Höhe verständigen. Ich bin eigentlich auch optimistisch, dass das jetzt im föderalen System ein weiteres Mal gelingt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch einen kurzen Ausblick wagen. Rundfunkordnung und Rundfunkgebühr sind ja nicht die einzigen Fragen, die die öffentlich-rechtlichen Anstalten belas

(Minister Dr. Christoph Palmer)

ten und betreffen, sondern die Herausforderungen – insbesondere durch die europäische Entwicklung – bleiben groß. Im Augenblick laufen Auskunftsverfahren. Ich nenne die Stichworte Transparenzrichtlinie und Dienstleistungsrichtlinien der Europäischen Union. Man darf gespannt sein, ob die laufenden Verfahren bei der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Folge dann noch weit größere Veränderungen für unsere Rundfunkordnung mit sich bringen werden. Auf all diese zum Teil rasanten Entwicklungen werden wir ordnungspolitisch angemessen reagieren müssen.

Das heißt für die Landesregierung von Baden-Württemberg: Wir werden unsere bisherige Politik fortsetzen. Es war eine Politik des vernünftigen Interessenausgleichs zwischen dem verfassungsmäßig gebotenen Ziel, die Rundfunkanstalten finanziell in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, und einer Fortsetzung des jetzt begonnenen Wegs, Wirtschaftlichkeits- und Sparansätze im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verfolgen. Es wird also weiter eine auf Sparsamkeit und Vernunft bedachte Rundfunkpolitik in diesem Land betrieben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Kipfer.

Ich möchte noch auf ein paar Punkte eingehen, die in der zweiten Runde vertieft werden sollten.

Für die SPD gibt es keinen Automatismus der Rundfunkgebührenerhöhung. Das möchte ich hier ausdrücklich festhalten. Wir wollen einen verfassungsgemäßen Weg. Den gibt es. Es kann durchaus sein, dass man bei vernünftiger Strukturendiskussion einmal zu geringeren Gebührenerhöhungen oder einmal zu einem Moratorium kommt. Das alles schließen wir nicht aus.

(Abg. Theurer FDP/DVP: SPD-Parteitag!)

Wichtig ist, dass die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dabei nicht tangiert wird.

Es wurde gesagt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle nicht expandieren. Dies ist zurzeit überhaupt kein Diskussionsthema. Wir sollten allerdings auch anerkennen, dass das, was es gibt, auch sehr vernünftig ist – bis auf die Ausnahme BR-alpha. Da hoffe ich, Herr Palmer, dass Sie in der Runde mit Ihren bayerischen Freunden vielleicht einmal Einsicht bei den Bayern erzielen. Wir haben aber im digitalen Bereich vernünftige Programme, die das Programmvermögen der öffentlich-rechtlichen Anstalten recyceln. Ich halte es für durchaus vernünftig, wenn man da immer wieder einmal das sehen kann, was man andernorts verpasst hat.

Der Kinderkanal ist, wie ich finde, eine sinnvolle Einrichtung, um die Kinder eher von den anderen Sendern wegzulocken. Ich fände es bedauerlich, wenn man die Sendezeiten des Kinderkanals am Abend begrenzen würde; denn wir wissen, dass auch Kinder spätabends fernsehen.

Niemand spricht von Expansion. Wir müssen nur fragen: Was meinen Sie eigentlich damit? Wir meinen durchaus, dass die Entwicklungsgarantie gewährleistet sein muss, dass auch die Bereitschaft oder die Fähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks, sich als Public Service im Onlinebereich zu etablieren, gesichert sein muss.

Drittens: Mehr Präsenz des SWR im nationalen Programm. Ich kann Ihnen zugestehen, dass Sie wahrscheinlich nicht so viel Fernsehen schauen können – ich auch nicht –, aber Sie sollten durchaus sehen, dass wir zwei erfolgreiche „Tatort“Serien haben. Gerade der letzte „Tatort“ vom vergangenen Sonntag hatte häufig die Oper in Stuttgart im Bild. Ich denke, dass man dies anerkennen sollte. Sie können nicht erwarten, dass andere Rundfunkanstalten ausgerechnet badenwürttembergische Szenerien darstellen. Die werden natürlich ihre Länder ins Bild setzen.