Sie sind am Aufamseln; das heißt, sie haben zu wenig Geld, sie wissen nicht mehr, wie sie über die Runden kommen.
Wir wollen sie aber über die Runden bringen. Die Gespräche kennen Sie ja genauso gut, wie wir sie kennen.
Deshalb bitte ich Sie, Ihren Geschäftsordnungsantrag zurückzuziehen, weil Sie die beruflichen Schulen in privater Trägerschaft sonst bewusst schädigen würden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wacker, ich stelle hier ausdrücklich nochmals fest: Der Änderungsantrag, den Sie als Fraktion der CDU und Fraktion der FDP/DVP vorletzte Woche im Schulausschuss eingebracht haben, stimmt mit dem jetzigen Gesetzentwurf nicht überein.
(Abg. Drexler SPD: So ist es! – Abg. Wacker CDU: Nein, da haben Sie einfach Unrecht, Herr Kollege! – Abg. Herrmann CDU: So eine Verdre- hung! – Zuruf: Zwei Paragraphen sind gestrichen!)
Deswegen haben wir eine neue Geschäftsgrundlage, und deswegen gehört zur ordnungsgemäßen Beratung die Überweisung an den Schulausschuss.
Ich lasse über den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP an den Schulausschuss zu überweisen, abstimmen. Wer für diesen Geschäftsordnungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt. Damit findet keine Überweisung an den Ausschuss statt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/ DVP und der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 13/3405
Ich habe vorhin bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung nur über Ziffer 1 abstimmen lassen. Dieser Zif
fer wurde zugestimmt. Ich muss nachträglich noch die Abstimmung über die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung durchführen, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben für erledigt zu erklären. – Sie stimmen der Erledigterklärung zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 27. Juli 2004 – Bericht über die Europapolitik der Landesregierung im Jahre 2003/2004 – Drucksachen 13/3430, 13/3604
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt mit dem Europabericht 2003/2004 bereits ihren neunten Bericht über ihre Europapolitik vor. Das Ziel unserer Debatte entsprechend der Vereinbarung der Landesregierung mit dem Landtag aus dem Jahr 1995 ist und bleibt zu Recht, sich Rechenschaft darüber zu geben, in welchem Maße wir den grundlegenden Verfassungsauftrag unseres Landes für ein bürgernahes Europa in der Praxis wahrnehmen und wie wir dies in Zukunft tun werden.
Uns liegt ein umfangreicher Bericht vor, der sehr wertvoll ist. Dennoch – das sei nur kurz erwähnt – ist es richtig, dass wir uns in der vergangenen Woche im Ständigen Ausschuss fraktionsübergreifend darauf verständigt haben, den Umfang des Berichts zukünftig entscheidend zu straffen.
Ausgangspunkt und Kern der Europadebatte muss auch heute sein, immer wieder neue Überlegungen anzustellen und sich anzustrengen, um in der Bevölkerung Überzeugungsarbeit für Europa zu leisten und um für eine Weiterentwicklung Europas in die richtige Richtung zu ringen. Heute reicht es nicht mehr aus, allein auf die historische Dimension und den in der Vergangenheit geleisteten Beitrag Europas für den Frieden zu verweisen und dafür größtmögliche Zustimmung in der Bevölkerung zu erwarten. So lebenswichtig dieser Friedensbeitrag auch in Zukunft sein wird und so sehr seine Wichtigkeit noch zunehmen wird: Europa muss auch praktisch funktionieren und besser werden.
Damit wir auf diesem Weg gemeinsam konstruktiv weiterkommen, müssen wir weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Europäische Verfassung, die am 29. Oktober dieses Jahres in Rom unterzeichnet werden wird, auch tatsächlich unter Dach und Fach zu bringen. Denn mit dieser neuen Verfassung ergeben sich neue, ganz entscheidende Verbesserungsmöglichkeiten für ein bürgernahes Europa.
Erstens: Die Stärkung des Europäischen Parlaments ist von zentraler Bedeutung. Bisher liegt das Mitspracherecht des Europäischen Parlaments bei etwa 50 % der Entscheidungen auf EU-Ebene. Die Mitspracherechte des Parlaments werden jetzt auf alle Entscheidungen des Ministerrats, die mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden, ausgedehnt. Das Haushaltsrecht des Europäischen Parlaments wird so erweitert, dass jetzt auch eine echte Kontrolle möglich ist. Das bedeutet konkret für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie ihren Abgeordneten vor Ort direkt und zukünftig umfassend mit den Themen konfrontieren können, die für sie wichtig sind, und dass die Abgeordneten sich für ihre Entscheidungen verantworten können und müssen.
Das Zweite: Das Subsidiaritätsprinzip ist erstmals ernsthaft verankert und wird in dieser Form künftig die Arbeit unseres Landesparlaments viel stärker befassen, als dies vielen bewusst ist. Dadurch, dass zukünftig die Parlamente und Kammern frühzeitig über Gesetzesvorschläge der Kommission informiert werden und ihnen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt wird, kann bei der Feststellung eines Verstoßes gegen das Parlament – ein Drittel der Parlamente muss dies feststellen – die EU-Kommission zur Korrektur gezwungen werden. Wir haben in diesem Parlament über den Bundesrat die Möglichkeit, an diesem Prozess mitzuwirken.
Meine Damen und Herren, dadurch, dass Europa noch besser funktioniert, überzeugen wir die Bürgerinnen und Bürger. Wer meint, dass die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger maßgeblich durch ein Referendum über die Verfassung gesteigert werden kann, verkennt, dass es in Europa vor allem auf den Praxistest ankommt.
Ganz aktuell stellt sich gerade heute die Frage einer Erweiterung der Europäischen Union unter Einbeziehung der Türkei. Ich stelle fest, dass diese Frage in allen europäischen Ländern sehr kontrovers diskutiert wird, und dies teilweise quer durch die Parteien. Wir können diese Frage nicht aus unseren Debatten ausschließen, wie dies manche fordern, sondern man muss diese Debatte ehrlich führen, sich damit befassen und klare Positionen einbringen. Wenn wir die Debatte nicht führen, besteht die große Gefahr, dass sie ohne uns und mit Sicherheit nicht mit dem Niveau geführt wird, das wir uns wünschen.
Wichtig ist bei dieser Debatte, dass wir sie rational und sachlich führen. Die Landesregierung hat in ihrem Europabericht klar Stellung zur Frage des Beitritts der Türkei zur Europäischen Union bezogen, und dies in Übereinstimmung mit unserer Haltung als CDU-Landtagsfraktion. Wir lehnen einen EU-Beitritt der Türkei ab und konsequenterweise auch den Beginn entsprechender Verhandlungen und treten stattdessen für eine privilegierte Partnerschaft mit der Türkei ein.
Die maßgeblichen Gründe für uns sind die Frage der Kosten, die selbst von der EU-Kommission auch heute noch einmal deutlich herausgestrichen und nicht bestritten werden, die auf bis zu 25 Milliarden € beziffert werden, die Frage der Menschenrechte, die Frage, welche Konsequen
zen ein solcher Beitritt zukünftig für Länder aus dem Maghreb und aus dem asiatischen Raum nach sich ziehen würde. Aber der entscheidende Punkt ist letztendlich grundsätzlicher Natur. Wollen wir, wie wir in der EU-Verfassung festgelegt haben, zukünftig in Richtung Vertiefung der EU-Zusammenarbeit und mehr Integration sowie politische Union gehen, oder wollen wir eine größere, aber dafür lockerere Einheit in Europa? Das ist die entscheidende Frage. Unsere Einschätzung in Richtung mehr Integration postuliert Peter Glotz, allen bekannt und sehr profiliert – ich darf ihn zitieren –: