Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

(Oh-Rufe von der CDU)

das ist eine Tatsache –,

(Abg. Rückert CDU: Wahlkampf!)

sollte abgelöst werden. Ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um Herrn Schuster abzulösen. Kümmern Sie sich darum, dass auch Herr Teufel abgelöst wird.

(Beifall bei den Grünen – Oh-Rufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, die Aussprache ist damit beendet. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/3577, an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden soll. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt.

(Präsident Straub)

Ich rufe jetzt Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 13/3399

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 13/3572

Berichterstatter: Abg. Junginger

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Der Herr Berichterstatter hat um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Abg. Junginger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Zweite Beratung der Novelle des Landesbesoldungsgesetzes gibt mir als Berichterstatter des Finanzausschusses Gelegenheit und Anlass, einige Bemerkungen zum Gesetzentwurf und dessen Behandlung im Finanzausschuss am 23. September 2004 mit der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zu machen. Es handelt sich dabei um ein gutes Beispiel interessengerechter und qualifizierter Zusammenarbeit zwischen Landesregierung – repräsentiert durch das Finanzministerium, in der Ausschusssitzung vertreten durch seinen neuen Staatssekretär –, Landesrechnungshof und Parlament.

Was rechtfertigt diese Behauptung? Ausgehend von der Verpflichtung, das neue Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes zum 1. Januar 2005 umzusetzen, ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der den Landesrechnungshof veranlasst hat, in einem Schreiben vom 8. September 2004 erhebliche Bedenken wegen der Ruhegehaltfähigkeit der Leistungsbezüge anzumelden und die Befürchtung zu artikulieren, dass die künftige Anwartschaftskostenentwicklung bei den vorgesehenen komplizierten Landesregelungen kaum beherrschbar sein könnte. Ergänzend hat der Landesrechnungshof angemerkt, dass das Gesetz der Landesregierung großzügige Freiheiten lasse, weil wichtige materielle Fragen der Ausgestaltung erst in einer Rechtsverordnung geregelt werden sollten und könnten. Dabei gehe nach Auffassung des Rechnungshofs die damals in der Anhörung befindliche Rechtsverordnung sogar teilweise über die durch das Gesetz eingeräumte Ermächtigung, ohne Mitwirkung des Parlaments gestaltende Regelungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen, hinaus. Wegen der Einzelheiten der umfassenden und qualifizierten Stellungnahme des Rechnungshofs verweise ich auf das Ausschussprotokoll.

In einer ausführlichen und argumentativ allseits gewichtigen Aussprache – die 15 Seiten Bericht sprechen eine deutliche Sprache – sind die Mitgestaltungsrechte des Parlaments von allen Fraktionen stärker eingefordert worden. Es ist sogar vorgeschlagen worden, die abschließende Beratung bis zur Vorlage der Rechtsverordnung zurückzustellen. Daraufhin hat sich der Staatssekretär unter der Voraussetzung einer sofortigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der Sitzung in Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass in den Gesetzentwurf eine Zustimmungsnotwendigkeit des Finanz

ausschusses zur Rechtsverordnung aufgenommen wird. Dies ist etwas, was es in der Landesgeschichte in der Vergangenheit wiederholt gegeben hat, beispielsweise beim Landesbeamtengesetz, als es darum ging, die Bewerber im Forstwesen immer nur mit Zustimmung des Parlaments in das Referendariat zu übernehmen. Aber es ist deshalb außerordentlich bedeutungsvoll, weil auf diese Weise erstens die Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Finanzausschuss möglich war und zweitens vorgesehen ist, dass die Rechtsverordnung, die für November erwartet wird, noch einmal unter Berücksichtigung aller Bedenken des Rechnungshofs im Finanzausschuss beraten wird. Wir haben übereinstimmend die Beschlussempfehlung, die Ihnen jetzt vorliegt, verabschiedet, in das Gesetz die Formulierung „Rechtsverordnung, die des Einvernehmens des Finanzministeriums und der Zustimmung des Finanzausschusses bedarf“ aufzunehmen.

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Richtig!)

Wir meinten, dass nicht das Parlament in seiner Gesamtheit mit dieser Prüfung, gegebenenfalls Ablehnung oder Zustimmung, befasst werden soll, sondern dass der Finanzausschuss diese Aufgabe übernehmen könnte. Ich halte es aber für ein wichtiges Element in der Geschichte des Parlaments, dass nach vielen Jahren wieder einmal eine solche Mitwirkungsregelung aufgenommen wird, weil die finanzpolitischen Auswirkungen und die Einzelausgestaltung unter Beachtung der Bedenken des Rechnungshofs gemeinsam verantwortet werden sollten.

Deswegen bitte ich für den Finanzausschuss in seiner Gesamtheit, unserer Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Klein- mann FDP/DVP: Warum sollten wir das nicht tun?)

In der Aussprache erteile ich Frau Netzhammer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht. Diese Anpassung muss schon zum 1. Januar nächsten Jahres erfolgen. Mir ist es wichtig, zu betonen, dass diese Anpassung im Wesentlichen eine kostenneutrale Umsetzung der neuen Professorenbesoldung zum Ziel hat. Mit diesem Gesetz sollen keine Einsparungen durch die Hintertür bei den laufenden Bezügen oder bei den Versorgungsbezügen eingeführt werden, sondern der grundlegende, qualitative Neuansatz bezieht sich darauf, dass das derzeit gültige Besoldungsrecht mit seinem Anciennitätsprinzip in Form von Dienstaltersstufen einen Automatismus festschreibt, der mit steigendem Lebensalter – automatisch, ohne dass eine Leistungsverbesserung gefordert würde – zu höheren Bezügen führt. Anstelle dieses Anciennitätsprinzips soll das Leistungsprinzip in das vorliegende Landesbesoldungsgesetz eingebaut werden.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Genau so ist es!)

Diese Zielsetzung wird unserer Meinung nach durch die völlige Abschaffung der Dienstaltersstufen, durch die Ein

führung von Leistungsbezügen und durch die Einführung von Zulagen für die Wahrnehmung von besonderen Funktionen und Aufgaben in der Hochschule erreicht, wozu übrigens auch die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten zählt.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Jawohl!)

Dies wird in der von Herrn Kollegen Junginger angesprochenen Rechtsverordnung klargestellt. Das wurde uns im Finanzausschuss so beantwortet. Insofern halten wir den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3614-3, für völlig obsolet.

(Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)

Baden-Württemberg konnte beim neuesten bundesweiten Ranking der Hochschulen immerhin sieben seiner Hochschulen unter den ersten zwölf platzieren. Ein solches Spitzenergebnis ist selbstverständlich eine Bestätigung unserer erfolgreichen Hochschulpolitik, aber gleichermaßen auch eine Verpflichtung für die Zukunft. Diesen Spitzenplatz gilt es zu verteidigen. Im Wettbewerb um die fähigsten Köpfe in Forschung und Lehre sind natürlich auch die Besoldungen ein wichtiger Verhandlungsbestandteil, nicht nur – wie der Rechnungshof gesagt hat – die Forschungsbedingungen. Professoren sind auch nur Menschen.

Baden-Württemberg nimmt im Bundesländervergleich, was das Besoldungsniveau angeht, an Pädagogischen Hochschulen, Universitäten und Kunsthochschulen den ersten Rang ein. Bei den Fachhochschulen ist dies derzeit nicht der Fall. Deswegen haben wir hier auch eine Erhöhung um durchschnittlich 1 000 € vorgesehen, damit wir auch im Bereich der Besoldung der Fachhochschulprofessoren auf den ersten Platz kommen. Auch an Fachhochschulen gibt es einen Wettbewerb um qualifizierte Lehrkräfte, insbesondere im gewerblichen und technischen Bereich. Auch hier wollen wir natürlich erfolgreich sein.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Sowohl das Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes als auch das vorliegende Landesbesoldungsgesetz ermöglichen grundsätzlich eine weitere Erhöhung des Vergaberahmens. Dies ist uns wichtig. Die CDU-Fraktion sieht aber angesichts der konkreten momentanen Haushaltslage derzeit keinen finanziellen Spielraum für eine weitere Erhöhung des Vergaberahmens. Deshalb ging aus unserer Sicht der Änderungsantrag, der im Finanzausschuss von den Grünen gestellt wurde und der zu jährlichen Mehrbelastungen in Höhe von 32 Millionen € sowie einer zusätzlichen Steigerung von Versorgungsansprüchen geführt hätte, völlig an der finanzwirtschaftlichen Realität des Landes Baden-Württemberg vorbei.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Aus diesem Grund haben Sie diesen Änderungsantrag heute nicht mehr vorgelegt. Insofern hat auch bei Ihnen ein Einsichtsprozess stattgefunden.

Der vorliegende Gesetzentwurf zeugt von einem schlanken Gesetz. Wichtige Regelungen werden in einer Rechtsverordnung geklärt. Wegen der finanzwirtschaftlichen Bedeutung – da möchte ich die Worte des Kollegen Junginger be

stätigen – haben wir im Finanzausschuss fraktionsübergreifend und einmütig wie selten beschlossen, dass diese Rechtsverordnung der Zustimmung des Finanzausschusses bedarf und deshalb dort einer Diskussion unterzogen wird.

In der Diskussion im Finanzausschuss hat die Stellungnahme des Rechnungshofs selbstverständlich eine wichtige Rolle gespielt. Diese Stellungnahme des Rechnungshofs wurde breit erörtert und ist auch durch die Presse gegeistert. Insofern möchte ich hier schon darauf Bezug nehmen.

Der Rechnungshof befürchtet, dass durch die Berücksichtigung der Leistungszulagen bei der Berechnung der Versorgungsbezüge eben keine Kostenneutralität entstünde. Er befürchtet zusätzliche Versorgungsanwartschaften in der Zukunft: Kostenbelastungen, die nicht mehr beherrschbar seien. Hierzu wurde im Finanzausschuss vonseiten des Finanzministeriums überzeugend dargelegt, dass dies nicht stimmt, sondern dass, wenn man lediglich die Grundgehälter und keine Leistungszulagen berücksichtigen würde, eine gewaltige Absenkung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Professoren die Folge wäre. Es käme zu einer deutlichen Absenkung der Versorgungsbezüge bei einer einzigen Beamtengruppe, und dies kann natürlich im Hinblick auf den Universitätsstandort Baden-Württemberg nicht gewollt sein.

Insofern müssen von der Logik her auch befristete Leistungsbezüge grundsätzlich ruhegehaltfähig sein,

(Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

und dies muss Bestandteil des Gesetzes sein. Im Kern wird für Professoren ein Mindestsatz von 40 % des Gehalts für die Ruhegehaltfähigkeit übernommen; für Professoren an den Universitäten ist die Überschreitung des Mindestsatzes – und diese war auch ein Kritikpunkt des Rechnungshofs – aber ganz genau in definierten Stufen und dem Volumen nach begrenzt. Das heißt, es ist auch vom Volumen her genau absehbar, welche Versorgungsbezüge auf das Land zukommen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Insofern ist in diesem Punkt die Argumentation des Rechnungshofs aus unserer Sicht nicht stichhaltig.

Mit dieser Regelung werden im Übrigen auch die vom Rechnungshof hoch gelobten Regelungen von RheinlandPfalz dem System nach übernommen, und in der Summe haben wir hier auch eine Kostenneutralität.

Wer grundsätzlich eine Absenkung der Versorgungsbezüge der Beamten will, muss dies auch so sagen. Dies müsste aber für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten; man kann nicht ganz gezielt eine Beamtengruppe herausgreifen.

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP haben heute einen Änderungsantrag eingebracht, der die Veränderungen, die sich aufgrund der Verwaltungsreform ergeben, noch berücksichtigt. Ohne diesen Änderungsantrag würden die mit der Verwaltungsreform getroffenen Änderungen wieder rückgängig gemacht; darauf geht, glaube ich, der Finanzminister noch einmal ein.

Ich komme zum Schluss: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine leistungsbezogene Professorenbesoldung, die aus unserer Sicht längst überfällig war, und nach Meinung des Rechnungshofs wird mit dieser Reform auf überzeugende Weise Neuland betreten. Ich möchte mich diesen Worten des Rechnungshofs anschließen. Dieses Neuland müssen aber jetzt nicht nur die Parlamentarier, sondern auch die Hochschulen selbst betreten, was ihnen aufgrund ihrer stärkeren Autonomie ja möglich ist. Es wird interessant sein, zu sehen, in welchem Umfang die einzelnen Hochschulen und Fachhochschulen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Man darf auf das Ergebnis gespannt sein.