Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

genieuren oder Privaten. Es wird also nicht so sein, dass wir auf dem freien Markt Wettbewerb mit anderen machten.

Die jetzige Reform der Vermögens- und Hochbauverwaltung ist auch eine Konsequenz aus den bisherigen Reformschritten. Seit 1996 wurden die beiden Verwaltungen für Hochbau und für Liegenschaften zu einer einheitlichen Verwaltung zusammengeführt, verbunden mit einer deutlichen Reduktion der Gesamtzahl der Ämter. Seither hat das Land ein integriertes und ganzheitliches Immobilien- und Gebäudemanagement aufgebaut. Als letzter Schritt wurde die Einräumigkeit bei der Aufgabenwahrnehmung hergestellt. Die OFD Stuttgart wurde für alle Ämter mit Landesaufgaben und die OFD Karlsruhe für alle Ämter mit Bundesaufgaben zuständig.

Nun kommt zum 1. Januar 2005 dieser eben erwähnte eigenständige Landesbetrieb. Die neue Lösung gilt allerdings nicht für die Bauaufgaben des Bundes. Der Bund wird weiterhin die Aufgabenwahrnehmung noch – noch, sage ich – über die OFD haben. Die Aufgabenwahrnehmung der OFD ist, wie wir es in der Person des Landrats kennen, janusköpfig, doppelköpfig, sowohl für Bund als auch für Land, in diesem Fall was die Bundesaufgaben angeht.

Natürlich sind auch Alternativen geprüft worden. Eine der Alternativen – deshalb haben wir auch lange geprüft – war die Frage: Ist es nicht sinnvoller, in eine private Rechtsform, GmbH etc., einzutreten?

(Abg. Schmid SPD: Blödsinn!)

Viele Aufgaben beim staatlichen Bau- und Immobilienmanagement werden ja auch bereits privat ausgeführt. Die Eigentümerfunktion des Landes kann aber für den staatlichen Vermögensbesitz nicht auf private Unternehmen übertragen werden.

Es blieb die Frage, ob man die Verwaltung selbst, also die operative Tätigkeit, in eine private GmbH umwandeln sollte. Für eine GmbH mit den Aufgaben dieser Vermögensund Hochbauverwaltung würden aber im Wesentlichen die gleichen Vorschriften gelten wie für eine Behörde auch, nämlich öffentliches Vergaberecht in vollem Umfang, Bindung an die Grundrechte gegenüber den Bürgern, haushaltsrechtliches Besserstellungsverbot, sodass keine höheren Gehälter gezahlt werden dürfen, wie sie zum Beispiel sonst bei einer privaten GmbH durchaus üblich sind.

Die Form einer GmbH hätte aber erhebliche Kostennachteile für das Land. Zum einen würde die Leistung der GmbH für das Land mit 16 % Umsatzsteuer belastet; wir hatten heute Mittag in der Fragestunde schon einmal diese Thematik. Ferner entstünden Mehrkosten durch Bilanzierung, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Handelsregister, IHK-Beiträge, Aufsichtsrat – um nur einige Themen zu nennen.

Die Nachteile einer GmbH haben also deutliches Übergewicht in der Abwägung. Deshalb ist die optimierte öffentlich-rechtliche Lösung für uns der richtige Weg in die Zukunft.

Lassen Sie mich kurz einen Vergleich auch über die Grenzen des Landes hinaus anstellen. Allenthalben wird derzeit

(Staatssekretär Dr. Reinhart)

nach neuen Formen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben gesucht, auch in anderen Ländern. Kein Flächenland hat allerdings bisher im Ergebnis eine andere als eine öffentlichrechtliche Organisationsform gewählt.

Meine Damen, meine Herren, der neue Landesbetrieb verspricht die optimale Lösung der anstehenden Aufgaben. Wir gehen mit unserer Gesetzesvorlage den Weg der Modernisierung der baden-württembergischen Landesverwaltung konsequent weiter, und ich denke, wir haben hier auch einen wirklichen Schritt in die Zukunft getan. Nachdem diese Verwaltung ja bisher nur unser eigenes Vermögen managt, haben wir damit auch einen Schritt zu mehr Effizienz, zu mehr Flexibilität, zu mehr kaufmännischen Grundsätzen getan und trotzdem die öffentliche Form behalten.

Bei den Diskussionen im Vorfeld ging es auch um die Frage: Behält der Landtag seinen Einfluss? Ja, er hat ihn weiterhin, und zwar über den Staatshaushaltsplan, über die Kontrollrechte, auch über die Tatsache, dass Landtag und Finanzministerium diesen Landesbetrieb beaufsichtigen. Damit haben wir wirklich, denke ich, einen guten, einen effizienten, einen konsequenten Schritt in die Zukunft getan.

Bitte unterstützen Sie uns in diesen Bemühungen, und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Repnik CDU: Machen wir! – Weitere Zurufe von der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat das Gesetzesvorhaben ja schon sehr umfassend und detailliert begründet. Wir haben es auch in der CDU-Fraktion intensiv besprochen. Im Grunde sind bereits alle Punkte vom Staatssekretär angesprochen worden; ich könnte sie weitgehend nur wiederholen. Ich will mich deswegen wirklich ganz kurz fassen.

(Beifall des Abg. Dr. Caroli SPD)

Seit dem 1. Januar 2004 haben wir ja diese zwei Landesbetriebe für die Bundesaufgaben und für die Landesaufgaben. Der Landesbetrieb für die Landesaufgaben soll jetzt umstrukturiert werden. Nach unserer Auffassung, nach Auffassung der CDU-Fraktion, ist das richtig. Er muss wirtschaftlicher und transparenter arbeiten. Es geht immerhin um die landesweite Unterbringung einer Vielzahl von Landesbehörden. Es geht immerhin um so etwas Wichtiges wie die Bausubstanz der Schlösser und Gärten. Deswegen ist hier eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angebracht. Ich glaube, die vorgeschlagene Regelung ist auch sinnvoll.

Der Standort der neuen Leitung wird in Stuttgart sein. Auch das haben wir unter Abwägung aller Gesichtspunkte begrüßt und unterstreichen dies.

Wir halten die Einflussmöglichkeiten des Landtags für gegeben, weil die gesamte Finanzverwaltung weiterhin im Einzelplan 12 aufgeführt ist und somit der vollen Kontrolle durch das Parlament und uns Abgeordnete unterliegt.

Die privatrechtliche Alternative – auch das hat der Herr Staatssekretär bereits ausgeführt – wurde erörtert und geprüft. Sie ist aber abzulehnen, weil sie mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden gewesen wäre.

Deswegen kann ich mich abschließend kurz dahin gehend äußern, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Rust.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den etwas verspäteten, aber nicht unausführlichen Darlegungen des Herrn Staatssekretärs

(Heiterkeit des Abg. Fischer SPD)

möchte auch ich mich wirklich kurz fassen.

(Staatssekretär Dr. Reinhart unterhält sich mit Mit- arbeitern des Finanzministeriums. – Abg. Fischer SPD: Er hört es aber nicht!)

Wir haben uns ja bereits im Jahr 2002 mit diesem Thema beschäftigt. Damals hat die Landesregierung beschlossen, diese Landesbetriebe zu bilden. Wir haben uns dann aufgrund eines Antrags des Kollegen Nils Schmid mit diesem Thema beschäftigt. Deshalb will ich nur ganz kurz auf zwei Punkte eingehen.

Der erste Punkt ist: Eine Privatisierung kommt für uns nicht in Betracht. Das wurde auch vom Herrn Staatssekretär schon begründet. In der Beantwortung des Antrags des Kollegen Schmid sind auch die steuerrechtlichen Nachteile einer privatisierten Lösung eindeutig dargestellt. Eine Privatisierung kommt daher für uns nicht infrage.

Zum Zweiten möchte ich ganz kurz auf die Form des Landesbetriebs eingehen. Wir halten diese Form, wenn sie denn wirklich Auswirkungen auf die Arbeit der Verwaltung hat, für die richtige Form. Diese Organisationsänderung darf nicht nur um der Organisationsänderung willen geschehen, sondern muss eine tatsächliche Auswirkung auf die Arbeit, muss eine wirtschaftlichere, auf kaufmännische Gesichtspunkte ausgerichtete Arbeit zur Folge haben. Das ist für uns wichtig, vor allem wenn man die zukünftigen Aufgaben dieses Landesbetriebs betrachtet. Bei den landeseigenen Hochbauten steht eine enorme Sanierungswelle an. Wir werden dieser Sanierungswelle nur Herr werden, wenn wir das Thema effizient und wirtschaftlich angehen, ein gutes Gebäudemanagement betreiben und das Gebäudemanagement ganzheitlich betrachten. Dafür halten wir die Form eines Landesbetriebs für geeignet.

Meine Damen und Herren, nach den Beratungen im Ausschuss kann ich auch die Zustimmung der SPD-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf signalisieren.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält Frau Abg. Dederer.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir große Defizite im Immobilienmanagement, vor allem Planungsdefizite. Wir haben in der letzten Sitzung des Finanzausschusses ausführlich darüber diskutiert.

Wir als grüne Fraktion begrüßen daher grundsätzlich, dass sich die Landesregierung jetzt dazu entschlossen hat, die komplette Vermögens- und Hochbauverwaltung zum 1. Januar 2005 in einen Landesbetrieb zu überführen.

Leider muss man an dieser Stelle auch feststellen, dass Baden-Württemberg hier das Schlusslicht aller Bundesländer darstellt. Andere Länder haben sich teilweise schon Jahre vor uns zu diesem Schritt entschlossen. Ich hätte mir gewünscht, dass wenigstens die Erfahrungen, die bereits aus anderen Bundesländern vorliegen, in den Gesetzentwurf eingeflossen wären. Davon ist allerdings nicht viel zu sehen, verehrter Herr Staatssekretär.

Unseres Erachtens reicht es eben nicht aus, einfach den Mantel zu ändern und alles andere so zu belassen, wie es ist. Man sollte in diesen Gesetzentwurf zumindest hineinschreiben, welche organisatorischen Veränderungen man vorhat. Sie haben in Ihrer Rede dazu nichts gesagt. Man kann also nur spekulieren, ob es tatsächlich noch Änderungen gibt.

Ich möchte hier ein paar Beispiele anführen. Dabei genügt ein Blick über die Landesgrenze nach Hessen. In Hessen wurde mit der Einführung des Landesbetriebs die Zahl der Außenstellen deutlich reduziert, nämlich nahezu halbiert. Das hat zu einer Reduktion der Personalkosten um 20 % geführt.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Gegen- ruf des Abg. Fischer SPD: Das kann man so und so sehen!)

Meines Erachtens müsste es auch in Baden-Württemberg möglich sein, Benchmarks aus anderen Bundesländern zu erreichen.

Wir haben in Baden-Württemberg – das wurde schon gesagt – zwölf Bauämter und drei Universitätsbauämter. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf sollen diese erhalten bleiben. Ich meine, dass man die Zahl der Bauämter und damit auch das Personal problemlos reduzieren könnte. Zielgröße könnten zum Beispiel sechs Ämter im Baubereich und ein Universitätsbauamt sein.

Uns stört auch etwas die unverbindliche Formulierung im Gesetzentwurf, dass die Einsparungen nicht näher beziffert werden könnten. Verehrter Herr Staatssekretär, das ist uns einfach zu unverbindlich. Ihre Regierung hat ja gezeigt, dass es anders geht. Bei der Verwaltungsreform war es Ihnen nämlich durchaus möglich, die Einsparungen näher zu beziffern. Dort haben Sie eine Effizienzrendite von 20 % vorgegeben.

(Zuruf des Abg. Theurer FDP/DVP)

Daher meine Frage, warum man das nicht auch in diesem Gesetz macht und nicht einfach hineinschreibt: Über einen bestimmten Zeitraum hat auch der neue Landesbetrieb eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften.

Beim Thema „Sparen bei den Bewirtschaftungskosten“ – das steht in Ihrem Entwurf drin; Sie nennen es „Optimierung der Betriebskosten“ – muss ich feststellen: Wer den Haushalt strukturell entlasten will, der muss auch dafür sorgen, dass die Bewirtschaftungskosten als laufende Kosten begrenzt und nach Möglichkeit gesenkt werden. Gerade in einer Zeit, in der wir wissen, dass die Ölpreise steigen werden, ist dies umso wichtiger.

Es gibt Modelle. Ich nenne beispielsweise das ContractingModell, das ohne eigene Investitionen des Landes möglich ist. Da werden Investitionskosten – wir stehen ja vor hohen Investitionskosten im Immobilienbereich – von einem privaten Investor übernommen und dann mit künftigen Einsparungen verrechnet. Solche Modelle, denke ich, müssten auch bei uns in der Landesverwaltung beim Gebäudemanagement des Landes künftig Vorrang haben. Ich denke auch, dass die FDP/DVP für solche Modelle aufgeschlossen ist.

Ein weiteres Thema, das ich in diesem Zusammenhang gerne ansprechen möchte, ist das Thema „Public Private Partnership“. Unsere Fraktion hatte am vorletzten Wochenende eine öffentliche Anhörung zum Thema „Nachhaltige Finanzpolitik“ und bekam dabei das Modell des Landkreises Offenbach vorgestellt. Dort werden 41 Schulen für 15 Jahre an einen privaten Generalunternehmer übertragen, und die Einsparungen werden für den Landkreis 19 % betragen;