Dies ist Verdienst eines kompetenten Vorstands und engagierter Mitarbeiter, aber auch Verdienst des Verantwortungsbewusstseins der Träger, nämlich des Landes, der Stadt und des Sparkassenverbands.
Wir müssen jetzt feststellen, dass auch für diese erfolgreiche Bank eine neue Zeitrechnung beginnt. Die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute müssen ab Juli 2005 ohne Gewährträgerhaftung und ohne Anstaltslast in der bisherigen Form auskommen. Sie müssen sich neu aufstellen für die Zeit ohne Staatsgarantien. Deswegen war es nur logisch, dass sie näher zusammenrücken und dem Trend zur Bildung größerer Einheiten folgen.
Deswegen brauchen wir jetzt für die Träger – im vorliegenden Fall eben für den Sparkassenverband – vom Gesetzgeber mehr Gestaltungsspielraum und mehr Freiraum, damit er jetzt konkret das ausgehandelte Zusammenrücken von LBBW – also unserer Landesbank – und Landesbank Rheinland-Pfalz mit den Landesbausparkassen zum 1. Januar 2005 rechtskräftig realisieren kann.
Was wurde ausgehandelt? Die Landesbank Rheinland-Pfalz soll Tochterunternehmen der LBBW werden, mit vorheriger Abspaltung der LBS RP.
Träger der Landesbank Rheinland-Pfalz waren bisher der Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz mit 80 % und unsere LBBW mit 20 %. Es ist nun vorgesehen, dass ab 1. Januar 2005 die Landesbank Rheinland-Pfalz als hundertprozentiges Tochterunternehmen in den Konzern der LBBW eingegliedert wird. Im Gegenzug hierzu erhält der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz einen Anteil am Stammkapital der LBBW in Höhe von 4,9 %.
Vorher soll noch die LBS Rheinland-Pfalz von deren Landesbank abgespalten werden. Träger einer selbstständigen Anstalt sind dann zunächst der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz mit 80 % und die LBBW mit einem Anteil von 20 %.
In einem zweiten Schritt – und nur für diesen zweiten Schritt ändern wir nun das Sparkassengesetz – ist vorgesehen, dass die LBBW ihren Stammkapitalanteil an der LBS Rheinland-Pfalz auf den Sparkassenverband Baden-Württemberg überträgt. Im Gegenzug erwirbt die LBBW entsprechend diesem Wert einen Stammkapitalanteil von 6,7 % an der LBS Baden-Württemberg. Bisher ist der Sparkassenverband Baden-Württemberg alleiniger Träger der LBS Baden-Württemberg.
Nun hätte unser Sparkassenverband am liebsten eine Vollfusion der beiden Landesbausparkassen gehabt. Aber so weit ging die Nachbarschaftsliebe der Rheinland-Pfälzer bisher noch nicht.
Welche Änderungen sind dafür in unserem Sparkassengesetz nötig? Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält nun zwei Öffnungsklauseln im Sparkassengesetz, die die skizzierten Beteiligungen ermöglichen.
Erstens: Dem Sparkassenverband wird das Recht eingeräumt, sich am Kapital öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute mit Sitz außerhalb des Landes zu beteiligen und die Gewährträgerschaft zu übernehmen.
Zweitens: Als weitere Gewährträger der LBS Baden-Württemberg können andere juristische Personen des öffentlichen Rechts – gegebenenfalls auch aus anderen Bundesländern – aufgenommen werden.
Der Gesetzentwurf beschränkt sich bewusst auf diese Änderungen, die notwendig sind, um die dargestellte Neustrukturierung bei den beiden Landesbausparkassen zu ermöglichen. Wir wollen ihn so rechtzeitig Rechtskraft erlangen lassen, dass dann zum 1. Januar 2005, gleichzeitig mit der Eingliederung der Landesbank Rheinland-Pfalz in den LBBW-Konzern, auch die Neuordnung bei den Landesbausparkassen vorgenommen werden kann.
Ich fasse zusammen: Meine Damen und Herren, wir brauchen – ich glaube, da sind wir uns alle einig – gerade in unserem Bundesland, in dem wir einen starken Mittelstand haben, eine starke Landesbank und starke Sparkassen. Sie alle wissen, dass gerade diese Institute in den letzten schwierigen Jahren ihrem öffentlichen Auftrag gerecht geworden sind, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Krediten unter die Arme zu greifen.
Die Fraktionen der CDU und der FDP/DVP haben deshalb den Gesetzentwurf eingebracht, um Landesbank und Sparkassen die Chance zu geben, im erweiterten Wettbewerb zu bestehen und auf neuer Ebene weiterhin florieren zu können. Ich bitte Sie nun um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem sachlich überzeugenden Vortrag des Herrn Kollegen Rückert
möchte ich nun noch auf zwei oder drei Gesichtspunkte aufmerksam machen. Es sind die europapolitischen Vorgaben für den Wegfall der Gewährträgerhaftung und der modifizierten Anstaltslast, die auch diesen Übernahmeprozess in
Gang gebracht haben und dazu führen, dass wir bewährte Grundsätze des Sparkassenrechts mit einem Fragezeichen versehen müssen. Das betrifft zum einen das Regionalprinzip und zum anderen auch die wichtige Angelegenheit, dass Sparkassen nur innerhalb der eigenen Organisation, des eigenen Verbands, miteinander kooperieren dürfen.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf, der ja aus Zeitgründen durch die Regierungsfraktionen eingebracht worden ist, weil er bei einer Behandlung im Kabinett zu viel Zeit in Anspruch genommen hätte und nur deshalb nicht als Regierungsentwurf eingebracht worden ist, zu, wie wir das auch bereits im Innenausschuss getan haben. Die Übernahme der Landesbank Rheinland-Pfalz durch die LBBW, die ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit auf dem Bankensektor ist, macht es notwendig, diese Änderungen des Sparkassengesetzes vorzunehmen.
Trotzdem ist es unbedingt angezeigt, darauf hinzuweisen, dass das nicht bedeuten darf, dass nunmehr beliebige juristische Personen des öffentlichen Rechts auch Sparkassen übernehmen könnten. Denn in den nächsten Jahren wird dort mit absoluter Sicherheit ein weiterer Fusionsprozess ablaufen. Dazu sind richtigerweise immer rechtsaufsichtliche Genehmigungen vonnöten.
Aber wir sagen: Es stünde alles nicht so zur Debatte wie hier vorgesehen, wenn nicht das Einigungs- und Übernahmewerk mit der Landesbank Rheinland-Pfalz diese Regelung notwendig machte, damit es rechtzeitig zum Erfolg geführt werden kann.
Wir sagen, alle weiteren Übernahmen von Sparkasseneinrichtungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts finden von vornherein erst einmal nicht unsere Billigung. Das wird kritisch zu diskutieren sein. Wir erwarten von der Rechtsaufsicht, dass sie eine derartige Maßnahme im Zweifel erst einmal nicht genehmigt. Das ist erforderlich, weil einigen von Ihnen möglicherweise gar nicht bewusst ist, dass auf diese Weise auch der Sparkassensektor für Übernahmen aus anderen Bereichen geöffnet worden ist. Da gilt es aufmerksam zu sein, weil die alten Sparkassenregelungen noch immer ihre solide Berechtigung haben, und zwar auch im Bereich der Daseinsvorsorge.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der Grünen – Abg. Kleinmann FDP/ DVP: Das freut uns!)
(Abg. Rückert CDU: Schon wieder? – Gegenruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja, die alten Ka- meraden in der Bütt, gell?)
Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen von der CDU, des Kollegen Rückert, wiederum vollinhaltlich anschließen. Ich halte die
Maßnahme, die hier getroffen wird, für außerordentlich wertvoll und richtig zur Stärkung des Bankenstandorts Baden-Württemberg. Ich gehe davon aus, dass dies eine Maßnahme ist, die langfristig sehr positiv wirkt.
Ich freue mich auch über Ihre Zustimmung, Herr Kollege Junginger. Sie haben eine Anmerkung gemacht, von der Sie sagen, dass sie für Ihre Entscheidung wichtig gewesen sei. Ich glaube, wenn wir uns die Anhörung vergegenwärtigen, können wir einerseits feststellen, dass wir von nahezu allen aus jeweils guten Gründen Zustimmung erfahren haben. Manche Zustimmung war ganz einfach ein Satz: „Wir stimmen zu.“ So kann man es auch machen. Das ist uns dann im Ergebnis auch recht. Aber ich glaube, dass Sie andererseits Verständnis dafür haben, dass ich doch darauf hinweisen will, dass der Bankenverband Baden-Württemberg erfreulicherweise eine ausführlichere Stellungnahme abgegeben hat und, Herr Kollege Rückert, wie ich meine, auch zu Recht darauf hinweist, dass man sich bezüglich dieser Öffnungsmöglichkeiten nicht nur auf den öffentlich-rechtlichen Bereich beschränken sollte,
sondern dass man diese nach Möglichkeit auch in die anderen Bereiche mitnehmen sollte, damit sich am Markt tatsächlich eine weitere Stärkungsmöglichkeit ergibt.
Wenn wir jetzt also auf der einen Seite dieses Gesetz beschließen, dann ist es der FDP/DVP-Fraktion auf der anderen Seite sehr recht, wenn wir diese andere, sehr berechtigte Forderung und Anmerkung des Bankenverbands mit aufnehmen und dies nicht für alle Zeiten nach hinten stellen, sondern sagen: Wenn wir eine wirkliche Stärkung haben wollen, dann soll sie sich auch über den Markt ergeben können. Das heißt, es muss in diesem Bereich auch Öffnungsklauseln geben. Wenn dies noch dazukommt, dann bin ich sehr zuversichtlich,
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Heike Dederer GRÜNE – Abg. Capezzuto SPD: Ein bisschen mehr Pathos! – Gegenruf des Abg. Dr. Döring FDP/DVP: Mehr Herzblut!)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die Fraktion GRÜNE wird dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zustimmen.
Auch wir sehen darin eine deutliche Stärkung des Sparkassenverbands und damit, verehrter Kollege Dr. Döring, auch des Bankenstandorts Baden-Württemberg.
Natürlich haben wir uns auch mit den Risiken beschäftigt. Wir wissen, dass es einen Gemeinwohlauftrag der Sparkassen gibt. Wir haben gesagt, wir stimmen trotzdem zu,