(Abg. Fischer SPD: Das hat mit dem Hochschul- gesetz nichts zu tun! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Rechtschreibung lernt man in der Schule, nicht in der Hochschule!)
Liebe Frau Bregenzer, dies findet auch noch an der Universität statt. Wenn wir in Zukunft Lehrerinnen haben, die selbst nicht richtig deutsch schreiben können, dann stimmt etwas an den Hochschulen nicht.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Jawohl! Sehr gut! – Abg. Schmiedel SPD: Dazu brauchen wir ein Ministerium!)
Aber die Frage ist ja noch offen, ob die Hochschulen trotz oder wegen der landesweiten Hochschulpolitik und des Hochschulgesetzes so gut sind.
Das neue Landeshochschulgesetz verspricht jedenfalls eine Rundumerneuerung der Hochschulen. Sie sollen sich im Wettbewerb besser aufstellen.
Bevor ich zu den Inhalten des Gesetzes und zu unserer Kritik daran sowie zu unseren Änderungsvorschlägen komme, möchte ich etwas zum Verfahren der parlamentarischen Beratung sagen: Dieses Verfahren ist keinesfalls ein Grund, stolz zu sein, und es wird der Bedeutung der Hochschulen im Land nicht gerecht.
In den vergangenen Monaten wurde kontrovers und heftig über dieses neue Landeshochschulgesetz diskutiert. Von vielen Seiten gab es Kritik sowie konstruktive und grundlegende Änderungswünsche.
Es gab auch Lob. Richtig. – Allein im Rahmen des staatlichen Anhörungsverfahrens sind im Frühjahr über 100 Stellungnahmen zu diesem Hochschulgesetz eingegangen. Das Ministerium hat es vorgezogen, dem Wissenschaftsausschuss diese Stellungnahmen gar nicht erst im Original vorzulegen, obwohl wir von der Opposition darum gebeten hatten. Aus Sicht des Ministeriums sollte eine Zusammenfassung ausreichen.
Vor wenigen Wochen hatten wir die parlamentarische Anhörung im Wissenschaftsausschuss mit geladenen Experten, mit Rektoren der Hochschulen, mit einem Vertreter des Rechnungshofs, und ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich deren Aussagen hörte und sie mit dem verglich, was in der Zusammenfassung des Ministeriums berichtet wurde. Ich habe etwas deutlich anderes herausgehört.
Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen; das können Sie auf Seite 272 der Landtagsdrucksache auch nachlesen. Dabei geht es darum, wie sich der Rechnungshof geäußert hat und wie mit seiner Kritik verfahren wurde. Die Landesregierung behauptet, sie habe den Vorschlägen und Kritikpunkten des Rechnungshofs im Wesentlichen Rechnung getragen. Von wegen! Massive Bedenken hat der Rechnungshof zum Thema „Einschränkung der Prüfungsrechte bei Unternehmensgründungen und Unternehmensbeteiligungen“ vorgetragen. Der Rechnungshof kritisiert sehr deutlich die angebliche Kostenneutralität dieser Maßnahme, und ich finde, er hat
gute Gründe für seine Zweifel angebracht. Der Rechnungshof warnt mit genauso guten Begründungen davor, dass sich das grundständige Lehrangebot reduzieren wird.
Die Anhörung im Ausschuss führte jedoch zu nichts. Das konnte sie auch nicht. Wie sollte sie auch? Denn direkt im Anschluss an diese Anhörung fand im Wissenschaftsausschuss die Beratung und Abstimmung über die Änderungsanträge statt, die wir ja wiederum allesamt schon am Tag zuvor einreichen sollten. Das Abstimmungsverhalten im Wissenschaftsausschuss war längst festgezurrt, und ich finde, ein solches Vorgehen ist ein Affront gegenüber den geladenen Experten, und es führt das parlamentarische Instrument der Anhörung ad absurdum.
Dadurch wird es nicht besser. – Ganze zwei Stunden haben wir dann im Wissenschaftsausschuss gebraucht, um über 70 Änderungsanträge „durchzunudeln“. Das macht – rechnen Sie es aus – bei über 70 Änderungsanträgen eine Beratungszeit von weniger als zwei Minuten pro Antrag. Und so schnell kann es auch gehen, wenn sich die Regierungsfraktionen nicht ein einziges Mal zu einer Gegenrede oder zu einem Gegenargument aufraffen, bevor sie sämtliche Anträge vonseiten der Opposition ablehnen. Selbst die Begründung der eigenen Anträge war noch zu viel der Mühe.
Es kann ja sein, dass die Regierungsfraktionen damit einfach nur vorweggenommen haben, was auch das Projekt des neuen Landeshochschulgesetzes ist und Programm werden soll, nämlich dass das Parlament künftig aus Fragen der Hochschulpolitik so weit wie möglich herausgehalten werden soll.
Jetzt komme ich zu den Inhalten. Was soll für die Hochschulen im Land mit dem neuen Landeshochschulgesetz anders werden? Das erste und gleichzeitig meistdiskutierte Stichwort ist die Hochschulautonomie. Da verspricht die Landesregierung den Hochschulen den Aufbruch in das Reich der unternehmerischen Freiheit. Dem Parlament versichert die Landesregierung gleichzeitig – so ist es in den Erläuterungen zum nächsten Doppelhaushalt zu lesen –, das Land werde sich alle erforderlichen Steuerungsmöglichkeiten gegenüber den Hochschulen erhalten. Da fragt man sich: Ja was gilt denn jetzt? Gibt es mehr Autonomie für die Hochschulen, oder gibt es weniger?
Wie kann es denn sein, dass die Hochschulleitungen selber quer durch die Bank die neuen Spielräume bezweifeln und die Landesregierung sich genau dafür lobt? Ich meine, dass man die Antwort auf diese Unklarheit in der Tat im Hochschulgesetz selbst findet. Denn das Hochschulgesetz ist so ambivalent und in sich widersprüchlich, dass man es genauso gut so wie auch anders herum interpretieren kann.
Herr Wissenschaftsminister, Sie versprechen mehr Autonomie, aber Sie behalten es sich vor, die Einteilung des Studienjahrs in Semester durch eine ministerielle Anordnung abzuschaffen und sie durch Trimester zu ersetzen. Sie reden von Autonomie, aber Sie sehen in dem Gesetz vor, dass Kooperationen zwischen Hochschulen gegen deren Willen von oben angeordnet werden können. Wie passt es zu einem Konzept von Hochschulen, die sich untereinander im Wettbewerb und in Konkurrenz befinden, wenn man ihnen von außen vorgeben kann, mit wem sie in welcher Form zu kooperieren haben?
Sie versprechen Autonomie, lassen sich aber nicht darauf festlegen, welche Gegenstände in den Hochschulverträgen künftig geregelt werden und welche eben Details sind, in die man den Hochschulen nicht mehr hineinreden darf. Sie reden von Autonomie, und dann halten Sie es sich offen, den Hochschulen vorzuschreiben, bei welchen Studiengängen sie künftig, ob sie dies wollen oder nicht, Eignungsfeststellungsprüfungen durchführen müssen.
Genau genommen versprechen Sie Autonomie, behalten gleichzeitig aber alle Instrumente in der Hand, um die Hochschulen für den Fall gefügig zu machen, dass sie ihre Autonomie und ihre Freiheit nicht im Sinne des Ministeriums nutzen.
Das LHG liefert also genügend Gründe dafür, dass die Hochschulleitungen zweifeln, ob sie die versprochenen Spielräume tatsächlich nutzen können. Es liefert genügend Gründe dafür, dass man Ihren Absichten, Herr Minister Frankenberg, misstraut. Wir haben deswegen heute verschiedene Änderungsanträge vorgelegt, mit denen wir speziell die überzogenen Durchgriffsrechte des Ministeriums begrenzen wollen.
Das zweite Stichwort: der Frankenberg’sche Unternehmensbegriff und das Leitbild für die Hochschulen. Es ist ja inzwischen bekannt, dass der Rektor künftig „Vorstandsvorsitzender“, das Rektorat künftig „Vorstand“ und der Hochschulrat künftig „Aufsichtsrat“ heißen sollen. Hochschulen dürfen sich auch andere Bezeichnungen suchen; da haben sie sich in der Tat bei den Beratungen im Vorfeld ein Stückchen Autonomie gesichert.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Wie soll denn der Minister in Zukunft heißen? – Gegenruf des Abg. Oelmayer GRÜNE: „Autonomieminister“!)
Bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss gab es eine interessante Rückmeldung vonseiten der Rektoren. Wir haben sie gefragt:
„Wie werden Sie es denn mit den neuen Etiketten halten?“ Die Hochschulen haben daraufhin ein eindeutiges Bild geliefert. Sie haben nicht vor, bei dieser Umetikettierung mitzumachen; sie halten diese Bezeichnungen nicht für hochschuladäquat. Ich schlage deshalb vor: Lassen Sie uns doch in drei Jahren noch einmal schauen. Lassen Sie uns schauen,
wie viele Hochschulen sich dann weiterhin „Pferd“ und wie viele sich künftig „Fahrrad“ nennen werden. Wenn dann weniger als ein Drittel der Hochschulen die neue Bezeichnung übernommen haben,
Ein weiterer Aspekt zum Thema Unternehmenskultur: Die Hochschulen und die Uniklinika sollen künftig verstärkt unternehmerisch tätig werden können und sollen sich damit neue Einnahmequellen erschließen. Dagegen kann man grundsätzlich nichts einwenden. Erweiterte Möglichkeiten für Unternehmensgründungen und -beteiligungen sind gut, wenn sie im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung von Hochschulen und Uniklinika stehen. Zwei Punkte finde ich dabei allerdings völlig inakzeptabel:
Erstens: Für die wirtschaftliche Betätigung von Hochschulen und Uniklinika müssen die gleichen Spielregeln gelten wie für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Es darf nicht sein, dass Unis und Uniklinika auf dem Markt als Konkurrenten gegenüber dem Mittelstand und privaten Firmen auftreten können. Das ist eine Aktivität, die den Kommunen völlig untersagt ist. Da müssen gleiche Spielregeln gelten.
Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen: Es darf doch nicht sein, dass eine Uniklinik künftig auf die Idee kommt, Speiseeis zu produzieren und zu verkaufen, und wir das mit unseren Steuermitteln subventionieren.
Das darf doch nicht wahr sein. Das ist vielleicht ein kleines und harmloses Beispiel, aber die Dimension wird sich ganz schnell ausweiten, wenn man da keinen gescheiten Rahmen setzt.
Liebe Frau Fauser, es ist mir völlig unbegreiflich, dass die FDP/DVP an diesem Punkt so zurückhaltend sein kann. In Bezug auf die Kommunen ist das doch Ihr Steckenpferd.
Das ist doch eines der wenigen Steckenpferde, die Sie noch reiten. Hier haben Sie es anscheinend verpasst, Ihre Politik durchzusetzen.