Das ist doch eines der wenigen Steckenpferde, die Sie noch reiten. Hier haben Sie es anscheinend verpasst, Ihre Politik durchzusetzen.
Der zweite Punkt ist: Die Prüfungsrechte des Rechnungshofs dürfen nicht auf lediglich diejenigen Unternehmen, an denen Mehrheitsbeteiligungen gehalten werden, eingeschränkt werden. Es ist doch angesichts dessen eine völlig unbegreifliche Situation, dass der Rechnungshof ausgerechnet in seiner Denkschrift 2004 Missstände bei Uniklinika aufzeigt, zum Beispiel bei der Firma Attempto in Tübingen und beim Patientenring in Freiburg. Diese haben danach ja regelrecht Schlagzeilen gemacht. Der Rechnungshof deckt auf und bringt ans Tageslicht, dass da massive Verstöße ge
gen haushalts-, arbeits- und sozialrechtliche und in einem Fall wahrscheinlich sogar strafrechtliche Bestimmungen begangen wurden. In dieser Situation geht die Landesregierung her und sagt: Als Konsequenz daraus kontrollieren wir die Aktivitäten der Uniklinika nicht besser, nein, wir beschneiden vielmehr die Prüfungsrechte des Rechnungshofs. Das ist doch unglaublich!
Hätte das LHG schon früher existiert, wären von den jetzt existenten 19 Beteiligungen der Uniklinika 12 nicht prüfbar gewesen. Die genannten Beispiele, die besondere Schlagzeilen gemacht haben, wären beide aus den Prüfungsrechten des Rechnungshofs herausgefallen.
Noch etwas kann ich nicht verstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzausschuss. Sie hatten exakt diesen Punkt in Ihrer letzten Sitzung auf der Tagesordnung. Sie wollten die Konsequenzen aus diesem Denkschriftbeitrag beraten. Sie haben sich diesen Punkt im letzten Moment von der Tagesordnung nehmen lassen. Wir werden heute über genau diesen Punkt im Plenum einen Beschluss fassen, ohne dass Sie überhaupt Stellung dazu nehmen konnten, wie Sie das beurteilen, was da an den Uniklinika gelaufen ist.
Der Änderungsantrag, der von den Regierungsfraktionen heute zu diesem Thema vorgelegt wurde, hilft da nicht wirklich weiter. Es ist ja nicht so, wie Frau Fauser eben sagte, dass nach der Devise „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ verfahren würde. Sie machen genau das Gegenteil. Wenn Sie kontrollieren wollen, dann stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu. Bei uns ist das nämlich eindeutig. Wir wollen ganz einfach die uneingeschränkten Prüfungsrechte des Rechnungshofs, so wie bislang, weiterhin beibehalten.
Das nächste Stichwort sind die Leitungsstrukturen der Hochschulen. Das LHG sieht mehr Entscheidungsbefugnisse für den Rektor und für den Hochschulrat vor. Wir begrüßen das. Hochschulen sollen handlungsfähiger werden. Sie sollen Verantwortung besser wahrnehmen können.
Falsch ist aber: Die Landesregierung schwächt im Gegenzug die demokratische Legitimation dieser neuen Leitung. Hochschulmitglieder haben künftig kaum noch einen Einfluss darauf, wer ihre Hochschule leitet und wer ihre Profilbildung verantwortet. De facto wird es also künftig ein sehr kleiner Kreis von Menschen sein, der darüber befindet, wer in den Hochschulrat kommt oder wer der neue Rektor wird. In diesem kleinen Kreis wird das Wissenschaftsministerium eine gewichtigere Stimme als früher haben. Die Mitglieder der Hochschule werden weder einsehen können, wie dieses Verfahren zustande kommt und wie es läuft, noch werden sie dieses Verfahren wesentlich beeinflussen können.
Von der Idee der Hochschule als einer Gemeinschaft von Lehrenden, Forschenden und Lernenden bleibt auf diese
Art nicht mehr viel übrig. Deshalb schwächt dieses neue Leitungsmodell die Hochschulen als Ganzes. Hier sind wir dann am Kern der Frage der Hochschulautonomie angekommen.
Die Selbstständigkeit von Hochschulen ist nämlich nicht mehr viel wert, wenn die Mitglieder von der Mitsprache über ihre eigene Leitung so ausgeschlossen werden, wie das hier geplant ist.
Deshalb schlagen wir einen anderen Weg vor. Wir wollen eine starke Hochschulleitung mit einer starken Legitimation verbinden. Wir wollen – analog des Modells der kommunalen Selbstverwaltung – die Direktwahl des Rektors durch alle Hochschulgruppen. Die Stimmen der einzelnen Hochschulgruppen wären dann in einer verfassungsgemäßen Form zu gewichten.
Ein so gewählter Rektor könnte als Repräsentant einer selbstbewussten Hochschule in der Tat mit Stärke auftreten und würde nicht von der eigenen Hochschule als verlängerter Arm des Ministeriums wahrgenommen.
Im Prinzip gilt dasselbe für den Hochschulrat. Seine Legitimation erhält er als Repräsentant der Gesellschaft und der Öffentlichkeit, nicht jedoch als Interessenverwalter des Ministeriums. Deshalb wollen wir, dass die Bestellung der Hochschulräte durch den Landtag und nicht durch das Ministerium erfolgt. Der Landtag soll deshalb über die Gesamtlisten für Hochschulräte entscheiden, sie bestätigen und die notwendige Pluralität der Zusammensetzung gewährleisten.
Zum Stichwort Exzellenzförderung – gerne zitierte starke Seite Baden-Württembergs –: Ich will jetzt speziell auf die Seite der weiblichen Exzellenzförderung schauen.
Auf diesem Gebiet schneidet Baden-Württemberg nicht so gut ab. Bei den Rankings rangiert Baden-Württemberg da ja sowohl im Vergleich der Bundesländer als auch international eher auf den hinteren Rängen.
Das neue Landeshochschulgesetz ist leider sehr wenig ambitioniert und geradezu lustlos, wenn es darum geht, die Exzellenz von Frauen zu fördern und wirksamere Instrumente für mehr Repräsentanz von Frauen im Bereich der Wissenschaft durchzusetzen. Allgemeine Bekenntnisse, um die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie besser zu fördern, sind uninspiriert und ideenlos. Daher kann ich mich an dieser Stelle nur den Worten von Frau Bregenzer an
schließen. Wir werden uns auch vielen dazu gestellten Anträgen anschließen; wir haben sie im Ausschuss zum Teil selber gestellt. Heute, im Plenum, stellen wir an dieser Stelle nur noch einen einzigen Antrag zu einem besonders „dicken Hund“, der in der letzten Fassung, also im Kabinettsentwurf zu diesem LHG – die fünfte der Fassungen, die kursiert sind – als neuer Passus auftauchte, wonach bei einem Stellenbesetzungsverfahren die Frauenbeauftragte nur noch zu beteiligen ist, wenn kein anderes weibliches Wesen in der Stellenbesetzungskommission vertreten ist.
Das ist unglaublich, das ist ein Unding. Es kann also sozusagen qua Geschlecht die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten erfüllt werden, sobald ein weibliches Wesen in der Stellenbesetzungskommission vertreten ist. Eine so praktizierte Gleichstellungspolitik hat nichts mit Qualifikation, mit Vorbereitung und Erfahrung zu tun. Das ist gegen die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ein derartiger Affront, dass ich es schier nicht fassen kann. Ich fordere Sie auf, diesen Passus wieder herauszunehmen. Alle vier früheren Fassungen waren besser als das, was jetzt auf dem Tisch liegt.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Wieser CDU: Was hat das mit einer Frau zu tun?)
Stichwort Bachelor und Master: Auch da ist der Entwurf der Landesregierung zu wenig ambitioniert. Es wird gerne propagiert, die Umstellung auf die neuen Studiengänge beinhalte eine Chance auf Studienreformen. Das finden auch wir, das muss man angehen.
Nicht glaubwürdig ist es allerdings, alle diejenigen Bereiche komplett auszunehmen, bei denen es um einen selber geht. Alle Studiengänge, die in die staatliche Zuständigkeit fallen, weil sie mit staatlichen Prüfungen versehen sind, sind von der Umstellung auf Bachelor und Master ausgenommen. Das halte ich schlicht für nicht glaubwürdig.
Deshalb beantragen wir heute, die Ausnahmebereiche kirchliche und staatliche Studiengänge für Bachelor und Master aufzuheben.
Das Landeshochschulgesetz ist nicht nur ein Werk mit großem Volumen. Es ist in der Tat auch inhaltlich und von den vielen Details her, die da drinstecken, eine Großbaustelle, bei der verschiedenste Veränderungen auf den Weg gebracht werden. Deshalb können in einer Plenarrede – auch bei freier Redezeit – nicht alle Punkte angesprochen werden.
Ich möchte am Ende nur noch einmal betonen: Es gibt viele Veränderungen, die ich richtig finde und begrüße. Insbesondere im Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gibt es viele gute Maßnahmen, die den Hochschulen und den jungen Menschen helfen werden.
Aber zusammenfassend möchte ich doch noch einmal feststellen: Das „Gesamtkunstwerk“ Hochschule gerät nach dem Umbau durch dieses Landeshochschulgesetz in eine Schieflage, die mich skeptisch macht. Ich bezweifle daher sehr, dass unsere Hochschulen durch diese Novellierung für die Zukunft besser aufgestellt sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst und damit auch als Leiter der angesprochenen Sitzungen ein paar Sätze sagen.
Von der Geschäftsordnung und der Verfassung ist ein bestimmtes parlamentarisches Verfahren vorgegeben. Dieses Verfahren wurde korrekt eingehalten.
Wir haben in der ersten Lesung zur Kenntnis nehmen können, wie die Fraktionen zur Thematik stehen. Es bestand ausführlich Gelegenheit, sich darzustellen.
Die angesprochenen Institutionen waren am staatlichen Anhörungsverfahren beteiligt. Wie erwähnt, sind umfangreiche Materialien bei uns eingegangen. Mehrfach – ich nehme an, bei allen Fraktionen – stattgefundene Gespräche haben die Möglichkeit eröffnet, den Kontakt in der Sache zu vertiefen. Man kann also nicht sagen, es sei ein „Affront gegen die zu der Ausschusssitzung eingeladenen Gäste“, wenn sie nur eine zeitlich befristete Möglichkeit der konzentrierten Darstellung hatten.
Die Durchführung einer Anhörung war ja nicht zwangsweise vorgeschrieben, sondern ist auf Wunsch der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD erfolgt.
Ich habe in der Ausschusssitzung auf die Parallele zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hingewiesen, zum Teil unter Heiterkeit der Anwesenden. Beim Verfassungsgericht ist es absolut üblich, dass zur Verdeutlichung für die Öffentlichkeit noch einmal dargestellt wird, wie die Parteien den Streitgegenstand betrachten und bewerten, und im Anschluss daran in der Tat das Gericht in der Regel sein Urteil fällt.