und erklären das. Machen Sie dann aber Schluss mit den Krokodilstränen für die mittelständischen Unternehmen!
Das heißt, es gibt eigentlich nichts mehr, was dieser Pfandregelung entgegensteht – außer Ihre ideologische Verbohrtheit. Geben Sie diese auf, geben Sie sich einen Ruck!
Wenn das nicht geschieht, nochmals mein Appell an die CDU: Sorgen Sie dafür, dass die Vertreter des Landes Baden-Württemberg am Freitag im Bundesrat dieser Regelung, die Sie miterarbeitet haben, zustimmen werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal ein paar Gründe vortragen, warum die CDU-Landtagsfraktion der Meinung ist, dass die gegenwärtige Verpackungsordnung geändert werden muss.
(Abg. Hofer FDP/DVP: Ja! So ist es! – Abg. Wal- ter GRÜNE: Die wird ja geändert! – Gegenruf des Abg. Schebesta CDU: Wer hat das bestritten?)
Sie wissen, was ich meine: Nach der alten Verpackungsverordnung muss gehandelt werden, wenn der Mehrweganteil bei einer Getränkeverpackungsart unter 72 % sinkt, und zwar nicht im gesamten Bundesgebiet, sondern in einer bestimmten Anzahl von Ländern. Dies festzustellen ist schwierig. Dies zu handhaben ist ebenfalls schwierig. Und dann daraus die Konsequenzen zu ziehen hat lange gedauert, ist also auch nicht einfach.
Jetzt möchte ich hier noch ein baden-württembergisches Argument anführen: Wir standen oder stehen vor der Situation, dass man eventuell auch Getränkeverpackungen für Wein unter diese Regelung fallen lassen müsste.
dass dies nie und nimmer passieren darf. Also die 72-%-Regelung hat sich nicht als glücklich erwiesen.
Ein zweites und letztes Argument, warum wir für die Änderung sind: Seit dem EuGH-Urteil ist die jetzt gültige Verpackungsverordnung
Herrschaft noch einmal! – rechtsunwirksam. Das heißt, wir haben bis zur Verabschiedung der neuen Verordnung keine gültige Regelung.
weil man den Betroffenen sofort die Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung und des rechtlichen Protests an die Hand geben würde.
Nun, Herr Walter, ist es aber auch nicht so, dass das, was nach dem Beschluss des Bundestags dem Bundesrat für kommenden Freitag zur Entscheidung vorliegt, in allen Punkten – besonders nach dem Urteil des EuGH von gestern – völlig sicher ist.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass in dem EuGHUrteil steht, dass denjenigen Betreibern oder Herstellern, die erstmals von einer Regelung der Verpackungsverordnung nachteilig berührt werden, eine längere Übergangsfrist gewährt werden muss.
Also kann schon einmal das Inkrafttreten in der Verordnung, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, so nicht geregelt werden,
weil das schlicht und einfach ein erneuter Verstoß gegen das Urteil des EuGH wäre. Wir brauchen also längere Übergangsfristen.
Nun gestatten Sie mir noch zwei, drei Takte zu dem ganz aktuellen Problem, das auch deswegen aktuell ist, weil in dieser Woche in den großen Zeitungen hierzu eine ganz
seitige Anzeige veröffentlicht wurde, nämlich zu den Firmen, die sich dem PET-Cycle-System angeschlossen haben.
Lieber Herr Walter, wenn Ihnen etwas passt, sind Sie immer schnell bereit, zu sagen, es sei alles in Ordnung usw. Wenn Ihnen aber etwas nicht passt, dann sind Sie doch der Erste, der ein Haar in der Suppe findet.
Lieber Herr Walter, jetzt will ich es einmal nicht „Haar in der Suppe“, sondern „ganze Haarbüschel in der Suppe“ nennen.