(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Blenke CDU: Bitte, bitte! Frau Präsidentin ist heute weihnachtlich gü- tig!)
Für die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit dieses Systems gibt es einen einfachen Grund: Kunststoffflaschen sind leichter als Glasflaschen.
Nun sprechen allerdings nach dem EuGH-Urteil viele Gründe dafür, dass auch dieses Inselsystem nicht mehr zulässig ist. Das heißt, man berührt erstmals ein bisher zulässiges System und kann nicht einfach sagen: Übermorgen gibt es das in der bisherigen Form nicht mehr. Vielmehr braucht man auch hier mehr oder weniger lange Übergangsvorschriften.
Letzter Gedanke hinsichtlich des PET-Cycle-Systems. Ich finde allerdings auch, dass die Folgen, die bei einer Abschaffung des PET-Cycle-Inselsystems an die Wand gemalt werden, mehr als negativ dargestellt werden. Ich könnte auch sagen: Sie sind an den Haaren herbeigezogen. Es könnte natürlich passieren, dass ein Händler, der bisher nur PET-Kunststoffflaschen in seinem Angebot hatte und jetzt verpflichtet ist, Kunststoffflaschen jeder Art zurückzunehmen, sagt: „Morgen gibt es bei mir überhaupt keine Getränke in Kunststoffflaschen mehr.“ Das befürchten diejenigen, die sich dem PET-Cycle-System angeschlossen haben. Das halte ich aber ein Stück weit für weltfremd. Dieses System ist mittlerweile so eingeführt, dass es sich ein mittelständischer Händler, dessen Betrieb eine bestimmte Größe hat, überhaupt nicht leisten kann – Insellösungen hin oder her –, sich von diesem System zu verabschieden.
Ich kaufe zwar für meinen Haushalt selbst nicht viel ein, aber weil ich der Autofahrer bin, kaufe ich die Getränke ein.
Das ist einer der ganz wenigen Bereiche, in denen ich mich beim Einkauf für den täglichen Bedarf ein wenig auskenne.
(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD – Abg. Fleischer CDU: Aber doch selbstverständlich mehr Wein als Sprudel!)
Wenn sich diejenigen, die sich dem PET-Cycle-System angeschlossen haben, hinsichtlich Insellösungen auf die sichere Seite begeben möchten, sollen sie bitte darauf achten, dass ihr System als ökologisch vorteilhaft anerkannt wird. Dann ist es aus der Verpackungsverordnung draußen.
Letzter Gedanke und letzter Satz: Wir hier können natürlich beschließen, was wir wollen: Unsere Landesregierung ist in ihrer Entscheidung am Freitag frei. Ich gehe allerdings davon aus, dass man in der Landesregierung auch weiß, dass die Gründe, die für eine Änderung der Verordnung sprechen – diejenigen, die ich als nachprüfenswert dargestellt habe –, überwiegen und dass man vielleicht sogar die Gründe, die ich als nachdenkenswert bezeichnet habe, am Freitag durch eine entsprechende Änderung der Verordnung berücksichtigen könnte.
Das heißt, wir haben überhaupt keine Veranlassung, dem Antrag der Grünen zuzustimmen. Wir vertrauen vielmehr darauf,
(Beifall bei der CDU – Abg. Walter GRÜNE: Habt ihr eigentlich keine eigene Meinung mehr? – Zuruf des Abg. Dr. Caroli SPD)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Scheuermann, im Gegensatz zu Ihnen ist unsere Fraktion durchaus der Meinung, dass die Landesregierung der Novellierung der Verpackungsverordnung am Freitag zustimmen sollte.
Ja. Der Landtag sollte der Landesregierung mit auf den Weg geben, dass sie sich dieses Mal nicht der Stimme enthalten sollte, sondern für die Novellierung der Verpackungsverordnung stimmen soll.
Das ist gar keine Frage. Herr Dr. Lasotta hat heute ja schon einmal angesprochen, dass auch in der Politik offensichtlich sachfremde Entscheidungen überhand nehmen.
Zum Thema Verpackungsverordnung, meine Damen und Herren, ist schon fast alles gesagt worden, und dies auch fast von jedem – ich nehme an, von Berufenen und Unberufenen.
Der vorliegende Antrag ist im Moment ein Schlusspunkt unter eine Debatte, die eigentlich nur zeigt, wie sich wirtschaftliche Interessen und politische Gemengelagen so ineinander verheddern, dass ein unauflösbares Knäuel entsteht. Dies führt dazu, dass die erstaunte Öffentlichkeit und das erstaunte Publikum sich fragen:
Meine Damen und Herren, es geht schon ein paar Jahre so. Herr Scheuermann, Sie wissen, dass wir uns hier im Landtag schon etliche Male darüber unterhalten haben.
Nun ist die Verpackungsverordnung mit der Mehrwegquote einschließlich der Pfanderhebung zum Schutz der Umwelt eine Erfindung von Herrn Töpfer und Frau Merkel. Das war noch zu Zeiten, als in der CDU Sachpolitik etwas galt und auch gemacht wurde.
Im Moment verabschieden Sie sich ja davon. Die Konsequenz aus dem beständigen Absinken der Mehrwegquote war nun einmal das Dosenpfand bzw. das Pfand auf ökologisch unvorteilhafte Getränkeverpackungen. Das hat natürlich auch Sinn. Die Einführung des Pfandes war auch in Baden-Württemberg ein Erfolg. Das ist eine Frage der Eigenverantwortung, weg von einer Mentalität von ex und hopp: Ich kaufe ein und lasse meinen Müll einfach hinter mir oder unter mir liegen; die anderen sollen ihn wegräumen. Das ist übrigens das Problem der Abgaberegelung: Wenn ich eine Abgabe bezahle, habe ich einen Ablass; die anderen sollen schauen, dass sie es wegräumen. Diese Regelungen sind nicht sehr verantwortungsbewusst.
Für den heimischen Mittelstand, für die Verbraucher und nicht zuletzt für die Umwelt ist die Regelung, die jetzt greifen wird, ein Beitrag zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Sie ist ein Erfolg. Wenn Sie die Stimmen der heimischen Brauer und Mineralwasserhersteller hören und auch sehen, was seit der Einführung des Dosenpfands geschehen ist, können Sie mir nur zustimmen. Es brachte mehr Umsatz bei den regionalen Brauereien. Es brachte bis zu 100 Arbeitsplätze mehr. 40 Millionen € wurden bei den 90 mittelständischen Brauereien investiert. Bei den Mineralbrunnen ist es ähnlich. Allein bei den Göppingern entstanden 80 neue Dauerarbeitsplätze.
Das stärkt auch die regionale und lokale Wirtschaft im Land. Das muss auch ein Ziel der Landespolitik sein.
Mit der jetzt vorliegenden Verordnung und dem Urteil des EuGH ist der Weg frei für eine Lösung, die auch den Verbrauchern Vorteile bringt. Die Regelung ist überschaubar und transparent, weil sie die Insellösung abschafft. Unabhängig vom Verpackungsdesign, von der Marke und der Getränkeart kann der Verbraucher seine Getränkeverpackungen abgeben. Damit ist natürlich ein wichtiges Ziel erreicht, das der EuGH fordert. Daher sind alle anderen Vorschläge im Moment eigentlich obsolet geworden. Wir sollten hier zustimmen und vom Landtag von Baden-Württemberg ein Zeichen geben, dass wir diesen Lösungen den Vorrang geben, damit wir schließlich und endlich zu einer sachgerechten Entscheidung kommen.
Es kann auch nicht sein, dass wir uns weiter in politische Kleinkämpfe verstricken und verhaken. Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Privatbrauer hat dies zusammengefasst, indem er einfach gesagt hat, was eigentlich der Hintergrund der Sache ist: Der Union ging es darum – ich hoffe, es geht ihr nicht mehr nur darum –, sich auf Kosten der Mehrwegwirtschaft gegen die rot-grüne Bundesregierung zu positionieren. Dieser Versuch ist gescheitert. Das Pflichtpfand muss im Interesse des Umweltschutzes eingeführt werden. Es ist zulässig. Ich fordere die Landesregierung auf, am Freitag der Novellierung der Verpackungsverordnung zuzustimmen.