Oder einer Krankenkasse. – Das wird wahrscheinlich auch nicht so hoch sein wie die Vergütung des Vorsitzenden einer kassenärztlichen Vereinigung.
Aber ich bin schon der Meinung – da stimme ich ausdrücklich mit dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Günther Oettinger, überein –: Im Vergleich mit dem Vorstand einer Kreissparkasse oder dem Vorstand einer Volksbank muss ein Minister, der tausend oder noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen hat, eine entsprechende Vergütung bekommen,
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das würde ich auch sagen! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Was denn? Tau- send? Was ist denn das für ein Ministerium?)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Theurer, Sie haben gerade dafür plädiert, die Pensionen für ehemalige Minister abzuschaffen, wenn ich es richtig im Ohr habe. Bis wann können wir mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der FDP/DVP, der ja zu einem bedeutenden Strukturwandel führen würde, rechnen?
Herr Stickelberger, ich darf Sie zurückfragen: Bis wann können Sie für Ihre Fraktion verbindlich zusichern, dass Sie einem solchen Vorschlag zustimmen?
(Lebhafte Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Capezzu- to: So etwas! Wir sind doch nicht auf dem Rathaus in Horb! Da können Sie so daherreden! Das ist ja unglaublich!)
Einen entsprechenden Vorschlag der FDP/DVP-Fraktion hat es bereits vor etwa zehn Jahren gegeben. Ich habe diesem Landtag damals noch nicht angehört. Aber, wie gesagt, wenn Sie, Herr Stickelberger, für Ihre Fraktion hiermit verbindlich Ihre Bereitschaft erklärt haben, in Richtung einer solchen Umstellung der Ministerpensionen mitzuwirken, begrüßen wir das als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, die Erhöhung der Altersgrenze für die Auszahlung des Ruhegehalts auf 65 Jahre halten wir nicht für zielführend. Wie gesagt, seitdem die SPD der Regierung nicht mehr angehört, hat man eine Änderung des Ministergesetzes angepackt. Die Landesregierung hat durch mehrere Nullrunden ihren Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet. Man hat die Ansprüche nach unten gefahren.
Meine Damen und Herren, das sind Wege in die richtige Richtung. Lassen Sie uns aber die Gunst der Stunde nutzen.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Lassen Sie mal Ihre Parolen, und sagen Sie uns, was Sache ist! Un- glaublich!)
Die Notwendigkeit ist gegeben, insgesamt die Diäten der Parlamentarier und die Ministerbesoldung auf eine neue Grundlage zu stellen. Wir haben hierzu – gerade eben auch durch mich – Vorschläge unterbreitet. Wir würden uns freuen, wenn die anderen Fraktionen dieses Hauses bereit wären, diese Thematik grundlegend aufzuarbeiten und das alles auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Denn wir sind alle aufgefordert, die Institution Landesregierung und die Institution Landtag entsprechend abzusichern, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht den Eindruck erhalten, hier gebe es permanent einen Streit um die Besoldung und um die Ministerpensionen. Ich bin der Meinung, dies wäre den Institutionen insgesamt abträglich und würde eher dazu führen, dass weniger Menschen bereit sind, in die Politik zu gehen, und dass weniger Menschen bereit sind, diese wichtige Arbeit für unser Land zu übernehmen. Das wäre fatal, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Capezzuto SPD: Wann kommt jetzt der Antrag? – Zuruf des Abg. Drautz FDP/DVP)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zu diesem Thema ist in dieser Zweiten Beratung nun schon einiges gesagt worden. Ich möchte zunächst einmal auf meine Rede vom 23. Februar 2005 verweisen.
(Abg. Zeller SPD: Lieber nicht verweisen! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Das war nicht Ihre Stern- stunde!)
Ich habe versucht, jetzt genau zuzuhören, und muss insofern sagen: Sie hat ihre Wirkung vielleicht doch nicht ganz verfehlt. Das nehme ich gern dankbar und ohne jede Ironie oder ohne jede Häme zur Kenntnis.
Bei einer Zweiten Beratung hat man, wie beim Tee, immer das Problem: Der zweite Aufguss ist nicht unbedingt stärker als der erste. Aber einen Vorteil hat diese Debatte: Sie ist sachlicher. Das ist, für sich genommen, gerade bei dem heiklen Thema, bei dem man ja leicht zum Populismus verführt werden kann, schon ein Vorteil.
(Abg. Dr. Scheffold CDU: Sehr wahr! – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Carla Bregenzer: Sie haben sich das letzte Mal nicht mit Ruhm bekleckert! Es wäre schön, wenn Sie sich heute an Ihre Worte hal- ten würden! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Wer hat denn das angefangen? Das war, glaube ich, der Kollege Oettinger!)
Aus dem Verlauf der Debatte will ich zu ein paar Stichworten noch einmal etwas sagen. Altersgrenze 65: Es geht ja jetzt um Minister, es geht nicht um Abgeordnete. Ich glaube, dass wir es bei Ministern schon mit einer anderen Lebenssituation – nennen wir es einmal so – oder einer anderen beruflichen Situation zu tun haben. Ich habe das in der letzten Debatte schon ausgeführt: Ein Minister muss alle beruflichen Brücken hinter sich lassen, weil er kein besoldetes Amt neben seinem Ministeramt mehr innehaben darf. Das ist dann schon ein Unterschied zwischen einem normalen Arbeitnehmer, der in der Regel in einer beruflichen Kontinuität steht, und einem Minister, der alle Brücken hinter sich lässt, für eine begrenzte Zeit Minister ist und dann aus einem Grund, den er vielleicht zu verantworten hat oder den er vielleicht auch nicht zu verantworten hat, plötzlich ausscheidet.
In einem solchen Fall dieselbe Altersgrenze zu nehmen ist schon eine problematische Geschichte. Was macht man beispielsweise mit jemandem, der mit 60 ausscheidet und nun fünf Jahre lang auf seine Pension zu warten hat? Die Wahrscheinlichkeit, dass er in diesen fünf Jahren noch eine sinnvolle Beschäftigung findet, ist – das muss man ganz realistisch sehen – schon sehr gering. Die Situation auf dem ganzen Arbeitsmarkt zeigt das.
Heute schon – ich will das für die Öffentlichkeit einfach noch einmal in aller Klarheit hinzufügen – haben wir bereits die Altersgrenze von 60 Jahren. Wir haben sie. Wir haben sie bei denjenigen, die länger als fünf Jahre Minister sind, bis 55 Jahre heruntergestuft. Das heißt, die Situation, die der Auslöser für diese ganze Debatte war, nämlich den Fall eines 42-Jährigen, der schon eine Pension bezieht, haben wir auf der heutigen rechtlichen Grundlage nicht mehr. Wir haben diese Situation vielmehr aufgrund einer früheren rechtlichen Grundlage, die im Hinblick auf den Vertrauensschutz fortgilt und die Kollege Palmer selbst als nicht mehr in die heutige Zeit passend empfunden hat. Deswegen spendet er seine Pension. Das heißt, die Situation, die diese ganze Debatte ausgelöst hat, ist seit 1997 und seit dem Jahr 2003 korrigiert.
Stichwort Anrechnung: Es geht um die Anrechnung privater Einkünfte auf die Pension eines Pensionsempfängers. Darüber kann man natürlich reden. Das ist jetzt sicher ein Punkt, bei dem ich keine grundsätzlichen Einwände hätte. Ich erlaube mir aber, einmal darauf hinzuweisen, dass Ihre ursprünglichen Forderungen vonseiten der SPD, das auch für jene Pensionen gelten zu lassen, die ab 65 Jahren gezahlt werden – ich glaube, das haben Sie gesehen –, noch nicht einmal im Beamtenrecht verwirklicht sind. Das ist ein Unsinn. Über Anrechnungen vor 65 Jahren kann man eher reden.
Sie sagen jetzt, dass das sozusagen ab jedem Beginn einer Berufstätigkeit gelten soll, nicht erst ab 65. Ich verweise nur einmal auf einen ganz simplen Tatbestand: Ein Bürgermeister, der nach 16 Jahren ausscheidet, kann in beliebiger Weise dazuverdienen. Jetzt kann man sagen, man müsse auch das ändern.
In der freien Wirtschaft, ja: Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst werden natürlich entsprechend angerechnet. Das wäre dann übrigens beim Minister nicht anders.
Man muss sich schon fragen, ob es gerechtfertigt wäre, bei den Ministern etwas anderes zu machen. Unter den Bundesländern ist es so, dass es bei der überwiegenden Zahl keine Anrechnung gibt. Es gibt allerdings einige, die das machen. Insofern ist das eine Frage, die man so oder so entscheiden kann. Ich glaube, dass die jetzige Regelung richtig ist.