M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e r d T e ß m e r S P D – Z u k ü n f t i g e P o l i z e i p o s t e n s t r u k t u r i m B a u l a n d
a) Welche Zeitabläufe hat die Landesregierung für die Polizeipostenstrukturreform im Bauland vorgesehen – für Nichtkenner: Neckar-Odenwald-Kreis –, von der fünf Gemeinden betroffen sein werden?
b) Hält die Landesregierung an ihrer Absicht fest, die bisher selbstständigen beiden Polizeiposten Adelsheim und Osterburken in Adelsheim zusammenzulegen, oder ist eine andere Lösung vorgesehen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Die Landesregierung beantwortet die Frage des Kollegen Teßmer wie folgt:
Zu a: Die Umsetzung der Polizeipostenstrukturreform im Neckar-Odenwald-Kreis verläuft nach Plan. Die Umsetzungskonzeption der Polizeidirektion Mosbach sah von Anfang an vor, dass ein Teil der vorgesehenen Organisationsänderungen sofort, die restlichen Maßnahmen dagegen mittelfristig realisiert werden, weil bestehende Mietverträge berücksichtigt bzw. zunächst neue Räumlichkeiten gefunden werden müssen.
Wie geplant, wurde der Polizeiposten Neckargerach zum 1. November 2004 mit dem Polizeiposten Mosbach-Diedesheim am Standort Mosbach-Diedesheim zusammengelegt. Nach Ablauf des Mietvertrags im Jahr 2005 wird zu
dem der Polizeiposten Haßmersheim in den Polizeiposten Mosbach-Diedesheim integriert. Zum 1. Januar 2005 wurde der Standort des bisherigen Polizeipostens Mudau aufgegeben und der Polizeiposten in den Bezirksdienst des Polizeireviers Buchen integriert.
Offen ist derzeit noch, zu welchem konkreten Zeitpunkt die beabsichtigte Zusammenlegung der Polizeiposten Fahrenbach, Waldbrunn und Limbach-Wagenschwend sowie der Polizeiposten Adelsheim und Osterburken realisiert werden kann.
Dies hängt davon ab, bis wann für die zusammengelegten Polizeiposten geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Hierzu führt die Polizeidirektion Mosbach derzeit Gespräche mit dem zuständigen Staatlichen Vermögens- und Hochbauamt sowie mit den betroffenen Gemeinden. Nach den Planungen der Polizeidirektion Mosbach ist davon auszugehen, dass die Umsetzung spätestens 2007 abgeschlossen sein wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird sich für die betroffenen Gemeinden nichts ändern.
Nun, Herr Kollege Teßmer, noch konkret zu Ihrer Frage b: Das Konzept der Polizeidirektion Mosbach sieht vor, die rund fünf Kilometer auseinander liegenden Polizeiposten Adelsheim und Osterburken am Standort Adelsheim zusammenzulegen. Dadurch entsteht im südöstlichen Kreisgebiet ein leistungsstarker Polizeiposten mit insgesamt neun Beamtinnen und Beamten und vorgesehenen Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis ca. 20 Uhr. Ausschlaggebend für die Standortwahl war für die Polizeidirektion Mosbach letztlich der Sitz der zweitgrößten Jugendstrafvollzugsanstalt der Bundesrepublik Deutschland mit über 460 Haftplätzen in Adelsheim und den damit verbundenen Auswirkungen auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung.
Aus polizeifachlicher Sicht sind die Planungen der Polizeidirektion Mosbach überzeugend, weil durch die Bildung eines polizeilichen „Großpostens“ die Voraussetzungen für eine spürbare Verbesserung der polizeilichen Betreuung und Ausweitung der Präsenzzeiten in der gesamten Region um Adelsheim und Osterburken geschaffen werden. Gleichwohl werden die auf kommunaler Ebene vorgetragenen Argumente aufgegriffen und wird das Reformkonzept in diesem Punkt durch die Polizeidirektion Mosbach und das Landespolizeipräsidium noch einmal im Detail geprüft.
Herr Minister, ich frage Sie, weil bei einer Delegation hier im Landtag der Eindruck entstanden ist, Sie wüssten nicht genau Bescheid, weil Sie angeblich nicht wussten, dass das schon jetzt zwei Vier-Mann-Posten sind, während Sie von zwei Drei-Mann-Posten sprachen
Die zweite Frage: Bedeutet das, dass man die jetzigen Planungen, die man in Mosbach hat und die bei uns auch in der
Zeitung standen, durchsetzt, oder hält das Ministerium oder die LPD Karlsruhe noch andere Lösungen für möglich? Es geht also nur um die Baulandposten. Das andere habe ich mit Ihnen ja schon oft genug besprochen.
Herr Kollege Teßmer, zunächst einmal zu Ihrer Unterfrage a: Wann ich wo was gewusst oder nicht gewusst habe, weiß ich nicht.
(Heiterkeit – Abg. Teßmer SPD: Das stand halt so in der Zeitung! – Abg. Fischer SPD: Gute Ant- wort!)
Ich weiß nur, dass wir über alle Polizeiposten im Land sehr genau Bescheid wissen und dass mir bei jeder einzelnen Besprechung sehr detaillierte Unterlagen vorliegen. Sie könnten mich jetzt auch nach Namen von Diensthunden fragen. Ich glaube, ich wüsste sie überwiegend auswendig.
Konkret noch einmal: Aus polizeifachlicher Sicht sind die Planungen der Polizeidirektion Mosbach überzeugend – auch für mich. Denn durch die Bildung dieses Großpostens sind die Voraussetzungen für längere Öffnungszeiten, für eine Verbesserung der polizeilichen Betreuung usw. gegeben.
in Ordnung –, wurden Argumente auf kommunaler Ebene vorgetragen. Selbstverständlich – das habe ich jedem Bürgermeister zugesichert, auch der damaligen Delegation – werden diese Argumente in eine nochmalige Prüfung einbezogen, einfach um zu sehen, ob die Argumente neu sind, ob sie schon bei der ursprünglichen Konzeption berücksichtigt waren oder nicht. Das ist einfach für ein sorgfältiges Arbeiten notwendig.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M i c h a e l T h e u r e r F D P / D V P – M o d e r n i s i e r u n g s z u s c h ü s s e f ü r J u g e n d h e r b e r g e n
Trifft es zu, dass kleinere, weniger gut ausgestattete Jugendherbergen in Baden-Württemberg, wie beispielsweise die Jugendherberge in Alpirsbach oder die in Zuflucht, von der Landesregierung keine Modernisierungszuschüsse erhalten und deshalb in ihrem Bestand akut gefährdet sind?
Herr Abg. Theurer, ich beantworte Ihre Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Nein. Ich bin aber gern bereit, diese Antwort noch etwas zu erläutern.
Der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks erhält aus den im Staatshaushaltsplan zur Förderung der Wander- und Rettungsdienstorganisationen veranschlagten Mitteln Zuschüsse, die nach den einschlägigen Förderrichtlinien zum Bau, zur Einrichtung und zur Instandsetzung von Jugendherbergen bestimmt sind.
Die Prioritätensetzung für die Verwendung dieser Landesmittel und selbstverständlich auch seiner Eigenmittel wird vom Landesverband selbst vorgenommen. Das Land nimmt hierauf keinen Einfluss. Deswegen kann die Landesregierung auch nicht Modernisierungszuschüsse geben oder vorenthalten, weil es sich bei der Verwendung der Mittel ausschließlich um eine Angelegenheit des Deutschen Jugendherbergswerks selbst handelt.
Herr Staatssekretär, nimmt die Landesregierung in Gesprächen keinerlei Einfluss auf die Frage des Netzes und der Standorte?
Zweite Frage: Nach den mir vorliegenden Informationen ist bei der Modernisierung geplant, zum Beispiel Nasszellen einzubauen. Das erhöht auch die Preise. Sehen Sie da nicht die Gefahr, dass für sozial schwache Familien das Netz solcher Einrichtungen, in denen sie unterkommen können, immer dünner wird?
Mir ist bekannt, dass das Deutsche Jugendherbergswerk entschlossen ist, ein ganzes Netz von Jugendherbergen im Land zu erhalten, sie modern zu gestalten. Aber wir vonseiten des Landes haben auf diese Planungen keinen Einfluss. Wir legen großen Wert darauf, dass die Selbstverwaltung dieser Organisationen funktioniert.