Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

Mir ist bekannt, dass das Deutsche Jugendherbergswerk entschlossen ist, ein ganzes Netz von Jugendherbergen im Land zu erhalten, sie modern zu gestalten. Aber wir vonseiten des Landes haben auf diese Planungen keinen Einfluss. Wir legen großen Wert darauf, dass die Selbstverwaltung dieser Organisationen funktioniert.

Zusatzfrage, Herr Abg. Seltenreich.

Herr Staatssekretär, eine Zusatzfrage: Trifft es zu, dass der Zuschuss für diesen Bereich in diesem und im letzten Haushalt gekürzt worden ist, und, wenn ja, in welcher Höhe?

Dazu habe ich noch eine zweite Frage: Sind entsprechende Verwerfungen zum Beispiel auch aufgrund der Akzeptanz von Schullandheimaufenthalten entstanden, dass bestimmte Schulen zum Beispiel in der gymnasialen Oberstufe keine Schullandheimaufenthalte mehr durchgeführt haben?

Zum ersten Punkt: Ich habe ja ausgeführt, dass die Mittel für das Deutsche Jugendherbergswerk aus den Mitteln zur Förderung der Wander- und Rettungsdienstorganisationen entnommen werden. Dieser Titel ist anteilig zu den Kürzungen im Staatshaushaltsplan herangezogen worden. Es ist ganz normal, dass die Kürzungen, die dort anfallen, gleichmäßig verteilt werden.

Zum Zweiten: Mir sind keine Verwerfungen bei Jugendherbergen bekannt, die darauf zurückzuführen wären, dass etwa Schulen die Jugendherbergen nicht mehr besuchten. Schulklassen besuchen ja bei ihren auswärtigen Aufenthalten nicht nur Jugendherbergen, sondern auch zahlreiche andere Einrichtungen. Uns liegen dazu keine Hinweise vor.

Keine weiteren Nachfragen.

Dann rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s O e l m a y e r G R Ü N E – V e r l a g e r u n g d e r E r f a s s u n g v o n D a t e n i n s A u s l a n d

Herr Abg. Oelmayer, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Beabsichtigt die Landesregierung, die Erfassung von weiteren Daten aus dem Bereich des Justizministeriums – außer den für die Erstellung des elektronischen Grundbuchs relevanten Daten – auf ausländische Unternehmen oder deutsche Unternehmen mit Subunternehmen im EUAusland oder Nicht-EU-Ausland zu übertragen?

b) Welche Daten sollen dann gegebenenfalls aus welchen Rechtsgebieten von welchen ausländischen Unternehmen oder deutschen Unternehmen mit Subunternehmen im Ausland in welchen Ländern erfasst werden?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Justizminister Dr. Goll.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu a zunächst eine Klarstellung zum Projekt EGB: Es ist klarzustellen, dass die Vergabe des Auftrags zur textlichen Erfassung von insgesamt 10 Millionen Grundbuchseiten an ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, die Firma Kleindienst Solutions GmbH & Co. in Augsburg, erfolgte. Diese bediente sich zur Abwicklung des Auftrags zweier Subunternehmer. Eines dieser Unternehmen, die Firma Datagroup Internationale Gesellschaft, hat seinen Sitz in Temesvar in Rumänien. An diesem Ort findet auch die Geschäftstätigkeit statt. Auch andere Bieter hatten ausweislich ihrer Angebote ausländische Subunternehmer in China, Indien, Russland oder Vietnam für die Texterfassung vorgesehen.

Die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen sehen bei einer europaweiten Ausschreibung vor, dass ein Auftrag im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen ist. Am Verfahren kann sich dabei jede Person beteiligen, die an einer Bearbeitung des Auftrags interessiert ist. Eine Beschränkung auf im Inland ansässige Anbieter oder auf eine Durchführung der Dienstleistung im Inland ist vergaberechtlich nicht zulässig. Es wäre allerdings vergaberechtlich möglich gewesen, bei einer europaweiten Ausschreibung Bieter auszuschließen, die ihren Unternehmenssitz außerhalb der Europäischen Union haben. Glei

(Minister Dr. Goll)

chermaßen hätten Bieter ausgeschlossen werden können, die Subunternehmer beschäftigen, welche ihren Sitz oder ihre Geschäftstätigkeit nicht im räumlichen Bereich der Europäischen Union haben.

Unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere angesichts der angespannten Haushaltslage, wäre es jedoch nicht vertretbar gewesen, die Angebote auszuschließen, die eine Texterfassung außerhalb des Europäischen Binnenmarkts vorsahen, und den Zuschlag auf ein wesentlich teureres Angebot zu erteilen, das eine Texterfassung innerhalb der EU vorsah.

Dann zur Einführung des elektronischen Handelsregisters, zur Ausschreibung der Scan-Dienstleistung für das Registergericht Stuttgart, zu der für die Zukunft gestellten Frage: Die Einführung des elektronischen Handelsregisters ist im Interesse einer zukunftsorientierten Registerführung geboten. Sie ist auch europarechtlich vorgegeben. Uns ist von daher eine umfangreiche Altdatenerfassung bis spätestens zum 1. Juli 2007 verbindlich vorgeschrieben. Voraussetzung für die Aufnahme des elektronischen Registerbetriebs ist die Digitalisierung der Papierregister von rund 180 000 eingetragenen Unternehmen. Die Digitalisierung erfordert in einem ersten Schritt das Einscannen der bisherigen Registerkarten. Diese Arbeiten sollen an einen externen Dienstleister vergeben werden.

Die Ausschreibung ist zunächst auf das Amtsgericht Stuttgart beschränkt. Vor der Vergabe eines Auftrags für alle 53 Registergerichte des Landes – bisher sind es ja noch 53 – sollen die Vor- und Nachteile einer Fremdvergabe getestet werden. Deshalb wurden im Rahmen eines beschränkten Vergabeverfahrens, das aufgrund des eingeschränkten Leistungsumfangs zulässig war, acht Scan-Unternehmen unter Übersendung der Leistungsbeschreibung um die Abgabe eines Angebots gebeten. Innerhalb der gesetzten Frist gingen vier Angebote ein. Ein Zuschlag wurde noch nicht erteilt.

In der VOL/A ist allerdings bestimmt, dass Angebote nebst Anlagen vertraulich zu behandeln sind. Die Frage, in welcher Weise die angebotenen Leistungen durch einen Bieter erbracht werden, bezieht sich auf diesen vom Vergabegeheimnis geschützten Bereich. Eine inhaltliche Beantwortung der Frage ist daher nicht zulässig.

Unabhängig vom laufenden Vergabeverfahren kann aber Folgendes gesagt werden: Der Zuschlag ist unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen und unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Dabei werden Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben, und die Auswahlentscheidung erfolgt nach diesen Kriterien. Nicht auftragsbezogene Gesichtspunkte, beispielsweise die Beschäftigung ortsansässiger Kräfte, dürfen als Kriterien bei der Wertung der Angebote nicht herangezogen werden. Aus Sicht des Justizministeriums wäre es selbstverständlich wünschenswert, den Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, das ausschließlich inländische Arbeitskräfte beschäftigt. Letztlich wird der Zuschlag jedoch entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass gerade das Land Baden-Württemberg erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um dem Schutz der einheimischen Wirtschaft

Rechnung zu tragen, insbesondere durch das Gesetz zur Mittelstandsförderung vom 19. Dezember 2000. Soweit allerdings die zwingenden Vorschriften des Vergaberechts entgegenstehen, besteht für die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes zur Mittelstandsförderung keine Möglichkeit.

Zu Frage b darf ich auf die bisherigen Ausführungen verweisen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Oelmayer.

Ich habe zwei Zusatzfragen. Ihren Ausführungen entsprechend ist nicht an die Erfassung weiterer Daten – ob aus dem Strafrechtsbereich oder woher auch immer – gedacht. Habe ich das richtig verstanden? Das wäre die erste Frage. Die Erstellung von Dateien – ich will jetzt gar nicht von Gendateien sprechen – kann ja nicht so einfach ins Ausland vergeben werden.

Die zweite Frage: Wie wird denn gewährleistet – mir ist ja der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses sehr wohl bekannt –, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden? Wie wird das überprüft, und was sagt der Landesdatenschutzbeauftragte zum Beispiel in diesem Fall zu der Vergabe in das Nicht-EUAusland?

Herr Minister, bitte.

Es ist an dieser Stelle von keinen weiteren konkreten Projekten zur Datenerfassung zu berichten – außer dem im Zusammenhang mit dem Handelsregister, von dem ich Ihnen berichtet habe. Ob künftig noch einmal ein entsprechender Bedarf entstehen wird, kann ich im Moment an dieser Stelle nicht verlässlich vorhersehen. Es gibt jedoch kein Projekt mit einem Konkretheitsgrad, der es mir erlauben würde, hierauf zu antworten, das sei vorgesehen.

Zu Ihrer zweiten Zusatzfrage: Es ist klar, dass wir, wenn wir mit jemandem einen solchen Vertrag abschließen, auch ein Abkommen schließen, in dessen Rahmen uns der Vertragspartner die ordnungsgemäße Durchführung und damit natürlich auch die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten hat. Wir haben aber keine Anzeichen dafür, dass wir hinsichtlich dieser Firma, bei der es sich um einen seriösen Partner handelt, besorgt sein müssten, dass die Spielregeln nicht eingehalten würden.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Und der Datenschutzbe- auftragte? Ich mache es eben noch einmal schrift- lich!)

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – V e r w a l t u n g s r e f o r m , A n t r a g s t e l l u n g d u r c h b e r e c h t i g t e L a n d w i r t e f ü r M E K A u n d a n d e r e P r o g r a m m e

Herr Abg. Haas, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Sind die Feststellungen von Landwirten in der Veranstaltung der Vereinigung der Höhenlandwirte am 19. Februar 2005 in Höchenschwand zutreffend, wonach die Antragstellung für vorstehende Programme auch deshalb auf handfeste Probleme bei den eingegliederten Sonderbehörden stößt, weil die EDV-Programme der eingegliederten Sonderbehörden nicht mit den vorhandenen Datenprogrammen zum Beispiel des Schwarzwald-BaarKreises kompatibel sind?

b) Wenn, wie von den Landwirten ohne Widerspruch des Vertreters des MLR am 19. Februar 2005 behauptet, diese Datenprobleme bestehen, sind dann die Zuschussanträge der Landwirte für den Fall, dass die zugehörigen Antragsformulare doch noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, bei der Vielzahl der Antragstellungen fristgerecht zu erledigen?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Minister Stächele.

Herr Abg. Haas, ich beantworte die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu a: Für die Bearbeitung der Förderverfahren im gemeinsamen Antrag 2005 – dazu gehören MEKA und Betriebsprämie genauso wie die Ausgleichszulage, aber auch die SchALVO – werden zentral vom Land bereitgestellte EDVProgramme als Großrechnerverfahren eingesetzt. Die Programme wurden bisher schon in den Ämtern für Landwirtschaft eingesetzt und können auch weiterhin problemlos in den Landratsämtern benutzt werden.

Für die Umsetzung der europäischen Agrarreform werden zurzeit weitere Softwareprogramme erstellt. Bisher sind keine Probleme bei der Großrechneranwendung bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bekannt. Die technische Anpassung bzw. die Integration der EDV-Verfahren der eingegliederten Sonderbehörden in die EDV-Systeme und Netzwerke der Landratsämter hat natürlich einiger Anstrengungen bedurft; das ist keine Frage. Es kann sein, dass es im Einzelfall auch etwas länger gedauert hat als ursprünglich geplant. Dies ist aber ein ganz normaler Prozess, der insbesondere bei EDV-Umstellungen immer wieder einmal auftreten kann. Aber daraus – das ist das Entscheidende – können keine dauerhaften bzw. gravierenden Beeinträchtigungen des geregelten Arbeitsablaufs abgeleitet werden.

Zu b: Die Antragsunterlagen des gemeinsamen Antrags sind den Landwirten inzwischen zugestellt worden. Die Antragstellung ist angelaufen, und die unteren Sonderbehörden nehmen seit 14. März Anträge entgegen. Ganz wichtig ist: Auch der Versand von Kartenmaterial – die Luftbilder mit Katasterflächen – ist an die Landwirte erfolgt, die bisher schon Anträge auf Flächenförderung gestellt haben. Dieser Versand ist abgeschlossen, sodass den Landwirten jetzt zusätzliche Unterlagen für eine korrekte Antragstellung abschließend und vollständig – meines Wissens – zur Verfügung gestellt sind.

Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass sich zwischenzeitlich Kommunen wie zum Beispiel die Stadt Titisee-Neustadt Programme für 5 000 € beschafft haben, damit die Arbeiten so vollzogen werden können, wie Sie es jetzt dargestellt haben und gemeint haben, das sei alles schon erledigt?

Was einzelne Kommunen da tun, kann mir nicht bekannt sein. Aber ich weise darauf hin, dass wir in der Tat alles daransetzen, dass die unteren Verwaltungsbehörden in der bisher gewohnten Form die Antragstellung perfekt und vollständig zusammen mit den Landwirten erledigen können. Jetzt beginnt die umfangreiche Beratungsphase, und anschließend folgt die Phase der Kontrolle der Anträge, damit die Anträge auch tatsächlich Gehör finden und kein Geld verloren geht. Aber das müsste ich im Einzelfall überprüfen. Ich bitte mir zu sagen, welche Kommunen das sind und wo möglicherweise Lücken entstanden sind und die Anträge nicht auf die Art und Weise erledigt worden sind, wie ich es vorgetragen habe.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Herr Minister, bleiben dann, wenn diese Programme angeschafft worden sind, die Kosten bei den Kommunen hängen, oder wird das Land die Kosten übernehmen?