Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

Herr Minister, bleiben dann, wenn diese Programme angeschafft worden sind, die Kosten bei den Kommunen hängen, oder wird das Land die Kosten übernehmen?

Was wir im Rahmen der Beschaffung der Programme zu erledigen haben, zählt zum Finanzierungsauftrag des Landes; gar keine Frage. Ich müsste prüfen, aus welchem Grund Kommunen Programme selbst beschaffen. Wer bestellt, der bezahlt in der Regel. Ich müsste schon den Grund kennen, warum man sich auf kommunaler Seite zu eigenen Programmen entschlossen hat. Das würde ich gerne wissen. Erst dann kann ich etwas zu der Frage sagen, wer für die Finanzierung aufzukommen hat.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Auf Druck der Landwirte!)

Das schauen wir uns einmal genau an.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die fünfte Mündliche Anfrage auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – V e r w a l t u n g s r e f o r m , „ A u f g e h e n “ d e r S t r a ß e n b a u ä m t e r i n d i e j e w e i l i g e n L a n d k r e i s b e h ö r d e n

Herr Abg. Haas, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist ausweislich der Presse vom 4. März 2005 die Darstellung der Meinung des Baudirektors im Regierungspräsidium Freiburg über das „Aufgehen der Straßenbauämter

in die jeweiligen Landkreisbehörden“ auch als allgemeine Feststellung der Regierung anzusehen, wonach ein Drittel des Personals weggefallen sei, was die Arbeit erschwere und nicht beschleunige, weil sich viele Mitarbeiter in völlig neue Bereiche einfinden müssten?

b) Ist die Pressemitteilung in diesem Zusammenhang verbindlich, dass die Umstellung in Donaueschingen erst einmal einige Hunderttausend Euro kosten würde, weil Glasfaser- und Datenkabel gemäß der geänderten Behördenstruktur neu installiert und verlegt werden müssten?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Innenminister Rech.

Herr Präsident, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage des Kollegen Haas wie folgt:

Zu Frage a: Die Mündliche Anfrage bezieht sich offensichtlich auf einen Artikel aus der „Badischen Zeitung“, Lokalausgabe Titisee-Neustadt, vom 4. März 2005 anlässlich einer Veranstaltung der südbadischen Bauwirtschaft in Donaueschingen. In diesem Artikel wird eine Äußerung des jetzt beim Regierungspräsidium Freiburg tätigen früheren Leiters des Straßenbauamtes Donaueschingen wie folgt wiedergegeben – ich zitiere –:

Über das Aufgehen der Straßenbauämter in die jeweiligen Landkreisbehörden zeigte er sich keinesfalls glücklich. Zugleich sei ein Drittel des Personals weggefallen, was die Arbeit, bei der sich viele Mitarbeiter in völlig neue Bereiche einfinden müssten, nicht beschleunige.

Die zitierte Äußerung gibt die persönliche Meinung des Beamten wieder, die nicht autorisiert ist. Die Landesregierung teilt diese persönliche Einschätzung des Beamten nicht.

Die Übertragung der Aufgaben der 18 Straßenbauämter auf die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowie die Regierungspräsidien ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsreform. Die Kreise haben auch bei der Eingliederung der unteren Straßenbaubehörden große Sorgfalt auf die Schaffung von leistungsfähigen Organisationseinheiten gelegt. In der neuen Organisation werden vorhandener und neu hinzugekommener Sachverstand gebündelt. Durch diese Bündelung wird die Verwaltung des Landes schlanker, überschaubarer, effizienter und bürgernäher werden.

Im Zuge der Aufgabenübertragung wurde das Personal der früheren Straßenbauämter auf die Landkreise und die Regierungspräsidien verteilt. So ist auch ein Drittel des Personals des früheren Straßenbauamts Donaueschingen auf verschiedene Landratsämter im ehemaligen Zuständigkeitsbereich dieses Amtes übergegangen. Weggefallen ist dieses Personal nicht. Das Personal arbeitet jetzt in den Landratsämtern an Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Unabhängig davon haben die Stadt- und Landkreise sowie die Regierungspräsidien in einem Zeitraum von sieben Jahren 20 % der Personal- und Sachkosten einzusparen.

Zu der Frage b darf ich wie folgt antworten: Auf eine Nachfrage des Innenministeriums hat das Regierungspräsidium

Freiburg mitgeteilt, dass Umstellungskosten im dortigen Bereich wie folgt angefallen sind oder noch anfallen: Speziell in dem auswärtigen Dienstsitz Donaueschingen seien rund 17 000 € für neue Daten- und Telefoneinrichtungen aufgewendet worden. Sie wurden durch die Anmietung eines Gebäudes erforderlich. Im Zuge der Umstellung der Telefonanlagen werden nach Einschätzung des Regierungspräsidiums Freiburg noch höchstens 5 000 € hinzukommen. Diese Kosten sind allerdings nicht nur für die Straßenbauverwaltung angefallen. Die Verkabelungsmaßnahmen, die insgesamt wirtschaftlich und notwendig sind, dienen auch der Ausstattung der Gewerbeaufsicht und der Gewässerverwaltung, soweit diese Aufgaben auf die Regierungspräsidien übergegangen sind.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Darf ich noch eine Frage stellen?)

Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Herr Minister, haben Sie vorgesehen, den Baudirektor wegen seiner Ehrlichkeit, dass er seine Meinung öffentlich dargestellt hat, zu belobigen und zu befördern?

(Heiterkeit)

Über dienstliche Maßnahmen haben Sie mich nicht befragt, und darauf gebe ich Ihnen jetzt auch keine Antwort.

(Heiterkeit)

Wir haben Meinungsfreiheit. Dies gilt auch für Beamte, die allerdings gerade bezüglich dessen, was sie in ihrer Eigenschaft als Beamter äußern, besonderen Reglementierungen unterliegen. Dies wissen die Beamten, und sie halten sich in der Regel daran.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Danke schön!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Boris Palmer.

Herr Minister, haben Sie Hinweise darauf, dass die Eingliederung der Straßenbauämter in die Landkreisbehörden dazu führt, dass im laufenden Jahr die Bundesmittel für den Erhalt von Straßen nicht vollständig abgerufen werden können?

Nein.

(Heiterkeit – Beifall bei der CDU)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D – R e d u z i e r u n g d e s L a n d e s s a c h k o s t e n b e i t r a g s f ü r R e a l s c h u l e n , P r o g y m n a s i e n u n d w e i t e r e S c h u l a r t e n

Herr Abg. Zeller, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Warum hat die Landesregierung die Sachkostenbeiträge für Realschulen, Progymnasien, Förderschulen und Schulkindergärten für besonders Förderungsbedürftige sowie Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung über eine Änderung der Schullastenverordnung gekürzt?

b) Trifft es zu, dass durch diese Neuregelung kleine Gemeinden im ländlichen Raum, die über eine Realschule, aber kein Gymnasium verfügen, erhebliche Einschnitte bei der Zuweisung von Sachkostenbeiträgen durch das Land hinnehmen müssen und somit der ländliche Raum massiv benachteiligt wird?

(Zuruf des Abg. Rückert CDU)

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Staatssekretär Rau.

Herr Kollege Zeller, ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die öffentlichen Schulen werden nach der gesetzlichen Schullastenverteilung hinsichtlich der Lehrerkosten vom Land und hinsichtlich der sächlichen Kosten von den kommunalen Schulträgern finanziert. Die kommunalen Schulträger erhalten, da mit Ausnahme von Grundschulen nicht jede Gemeinde Träger einer Schule ist, einen Beitrag zu ihren Schulkosten, den Sachkostenbeitrag. Rechtsgrundlage ist das Finanzausgleichsgesetz.

Der Sachkostenbeitrag soll nach dem Finanzausgleichsgesetz einen angemessenen Ausgleich der laufenden Schulkosten darstellen, und zwar der tatsächlichen landesdurchschnittlichen Schulkosten. Deshalb setzen das Kultusministerium, das Innenministerium und das Finanzministerium den Sachkostenbeitrag in einer gemeinsamen Rechtsverordnung auf der Basis der Rechnungsergebnisse aller Schulträger fest.

Die kommunalen Landesverbände werden im Wege der Anhörung beteiligt. Zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden wurde vor einigen Jahren in der Finanzausgleichskommission vereinbart, dass der Sachkostenbeitrag 90 % der landesdurchschnittlichen laufenden Schulkosten decken soll. Seither wird der Sachkostenbeitrag auf 90 % der ermittelten tatsächlichen Kosten festgesetzt.

Bei einigen Schularten sind die tatsächlichen Schulkosten der Schulträger gesunken. Die beteiligten Ministerien haben diese Entwicklung bei den Sachkostenbeiträgen nachvollzogen. Eine ungleichmäßige Belastung im ländlichen Raum tritt nicht ein. Die Sachkostenbeiträge richten sich nach den landesdurchschnittlichen tatsächlichen Kosten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Zeller.

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade davon gesprochen, dass ein angemessener Ausgleich stattfinde. Würden Sie noch einmal begründen, weshalb Realschulen und Förderschulen künftig weniger, Gymnasien – es

geht immerhin um 10 € pro Schüler – aber mehr bekommen sollen. Worin liegt diese Änderung begründet?

(Abg. Rückert CDU: Mehr Aufwand!)

Herr Kollege Zeller, ich habe immer gedacht, dass Sie als bildungspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion das Prinzip der Sachkostenberechnung schon kennen. Aber ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal.