Ich möchte an ein paar Beispielen zeigen, wie diese Ideologie Ihren Gesetzentwurf bestimmt. In Ihrem Vorschlag für § 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung steht:
Man muss sich einmal vorstellen: Der arme Bürgermeister, der schaut, dass er möglichst wenig Personalkosten hat und Kosten spart, muss jetzt auch noch das Bürgerbegehren ausarbeiten helfen. Auf diese Idee muss man als kommunaler Praktiker erst einmal kommen.
In Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Gemeinde dürfen die Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung … mindestens in gleichem Umfange darstellen wie die Gemeindeorgane …
Also der Bürgermeister eine halbe Seite und die Bürgerbegehrler mindestens eine halbe Seite. Wenn du so etwas liest, musst du lachen.
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Warum? – Abg. Walter GRÜNE: Wieso denn? – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Was ist daran lustig?)
Ein Weiteres: In die Begründung schreiben Sie – das muss man sich einmal vergegenwärtigen – unter der Überschrift „Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte“, Gemeindeverwaltungen müssten sich mehr Mühe geben, die Kalkulation der Bürgerschaft gegenüber verständlich zu machen. Da haut es mich um!
Da haben wir eine Satzung, da haben wir eine Globalberechnung, intensive rechtliche und gesetzliche Vorgaben, alles ist veröffentlicht, und Sie schreiben in die Begründung Ihres Gesetzentwurfs, die Gemeindeverwaltungen müssten sich mehr Mühe geben. Dazu fällt mir nichts mehr ein. Ich halte das gegenüber unseren Kommunen – um dies ganz deutlich zu sagen – für eine Frechheit.
Sie von Rot-Grün kriegen nicht einmal einen verfassungsgemäßen Bundeshaushalt zustande, und hier schreiben Sie uns solches Zeug ins Stammbuch.
Deshalb sage ich Ihnen: Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Wir bleiben beim bewährten Ausgleich zwischen direkter Beteiligung und repräsentativer Demokratie. Daran ändert auch der Verweis auf Bayern nichts.
Mich freut es ja immer, wenn Sie Bayern als Vorbild nehmen; keine Frage. Aber ich sage Ihnen: Für uns ist Bayern nicht immer Vorbild.
Beispielsweise sind wir besser in unserer kommunalen Situation. Den Kommunen in Baden-Württemberg geht es bes
Deshalb sage ich: Wir bleiben beim bewährten Ausgleich, und zwar im Einklang mit der kommunalen Praxis und in der Gewissheit, dass wir Baden-Württemberg weiterhin als kommunalfreundlichstes Bundesland an der Spitze halten wollen.
(Abg. Fischer SPD: Das muss nicht sein! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Jetzt aber! – Abg. Walter GRÜNE: Da bin ich mal gespannt! Wahrscheinlich ist die Zeit nicht reif! – Unruhe)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stärkung der direkten Demokratie ist ein altes Anliegen der FDP.
Wir sind froh, dass wir bereits in den vergangenen Jahren Verbesserungen im Bereich der direkten Demokratie in den Städten und Gemeinden dieses Landes haben erreichen können. In der aktuellen Diskussion wird ja häufig vergessen, was wir bereits erreichen konnten: Beispielsweise konnte das Quorum für das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens von 15 auf 10 % der Wahlberechtigten abgesenkt werden. Wir werden jetzt mit dem angekündigten Gesetzentwurf, auf den sich die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP/DVP geeinigt haben, weitere Erleichterungen und Verbesserungen im Bereich der direkten Demokratie, der Bürgerbegehren und der Bürgerentscheide herbeiführen.
Selbstverständlich – das geht ja aus dem Schlagabtausch, den wir gerade gehört haben, ein Stück weit hervor – kann man sich über die Fragen, wo man die Grenzen zieht, welche Sicherungsmaßnahmen man einführt, ob man bei solchen Formen der direkten Demokratie überhaupt Quoren einführen will, unterhalten. Dabei gehen die Meinungen auseinander. Ich möchte meinen Beitrag als einen Beitrag zur Versachlichung verstanden wissen,
weil ich nämlich nicht sehen kann, sehr geehrter Kollege Oelmayer, dass in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen gänzlich auf solche Formvorschriften verzichtet wird. Auch Sie sind offensichtlich der Meinung, dass es gewisse Formvoraussetzungen für ein Bürgerbegehren und für einen Bürgerentscheid geben muss.
Auch Sie gehen von Quoren aus. Da stellt sich jetzt die Frage: Braucht man sie, und, wenn ja, wie hoch sollen sie sein? Ich bin zum Beispiel der Meinung, dass die Unterschriften von 10 % aller Wahlberechtigten für ein Bürgerbegehren völlig ausreichend sind. Dieses Quorum hat es auch nachhaltig erleichtert, dass Bürgerbegehren zustande kommen können. Wer nämlich keine 10 % der Wahlberechtigten mobilisieren kann, hat auch keine entsprechende Unterstützung in der Wählerschaft.
Meine Damen und Herren, wir wollen ja nicht mehr Bürokratie. Wir wollen nicht, dass kleine Kreise von Bürgerinnen und Bürgern praktisch die Kommunalverwaltung permanent mit der Abhaltung von Bürgerentscheiden beschäftigen, auch wenn keine Aussicht besteht, dass nachher bei den Bürgerinnen und Bürgern eine Mehrheit dafür gefunden wird.
Dafür gibt es diese Schwelle. Sie sind ja auch für diese Schwelle. Deshalb ist doch die Frage: Sind 7 % besser als 10 %? Wir haben die Schwelle abgesenkt. Das ist auch maßgeblich von der FDP/DVP-Fraktion mit initiiert worden. Die CDU-Fraktion hat es, nach längeren Diskussionen, genauso gesehen.
Ich bin der Meinung, dass wir durch die Absenkung von 15 auf 10 % einen guten Schritt weitergekommen sind.
Meine Damen und Herren, ich gehöre zu den wahrscheinlich wenigen hier in diesem Gremium, die selber schon einmal ein Bürgerbegehren initiiert haben. Dieses ist damals nicht zustande gekommen, weil der Gemeinderat nicht bereit war, es zu einer wichtigen Gemeindeangelegenheit zu erklären.
Später, in meiner Zeit als direkt gewählter Oberbürgermeister, gab es, nachdem die Hauptsatzung der Stadt Horb geändert worden ist, erneut ein Bürgerbegehren, das dann zu einem Bürgerentscheid geführt hat. Der Bürgerentscheid hat auch das notwendige Quorum von 30 % der Wahlberechtigten erreicht.
Damit komme ich an den nächsten Punkt, meine Damen und Herren: Dieses Quorum wollen ja CDU und FDP/DVP auf 25 % absenken. Das ist auch gut so. Aber wir sind überzeugt, dass eine gewisse Mindesthöhe für dieses Quorum erforderlich ist. Denn die Befriedungsfunktion, die ein solcher Bürgerentscheid in der kommunalen Demokratie hat, würde gar nicht erreicht, wenn nicht eine gewisse Anzahl von Wahlberechtigten die Sachfragen im Sinne des Bürgerbegehrens unterstützt.
Ich bin der Meinung, man kann sich trefflich streiten, wie hoch das Quorum sein sollte. Wir haben uns im Verfahren darauf verständigt, nicht ganz so weit zu gehen wie Sie. Aber wir halten fest und sehen es auch als eindeutigen Erfolg unserer Politik, dass durch eine Absenkung der Quoren mehr direkte Demokratie möglich geworden ist.
Vielmehr sind wir der Meinung, dass die repräsentative Demokratie die Regel ist. Die Regelentscheidungen sollen in den Ortschaftsräten und Gemeinderäten getroffen werden.
Nur in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Fragen betroffen sind, in denen die Gruppierungen in den Gemeinden total zerstritten sind oder ein wichtiges Bürgerinteresse von den Gemeinderäten nicht entsprechend berücksichtigt wird, sollte es die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheids geben. Wir haben die Möglichkeiten dazu erleichtert. Aber wir wollen nicht die Regelentscheidungen im Gemeinderat durch Bürgerentscheide ersetzt wissen, meine Damen und Herren.