Zur Geschichte: Die CDU und die FDP waren aus folgendem Grunde zunächst gegen das Gesetz: Wir sagen, eine Zinsabgeltungssteuer ist die bessere Möglichkeit.
Aber dann hat das große Vermittlungsverfahren im Dezember 2003 dazu geführt, dass CDU und FDP am Ende diesem Gesetz mit der Maßgabe zugestimmt haben,
dass die Bundesregierung möglichst rasch ein Gesetz zur Zinsabgeltungssteuer vorlegt, was bisher leider noch nicht erfolgt ist.
Aber der entscheidende Punkt ist: Bis wir dieses Konzept haben, brauchen wir mindestens eine tragfähige Zwischenlösung. Ohne sie können die Behörden nicht gegen Sozialmissbrauch und Steuerbetrug vorgehen.
Deswegen ist die Position der CDU, lieber Herr Kollege Dr. Noll, und des Finanzministers klar: Bis zu diesem Zeitpunkt stehen wir zu dieser Gesetzeslage.
Herr Kollege Dr. Schüle, ist Ihnen bekannt, dass während der Diskussion um die Quellensteuer, die etwas Ähnliches wie die Zinsabgeltungssteuer ist, schon deswegen eine Welle der Geldverschiebungen in das Ausland stattgefunden hat, weil wir in Deutschland über diese Form diskutiert haben? Wie wollen Sie dem entgegentreten, falls dies wieder passiert?
Vielen Dank, lieber Kollege Moser, für die Frage. Deswegen gibt es Bemühungen, das Ganze europaweit durchzuführen. Das ist, glaube ich, die sachgerechte Lösung.
Aber nun zum Thema. Die Behauptung, dass die jetzt geltende Rechtslage zusammen mit dem Anwendungserlass dazu führt, dass wir einen Schnüffelstaat bekommen, ist nicht gerechtfertigt.
Es wird behauptet, wir hätten jetzt die Möglichkeit, ohne Anlass ins Blaue hinein von Behörden massenweise Ermittlungen durchführen zu lassen. Das ist nicht richtig. Tatsache ist: Anlassbezogenheit, Erforderlichkeit, konkreter Anlass, Ermessen und Übermaßverbot sind im Gesetz und im Anwendungserlass – darauf werde ich noch zu sprechen kommen – geregelt.
Zu den Zahlen, die hier in den Raum gestellt worden sind – Tausende von Anfragen am Tag –: Die neuesten Zahlen, die uns vorliegen, sind: 2,2 Anfragen am Tag im Schnitt in Baden-Württemberg, 12,5 bundesweit. Ich glaube, diese Zahlen zeigen die Dimension und die Notwendigkeit, bei der Sachlichkeit zu bleiben.
(Abg. Drexler SPD: Herr Theurer, zweieinhalb! – Gegenruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Stickelberger SPD: Offizielle Zahlen!)
Zum Datenschutz: Das Bundesamt für Finanzen ist verpflichtet, 18 Monate lang diese Daten zu speichern. Das heißt, der Datenschutz kann in dieser Zeit auch aktiv werden.
Ich rate uns gemeinsam – FDP, CDU und allen, die sich dafür einsetzen möchten –, unsere Energie darauf zu verwenden, möglichst rasch und möglichst europaweit eine Zinsabgeltungssteuer – nach Möglichkeit im Rahmen einer großen Steuerreform – zu erreichen. Darauf sollten wir unsere Kraft verwenden. Denn das beste Mittel, um mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen, ist eine Steuerreform, die vom Bürger akzeptiert wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt, ich bin über die bisherige Diskussion erschüttert. Damit meine ich nicht den Kollegen Dr. Schüle, der die bisherige Geschichte des Gesetzes sehr sachlich dargestellt hat. Ich bin erschüttert über Sie, Herr Theurer. Sie haben das Bild eines Überwachungsstaates, einer Bananenrepublik gemalt, das mit der Wirklichkeit in Deutschland weiß Gott nichts zu tun hat.
In welcher Welt leben Sie eigentlich, wenn Sie so tun, als hätten wir hier Zustände wie in der ehemaligen DDR? Ich glaube, dagegen sollten wir uns alle verwahren.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abge- ordneten der CDU – Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)
Aber die verbalen Entgleisungen gehören ja zur Rhetorik, die die Aktivitäten Ihres Justizministers begleitet.
Sie können damit natürlich nur mühsam verdecken, dass Sie der Herr Finanzminister im Bundesrat zu Recht zurückgepfiffen hat.
Sie unternehmen im Bundesrat Vorstöße, die nicht mit der Landesregierung abgestimmt sind, werden dann zurückge
Dass darüber ein koalitionsinterner Streit bestehen mag, freut uns weiß Gott nicht und ist auch nicht primär unser Problem. Herr Justizminister, uns stört vor allem, in welch populistischer und reißerischer Weise Sie rechtspolitische Themen auf Bundesebene angehen. So darf man nicht mit rechtspolitischen Fragen umgehen, vor allem dann nicht, wenn es um so subtile Bereiche wie das Bankgeheimnis geht – ein schützenswertes Gut, dem andere gewichtige öffentliche Belange gegenüberstehen.
Aber das reiht sich leider ein in eine Reihe Ihrer Vorstöße, die Sie in letzter Zeit unternommen haben, zum Beispiel in der vorletzten Plenardebatte „Statt der Wahrheit Strafe“. Dabei ging es um Vaterschaftstests. Oder ich erinnere an die Diskussion zu dem Gesetz, mit dem Diskriminierungen in der Bundesrepublik verhindert werden sollten. Dieses Gesetz haben Sie als „Ausgeburt kranker Hirne“ bezeichnet.
Mit solchen Vokabeln begleiten Sie die rechtspolitische Diskussion in diesem Land – nur um in die Schlagzeilen zu kommen! Der Sache erweisen Sie damit einen Bärendienst.