63 % erhöht. Es gibt eine Menge gemeindeübergreifender Einrichtungen, die jetzt einen höheren Zuschuss bekommen als vorher.
Die Gemeinden haben darüber hinaus in vielen Fällen, in denen sie eine Aufnahme in den Bedarfsplan nicht vorgenommen haben, auf freiwilliger Basis einen Zuschuss festgesetzt, der über den verpflichtenden 31 % liegt.
Aber wir sehen uns jetzt einer offensichtlich steigenden Zahl von Fällen gegenüber, in denen die Abstimmung vor Ort nicht funktioniert.
Wir haben deutlich gemacht, dass wir dafür eigentlich die Kommunen in der Zuständigkeit sehen und dass wir ihnen zutrauen, eine vernünftige Absprache für diese Fälle zustande zu bringen. Wir glauben ja daran, dass die Probleme am besten vor Ort gelöst werden können. Deshalb haben sich die kommunalen Landesverbände, der Paritätische Wohlfahrtsverband und damals noch das Sozialministerium zusammengesetzt und erst im April ein gemeinsames Papier beschlossen. Wenn sich die Kommunen daran halten würden, gäbe es das Problem nicht. Aber es gibt offensichtlich Kommunen, die unbelehrbar sind. Anders könnten solche Beschlüsse wie jetzt der des Stuttgarter Gemeinderats oder auch anderswo im Land nicht zustande kommen.
Deswegen halten wir es für richtig, dass die beiden Regierungsfraktionen uns auffordern, im Herbst einen Bericht vorzulegen, wie viel konkrete Fälle uns bekannt sind, wo Kindergärten in existenzielle Not kommen,
weil ein Finanzausgleich zwischen den Zentralorten und zuliefernden Orten offensichtlich nicht möglich ist.
(Abg. Schmiedel SPD: Es geht doch um die Kin- der! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Was haben sie von dem Bericht?)
Auf der Grundlage eines solchen Berichts besteht die Absicht beider Fraktionen – und wir halten das für richtig –, dann ins Gesetz zu gehen und nachzusteuern.
Das ist für uns die Ultima Ratio, weil wir es im Prinzip für richtiger halten, dass eine Einigung vor Ort erfolgt.
Aber ich möchte auch klar sagen: Es kann nicht sein, dass Einrichtungen, die von Eltern gewünscht werden und für die Kinder wichtig sind, in ihrer Existenz bedroht werden, weil eine solche Einigung nicht zustande kommt.
Das war nicht die Absicht des novellierten Kindergartengesetzes, und deswegen stehen wir dahinter, bei entsprechendem Bedarf im Herbst eine Gesetzesnovelle durch dieses Haus zu bringen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Fischer SPD: Sie wollen uns nur nicht Recht geben, weil wir das schon lang gefordert ha- ben!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir diese Debatte zum ersten Mal führen würden, dann hätte ich Verständnis für diese Position. Aber wir führen diese Debatten jetzt seit über zwei Jahren, und es ist doch nicht so, Herr Kollege Noll, Herr Kollege Klenk, dass die kommunalen Landesverbände und der Paritätische Wohlfahrtsverband erst jetzt einsteigen würden und das jetzt etwas Neues wäre.
wenn es einmal zu einem Fortschritt kommt. Aber im Interesse der Kinder, im Interesse von Trägervielfalt, im Interesse von Rechtssicherheit sage ich Ihnen – ich tue es Ihnen zuliebe, Herr Kollege Noll, auf Lateinisch –:
Lassen Sie uns diese Geschichte nicht länger hinhalten. Das haben Sie schon viel zu lange getan. Ich beantrage, dass wir heute über unseren Antrag abstimmen
(Abg. Wieser CDU: Frau Präsidentin, gestatten Sie eine Frage zu dem lateinischen Zitat? – Gegenruf des Abg. Fischer SPD: Nein, das geht nicht!)
Wenn ich es richtig weiß, heißt es: „Hier ist Rhodos, hier wird getanzt.“ Das hat mit der Abstimmung nichts zu tun.
(Heiterkeit – Zurufe, u. a. Abg. Birzele SPD: Das war jetzt geschäftsordnungsmäßig eine Kurzinter- vention! Aber eine verfehlte! – Unruhe)
Abschnitt I des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2791 (geänderte Fassung), ist durch die Aussprache erledigt.
Zu Abschnitt II dieses Antrags liegt ein Änderungsantrag und zu diesem wiederum ein Änderungsantrag vor. Ich stelle zunächst diesen Änderungsantrag, nämlich den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/4458, zur Abstimmung.
(Abg. Kretschmann GRÜNE: Der andere ist doch weiter gehend! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Der andere ist weiter gehend!)
Es wurde ein Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt. – Dieser Antrag findet die erforderliche Mehrheit.