Meine Damen und Herren, wenn dieser Baggerbiss früher stattgefunden hätte, wenn es diese Straße schon gäbe, dann hätten wir in Pleidelsheim in der Stadtmitte nie ein Feinstaubproblem gehabt.
Deswegen müssen wir uns auch klar machen, was immer wieder deutlich aufgeschienen ist: Es wird mit diesen großen Verlagerungen auf die Bahn nicht klappen, zumindest nicht in den nächsten 20 Jahren. Ich werde das auch weiterhin anstreben. Aber wenn wir merken, dass wir es nicht schaffen, dass das Wasser den Berg hinauffließt,
müssen wir halt dem abwärts fließenden Wasser die richtigen Bahnen graben, und dann müssen wir Straßen bauen.
(Beifall des Abg. Drautz FDP/DVP – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Westerwelle macht das! – Abg. Scheuermann CDU: Nur tote Fische schwimmen bergab!)
Wir brauchten auch kein Durchfahrtsverbot für Stuttgart, wenn wir einen Nordostring hätten und wenn wir eine B 312 hätten. Auch da dürfen wir die Probleme nicht vor uns herschieben, sondern wir müssen sie konstruktiv angehen und Lösungen finden, die tragfähig sind.
Das aber sind Aufgaben der neuen Bundesregierung. Da hoffe ich schon, dass sie in der neuen Zusammensetzung jetzt einen anderen Blickwinkel hat und da mehr bewegt als die bisherige Bundesregierung.
Das Fazit, das auch der Herr Staatssekretär schon gezogen hat, ist: Wir dürfen nicht mehr meckern und Pläne machen, sondern wir müssen endlich handeln.
Wir werden die Landesregierung gern intensiv dabei unterstützen, wenn sie in diesem Sinne noch stärker als bisher initiativ wird. Ich bin besonders froh, dass sowohl die CDUFraktion als auch die Landesregierung unseren Anstoß zur Nutzerfinanzierung, den wir mit dem Beschluss unseres FDP-Landeshauptausschusses im Oktober letzten Jahres gegeben haben, aufgegriffen haben und dass wir da inzwischen gemeinsam initiativ sind. Denn wir müssen wirklich alles dafür tun, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße in Baden-Württemberg gesichert bleibt, weil das eine wesentliche Voraussetzung für einen weiterhin erfolgreichen Wirtschaftsstandort ist.
Wir haben nun noch über die beiden Drucksachen zu befinden. Kann ich davon ausgehen, dass sowohl die Große Anfrage als auch der Antrag durch die Aussprache erledigt sind? –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Antworten der Regierung auf die hier zur Diskussion stehenden Initiativen der FDP/DVP-Fraktion sind von Herrn Kollegen Mappus unterzeichnet – die eine als Staatssekretär, die andere als Minister, in beiden Fällen eines Ministeriums, das nicht mehr existiert. Ähnlich überholt und bedeutungslos sind viele Fragen und Antworten der beiden Drucksachen. Ich will mich deshalb auf wenige Feststellungen beschränken.
Erstens: Der unmittelbare Einfluss des Landes auf den Modal Split im Güterverkehr ist mangels Zuständigkeiten gering. Wo dieser Einfluss existiert, nämlich bei der finanziellen Förderung von Infrastruktur des Schienengüterverkehrs, hat die Haushaltsentwicklung der letzten Jahre ihn marginalisiert. Darüber können auch die wortreichen Initiativen der FDP/DVP nicht hinwegtäuschen.
Zweitens: Die größten Einflussmöglichkeiten auf den Güterverkehr hat die Landesregierung durch das Planungsrecht. Da sie aber nichts gegen den Wildwuchs von Gewerbegebieten weit abseits jeder Schienenerschließung unternommen hat, bleiben alle Bekenntnisse zum Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene leer und hohl.
Drittens: Die Landesregierung verhält sich selbst in den seltenen Fällen weitgehend passiv, in denen die Politik bei der Wahl des Verkehrsträgers direkte Mitspracherechte hat. Weder war sie bereit, darauf hinzuwirken, dass Mülltransporte zu Verbrennungsanlagen auf der Schiene stattfinden,
noch hat sie es vermocht, Genehmigungen zum Kiesabbau an Auflagen zur Nutzung der Schiene zu verknüpfen.
Viertens: Die wichtigste Investition in den Schienengüterverkehr in Südwestdeutschland ist der Ausbau der Rheinschiene. Es ist zu hoffen, dass die Landesregierung ihre Kritik an deren unzureichender Finanzierung auch dann aufrechterhält, wenn die CDU in Berlin eine Regierung führt.
Fünftens: Die Lkw-Maut war nach Jahrzehnten des Stillstands die erste wirksame politische Maßnahme für eine Verbesserung des Anteils der Schiene am Güterverkehrsaufkommen. Die Landesregierung hat allerdings im Bundesrat eine 20-%-Reduktion der Mauthöhe durchgesetzt, die den gewünschten Effekt unnötig verringert hat. Für die Entwicklung des Güterverkehrs in Baden-Württemberg wird mehr als alles andere entscheidend sein, ob die Landesregierung einer Erhöhung der Maut und einer Ausweitung auf kleinere Lkws zustimmt.
Einen Beitrag der FDP/DVP in der Landesregierung zur Verlagerung von Verkehr auf die Schiene können wir als Fraktion GRÜNE nicht erkennen. Darüber können auch wortreiche Große Anfragen nicht hinwegtäuschen.
a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Beitrag von Frauen für die Innovationsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Baden-Württemberg – Drucksache 13/2858
b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Juniorprofessur verankern – Rechtssicherheit und Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler/-innen sichern – Drucksache 13/3538
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, die Reden zu Protokoll zu geben. Ich bin damit einverstanden. (Siehe Erklärungen zu Protokoll am Schluss des Tagesordnungspunktes.)
Ich gehe davon aus, dass der Antrag Drucksache 13/2858 als Berichtsantrag erledigt ist. – Dem wird nicht widersprochen.
Abschnitt I des Antrags Drucksache 13/3538 ist ebenfalls ein Berichtsantrag. Darf ich davon ausgehen, dass auch er erledigt ist? – Das ist der Fall.
Dann bleibt noch Abschnitt II dieser Drucksache. Ist auch der erledigt, oder wünschen Sie Abstimmung? –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist positiv, in regelmäßigen Abständen den aktuellen Stand der Förderung von Frauen im Wissenschaftsbereich zu diskutieren, zu überlegen, was gut läuft, was noch verbessert werden muss. Klar ist: Wir sind auf einem Weg, bei dem Ausdauer gefordert ist. Aber: Erfolge werden mehr und mehr sichtbar, die ergriffenen Maßnahmen sind richtig angelegt. Wir dürfen aber nicht nachlassen.
Natürlich liegt der Anteil der Professorinnen noch in erheblichem Maße hinter dem der Professoren zurück. Jedoch: Der Professorinnenstamm erhöhte sich nach Angaben des Statistischen Landesamts allein innerhalb eines Jahres um 11 %. Die Schlagzeile der „Stuttgarter Nachrichten“ vom 30. August „Wissenschaftlerinnen auf dem Vormarsch“ zeigt, in welche Richtung der Trend erfreulicherweise geht.
Allerdings: Noch entscheidender für die Entwicklung der kommenden Jahre sind die Zahlen der Neuhabilitierten. Im Juni dieses Jahres hat das Statistische Landesamt festgestellt, dass unter den Neuhabilitierten der Anteil der Frauen auf Rekordniveau liegt.
Das Land hat mit einer Reihe von Frauenförderprogrammen im Wissenschaftsbereich in vielfältiger Weise viel getan, und das läuft weiter. Beispiele hierfür sind:
Weitere Mittel sind auch für die Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen vor Ort – insbesondere durch die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten – vorgesehen.
Das neue Landeshochschulgesetz enthält wirksame Instrumente, die wissenschaftliche Karrieren von Frauen erleichtern. Chancengleichheit für Frauen und Männer ist durchgängiges Prinzip. Konkret: Bei allen Entscheidungen und Maßnahmen muss geprüft werden, ob sich diese unterschiedlich auf Geschlechter auswirken. Und: Es sind spezifische Regelungen vorgesehen, die die Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf berücksichtigen. Das ist ein zentraler Punkt.