Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir die Voraussetzungen geschaffen und die nötige Vorsorge getroffen für den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen, die zugelassen sind – ich wiederhole es –, ohne uns noch in einem rechtsfreien Raum zu bewegen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags.
Nein, Herr Abgeordneter, Sie haben Ihre Redezeit bereits überschritten. Das haben alle Fraktionen getan. Deshalb lasse ich jetzt keine Wortmeldungen mehr zu.
Ich lasse über Abschnitt II Ziffern 1 bis 7 des Antrags abstimmen. Wer diesen Ziffern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffern 1 bis 7 sind mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über Abschnitt II Ziffer 8 des Antrags abstimmen. Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffer 8 des Antrags ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse schließlich über Abschnitt II Ziffer 9 des Antrags abstimmen. Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffer 9 des Antrags ist mehrheitlich abgelehnt.
Damit ist der Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/185 insgesamt abgelehnt und Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.
Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Auswirkungen der Reform der EU-Weinmarktordnung – Drucksache 14/191
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wein prägt seit vielen Jahrhunderten unsere Landschaft und unsere Kultur. BadenWürttemberg ist eines der großen Weinbauländer in Deutschland. Von einer Gesamtproduktion von 9 Millionen Hektolitern werden in unserem Land allein 2,3 Millionen Hektoliter produziert. Aber, meine Damen und Herren, anders als bei unseren Nachbarn und der übrigen EU wird der im Land produzierte Wein auch vermarktet. Die Weinlese ist in vollem Gange, die Aussichten, auch in diesem Jahr Weine von hervorragender Qualität zu erhalten, sind bestens. Das Klima stimmt, die Ernteerträge werden als gut bezeichnet, wir haben hohe Öchslegrade zu erwarten. Die Anstrengungen der vergangenen Jahre haben sich gelohnt. Die Weinbaupolitik in Baden-Württemberg, auf konsequente Qualitätssteigerung und Verbesserung des Wettbewerbs im internationalen Vergleich sowie auf den Ausbau der regionaltypischen Eigenschaften der Weine zu setzen, hat sich bewährt. Baden-Württemberg kann auf seine Weine und natürlich ganz besonders auf seine Winzerinnen und Winzer stolz sein.
Anders sieht es aus, wenn man den Weltmarkt und die Situation der europäischen Weinbauländer insgesamt betrachtet. Die traditionellen Weinbauländer in Europa sehen sich vermehrt einem stärkeren Wettbewerb mit der sogenannten neuen Welt ausgesetzt. So hat allein Neuseeland seine Rebflächen in den letzten Jahren um 200 % erweitert. Bereits jetzt liegt der Anteil ausländischer Weine in Deutschland bei 55 %. In die Länder der EU wird erstmals mehr Wein importiert als exportiert wird, Tendenz steigend.
Wein wird dort mit industriellen Methoden und vor allem billig hergestellt. Traditionelle önologische Verfahren werden einfach ignoriert. Wie der Wein hergestellt wurde, ist vielen völlig egal. Hauptsache, er kann billig verkauft werden.
Vor allem in den Weinbauregionen Europas, die keine Qualitäts- und Marketingstrategien verfolgen, also auf Menge produziert haben, werden deshalb enorme Überschüsse produziert, die wiederum mit erheblichen EU-Geldern beseitigt werden. Die zusätzlichen Beihilfen der EU zur Anreicherung des Weins mittels Mostkonzentraten haben zu einer
zusätzlichen Produktionsausweitung geführt. Jährlich werden in der EU 27 Millionen Hektoliter überschüssigen Weines zu Industriealkohol verarbeitet. Der Weinsee wird größer, obwohl die EU jährlich ca. 1,3 Milliarden € für Maßnahmen der Destillation und der Lagerhaltung ausgibt. Bis zum Jahr 2011 wird aufgrund des anhaltenden Rückgangs des Weinkonsums mit einem jährlichen Überschuss von bis zu 270 Millionen Litern gerechnet. Dies entspricht 15 % der europäischen Gesamterzeugung.
Die EU hat vor allem bei den Handelsverträgen mit den USA im letzten Jahr vieles versäumt, vor allem deshalb, weil sie sogenannte fraktionierte Weine zugelassen hat. Der deutsche Weinbauverband hat dieses Weinabkommen als große Niederlage für die europäischen Winzer und Verbraucher bezeichnet.
Hintergrund war die Zustimmung der EU, ausländische Weine für den Handel zuzulassen, die mit Verfahren erzeugt werden, die bei uns eindeutig verboten sind. Die dadurch entstandenen Wettbewerbsnachteile einheimischer Winzer sind gravierend. Es wurde auch versäumt, festzulegen, dass auf dem Weinetikett solche Verfahren zumindest beschrieben werden. Der Verbraucher hat aber ein Recht darauf, zu wissen, wie der Wein hergestellt wird.
Die EU-Kommission spricht jetzt von einer Störung des Gleichgewichts des Weinmarkts. Sie sagt, dass wir uns in eine Krise bewegen. Es ist richtig, die offensiven Produktions- und Vermarktungsstrategien ausländischer Weinbauregionen erfordern Maßnahmen, um die Einkommen und die Wettbewerbsfähigkeit der Winzer zu verbessern. Dies kann aber nicht durch weitere Zuschüsse geschehen. Wenn die EU-Kommission jetzt anbietet, weitere 2,4 Milliarden € für die Rodung von 400 000 ha Rebland zur Verfügung zu stellen, ist dies eindeutig der falsche Weg.
Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Antrag der FDP/DVP-Landtagsfraktion ebenfalls klare Worte gefunden. Wir unterstützen den Schulterschluss zwischen den Weinbauverbänden und der Landesregierung.
Wir teilen die Auffassung, dass Marktanteile nur dann verteidigt bzw. ausgebaut werden können, wenn wir weiterhin konsequent auf Qualität und Verbraucheraufklärung setzen. Dies muss aber auch in der EU durchgesetzt werden. Bisher vermissen wir hier allerdings ein klares Wort der Bundesregierung gegenüber der EU.
Der Vorschlag von Bundesagrarminister Seehofer, ein Reinheitsgebot für Wein einzuführen, hilft uns leider nicht weiter.
Wir brauchen eine grundlegende und zukunftsfähigere Reform der Weinmarktordnung. Das Weinbudget der EU ist schließlich keine heilige Kuh. Es hat nur dann seine Berechtigung, wenn es für Regionalprogramme zur Förderung der Qualitäts- und Absatzstruktur dient. Offensichtliche Missbräuche, wie das Herbeiführen von Übermengen, um sie dann wieder mithilfe von staatlichen Geldern über die Destillation zu vernichten, müssen endlich beseitigt werden.
Jede Region muss selbst entscheiden können, wie sie ihre Weinbaustruktur und ihren Weinabsatz fördert. Der Rahmen, den die EU setzen muss, auch gegenüber den Weinimporten, ist die klare Definition von önologischen Verfahren und Qualitätsstandards. Wir wollen, dass Wein auch Wein bleibt.
Wein braucht seinen regionaltypischen Charakter, seine Herkunft und vor allem sein Gesicht. Baden-württembergischer Wein lebt von unterschiedlichen Bodenstrukturen, vor allem von den sehr schwer zu bewirtschaftenden Steillagen, vom besonderen Klima am Bodensee sowie an Rhein und Neckar, von Trollinger und Gutedel, aber auch vom Acolon – das ist übrigens mein Lieblingswein – sowie vom Gewürztraminer.
Es müsste selbstverständlich sein, bei der Weinherstellung nur solche Verfahren zuzulassen, die im Kodex der Internationalen Organisation für Rebe und Wein enthalten sind. Wir brauchen weder Holzchips noch andere künstliche Aromen im Wein. Wir wollen keine No-Name-Produkte, die mit importierten Mosten vermischt werden.