Monika Chef

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Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von den Grünen, mit vollem Magen lässt es sich natürlich leicht sa gen: Die Gentechnik brauchen wir nicht.
Fragen Sie aber auch die vielen Menschen, die in anderen Ländern leben und die froh über den Einsatz der Gentechnik sind. Das hat mittlerweile auch unser Papst erkannt.
Der Antrag der Fraktion der SPD verfolgt das Ziel, den An bau gentechnisch veränderter Organismen in Baden-Württem berg endlich zu verbieten.
Hören Sie mir doch zu! Vielleicht lernen Sie dann noch et was.
Die Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums ist kurz, aber zutreffend. Erstens: In Baden-Württemberg erfolgt ein solcher Anbau nicht. Zweitens: Auf Bundesseite wird momen tan entschieden, welchen Spielraum die Länder künftig haben werden. Der Antrag der SPD-Fraktion kommt insoweit etwas zu früh.
Nein, im Moment nicht.
Meine Damen und Herren, trotzdem möchte ich die Positio nen der FDP/DVP-Fraktion nochmals darstellen und dabei insbesondere auf den Begriff „gentechnikfreies Baden-Würt temberg“ eingehen. In der Tat gab es bis vor Kurzem Freiland versuche der Universität Hohenheim und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen mit gentech nisch veränderten Pflanzen. Diese Versuche wurden von Gen technikgegnern zerstört. Wenn man die Höhe der wissen schaftlichen und materiellen Schäden addiert, stellt man fest, dass ein Schaden in mehrstelliger Millionenhöhe entstand. Jahrelange wissenschaftliche Arbeiten der beiden auf dem Ge biet der Pflanzenzucht über Deutschland hinaus führenden wissenschaftlichen Einrichtungen wurden sinnlos zugrunde gerichtet.
Die Diskussionen um das Für und Wider der Gentechnik wer den nur noch emotional geführt, was das Hohe Haus auch heu te wieder zeigt.
Die Meinung der Wissenschaft wird ignoriert. Fachlicher Sachverstand ist nicht mehr gefragt. Wenn die Argumente der Gegner wirklich mit Fakten widerlegt werden, lautet das Er gebnis meist: Diese Technik brauchen wir in Baden-Württem berg nicht.
Meine Damen und Herren, wenn es neue Technologien gibt, dann muss man deren Chancen und Risiken erforschen und diese gegeneinander abwägen.
Wenn man nicht forscht, dann ist die Ablehnung einer solchen Technologie keineswegs sachgerecht.
Hessen hat vor Jahren unter grüner Regierungsbeteiligung die Herstellung von Insulin durch medizinische Gentechnik ver boten.
Wieder war es die „Dagegen-Partei“. Inzwischen wird es im Ausland hergestellt.
Danke, Frau Präsidentin.
In der Medizin ist die Gentechnik mehr als anerkannt. Deutsch land spielt auf diesem Gebiet aber keine Rolle mehr.
SPD und Grüne sprechen sich für null Toleranz, also für ein striktes Reinheitsgebot bei Saatgut aus. Weltweit werden – das hat Kollege Fischer vorhin schon gesagt – auf 134 Millionen ha GV-Pflanzen angebaut. Sie müssen sich das einmal vorstellen: Das ist die vierfache Fläche Deutschlands! Deutschland und Europa beziehen einen großen Teil der Futtermittelrohstoffe aus diesen Anbauländern. „Null Toleranz“ ist deshalb über haupt nicht möglich.
Die Festlegung eines EU-weit einheitlichen Saatgutschwel lenwerts für geringste Verunreinigungen ist deshalb dringen der denn je.
Grenzwerte haben wir in vielen Bereichen auch heute schon: Grenzwerte für Fremdbesatz im Saatgut, Grenzwerte für My kotoxingehalte im Getreide, Grenzwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und vor allem – auch wenn Sie dies stets verschweigen – Grenzwerte für genverän derte Bestandteile in Biolebensmitteln.
Meine Damen und Herren, wir haben genveränderte Produk te in fast jedem Käse, in Obstsäften, die mit Vitaminen ver setzt sind, in Süßigkeiten, die Sojalezithin enthalten, und – nach Ihrer Definition – in tierischen Produkten, wenn die Schlachttiere mit gentechnisch veränderten Produkten gefüt tert wurden. Gentechnisch hergestellte Tierarzneimittel sind ohnehin erlaubt. Experten schätzen, dass 80 % aller Lebens mittel Spuren von Gentechnik enthalten. Das in der letzten Legislaturperiode im Bundestag beschlossene Kennzeichen „Ohne Gentechnik“ ist eine dreiste Verbrauchertäuschung. Es müsste vielmehr heißen: „Mit ein bisschen Gentechnik“.
Wenn Sie gentechnikfreie Zonen einführen wollen, bedeutet dies konsequenterweise: Wir brauchen eine positive Kenn
zeichnung aller Lebensmittel, die im Herstellungsverfahren mit Gentechnik in Berührung gekommen sind.
Es ist richtig, dass viele Menschen der Gentechnik skeptisch gegenüberstehen. Das begründet jedoch kein Verbot. Die be stehende Skepsis der Verbraucher ist vielmehr eine Aufforde rung an Politik, Verbände und Unternehmen, sachgerecht über die Züchtungsmethoden zu informieren. Dazu gehört auch, den Menschen bewusst zu machen, dass auf Gentechnik be ruhende Züchtungsmethoden längst bei uns Einzug gehalten haben und vielfältig angewandt werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns als Ziel gesetzt, im Rahmen des Landesenergiekonzepts bis zum Jahr 2020 mindestens 20 % des Stroms, 16 % der Wärmeenergie und 13 % der Primärenergie aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Wir wollen die Primärenergieproduktivität weiter erhöhen und den Energieverbrauch senken. Wir haben in der zurückliegenden Zeit beim Ausbau der regenerativen Energien gute Erfolge erzielt. Wir sind sicher, dass wir die gesteckten Ziele bis zum Jahr 2020 auch erfolgreich erreichen können.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer erfolgreichen Umweltpolitik ist die Fortschreibung des Klimaschutzkon zepts, das nunmehr veröffentlicht wurde. Wesentliche Be standteile dessen sind nationale und internationale Beschlüs se bis hin zur Fortschreibung des Kioto-Protokolls, des Ener giekonzepts der Bundesregierung, aber auch die bisherigen Programme und Maßnahmen unserer Landesregierung.
Die Wirtschaft Baden-Württembergs ist bundes- und europa weit führend. Trotzdem ist der CO2-Ausstoß pro Kopf in Ba den-Württemberg geringer als in anderen Bundesländern. Mit dem vorliegenden Klimaschutzkonzept gehen wir diesen Weg konsequent weiter.
Nur eine starke Wirtschaft und eine verlässliche und voraus schauende Finanzpolitik versetzen uns in die Lage, Klima schutz und Umweltpolitik zu finanzieren. Deshalb war es für uns Liberale bei der Aufstellung des Klimaschutzkonzepts wichtig, dass die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ausreichend
berücksichtigt werden. Klimaschutz ist für unsere exportorien tierte Wirtschaft eine wirtschaftliche Chance. Gleichzeitig müssen wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft sicherstellen.
Wir wollen nicht nur umweltfreundliche Energien. Wir brau chen ebenso Versorgungssicherheit, und wir wollen, dass Energie für alle bezahlbar bleibt. Die wirtschaftliche Belast barkeit der Betroffenen darf deshalb nicht überfordert werden.
Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Unsere klima schutzpolitischen Konzepte sind von herausragender wirt schaftsstrategischer Bedeutung. Wir werden im Bereich der Energieversorgung erhebliche Neuinvestitionen in den Netz umbau vorsehen. Gleiches gilt für die Speichertechnologien.
Sicherlich werden die Grünen auch gegen den Netzausbau de monstrieren.
Wir werden auch, anders als dies die Grünen vorhaben, den erfolgreichen Weg der Ausweitung der energetischen Nutzung von Biomasse weitergehen. Wir setzen, anders als die Kolle gen von den Grünen, auf die verstärkte Nutzung von Holz als Baustoff.
Anders als die Grünen wollen wir das Biomassepotenzial aus dem Wald weiter erhöhen.
Wir werden den Energieverbrauch der Industrie und des ver arbeitenden Gewerbes, aber auch bei den privaten Haushal ten und im öffentlichen Sektor weiter senken. Mehr als 75 % der Ausgaben für den Energieverbrauch der privaten Haushal te sind nämlich Heizkosten.
Wir wollen, dass sich energetische Sanierungen nicht nur aus Umweltgründen rechnen, sondern dass auch ein wirtschaftli cher Anreiz für Mieter und Vermieter bleibt, um solche Maß nahmen überhaupt durchzuführen.
Dabei wird sich das Land Baden-Württemberg seiner finan ziellen Verpflichtung nicht entziehen.
Nein, im Moment nicht. Ich möchte weiter ausführen.
Das Land muss bei seinen eigenen Liegenschaften Vorbild sein. Denn 8 000 Gebäude sind in Landesbesitz.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass Baden-Württem berg auch in Zukunft in allen Bereichen Vorbild und Spitzen reiter bleibt.
Dafür haben wir zusammen mit unserem Koalitionspartner in den letzten Jahren gekämpft.
Meine Damen und Herren, wir wollen nicht Stillstand wie die Grünen.
Wir wollen aber auch keine Entscheidungen im Hopplahopp verfahren und ohne Sachverstand. An dieser Stelle bin ich jetzt beim Antrag unserer Kollegen von der SPD zur Geothermie.
Noch im Jahr 2007 hat die SPD den raschen Ausbau der Geo thermie gefordert und wollte dafür zusätzlich 30 Millionen € für weitere Bohrungen.
Wir haben hierüber auch im Plenum bereits diskutiert. Wir ha ben auf die Risiken der Geothermie verwiesen. Trotzdem be trachten wir vor allem die Tiefengeothermie als einen Bau stein in der Palette der regenerativen Energien.
Wir waren davon überzeugt, dass ein behutsamer Weg der bes sere ist.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben uns recht ge geben. Heute fordert auch die SPD eine moderate Weiterent wicklung der Geothermie, allerdings mit dem Unterschied, dass die geforderten Millionen heute sinnlos ausgegeben wor den wären –
Millionen, die wir angesichts der knappen Haushaltsmittel dringend anderswo benötigt hätten.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Wirtschaftsdaten des Landes zeigen, wie erfolgreiche Politik aussieht. Auch das Beispiel, über das wir heute reden, zeigt überdeutlich: Das Land Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg. Wir ste hen nicht nur für eine sichere Energie- und Klimaschutzpoli tik. Wir stehen insgesamt für eine zukunftsfähige Politik für ganz Baden-Württemberg.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits darauf hingewie sen worden, dass seit Juli des letzten Jahres, seit der Initiati ve der Grünen, in puncto Deklaration von Lebensmittelimita ten viel geschehen ist.
Ich kann an dieser Stelle für die FDP/DVP-Landtagsfraktion erklären – dem wird wohl auch niemand in diesem Haus wi dersprechen –, dass falsche Deklarationen und Etiketten schwindel im Lebensmittelbereich und damit eine Täuschung des Verbrauchers von uns nicht geduldet werden. Deshalb be inhaltet auch unsere Koalitionsvereinbarung auf Bundesebe ne ausdrücklich eine schärfere Vorgehensweise bei solchen Verstößen. Analog dazu haben wir in Baden-Württemberg ei ne gleichlautende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Position Baden-Württembergs hat sich zwischenzeitlich über den Bund hinaus auch bei der EU durchgesetzt. So hat die EU die Lebensmittelinformationsverordnung neu gestal tet und vor allem im Bereich der Lebensmittelimitate klare Kennzeichnungsvorgaben gesetzt.
Meine Damen und Herren, Lebensmittelimitate gibt es seit Langem. Denken Sie an die Margarine, die die Butter erset zen sollte, oder den Lachsersatz, den Kaviar aus Seehasenro gen. Oder denken Sie an den Grünkernbratling, der nach Mei nung vieler Grünen die gesündere und günstigere Alternative zum Fleischküchle darstellen soll.
Letztlich wollen wir als Liberale dem Verbraucher selbst die Entscheidung überlassen, welche Lebensmittel er zu sich neh men möchte. Dazu gehören aber auch die korrekte Kennzeich nung der angebotenen Produkte und eine eindeutige Bezeich nung der Inhaltsstoffe. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass entsprechende Zusätze regelmäßig EU-weit zugelassen und sicher auch nicht gesundheitsschädlich sind.
Aber der Verbraucher darf nicht irregeleitet werden. Insbeson dere muss sichergestellt sein, dass er jederzeit das Produkt er hält, das er bestellt. Wer Butter oder Käse bestellt, möchte kei ne Margarine oder Milchimitate. Ein Schinken muss auch in Zukunft ein aus der Keule geschnittenes Stück Fleisch sein.
Es ist richtig, dass die Verwendung von Klebstoffen zwischen zeitlich untersagt wurde. Gleichwohl wollen wir keine staat liche Bevormundung der Verbraucher. Pauschale Bewertun gen von Lebensmitteln als „ungesund“ sind genauso irrefüh rend wie falsche Deklarationen.
Was haben wir nicht schon alles vonseiten der Grünen gehört? Verbot bestimmter Lebensmittel wie Fastfood, Werbeverbote und Strafsteuern, Ampeln und Smileys. Wir setzen auf Eigen verantwortung, Verbraucherbildung und positive Anreize für die mündigen Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir stehen aber auch dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Vertrauen in die Sicherheit der Lebensmittel in nerhalb der EU haben können.
Für die Sicherheit der hohen Qualität unserer Produkte stehen die Hersteller im Rahmen der Eigenkontrolle, aber auch eine hervorragend funktionierende Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg. Erst vor Kurzem haben wir an dieser Stelle hierüber diskutiert. Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg ist gut aufgestellt.
Es zeigt sich immer wieder: Die von uns bereits vor Jahren in die Wege geleitete Bündelung der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg im Bereich des Landwirtschaftsminis teriums hat sich bestens bewährt.
Die Warenvielfalt war noch nie so groß wie heute. Aber, mei ne Damen und Herren, auch die Qualität der Waren war noch nie so hoch und so gut kontrolliert wie heute. Dies muss vor allem denjenigen deutlich gesagt werden, die aus jeder Bean standung der Lebensmittelüberwachung – und sei diese noch so winzig – einen Lebensmittelskandal produzieren möchten und daraus ohne Rücksicht auf Verluste ihr politisches Ge schäft betreiben.
Wir werden es nicht zulassen, dass ganze Branchen einseitig und unter Missachtung jeder Rechtsstaatlichkeit an den Pran ger gestellt werden.
Wir stehen für Transparenz und strenge Kontrollen in jedem Stadium der Lebensmittelherstellung und des Handels. Auch für die Lebensmittelwirtschaft ist eine effizient arbeitende Le bensmittelüberwachung wichtig. Das geltende Recht bietet diese Instrumente, um auf Verstöße, die immer wieder vor kommen können, effektiv und einzelfallgerecht zu reagieren.
Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbrau cherschutz Rudolf Köberle: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schinkenpizza ohne echten Schinken, Käselaugenstangen ohne wahren Käse – darum handelt es sich, wenn wir von Lebensmittelimitaten sprechen. Heute beraten wir einen Antrag der Fraktion GRÜNE zu die sem Thema.
Verbraucher fühlen sich getäuscht, wenn in Lebensmitteln nicht das drin ist, was sie vom Namen und von der Verpackung erwarten. Von der Politik werden deswegen regelmäßig Ver schärfungen der Kontrolle und Sanktionierung eingefordert. Wie ist die Situation nun tatsächlich?
Wir veröffentlichen regelmäßig die Ergebnisse der Überwa chung im Internet sowie im Jahresbericht des Landes über die Lebensmittelüberwachung.
Produktinnovationen müssen weiter möglich sein. Wir wol len aber auch das geltende Recht für die Verbraucher verbes sern. Verbraucher kaufen oftmals Imitate in dem Glauben, das sei ein Originalprodukt. Ein erfolgreicher Markt braucht Ver trauen der Konsumenten in die Produkte. Mit Klarheit und
Transparenz kann ein vertrauensvolles Konsumklima geschaf fen werden. Ziel muss es sein, eine für alle Wirtschaftsbetei ligten tragbare Lösung zu finden.
Lebensmittelimitate sollen durch den Verbraucher leichter als bisher zu erkennen sein. Meine Damen und Herren, der Ver braucher muss beim Griff ins Ladenregal oder bei der Bestel lung in der Gaststätte auf den ersten Blick deutlich erkennen können, was er später auf dem Teller haben wird. Irreführen de Bezeichnungen oder Abbildungen auf Verkaufsverpackun gen sind nicht im Sinne eines zeitgemäßen Verbraucherschut zes. Klare und eindeutige Kennzeichnung ist vor allem bei so genannten Imitaten erforderlich.
Das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium hat sich daher im vergangenen Jahr ganz besonders für eine Verbesserung der Kennzeichnung eingesetzt. Das Zutatenver zeichnis vieler Lebensmittel ist inzwischen so umfangreich und komplex aufgebaut, dass man fast ein entsprechendes Stu dium braucht, um die tatsächlich verwendeten Zutaten zu er kennen.
Der normale Verbraucher kann die Kernmerkmale des Lebens mittels aus der Zutatenliste oft nicht mehr vollständig ent schlüsseln. Er hat Probleme, Käse- oder Schinkenimitate zu erkennen. Er kann auch beispielsweise bei Speiseeis mit Pflan zenfett oder Vanilledesserts die Zusammensetzung nicht voll ständig erfassen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Verbrau cher sich – trotz formal korrekt gekennzeichneter Lebensmit tel – getäuscht fühlen können.
Ziel muss es sein, dass der Verbraucher bei allen Lebensmit teln – auch bei offen angebotenen Lebensmitteln – auf den ersten Blick erkennen kann, dass nicht das erwartete Original verwendet wurde, sondern ein Imitat. Das heißt: Keine Pizza, die mit Imitaten hergestellt wurde, darf ohne entsprechende Hinweise den Verbraucher erreichen.
Deswegen sind unsere Forderungen:
Erstens: Imitate sollen zukünftig direkt auf der Schauseite der Verpackung als solche kenntlich gemacht werden.
Zweitens: Die Kennzeichnung von Imitaten bei loser Ware, z. B. bei Pizza oder einer überbackenen Laugenstange in der Gastronomie oder bei Waren im Handwerk, sollte entspre chend geregelt werden.
Zu diesen Zwecken hat Baden-Württemberg im Herbst des letzten Jahres eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Damit sollte der Verschleierung solcher Imitate ein Riegel vor geschoben werden. Wir hatten Erfolg. Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene für transparentere und stren gere Regelungen bei der Kennzeichnung von Lebensmittel imitaten eingesetzt.
Die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments für die neue europäische Lebensmittelinformationsverordnung sehen die Aufnahme besserer Kennzeichnungsvorschriften für Le bensmittelimitate vor.
Meine Damen und Herren, die baden-württembergische Le bensmittelüberwachung wird Verbrauchertäuschungen auch künftig nicht dulden. Das versichere ich Ihnen im Interesse unserer Verbraucher, aber auch im Interesse der redlichen Her steller.
Ich hoffe, dass der europäische Gesetzgeber möglichst bald bessere, das heißt eindeutigere Kennzeichnungsvorschriften bei Imitaten beschließen wird. Dies wäre ein echter Fortschritt im Verbraucherschutz.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochwasserschutz wird eine Daueraufgabe unseres Landes bleiben. Diese Daueraufgabe nehmen wir von der FDP/DVP-Fraktion sehr ernst. Wir ha ben Vorschläge sowie die Position der Fraktion in der Plenar debatte am 14. April 2010 ausführlich dargelegt.
Ich will aber an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass zum Hochwasserschutz nicht nur das Schaffen neuer Rückhalteräume zählt. Vielmehr zählen dazu auch die Instand haltung und die Sicherung der bestehenden Hochwasserschutz maßnahmen. Gerade hier haben wir in den vergangenen Jah ren große Investitionen getätigt.
Über die Beratende Äußerung des Rechnungshofs haben wir im Umweltausschuss ausführlich diskutiert. Zusammen mit dem Arbeitskreis Umwelt der CDU-Fraktion haben wir hier zu einen Änderungsantrag vorbereitet, der dann auch so ein gebracht und beschlossen wurde.
Ich möchte hierzu noch kurz ausführen, dass wir als FDP/ DVP-Fraktion die Mitteilung des Rechnungshofs wie immer sehr ernst nehmen. Die Darstellung der Zahlen des Rech nungshofs ist richtig. Die von uns vorgebrachten Änderungs vorschläge betreffen insbesondere die Bindung an den Haus halt sowie die Berichtspflichten. Wir sind der Meinung: Obers te Priorität hat ein zügiger Baufortschritt.
Das Umweltministerium und die nachgeordneten Behörden sollten deshalb ihre Arbeitskraft darauf richten, dass die Vor haben, wie jetzt formuliert, bis zum Jahr 2028 abgeschlossen werden können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich noch ein mal darauf hinweisen, dass es uns genauso wichtig erscheint, die Planungen so zu gestalten, dass die jeweils neuesten Er kenntnisse aus den vorangegangenen Verfahren und Baumaß nahmen bei den nachfolgenden Baumaßnahmen mit einge plant und umgesetzt werden können.
Es erscheint mir nicht nachvollziehbar, wenn heute, im Jahr 2010, Planungen und vor allem auch konkrete Zahlen festge schrieben werden sollen, die letztlich erst in knapp 20 Jahren zum Tragen kommen sollen. Dabei ist uns als FDP/DVP-Frak tion auch wichtig, dass alle Fachleute des Landes ergebnisof fen zu Wort kommen können.
Ziel ist, einen ökologisch verträglichen Hochwasserschutz zu schaffen. Denn nur dieser ist auch im Hinblick auf Pflege und Unterhaltung nachhaltig.
Wie im Ausschuss bereits dargelegt, haben die Fraktionen künftig bei jedem Stand des Verfahrens die Möglichkeit, ent sprechende parlamentarische Initiativen einzubringen, um den jeweiligen Sachstand abzufragen.
Ich persönlich halte dieses Verfahren für weit effektiver als eine turnusmäßige Berichtspflicht der Landesregierung. Die bisherigen Erfahrungen und die Vielzahl der Debatten, die wir in dieser Angelegenheit bereits geführt haben, zeigen im Üb rigen, dass uns das Thema wohl auf absehbare Zeit nicht ver lassen wird. Jedenfalls kann ich Ihnen für meine Fraktion er klären, dass sich die FDP/DVP-Fraktion auch künftig sehr in tensiv mit diesem Thema befassen wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren! Das Thema „Flächenverbrauch in Baden-Württemberg“ hat uns hier im Plenum bereits viel fach beschäftigt. Wir alle sind uns darin einig, dass die Redu zierung des Flächenverbrauchs ein wichtiges umwelt- und strukturpolitisches Thema darstellt. Wir alle sind uns auch da rin einig, dass viele Akteure, nämlich das Land, die Regie rungspräsidien, die Landratsämter als Planungs- und Geneh migungsbehörden und vor allem die Kommunen vor Ort maß geblich darüber entscheiden, wie erfolgreich und nachhaltig wir mit der begrenzten Ressource Fläche umgehen.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion und die von ihr getragene Landesregierung stellen sich gemeinsam der Verpflichtung, den Flächenverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren.
Ich gehe davon aus, dass uns Wirtschaftsminister Pfister als für die Regionalplanung und Bauleitplanung zuständiger Fachminister über die Aktivitäten der Landesregierung unter richten wird. In den Stellungnahmen der Landesregierung kommt dies jedenfalls eindrucksvoll zum Ausdruck.
Lassen Sie mich deshalb aus Sicht der FDP/DVP-Landtags fraktion auf einige ergänzende Fakten eingehen. Das Statisti sche Landesamt Baden-Württemberg hat in einer Veröffentli chung im Jahr 2003 einen Flächenverbrauch von 12 ha pro Tag festgestellt. Das Statistische Landesamt ist gleichzeitig davon ausgegangen, dass ohne eine verstärkte Bemühung zur Einschränkung des Flächenverbrauchs von einem Flächenver brauch von 15,9 ha pro Tag ab dem Jahr 2010 ausgegangen
werden müsse. Heute liegen wir bei einem Flächenverbrauch von ca. 8 ha pro Tag. Ich denke, meine Damen und Herren, diese Zahlen beweisen eindeutig die erfolgreiche Arbeit un serer Landesregierung.
Wir sind fest davon überzeugt, dass weiter gehende Vorschlä ge, wie sie in den vorliegenden Anträgen formuliert werden, keine unmittelbaren Auswirkungen auf den tatsächlichen Flä chenverbrauch hätten, sondern allenfalls mehr Bürokratie und vor allem Mehrkosten für die Kommunen und auch für die Bauwilligen nach sich zögen.
Ein verbindliches Baulückenkataster, wie es der BUND und jetzt auch die Grünen im Landtag fordern, wird von vielen Kommunen bereits freiwillig erstellt.
Das Bewusstsein vor Ort ist schon längst geschärft. Die Kom munen gehen mit der Ausweisung von neuen Baugebieten ver antwortungsvoll um. Die Pflicht der Kommunen, den Bedarf für künftige Erschließungen nachzuweisen, führt im Übrigen ganz automatisch dazu, dass die Kommunen solche Nachwei se über Baulückenkataster führen, wenn dies erforderlich ist.
Wir von der FDP/DVP-Fraktion vertrauen auf die Sensibili tät und vor allem den Sachverstand der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Gemeinderäte, die vor Ort viel besser abwägen können,
wie sie eine ökologische, aber auch sozial und ökonomisch intelligente Stadtentwicklung voranbringen können.
Flächensparendes Verhalten ist für die kommunalen Planungs träger zur Selbstverständlichkeit geworden.
Eines ist allerdings wichtig: Die Haushaltslage der Kommu nen, die maßgeblich auch von der Gewerbesteuer beeinflusst wird, veranlasst viele Kommunen, großzügig Gewerbegebie te auszuweisen. Dies ist ein Beispiel dafür, dass die Gewer besteuer nicht nur aufgrund ihrer Unstetigkeit künftig keine geeignete Finanzierungsquelle für unsere Kommunen dar stellt,
sondern dass das Thema Gewerbesteuer auch einen ökologi schen Aspekt hat. Die FDP/DVP-Fraktion befürwortet weder eine ungehinderte Bebauung noch die Durchsetzung von Bau verboten oder
Sie sind gleich dran, Herr Pfister –,
wie im Antrag der SPD gefordert, die Kontingentierung frei er Flächen. Wir halten es für nicht zielführend, vonseiten der Regierung durch Verbote und Verordnungen in die Entschei dungen vor Ort einzugreifen, unabhängig von der Zuständig keit des Bundesgesetzgebers und der Frage der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben längst erfolgreich gemacht. Die Förderung des Landes, ob dies jetzt die Städte bauförderung, ELR-Mittel oder das MELAP-Programm ist, ist auf optimale Schonung der Ressourcen ausgerichtet.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion und das von ihr geführte Wirtschaftsministerium werden auch weiterhin für eine Scho nung der Flächen in Baden-Württemberg Sorge tragen.
Wir werden aber auch dafür Sorge tragen, dass die Bürger von Baden-Württemberg ein politisches Umfeld vorfinden, das sie in die Lage versetzt, sich in Freiheit und Wohlstand weiterzu entwickeln.
Vielen Dank.
Ich komme aus dem ländli chen Raum und fühle mich dort auch sehr wohl.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Knapp 69 % unserer Landesfläche werden dem ländlichen Raum zugerechnet. Landwirtschaft und ländlicher Raum ha ben in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen und gleichzeitig einen starken Bedeutungswandel erfahren. Bezogen auf die Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsberei che lag der Anteil der Land- und Forstwirtschaft landesweit
nur noch bei 1 % gegenüber gut 10 % im Jahr 1950 und im merhin ungefähr 5,5 % im Jahr 1960.
Die Landwirtschaft ist ein prägendes Merkmal des ländlichen Raums, der in den letzten Jahren eine günstige Entwicklung, aber auch einen Imagewandel erfahren hat. Ehrenämter, Ver eine, Landfrauen – das sind Leistungen, die nicht alle direkt in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eingehen. Aber ohne sie wäre die quantifizierbare wirtschaftliche Entwick lung im ländlichen Raum nicht möglich gewesen.
Die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum ist po sitiv. Das wird, wie wir vorhin schon gehört haben, am bes ten anhand der Entwicklung bei den Arbeitsplätzen deutlich. Sie unterstreicht die gestiegene Attraktivität des ländlichen Raums als Arbeitsort – wohnen und arbeiten, wohnortnah. Diese Entwicklung ist deshalb so erstaunlich, weil im ländli chen Raum der sogenannte produzierende Sektor auch wei terhin das Wirtschaftsleben beherrscht und trägt.
Der ländliche Raum hat die Krise, unsere Wirtschaftskrise, al lerdings besser gemeistert, als dies im Durchschnitt des Lan des zu beobachten war. Aber, meine Damen und Herren, die Möglichkeiten, im ländlichen Raum einen Arbeitsplatz zu fin den, sind trotzdem noch nicht ganz so gut wie im Landes durchschnitt. Dies motiviert uns, die Wirtschaftsförderungs programme im ländlichen Raum auch weiterhin einzusetzen. Das heißt, wir fördern die kleinen und mittleren Unternehmen z. B. bei der Durchführung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den strukturschwachen Räumen des ländlichen Raums oder zur Einführung von neuen Produkten und Verfahren zur Umsetzung von betrieblichen Umwelt schutzmaßnahmen und vor allem – das ist im ländlichen Raum ganz wichtig – bei Existenzgründungen und -festigungen ein schließlich Betriebsübernahmen.
Ohne den Mittelstand, ohne die kleinen und mittleren Unter nehmen wären die Beschäftigungserfolge im ländlichen Raum nicht erreichbar gewesen.
Neun von zehn mittelständischen Firmen in Baden-Württem berg sind im ländlichen Raum auch noch heute Familienun ternehmen. Das bitte ich nicht zu verkennen.
Vor allem in den strukturschwachen Gebieten des ländlichen Raums im Land haben wir seit 1995 Investitionen von klei
nen und mittleren Unternehmen im Umfang von über 2 Mil liarden € mit zinsverbilligten Darlehen unterstützt.
Eine dynamische Volkswirtschaft, die sich auch im internati onalen Standortwettbewerb behaupten will, ist ständig auf sol che Pionierunternehmen angewiesen. Dies gilt insbesondere für unseren ländlichen Raum in Baden-Württemberg.
Im Jahr 2009 konnten wir mithilfe des Landes insgesamt rund 3 900 Existenzgründungen und Betriebsübernahmen mit ei nem Darlehensvolumen von über 520 Millionen € unterstüt zen.
Wir stehen aber in den kommenden Jahren vor einer Welle von Betriebsübernahmen. Das betrifft ca. 45 000 bis 60 000 Unternehmen. Immer häufiger muss der Nachfolger extern ge funden werden. Nur noch ungefähr die Hälfte der Mittelständ ler planen, dass ihre Kinder das Unternehmen weiterführen. Von einem Gelingen der Unternehmensübergaben hängt aber allein bei uns in Baden-Württemberg jährlich der Erhalt von immerhin rund 140 000 Arbeitsplätzen ab.
Das Land leistet in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsorga nisationen und Fördereinrichtungen konkrete Hilfestellung für Übernehmer und Übergeber. Eine wesentliche Zielgruppe bei spielsweise des Meister-BAföGs sind künftige Existenzgrün derinnen und Existenzgründer. Seit 1996 haben wir mit dem Meister-BAföG in Baden-Württemberg mehr als 50 000 Teil nehmer gefördert. Gut die Hälfte davon bezieht sich auf das Handwerk. Das sind Chancen für den ländlichen Raum.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir messen dem ländlichen Raum eine sehr hohe Bedeutung bei. Das zeigt sich nicht nur an der Einsetzung des entsprechenden Kabinettsaus schusses. Um den ländlichen Raum gerade in Zeiten des de mografischen Wandels lebenswert zu erhalten, müssen wir, wie wir es schon von meinen Vorrednern gehört haben, ein ganz besonderes Interesse an der ärztlichen Versorgung ha ben. Ich erinnere deshalb an die Aktuelle Debatte am 18. Ju ni vergangenen Jahres mit dem Titel „Der Landarzt – ein Aus laufmodell?“.
Für uns Liberale ist klar: Nur mit einem leistungsgerechten Entgeltsystem werden wir junge Ärztinnen und Ärzte für ei ne Niederlassung im ländlichen Raum gewinnen können. Wer glaubt, mit dem derzeitigen Taschengeld für Hausbesuche den künftigen Herausforderungen gerecht zu werden, der irrt.
Auch eine Zwangsverteilungsquote, wie sie diskutiert wird, ist aus meiner Sicht verfehlt. Wir Liberalen setzen auf gute Bedingungen im Wettbewerb und freie Entscheidungen, aber nicht auf diskriminierend wirkende Instrumente. Der ländli che Raum wird förmlich schlechtgeredet, wenn man mit Ver pflichtungen zur Niederlassung werben möchte. Wir brauchen deshalb eine konzertierte Anreizaktion.
Die Bevölkerungsentwicklung im ländlichen Raum signali siert uns die Attraktivität des ländlichen Raums als Wohnort. Noch in den Fünfziger-, Sechziger- und Siebzigerjahren sind
aus dem ländlichen Raum erwerbstätige Menschen abgewan dert, weil sie damals keine ausreichenden Beschäftigungs möglichkeiten sahen. Aber vor allem diejenigen, die im länd lichen Raum leben und die Entwicklung tagtäglich miterle ben, erkennen, dass sich die Zeiten seit diesen Jahren deutlich verändert haben. Die Kommunen partizipieren an der Ent wicklung im ländlichen Raum. Dies beweist vor allem die Entwicklung des Steueraufkommens und insbesondere auch der Schuldenlast.
Der ländliche Raum Baden-Württembergs ist ein Wohn- und Wirtschaftsstandort mit beträchtlicher Wachstumsdynamik und vor allem mit sehr guten Zukunftsperspektiven.
Der Landesentwicklungsplan geht zu Recht davon aus, dass die Entwicklung des ländlichen Raums auf eigenständigen Entwicklungspotenzialen basiert. Insbesondere für produzie rende Unternehmen ergeben sich aus den günstigen Bauland preisen – das ist ganz konkret eine praktische Umsetzung –, einer deutlichen Verbesserung der Verkehrsanbindung oder auch aus einem hohen Freizeit- und Umweltwert spürbare langfristige Standortvorteile, die auch für die Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften von entscheidender Bedeutung sind.
Eine naturnahe Landschaft und eine intakte Natur, in der vor allem der Tourismus gefördert wird, beispielsweise durch das Vorhandensein von Thermalquellen und Mooren und durch ein gesundes Klima, sind spezifische Vorteile des ländlichen Raums, insbesondere für den Erholungs- und Gesundheitstou rismus. Im ländlichen Raum befruchten sich die Wirtschafts zweige von Landwirtschaft und Tourismus gegenseitig.
Mit dem fortschreitenden Strukturwandel der Landwirtschaft kommt dem Tourismus eine zunehmende Bedeutung als kom plementäre Wirtschaftsform für den ländlichen Raum zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hinter grund verstehe ich unsere tourismuspolitische Unterstützung als einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung und Entwicklung des ländlichen Raums.
Digitale Technologien, die natürlich auch dazugehören, sind zum entscheidenden Motor für Wirtschaftswachstum und Be schäftigung geworden. Auch bei den Nutzern dieser Techno logie belegt Baden-Württemberg den Spitzenplatz unter den Flächenländern in Deutschland. Gerade für die Menschen im ländlichen Raum muss die Chancengleichheit durch den Auf bau der erforderlichen technischen und organisatorischen Strukturen gesichert werden. Gerade im ländlichen Raum muss die Nutzung des Internets selbstverständlich sein.
Wir werden weiter an den Erfolgsfaktor anknüpfen, der auch für die bisherige positive Entwicklung im ländlichen Raum mitentscheidend war, nämlich an den Ausbau der Qualifikati on. Das wohnortnahe, breit gefächerte Bildungsangebot ins besondere im Grundschulbereich sowie die Schülerbeförde
rung waren wichtige Voraussetzungen für die positive Ent wicklung. Denn Qualifikation zahlt sich aus.
Ich bin gleich fertig. Gestat ten Sie mir noch einen letzten Satz.
Wir wollen deshalb weiter alles daransetzen, dass die Heraus forderungen aus dem ländlichen Raum zu den Chancen des ländlichen Raums werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gesunde Pflanze, fest im Boden verwurzelt, gut mit Nährstoffen versorgt, wächst und gedeiht prächtig. Genauso verhält es sich mit der Demokratie, die sich durch das Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger entfaltet, sich tief verwurzelt und gedeiht. Allerdings muss der Boden hierfür natürlich gut bereitet werden.
Erfreulich sind Studienergebnisse, wonach die Demokratie nach wie vor eine hohe Akzeptanz insbesondere auch bei jungen Menschen findet. Die viel zitierte Politikverdrossenheit zeigt sich allerdings in einer deutlichen Abnahme der Zufriedenheit mit den Leistungen der Demokratie in den vergange nen Jahren. Die Warnsignale dürfen nicht ignoriert werden. Abnehmende Wahlbeteiligung und vor allem – was noch schlimmer ist – Protestwahlverhalten sind Ausdruck dieser Entwicklung, die wir alle im Auge behalten müssen.
Demokratie zu lernen ist ein wichtiger Ansatz; denn Politikverdrossenheit gedeiht auf dem Boden der Ahnungslosigkeit und der Unkenntnis über politische Zusammenhänge. Die Zufriedenheit mit der Demokratie und die grundsätzliche Zustimmung zur Demokratie werden nicht zuletzt deshalb mit einem niedrigeren formalen Bildungsabschluss geringer.
Das Erlernen demokratischer Spielregeln beginnt in den Kindergärten und Schulen. Für viele Kinder ist der Kindergarten der erste Schritt aus der Familie hinaus in einen öffentlichen Ort, an dem sie lernen, mit Menschen anderer Herkunft, Religion und kultureller Zugehörigkeit umzugehen. Die Kinder lernen Konflikte zu bearbeiten, mit anderen zu kooperieren und vor allem die anderen Kinder zu achten und zu respektie
ren. Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit der Kinder zu entwickeln sind zwei wichtige Ziele der Demokratieerziehung in den Kindergärten und die Grundlage für die Fortführung in der schulischen Bildung.
Im Fach Gemeinschaftskunde wird den Schülerinnen und Schülern das Fachwissen über politische, historische sowie wirtschaftliche und soziale Strukturen unseres Gemeinwesens vermittelt. Die Lehrpläne sind an allen Schulen entsprechend ausgestattet. Die politische Bildung in der Schule fördert bei den jungen Menschen die Fähigkeit, sich in der modernen Gesellschaft, in Wirtschaft und Politik angemessen zu orientieren, auf einer demokratischen Grundlage politische Fragen und Probleme kompetent zu beurteilen und sich in öffentlichen Angelegenheiten zu engagieren und erfolgreich zu partizipieren.
Die frühe Beteiligung der Schülerinnen und Schüler durch Mitsprache und Mitgestaltung in der Schülermitverantwortung und durch die Teilnahme an Schulprojekten ist, denke ich, ein sehr gutes Beispiel in Sachen Übung in Demokratie. Wer schon einmal als Schülersprecher oder Schülersprecherin in einer kontrovers diskutierten Angelegenheit einen Konsens hat herbeiführen müssen, hat bereits eine wichtige Erfahrung im demokratischen Interessenausgleich gemacht. Wer schon einmal im Rahmen eines Schulprojekts eine Gedenkstätte für politisch verfolgte Menschen besucht und diese Thematik auch bearbeitet hat, setzt sich mit der Geschichte des eigenen Landes und den demokratischen Grundwerten anders auseinander als beim Lesen eines der zahlreichen Bücher darüber.
Wir müssen die jungen Menschen zum Mitwirken motivieren, ihnen zahlreiche Handlungsspielräume aufzeigen. Vor allem müssen wir Vorbilder dafür sein, sich nicht auf das bequeme Sofa der Beobachtungsdemokratie zu setzen, wie das weite Teile der Bevölkerung leider tun.
Das ist die Zielsetzung der politischen Bildung in Schulen, Kindergärten und in der Gesellschaft insgesamt.
Die Jugendverbände in Baden-Württemberg leisten hierzu einen wertvollen Beitrag außerhalb der schulischen Bildung. Denn Demokratie lebt vom Mitmachen aller. Die im Bündnis für die Jugend zusammengeschlossenen Jugendverbände in Baden-Württemberg stehen für eine Jugendarbeit der Partizipation und der Selbstverwirklichung, in der die jungen Menschen durch Mitbestimmung ihr eigenes Leben gestalten lernen.
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet zahlreiche offene Seminare in ihrem Tagungszentrum „Haus auf der Alb“ in Bad Urach an. Diese Angebote sind vielfältig und wenden sich an politisch interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Viele neu gewählte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind auch schon durch Seminare der Landeszentrale auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet worden.
Die Landeszentrale richtet sich mit ihrem Bildungsangebot vor allem auch an Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Mul
tiplikatoren aus dem Bildungsbereich. Mit einem umfangreichen Internetangebot ergänzt die Landeszentrale das Spektrum der politischen Bildung. E-Learning, Onlinespiele, WahlO-Mat sind nur einige Beispiele, die eine hohe Nutzungszahl erzielen.
In Baden-Württemberg können wir in der politischen Bildung auf ein breit gefächertes Angebot zurückgreifen. Dies ist eine gute Ausgangsposition, um Menschen aller Alters- und Zielgruppen für die Politik und die Mitwirkung in unserem demokratischen Gemeinwesen zu gewinnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als moderne Bürgermeisterin einer kleinen ländlichen Gemeinde kann ich den praktischen Nutzen des Geoinformationssystems, den die Frau Staatssekretärin vorhin genannt hat, bereits heute bestätigen.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, das sogenannte INSPIRE, besser bekannt als Landesgeodatenzugangsgesetz, stellt die Umsetzung europäischer Gesetzgebung dar.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich. Der Gesetzentwurf schafft den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu den Geodaten des Landes Baden-Württemberg, indem er die entsprechenden europäischen Regeln der INSPIRE-Richtlinie verbindlich macht. Für die FDP/DVP-Fraktion im Landtag ist es von Bedeutung, dass die Richtlinie weder den Aufbau einer selbstständigen europäischen Geodateninfrastruktur noch die Sammlung neuer Geodaten vorschreibt.
Wir gehen deshalb davon aus, dass – anders als bei vielen anderen Umsetzungen von EU-Recht – sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene keine gravierenden Haushaltsbelastungen zu erwarten sind. Im Gegenteil: Wir versprechen uns eine vereinfachte Erfüllung der Berichtspflichten aus verschiedenen Umweltrichtlinien gegenüber der Europäischen Kommission, eine Aktivierung des Wertschöpfungspotenzials amtlicher Geodaten und eine wirtschaftlichere Nutzung von Geodaten durch geringere Kosten und einen höheren Nutzen, ferner einen vereinfachten Datenaustausch mit anderen öffentlichen Verwaltungen und damit eine höhere Transparenz von Entscheidungsgrundlagen der öffentlichen Hand.
Meine Damen und Herren, insbesondere im Umweltbereich sind Geodaten von ganz besonderer Bedeutung. Eine seriöse Datengrundlage ist Voraussetzung für die Bestimmung des ökologischen Istzustands und dient letztlich auch – z. B. beim Hochwasserschutz – der Gefahrenabwehr.
Wir versprechen uns von dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit, eine einheitliche und nutzerfreundliche Geo datenstruktur in Baden-Württemberg aufzubauen und sie mit der Geodateninfrastruktur des Bundes und der anderen Bundesländer zu vernetzen. Wir würdigen ausdrücklich, dass die Landesregierung über den Bundesrat, den Ständigen Ausschuss Umweltinformationssysteme, die Umweltministerkonferenz und insbesondere über die Bund-Länder-Vereinbarung zur Schaffung einer einheitlichen Geodatenstruktur für Deutschland in den Entstehungsprozess der INSPIRE-Richtlinie stets eingebunden und daran beteiligt war. Eng eingebunden waren ebenso die Kommunen und die Wirtschaft, was sich auch darin gezeigt hat, dass im Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf keine wesentlichen Änderungswünsche vorgetragen wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der INSPIRERichtlinie auf breiter europäischer Ebene verbinden wir mit dem Ziel, die Formulierung, Umsetzung und Überwachung von umweltpolitischen Maßnahmen zu erleichtern. Information und Kommunikation bleiben aber entscheidende Faktoren
für die Akzeptanz und den Erfolg der INSPIRE-Richtlinie. Wichtig sind für uns die Klärung der Frage, welche datenhaltenden Behörden auf allen Verwaltungsebenen betroffen sind, sowie die Darstellung von Nutzen und Chancen von INSPIRE. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der Grünen fällt mir nur eines ein: Alle Jahre wieder kommt ein solcher Antrag.
Bezeichnend ist, dass wir erst gestern einen neuen Antrag des Kollegen Pix von den Grünen mit dem Titel „Lebensmittelkontrolle verbessern“ bekommen haben. Im Landwirtschaftsausschuss vergeht kaum eine Sitzung, ohne dass die Grünen einen Lebensmittelskandal heraufbeschwören.
Es werden ständig stärkere Kontrollen, neues Personal und neue gesetzliche Vorschriften gefordert.
Herr Pix, wenn Sie erlauben, zitiere ich aus der Begründung Ihres neuen Antrags Drucksache 14/5383 – diesen Antrag hat vielleicht noch nicht jeder gelesen –:
Wie der Landesregierung bekannt ist, wurde über Jahre hinweg minderwertiger Rübensamen als Brokkolisamen deklariert. … Dies wirft Fragen über die Effizienz der Lebensmittelkontrolle auf.
Liebe Kollegen von den Grünen, Ihre Beschuldigungen und Kassandrarufe werden durch ständiges Wiederholen nicht glaubhafter.
Völlig zu Unrecht werden Produktion und Handel in BadenWürttemberg von den Grünen in eine Ecke gestellt, in die sie nicht gehören.
Noch nie waren Lebensmittel so sicher und gesund und vor allem so sauber wie heute.
Natürlich beschränkt sich die amtliche Lebensmittelkontrolle, wie in allen Bundesländern, auf Stichprobenkontrollen, die nach einer Risikobewertung der jeweiligen Betriebe durchgeführt werden. Gemeldete Mängel werden von den zuständigen Behörden zügig und gründlich abgearbeitet.
Die Kollegen von den Grünen müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich Lebensmittel täglich im Blickfeld der gesamten Bevölkerung befinden, und das ist gut so. Insofern ist es naheliegend, aber auch erwünscht, dass vonseiten der Verbraucher immer wieder Mängel beobachtet werden, die bei der amtlichen Stichprobenkontrolle vielleicht einmal nicht erfasst werden.
Es ist leicht, als Opposition ständig neue und zusätzliche Maßnahmen zu fordern und die Beschlüsse der Regierung regelmäßig damit zu kommentieren, sie seien nicht weitreichend genug. Aber Tatsache ist, dass die Lebensmittelüberwachung eine der wenigen Verwaltungen im Land ist, die nicht nur von Sparmaßnahmen ausgenommen, sondern im Gegenteil regelmäßig mit zusätzlichen Mitteln und Personalstellen ausgestattet wurden.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns auch in Erinnerung rufen, dass es Ziel der Verwaltungsreform war, wesentliche Aufgabenbereiche in die Zuständigkeit der Landratsämter abzugeben und damit Effizienzgewinne zu erzielen. Dies war gerade bei der Lebensmittelkontrolle eine Forderung der Stadt- und Landkreise, deren Aufgabe es in erster Linie ist, den vorhandenen Stellenpool so zu bewirtschaften, dass die übertragenen Aufgaben vor allem effektiv und personalsparend erledigt werden können.
Als FDP/DVP-Fraktion stehen wir für größtmögliche Transparenz und größtmögliche Sicherheit für den Verbraucher im Lebensmittelbereich.
Festzustellen ist aber auch, dass die Betriebe ihre Selbstkontrollen stetig verbessern und ausbauen. Insbesondere in der Lebensmittelproduktion ist die gesamte Lebensmittelkette mehr und mehr nachvollziehbar und damit leichter kontrollierbar. Dies erleichtert auch die risikoorientierte staatliche Kontrolle und macht sie transparent und nachvollziehbar. Im Bereich der Landwirtschaft können die Betriebe über die Cross-Compliance-Kontrollen angemessen geprüft werden.
Für unsere Fraktion stelle ich deshalb fest: Baden-Württemberg hat einen effektiven Verbraucherschutz und eine schlagkräftige Lebensmittelüberwachung.
Den Kollegen von den Grünen wird es nicht gelingen, mit ständigen Wiederholungen und neuen parlamentarischen Anträgen
zu Rückstandsüberschreitungen und stetigen Rufen nach neuen Kontrollen die gesamte Branche der Ernährungsindustrie in Misskredit zu bringen.
Minister Hauk hat bereits in der letzten Debatte hier im Plenum zu Recht erklärt, dass die Risikoorientierung der Kontrolle – nicht nur bei den Lebensmitteln, sondern genauso auch beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – nirgendwo so stark ausgeprägt ist wie in unserem Land. Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen immer wieder, wie verlässlich unsere Produkte in Baden-Württemberg sind.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sie konventionell oder biologisch erzeugt werden.
Ich bin gleich so weit. – Der Verbraucher kann sich sicher sein: Qualität aus Baden-Würt temberg ist die erste Wahl.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass wir in diesem Haus selten so einmütig der gleichen Meinung sind. Wir sind nämlich alle guter Hoffnung, dass wir mit diesem Gesetz auf jeden Fall auf einem guten Weg sind. Mich freut natürlich, dass ich das auch für unsere Fraktion kundtun kann.
Vor vier Wochen, am 7. Oktober 2009, haben wir den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Föderalismusreform und zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum ersten Mal beraten. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat Wert darauf gelegt, dass in den Gesetzentwurf eine Berichtspflicht aufgenommen wird bzw. dass die gesetzliche Regelung zeitlich begrenzt wird. Dies ist auch geschehen.
Im Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft haben wir diesen Gesetzentwurf am 21. Oktober ausführlich beraten. Sie, sehr geehrter Herr Minister Hauk, haben uns zugesagt, zu gegebener Zeit über die Fallzahlen sowie über die Frage, welche Entlastung für die Landwirtschaftsverwaltung, aber natürlich auch für die Veräußerer letztlich eintritt, zu berichten.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt das Ziel der Landesregierung, Chancengleichheit für Landwirte auf beiden Seiten der Grenze zu schaffen. Ich danke dem Ministerium, dass es mit diesem Gesetz wirklich zum nachhaltigen Bürokratieabbau beiträgt.
Dem Änderungsantrag werden wir insgesamt zustimmen, genauso wie dem Gesetz. Ich hoffe für uns alle, dass wir damit tatsächlich Bürokratie abbauen – obwohl der vorliegende Gesetzentwurf über 70 Seiten hat. Aber nichtsdestotrotz sind wir alle guter Hoffnung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Zuhörerinnen und Zuhörer!
Die Diskussion, vor allem die Argumentation vonseiten der Opposition, erinnert mich irgendwie an den pawlowschen Hund. Sie reagieren reflexartig, nämlich immer in der gleichen Richtung, wenn das Thema Atom aufkommt. Ich kenne als Bürgermeisterin einer Gemeinde, die Standort eines Kernkraftwerks ist, die Diskussion vor Ort, und zwar seit 15 Jahren. Allmählich, muss ich sagen, sind Ihre Argumente mehr als ausgereizt und irgendwie auch langweilig.
Dabei bestätigt sich für mich vor allem die Erfahrung, dass derjenige, der streitet, wertvolle Zeit verliert, die er eigentlich für seine Arbeit braucht. Sie streiten einfach zu viel und tun zu wenig; das haben auch die Jahre gezeigt, in denen Sie in der Regierungsverantwortung waren.
Ich bin überzeugt, dass man sich die Legitimation zur Kritik erst dann erwirbt, wenn man nachweisen kann, dass man selbst alles getan hat, was im eigenen Ermessensspielraum lag. Dieses Gefühl hatte ich damals, als Rot-Grün in Berlin regierte, überhaupt nicht.
Denn Sie haben – ich weiß nicht, ob das bekannt ist – auf der einen Seite den Atomausstieg beschlossen, andererseits jedoch Bundesbürgschaften für den Bau osteuropäischer Kernkraftwerke bewilligt.
Ob das glaubwürdig war, möchte ich doch infrage stellen.
Ich denke aber, das Energiekonzept 2020 unseres Wirtschaftsministers Ernst Pfister ist ein wichtiger Schritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Bereits jetzt ist absehbar: Der Anteil der regenerativen Energien wird bis 2020 auf mindestens 20 % ansteigen. Dies ist ein realistisches Ziel; noch vor wenigen Jahren hätten es einige für utopisch gehalten.
Um Kernkraft und konsequenterweise auch die Kohlekraft vollständig zu ersetzen, bedarf es großer Anstrengungen und vieler Schritte. Ich denke, wir sind dabei auf einem guten Weg. Mit Schwarz-Gelb in Berlin werden wir diese Aufgaben, die Sie in den letzten Jahren vernachlässigt haben, auf jeden Fall lösen.
Die FDP bezeichnet die Kernkraft weiterhin als Brückentechnologie. Diese Brücke – da sind wir uns hier alle einig – muss so kurz wie möglich gehalten werden. Unser Kollege Dieter Ehret kämpft bekanntlich seit jeher gegen die Verlängerung der Laufzeiten der AKWs.