Frau Präsidentin, ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass ich mit Herrn von Herrmann nichts zu tun habe.
Nun zu meiner Frage: Frau Ministerin, ist es richtig, dass zu Beginn der Baumfällaktion am Morgen des 1. Oktober alle Abwägungen so getroffen wurden, dass nach Ihrer Kenntnis die Baumfällaktion rechtens war?
Das Eisenbahn-Bundesamt hat in seiner Pressemit teilung selbst gesagt, dass es keinen Stopp für Baumfällarbei ten angeordnet hat. Insofern kann ich die Frage mit Ja beant worten.
Inwieweit waren die Landesbe hörden überhaupt in das Gespräch zu naturschutzrechtlichen Auflagen mit dem EBA bzw. mit der Bahn eingebunden?
Ich habe vorgetragen, dass es Gespräche zwischen dem EBA und der DB Projektbau gegeben hat. Insofern wa ren es Gespräche zwischen denjenigen, die Genehmigungs träger sind, und denjenigen, die Inhaber der Genehmigung sind. Wir waren – zumindest nach meinem Kenntnisstand – dort nicht einbezogen, was aus meiner Sicht im Übrigen auch nicht die Aufgabe der Landesbehörde gewesen wäre; das kommt erschwerend hinzu.
Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Zusatzfragen. – Doch. Frau Abg. Dr. Splett, Sie haben noch eine Frage.
Danke. – Ich komme darauf zurück, dass Sie, Frau Ministerin, soeben gesagt haben, das EBA habe keinen Stopp der Baumfällarbeiten angeordnet. Aber es hat, soweit ich weiß, die Baumfällarbeiten auch nicht freigegeben. Insbesondere ist mir noch immer nicht klar, wie man die Baumfällarbeiten beginnen konnte, obwohl die ver bindliche Nebenbestimmung aus dem Planfeststellungsbe schluss auf Vorlage eines Ausführungsplans nicht erfüllt war. Würden Sie bitte vor diesem Hintergrund noch einmal die Rechtmäßigkeit der Baumfällarbeiten bewerten.
Zunächst einmal teile ich nicht Ihre Wertung, dass die dort aufgeführten Bestimmungen nicht erfüllt waren. Ich habe vorhin vorgetragen, dass die entsprechenden Unterlagen dann vorzulegen sind, wenn die Baumfällarbeiten zu relevan ten Beeinträchtigungen aus landschaftspflegerischer Sicht füh ren können.
Hinzu kommt, dass auch in der Pressemitteilung des Eisen bahn-Bundesamts ausdrücklich festgehalten ist, dass es einer Zustimmung des EBA zur Baumfällung nicht bedurfte. Ich glaube, damit ist Ihre Frage beantwortet.
Frau Ministerin, welche Er kenntnisse hat die Landesregierung zum Vorkommen des Juchtenkäfers im Schlossgarten?
Trifft es zu, dass dem Regierungspräsidium von der Bahn erst am 30. September ein Gutachten vorgelegt wurde, das bereits
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Der ist bei dem Lärm der Trillerpfeifen weggeflogen! – Abg. Thomas Blen ke CDU: Der hält die Vuvuzelas nicht aus! – Abg. Al brecht Fischer CDU: Der hat die Vuvuzelas nicht aus gehalten! – Gegenruf des Abg. Jürgen Walter GRÜ NE: Jimmy ist doch die Vuvuzela!)
Es trifft zu, dass es ein Gutachten aus dem August gibt, in dem die Untersuchung, die erforderlich war, aufge zeichnet ist. Wann dieses dem Regierungspräsidium überge ben wurde, ist mir nicht bekannt. Aber aus diesem Gutachten ergibt sich auch, dass die Betroffenheit in diesem Bereich, in dem die Fällung stattgefunden hat, so war, dass man eine Fäl lung vornehmen konnte. Das heißt, es ging darum, dass eine ökologische Baubegleitung notwendig war, die vor der Fäl lung noch einmal das Vorkommen der geschützten Arten un tersucht hat.
In einem Baum wurden Juchtenkäferlarven gefunden. Dieser Baum wurde entsprechend vorsichtig gefällt.
(Abg. Thomas Blenke CDU: Sind Juchtenkäfer ei gentlich lärmempfindlich? Sind die lärmempfindlich gegen Vuvuzelas? – Unruhe)
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sie haben doch den Be griff „vorsichtig gefällt“ eingeführt! Dann müssen Sie doch auch wissen, was das bedeutet!)
Herr Schmiedel, ich habe es nur eingeführt und habe gesagt: Fragen Sie den Ökologen, der als entsprechender Sachver ständiger mit auf der Baustelle war und dann auch Sorge da für getragen hat, dass die Baumabschnitte mit Juchtenkäfer larven so geborgen wurden, dass die Larven keinen Schaden genommen haben.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Albrecht Fischer CDU: Sehr gut! – Zu ruf des Abg. Alfred Winkler SPD – Abg. Jürgen Wal ter GRÜNE: Wo ist dieser Baum jetzt?)
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: In der Wilhelma! – Heiterkeit – Gegenruf des Abg. Jürgen Walter GRÜ NE: Jetzt macht ihr euch allmählich lächerlich!)
Herr Pix, um es ganz ehrlich zu sagen: Es stellt sich die Frage, ob es die Aufgabe einer Ministerin ist, genau dies dann auch nachzuvollziehen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Genau! Richtig! – Abg. Klaus Herrmann CDU zu den Grünen: Da könnt ihr Paten schaften übernehmen, anstatt zu demonstrieren!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.
Da keine weiteren Mündlichen Anfragen vorliegen, ist die Fragestunde beendet und damit Punkt 5 der Tagesordnung er ledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung der Ver fassung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 14/6866
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung fünf Minuten je Fraktion, für die Aussprache eben falls fünf Minuten je Fraktion, wobei bei Letzterem gestaffel te Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion bringt heute zusammen mit der Fraktion GRÜNE ei nen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung der Landes verfassung ein. Er hat zum Inhalt, die Mitwirkungsrechte der Bürger in unserem Land auf Landesebene über die Verfassung neu zu gestalten und weiterzuentwickeln. Konkret geht es um die Veränderung der Bestimmungen zum Volksbegehren und zur Volksabstimmung. Neu in unserem Gesetzentwurf ist der Vorschlag einer Volksinitiative.
Wie Sie wissen, gibt es derzeit für Volksbegehren und Volks entscheide hohe Hürden. Will man in Baden-Württemberg ein Volksbegehren durchführen, braucht man bislang ein Sechs tel der Wahlberechtigten. Das sind über 1,2 Millionen Bürger im Land. Allein das zeigt, dass ein Volksbegehren sehr schwer durchführbar ist. Die nötigen Unterschriften müssen innerhalb von zwei Wochen in Rathäusern oder in anderen öffentlichen Dienststellen gesammelt werden. Das ist schier unmöglich.
Ähnliches setzt sich fort, was die entsprechenden Quoren bei einer Volksabstimmung – sofern es überhaupt zu ihr kommt – angeht. Diese sind ebenfalls zu hoch.