Ein fester Nachtdienst – zurzeit ist es ein Bediensteter pro Stockwerk – überwacht dies. Ursprünglich war verfügt wor den, dass die jungen Gefangenen bei einem nächtlichen Toi lettenbesuch von einem Bediensteten begleitet werden müs sen. Diese Regelung wurde im Einvernehmen mit der An staltsleitung und unserem Haus dahin gehend modifiziert, dass dieser Toilettengang dem im Flurbereich Aufsicht führenden Bediensteten lediglich anzuzeigen ist. Eine Konzeptionsän derung irgendeiner Art ist damit nicht verbunden.
Mittelfristig ist übrigens vorgesehen, dass im Gangbereich zu sätzlich Überwachungskameras aufgestellt werden, sodass der Nachtdienst in Zukunft von einem Bediensteten geleistet wer den kann und nicht wie heute von zwei Bediensteten geleis tet werden muss.
Die Konzeption – ich darf das noch einmal betonen – des Adelsheimer Jugendstrafvollzugs wurde damit in keiner Wei se beeinträchtigt. Die Gefangenen in den G-Bauten haben tagsüber nach wie vor die bisherigen Freiräume. Zu der schon bisher praktizierten Behandlungskonzeption werden sogar noch weitere, ergänzende Behandlungsangebote vorgenom men werden, so z. B. ein Selbstbehauptungstraining für we nig durchsetzungsfähige – ich betone: für wenig durchset zungsfähige – und ein Antigewalttraining wiederum für stark durchsetzungsfähige junge Gefangene. Wir sind daher der Auffassung, dass die angeordneten Maßnahmen notwendig, aber auch ausreichend und vor allem verhältnismäßig sind.
Herr Ministerialdirektor, ist es nicht so, dass sich in diesem intern gelockerten Vollzug 30 Jahre lang keine Nachtaufsicht bewegt hat und dass dies eine neue Regelung ist?
Ist es auch zukünftig so, dass sich die Menschen, die eine of fene Tür haben, dann, wenn sie auf die Toilette gehen müs sen, bei dem, der auf dem Flur Wache hat, anzumelden haben, wenn eine Wache in dem Haus ist?
Aber es ist für die Bediens teten eine offensichtlich ohnehin belastende Situation, eine zusätzliche Belastung. Denn sie haben sich an uns gewandt mit der Bitte, diesen Zustand zu ändern.
Dass die Be diensteten das möglicherweise nicht gern machen, möchte ich nicht ausschließen. Auf der anderen Seite – ich betone noch einmal, was ich eingangs sagte – haben wir im Interesse der Gefangenen die Verpflichtung, sicherzustellen, dass es in die sem Bereich nicht zu Gewaltanwendungen kommt.
Dazu ist die angesprochene Maßnahme die einzig richtige. Sie ist notwendig, aber sie ist, meine ich, auch gegenüber den Be diensteten zumutbar und verhältnismäßig.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E u g e n S c h l a c h t e r G R Ü N E – L ä n d e r f i n a n z a u s g l e i c h ; h i e r : A k t u e l l e V o r s c h l ä g e v o n M i n i s t e r p r ä s i d e n t M a p p u s
Stehen die aktuellen Vorschläge von Ministerpräsident Map pus dahin gehend, dass die Nehmerländer des Länderfinanz ausgleichs auf ihnen zustehende Ausgleichsleistungen ver zichten sollen, im Einklang mit dem Grundgesetz?
Herr Präsident! In Ab schnitt X des Grundgesetzes stehen die Regelungen zum Fi nanzwesen – zur Ausgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, zur Steuerverteilung und zum Finanzausgleich, der in Artikel 107 geregelt ist. Artikel 107 Abs. 2 enthält Bestim mungen zum Länderfinanzausgleich als Teil des Finanzaus
gleichs nach Artikel 107. Mit dem Länderfinanzausgleich soll die unterschiedliche Finanzkraft der Länder unter Berücksich tigung der Finanzkraft der Gemeinden angemessen angenä hert werden.
Allerdings gibt das Grundgesetz nur einen sehr groben Rah men vor. Das Bundesverfassungsgericht entnimmt dieser Re gelung keine unmittelbar vollziehbaren Maßstäbe. Deswegen ist der Länderfinanzausgleich im Maßstäbegesetz sowie im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Län dern, dem Finanzausgleichsgesetz, dem FAG, genauer gere gelt.
Das Grundgesetz gibt nur zentrale Rahmenvorgaben, etwa da hin gehend, dass die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern verringert, aber nicht beseitigt werden sollen und dass die Finanzkraftreihenfolge der Länder nicht umgekehrt werden soll.
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass die konkrete Aus gestaltung des Länderfinanzausgleichs einfachgesetzlich ge ändert werden kann, indem etwa das FAG geändert wird, z. B. durch die Senkung der Ausgleichsintensität im Tarif oder durch die Erhöhung der Selbstbehaltquote.
Wenn man das Ganze zusammenfasst: Das Grundgesetz steht einem Verzicht der Nehmerländer des Länderfinanzausgleichs sicherlich nicht entgegen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – A u s b a u d e r b e r u f l i c h e n G y m n a s i e n u m 1 0 0 z u s ä t z l i c h e K l a s s e n
Herr Präsident, verehrte Kol leginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung zum Ausbau der beruflichen Gymnasien um 100 zusätzliche Klas sen:
Schulen in die Vorschläge der Landesregierung zum Aus bau der beruflichen Gymnasien um 100 zusätzliche Klas sen einbezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche An frage des Kollegen Kaufmann wie folgt:
Zum ersten Teil Ihrer Anfrage: Zur Gewährleistung der Durch lässigkeit des Schulsystems bauen wir in Baden-Württemberg die beruflichen Gymnasien aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Nachfrage überproportional aus. So können
zum nächsten Schuljahr deutlich mehr Schülerinnen und Schülern, die diesen Weg zur allgemeinen Hochschulreife wählen, Schulplätze zur Verfügung gestellt werden.
Das Kultusministerium hat hierzu ein Konzept für die Veror tung der neuen Klassen und Standorte erstellt. Bei der Erar beitung dieser Vorschläge wurden im Interesse der regionalen Ausgewogenheit und der Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler u. a. das bestehende Angebot an beruflichen Gym nasien in den Regionen sowie die dortigen Bewerbersituatio nen im letzten Jahr berücksichtigt. Zur konkreten Umsetzung dieser Vorschläge erfolgen nun Abstimmungen der Schulver waltung mit den Schulen und den Schulträgern.
Bei der verbindlichen Zuteilung der neuen Klassen zu den Standorten der beruflichen Gymnasien sind unter Hinzuzie hung weiterer Kriterien, beispielsweise der Schulraumsitua tion vor Ort und der tatsächlichen Bewerbersituation im März 2011, in der Region durchaus auch noch Abweichungen von der Vorschlagsliste möglich.